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Wenn Verkehrssünder vor Gericht müssen
Verstöße gegen das Verkehrsrecht lassen sich in Ordnungswidrigkeiten und Straftaten unterscheiden, wobei letztere auch als Verkehrsdelikte bezeichnet werden. Diese Differenzierung spielt vor allem bei den Sanktionen eine wichtige Rolle. Schließlich drohen bei einer Ordnungswidrigkeit Bußgelder, Punkte sowie Fahrverbote, wohingegen Straftaten im Straßenverkehr Geld- oder Freiheitsstrafen nach sich ziehen.
Doch wobei handelt es sich in Deutschland um Verkehrsdelikte? Welche Konsequenzen haben diese? Wann tritt bei einem Verkehrsdelikt die Verjährung ein? Und welche Möglichkeiten haben Sie, um Straftaten im Straßenverkehr zu melden? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
FAQ: Verkehrsdelikte
Abhängig von der Schwere der Tat sieht der Gesetzgeber für Straftaten Geld- und Freiheitsstrafen vor. Darüber hinaus können die Gerichte auch sogenannte Nebenstrafen verhängen.
Informationen zu den Verjährungsfristen finden Sie hier.
Ja, grundsätzlich können Beteiligte und Zeugen einer Straftat diese bei der Polizei melden. In vielen Bundesländern können Sie dies auch online über die jeweilige Internetwache tun.
Was unterscheidet Verkehrsdelikte und Ordnungswidrigkeiten?
Bei Ordnungswidrigkeiten handelt es sich grundsätzlich um weniger schwerwiegende Verfehlungen, die laut Definition keinen kriminellen Charakter aufweisen. Der Gesetzgeber ahndet diese mithilfe von Verwarnungen und Bußgeldbescheiden. Dabei muss der Verkehrssünder mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg sowie einem Fahrverbot von maximal drei Monaten rechnen. Eine Gerichtsverhandlung bleibt dann aber aus.
Anders gestaltet sich dies bei Straftaten, die sich im Straßenverkehr ereignen. Solche Straßenverkehrsdelikte stellen schwerwiegende Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften dar, sodass Gerichte die Sanktionen für jeden Fall individuell festlegen. Damit eine Verurteilung allerdings möglich ist, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- ein Gesetzestext führt die verbotene Straftat auf und definiert dafür eine Strafe
- es liegt eine schuldhafte Handlung vor
- es bestehen keine Gründe, welche gegen die Rechtswidrigkeit sprechen
Erfüllen Verkehrsdelikte diese drei Bedingungen, kann das Gericht – im Rahmen des Strafmaßes und unter Berücksichtigung der Umstände der Tat – die Strafe festlegen. Hierbei kommen vor allem eine Geldstrafe oder eine Freiheitstrafe in Betracht. Darüber hinaus können Verkehrsdelikte gemäß Strafrecht aber auch noch weitere Konsequenzen haben.
Welche Strafen drohen für Verkehrsdelikte in Deutschland?
Verkehrsdelikte können Hauptstrafen, Nebenstrafen sowie weitere Konsequenzen nach sich ziehen. Als Hauptstrafe werden entweder die Geld- oder die Freiheitsstrafe gewertet. Dabei kann der vorsitzende Richter diese mit Berücksichtigung der Tatumstände im vorgegebenen Strafmaß bemessen.
Geldstrafen werden in Tagessätzen angegeben. Wie hoch diese ausfallen, bestimmt das monatliche Nettoeinkommen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die für Verkehrsdelikte verhängte Geldsanktion sowohl besser als auch schlechter verdienende Menschen ähnlich hart trifft.
Reicht eine Geldstrafe nicht mehr aus, um eine Tat zu sühnen, kann alternativ ein Freiheitsentzug verhängt werden. Laut Strafgesetzbuch (StGB) beläuft sich die Freiheitsstrafe auf mindestens einen Monat und kann bei einer lebenslangen Haftstrafe mehr als 15 Jahre andauern.
Darüber hinaus können Verkehrsdelikte gemäß StGB auch eine sogenannte Nebenstrafe nach sich ziehen. Warum es sich dabei genau handelt, ergibt sich aus § 44 Abs. 1 Satz 1 StGB:
Wird jemand wegen einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe verurteilt, so kann ihm das Gericht für die Dauer von einem Monat bis zu sechs Monaten verbieten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder oder einer bestimmten Art zu führen.
Die Richter haben somit die Möglichkeit, für Verkehrsdelikte und sonstige Straftaten zusätzlich zur Hauptstrafe ein Fahrverbot anzuordnen, welches bis zu sechs Monate andauern kann.
Aber auch damit sind die Folgen noch nicht ausgeschöpft. So können Verkehrsdelikte Punkte in Flensburg nach sich ziehen, zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen oder mit der Beschlagnahmung des Tatfahrzeugs einhergehen.
Tauchen Verkehrsdelikte im Führungszeugnis aus?
Beim Führungszeugnis handelt es sich um einen Auszug aus dem Bundeszentralregister (ehemals Strafregister), welches zum Beispiel Auskunft über mögliche Vorstrafen gibt. Ob Verkehrsdelikte darin auftauchen, hängt in der Regel vom verhängten Strafmaß ab.
So werden zum Beispiel zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafen von nicht mehr als zwei Jahren nicht aufgenommen. Gleich gilt für Verurteilungen, die eine Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe von maximal drei Monaten nach sich gezogen haben.
Delikte im Straßenverkehr: Wann verjähren sie?
Ordnungswidrigkeiten und Straftaten können von den verantwortlichen Behörden nur für einen bestimmten Zeitraum verfolgt werden, ist dieser verstrichen, schließt dies gemäß § 78 Abs. 1 StGB eine Ahndung aus. So unterliegen auch Verkehrsdelikte der Verjährung. In Deutschland hängt die Länge dieser Frist vom Höchstmaß der Strafe ab.
Die Vorschriften dazu ergeben sich aus § 78 Abs. 3 StGB. Die Staffelung zur Verjährung der Verkehrsdelikte zeigt nachfolgende Tabelle:
Höchstmaß der Strafe | Verjährungsfristen |
---|---|
Geldstrafen sowie Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr | 3 Jahre |
Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr und bis zu 5 Jahren | 5 Jahre |
Freiheitsstrafe von mehr als 5 und bis zu 10 Jahren | 10 Jahre |
Freiheitsstrafe von mehr als 10 Jahren | 20 Jahre |
Lebenslange Freiheitsstrafe | 30 Jahre |
Allerdings sieht der Gesetzgeber von diesen Fristen auch eine Ausnahme vor. So heißt es in § 78 Abs. 2 StGB:
Verbrechen nach § 211 (Mord) verjähren nicht.
Wird also zum Beispiel die Tötung eines unbeteiligten Passanten im Zuge eines illegalen Autorennens als Mord bewertet, sind eine Strafverfolgung und Verurteilung von diesem Verkehrsdelikt auch noch nach mehr als 30 Jahren möglich. Mehr Informationen zur Verjährung erhalten Sie im folgenden Video:
Verkehrsdelikte melden: Was müssen Sie wissen?
Grundsätzlich können Sie Verkehrsdelikte immer dann zur Anzeige bringen, wenn der Verdacht auf eine strafbare Handlung besteht. Diese Option besteht dabei sowohl für Opfer als auch für Zeugen der Tat.
Sie möchten ein Verkehrsdelikt anzeigen? Online ist dies in der Regel unkompliziert über die jeweilige Internetwacht möglich. Alternativ dazu können Sie aber auch die Polizeiwache vor Ort aufsuchen und dort das Geschehene schildern. Anschließend ist Polizei dazu verpflichtet, einer Anzeige nachzugehen.
Beispiel für Verkehrsdelikte: Eine Übersicht
Nachdem wir auf die Bedingungen und Strafen der Verkehrsdelikte eingegangen sind, stellt sich abschließend die Frage, welches Fehlverhalten überhaupt als solches gewertet wird. Eine Auswahl verschiedener Straftaten im Straßenverkehr, die sich aus dem StGB ergeben, zeigt die Nachfolgende Tabelle:
Verkehrsdelikt (Paragraph) | Strafen |
---|---|
Fahrerflucht (§ 142 StGB) | Geldstrafe / Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren |
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB) | Geldstrafe / Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren |
Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) | Geldstrafe / Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren |
Illegale Autorennen (§ 315d StGB) | Geldstrafe / Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren |
… mit Gefährdung | Geldstrafe / Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren |
… mit Todesfolge | Freiheitsstrafe von 1 bis zu 10 Jahren |
Trunkenheit am Steuer (§ 316 StGB) | Geldstrafe / Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr |
Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB ) | Geldstrafe / Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr |
Darüber hinaus können Verkehrsdelikte aber auch auf anderen Gesetzestexten basieren. Dazu gehören unter anderem die im Straßenverkehrsgesetz (StVG) definierten Straftaten wie das Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) und der Kennzeichenmissbrauch (§ 22 StVG). Für beide Verkehrsdelikte sieht der Gesetzgeber entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr vor.
Zu den Verkehrsdelikten kann auch das in § 6 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) festgehaltene Fahren ohne bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung gezählt werden. Hierfür droht eine Geldstrafe oder maximal eine einjährige Freiheitsstrafe.