Vorsatz im Straßenverkehr und seine komplexe Definition

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 13. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Vorsatz: BGB und StGB (Bürgerliches Gesetzbuch und Strafgesetzbuch) regeln damit verbundene Vergehen.

Vorsatz: Die Definition im Fokus

Vorsatz: BGB und StGB (Bürgerliches Gesetzbuch und Strafgesetzbuch) regeln damit verbundene Vergehen.
Vorsatz: BGB und StGB (Bürgerliches Gesetzbuch und Strafgesetzbuch) regeln damit verbundene Vergehen.

Viele Verfahren im Straßenverkehrsrecht kommen nicht ohne den Begriff „Vorsatz“ aus. Doch wofür steht dieser eigentlich? Es handelt sich hierbei um einen komplexen juristischen Begriff aus dem Zivil- und Strafrecht. Sowohl im Strafgesetzbuch (StGB) als auch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wird dieser Tatbestand behandelt.

Vorsatz setzt sich aus zwei Faktoren zusammen: Das Wissen über und das Wollen einer Tatbestandswirkung. Diese Faktoren werden juristisch auch als intellektuelles und als voluntatives Element beschrieben.

Dieser Ratgeber hat die Zielstellung, Ihnen anhand von Beispielen den Begriff vom Vorsatz im Verkehr näher zu bringen, die verschiedenen Grade zu erklären, den Unterschied zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit aufzuzeigen und so einen guten Gesamtüberblick zum Thema zu bieten.

FAQ: Vorsatz

Was ist Vorsatz?

Hier finden Sie eine Definition für den Begriff des Vorsatzes im Strafrecht.

Wie werden vorsätzliche Straftaten sanktioniert?

Je nach Schwere der Straftat kann eine Freiheits- oder Geldstrafe gegen den Täter ausgesprochen werden.

Wie wirkt sich Vorsatz im Verkehrsrecht aus?

Wird eine Ordnungswidrigkeit vorsätzlich begangen, kann die Bußgeldstelle die Geldbuße verdoppeln.

Vorsätzliche Körperverletzung und mehr

Beim Vorsatz besagt die Definition im Strafrecht grob, dass ein Straftatbestand willentlich umgesetzt wird und dabei eine Kenntnis über die zu erwartenden Folgen herrscht. Damit Sie verstehen, wie sich dieser Terminus im öffentlichen Verkehr bemerkbar macht, folgen aufgelistet einige Beispiele:

  • Ein PKW-Fahrer drängt das Auto auf der Nebenspur von der Straße ab. Vorsätzliches Handeln hat hier Sachbeschädigung und sehr wahrscheinlich auch Körperverletzung zur Folge. Im allerschlimmsten Fall kann sogar eine vorsätzliche Tötung vorliegen. Ähnlich verhält es sich mit Dränglern oder Fahrern, die absichtlich abbremsen, um den Hintermann zu stören. Das kann als vorsätzliche Nötigung gewertet werden.
  • Vorsatz kann auch bei Trunkenheit am Steuer vorliegen. Manche Fahrer setzen sich hinters Lenkrad, obwohl sie sich über ihres fahruntüchtigen Zustands bewusst sind. Bei einem Unfall droht vorsätzliche Körperverletzung und Sachbeschädigung als erfasste Tat.
  • Wer sich mit anderen Fahrern an einer Ampel ein Anfahrrennen liefert, begeht wissentlich eine Geschwindigkeitsüberschreitung. Dabei ist die Gefahr abzusehen, die anderen Verkehrsteilnehmern droht.

Der Unterschied zur Fahrlässigkeit

Vorsatz und Fahrlässigkeit werden oft in den gleichen Kontexten genannt. Doch die Unterschiede sind hier sehr fein. Das Gericht muss einige Vergehen direkt als vorsätzlich einstufen, damit diese strafbar sind.

Die Definition von Vorsatz spielt im Strafrecht eine wichtige Rolle.
Die Definition von Vorsatz spielt im Strafrecht eine wichtige Rolle.

Wird in einem Fall Vorsätzlichkeit nicht unter Strafe gestellt, kann immer noch Fahrlässigkeit festgestellt werden, wenn die Bedingungen dafür erfüllt sind. Eine Tötung kann beispielsweise fahrlässig oder vorsätzlich erfolgen, es kommt darauf an, wie der Richter den Fall auslegt.

Bei beiden Varianten stehen das Wissen und das Wollen über die Verwirklichung des Vergehens im Fokus. Die Intention des Täters definiert hier den Unterschied.

Handelt jemand vorsätzlich, tut er dies bewusst, mit einem bestimmten Ziel. Fahrlässige Taten sind unüberlegt und resultieren aus Missachtung der Sorgfaltspflicht – die Pflichtverletzung kann dabei jedoch vom Straftäter billigend akzeptiert werden.

Wird die Unwissenheit über die Rechtswidrigkeit einer vorsätzlichen Tat als unvermeidbar angesehen, liegt ein sogenannter Tatbestandsirrtum vor. Ein Tatbestandsirrtum bei einem Vergehen ist also vorhanden, wenn der Täter keine Kenntnis über einen Umstand hat, der aber Teil des Tatbestandes ist.

Direkter und bedingter Vorsatz in der Definition

Direkter (dolus directus) und bedingter Vorsatz (dolus eventualis) werden generell unterschieden. Bei der direkten Variante hält derjenige, der die Tat begeht, den Erfolg der Wirkung für sehr sicher, obwohl er diese vielleicht gar nicht erzielen möchte. Hingegen erscheint ihm der Erfolg bei einer bedingt vorsätzlichen Tat als möglich und er handelt trotz der möglichen Auswirkungen.

Die folgende Tabelle zeigt nochmal den Unterschied zwischen den verschiedenen Möglichkeiten, die Intention eines Tatbestandes zu bewerten:

VarianteWissenWollen
bewusste Fahr­lässig­keitDer Täter erach­tet den Erfolg als möglich.Der Erfolg ist nicht gewollt, der Täter hofft, dass dieser nicht eintritt.
unbewusste Fahr­lässig­keitDem Täter ist der Erfolg nicht bekannt, er könnte ihn aber voraus­sehen.Der Erfolg ist nicht gewollt und der Täter sich der Tat­be­stands-Si­tuation nicht b­ewusst.
direkter VorsatzDer Täter erach­tet den Erfolg als sehr sicher.Der Wille für den Erfolg ist nicht nötig, dieser kann sogar un­gewollt sein.
bedingter VorsatzDer Täter erach­tet den Erfolg als möglich.Der Erfolg wird gebilligt und die Handlung trotzdem vollzogen.
AbsichtDer Täter erach­tet den Erfolg als möglich.Der Erfolg wird ziel­gerichtet angesteuert.

Über den Autor

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Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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