§ 5 FeV zur Mofa-Prüfbescheinigung: Sonderbestimmungen für Mofas und motorisierte Krankenfahrstühle

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 20. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Mofa und Krankenfahrstuhl

Das Mofa und der Krankenfahrstuhl gehören laut § 4 FeV zu der Klasse von Kraftfahrzeugen, die keine Fahrerlaubnis benötigen. Stattdessen müssen Sie unter Umständen eine sogenannte Prüfbescheinigung gemäß § 5 FeV vorweise.

FAQ: § 5 FeV (Mofa-Prüfbescheinigung)

Wann darf ich ein Mofa oder ein geschwindigkeitsbeschränktes Kfz im öffentlichen Verkehrsraum führen?

Dafür benötigen Sie entweder eine Fahrerlaubnis oder müssen in einer speziellen Prüfung nachweisen, dass Sie die nötigen Kenntnisse besitzen, um das Fahrzeug sicher im Straßenverkehr führen zu können. Bei Bestehen erhalten Sie eine Prüfbescheinigung.

Gibt es ein Mindestalter für die Prüfbescheinigung?

Ja, um die Prüfung ablegen zu können, ist ein Mindestalter von 15 Jahren erforderlich.

Was droht mir, wenn ich ohne Prüfbescheinigung oder Fahrerlaubnis mit einem Mofa unterwegs bin?

Das Verwarngeld beträgt in einem solchen Fall 10 bzw. 20 Euro. Die konkreten Sanktionen finden Sie hier.

Bußgeldkatalog Krankenfahrstuhl- und Mofa-Prüfbescheinigung

TBNRTatbestandStrafe (€)
205000Sie führten ein Mofa bzw. einen motorisierten Krankenfahrstuhl, obwohl sie die dafür erforderliche Prüfung nicht abgelegt haben.20
205006Sie führten eine Mofaausbildung bzw. die Ausbildung zum Führen von motorisierten Krankenfahrstühlen durch, ohne die erforderliche Fahrlehrerausbildung zu besitzen oder von ihr Gebrauch machen zu können.25
205012Sie stellten eine Bescheinigung über die Ausbildung zum Führen eines Mofas bzw. eines motorisierten Krankenfahrstuhls aus, obwohl sie keine Ausbildung durchgeführt haben, die den Mindestanforderungen der Anlage 1 zur Fahrerlaubnisverordnung entspricht.25
205100Sie führten beim Führen eines Mofas bzw. eines motorisierten Krankenfahrstuhls, die Prüfbescheinigung oder den Führerschein nicht mit.10
205106Sie händigten auf Verlangen der zuständigen Person die Prüfbescheinigung nicht aus.10

Allgemeine Informationen zur Mofa und Krankenfahrstuhl

Zum Fahren mit dem Mofa ist eine Prüfbescheinigung erforderlich
Zum Fahren mit dem Mofa ist eine Prüfbescheinigung erforderlich

Grundsätzlich dürfen Sie ein Mofa ohne Führerschein fahren, denn stattdessen schreibt der Gesetzgeber eine sogenannte Prüfbescheinigung vor. Wer vor 1980 bereits sein 15. Lebensjahr erreicht hat, durfte und darf ein Mofa weiterhin ohne jegliche Fahrerlaubnis oder Prüfbescheinigung fahren.

Für Krankenfahrstühle gab es bis 2002 einen eigenen Führerschein. Dieser Führerschein setzte eine theoretische Ausbildung in der Fahrschule mit 3 Doppelstunden zu je 90 Minuten und eine Theorieprüfung voraus. Seitdem hat sich die Rechtslage jedoch geändert. Das liegt vor allem daran, das keine Krankenfahrstühle mit Verbrennungsmotor mehr gebaut werden, welche höhere Geschwindigkeiten erreichen können.

Diese älteren Modelle werden von § 5 FeV mit eingeschlossen. Das bedeutet, dass für sie eine Mofa-Prüfbescheinigung notwendig ist. Um Krankenfahrstühle, die den Vorgaben von § 4 FeV entsprechen, zu fahren, wird hingegen keine Prüfbescheinigung oder Fahrerlaubnis benötigt.

Die Mofa-Prüfbescheinigung ist nicht mit einer Fahrerlaubnis gleichzusetzen und existiert nur in Deutschland. Einer der Hauptunterschiede zu einem normalen Führerschein ist die Prüfung. Diese unterscheidet sich zur Prüfung für eine normale Fahrerlaubnis vor allem im Umfang. Die Ausbildung in für eine Mofa-Prüfbescheinigung der Fahrschule besteht aus lediglich 6 Doppelstunden zu je 90 Minuten in der Theorie und einer Doppelstunde zu 90 Minuten in der Praxis. In der Prüfung selbst ist nur ein Theorietest abzulegen.

Bußgelder bei fehlender Mofa-Prüfbescheinigung

Die Bußgelder zu § 5 FeV belaufen sich auf 10 bis 25 €. So muss eine Person, die ein Mofa oder einen Krankenfahrstuhl, der nicht von § 4 FeV eingeschlossen wird, führt 10 € zahlen, wenn sie ihre Bescheinigung nicht mitführt. Dasselbe Bußgeld droht, wenn sich der Fahrer weigert, die Bescheinigung der zuständigen Person auszuhändigen.

Es wird ein Bußgeld von 20 € verhängt, wenn jemand ohne Prüfbescheinigung ein Mofa oder einen Krankenfahrstuhl, der nicht von § 4 FeV eingeschlossen wird, führt. Sollte eine Person eine Mofaausbildung durchführen oder eine Bescheinigung darüber ausstellen, ohne die nötige Qualifikation zu besitzen, so muss sie 25 € zahlen.

Über den Autor

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Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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§ 5 FeV zur Mofa-Prüfbescheinigung: Sonderbestimmungen für Mofas und motorisierte Krankenfahrstühle
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Kommentare

  1. Lokoben sagt:

    Hallo mein mofa fährt Höchstgeschwindigkeit 27 kmh was hab ich zu liegt das in der toleranz

  2. Christian sagt:

    habe 1988 die Prüfbescheinigung gemacht , habe aber nur noch die Ausbildungsbescheinigung . Wollte heute beim TÜF eine neue Prüfbescheinigung
    aus stellen lasen aber bekam keine weil keine unterlagen mehr verhanden seien , was
    soll ich nun tuen ?

  3. Christoph sagt:

    Eine Mofa Prüfbescheinigung ist vorhanden, leider keine BE für die Zündapp von 1975.
    Ich habe eine Unbedenklichkeitsbescheinigung und ein Versicherungskennzeichen.
    darf ich auch ohne die Betriebserlaubnis fahren ?

  4. Murat sagt:

    Hallo wurde mit nem 25 kmh mofa angehalten habe einen prüfbescheinigung jedoch fährt das mofa 36 kmh welche Konsequenzen warten mich dazu hatte ich 1 eigentlich 1 woche später das praktische peüfung für Fahrerlaubnis klasse b durfte nicht teilnehmen aufgrund des offenen verfahrens

  5. Tanja sagt:

    hallo, ich habe meinen pkw Führerschein vor 3 jahren verloren habe aber ein Strarflite Mofa von 1972 welches bis 24kmh lt. Fahrzeugbrief fährt. (unter 25kmh lt. Betriebserlaubnis)
    Jetzt frage ich mich ob ich dieses Mofa im Straßenverkehr ohne Prüfbescheinigung fahren darf. Weil ein Fahrrad mit Hilfsmotor bis 24kmh darf ja auch ohne Prüfbescheinigung gefahren werden!?!

    Danke schon ma vorab.

  6. Bernd sagt:

    Ich fahre mit meinem Rennrad bis zu 55 Km/h . Bergab bin ich schon auf knapp100 Km/h gekommen . Mit welcher Strafe habe ich zu rechnen ?

  7. Maetin sagt:

    Schöne guten Abend habe eine frage bruache ich mit 22 jahre ein prüfungsschein für 25ccm mofa //roller

  8. MichaelP sagt:

    Hallo,
    ich wurde mit 2.01 Promile auf dem Fahrrad erwischt. (Blutalkohol).
    Wird mir die Mofa-Prüfbescheinigung entzogen ?

    LG

    Michael

  9. Aaron sagt:

    Ich bin 52 Jahre alt hab mal vor c. a. 30 Jahren mal eine Mofa Prüfbescheinigung gemacht, die ist mir aber vor 20 Jahren geklaut worden, steckte in meiner Geldbörse, leider ist es nicht so einfach wie bei einem Führerschein diese Prüfbescheinigung ersetzt zu bekommen, ich hab aber keine Lust nochmal den theoretischen Unterricht zu machen, der ist zu teuer, also was passiert wenn ich trotzdem Mofa fahre, oder kann ich beim TÜF oder der DEKRA auch eine Prüfung ablegen ohne extra zur Fahrschulen zu gehen

  10. Ines sagt:

    Darf ich ein Mofa 25 km fahren ohne alles bin 1968 geb. Wollte mir ein e Roller 25 km kaufen Darf ich ohne weiteres fahren

  11. Alexander sagt:

    Welche Fahrzeuge darf ich mit einer Mofaprüfbescheinigung bewegen. Wäre auch ein Fahrzeug nach L6eBP welches auf 25km/h gedrosselt wurde zulässig?

  12. Sam sagt:

    Welche strafen drohen bei der 2,3,4,5, etc Kontrolle ohne prüfbescheiningung immer nur eine Geldstrafe oder ’schlimmere‘ konsequenzen

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Sam,

      Mofa-fahren ohne Prüfbescheinigung erfüllt den Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, für den eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr vorgesehen ist.

      – Die Redaktion

  13. Ryjon sagt:

    Mein Roller fährt laut Tacho 31 km/h und laut GPS 28 km/h ist das noch zuviel?
    -Danke, LG!

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Ryjon,

      das Mofa darf maximal 25 km/h fahren können.

      – Die Redaktion

  14. HätteEineFrage sagt:

    Guten Tag!

    Ich bin 14, habe in 7 Tagen Geburtstag, aber die Prüfbescheinigung sowie die Rollerpapiere als auch die Versicherung + Kennzeichen allsamt in der Tasche. Wenn ich jetzt zur Schule fahre, welche Konsequenzen erwarten mich? Also alles ist ordnungsgemäß, nur ich bin halt erst in 7 Tagen 15. Danke schonmal!

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo HätteEineFrage,

      werden Sie dabei erwischt, wie Sie Mofa fahren, ohne das Mindestalter von 15 Jahren erreicht zu haben, wären 10 Euro Verwarngeld die Folge.
      Und alles Gute nachträglich zum Geburtstag. ;)

      – Die Redaktion

  15. Mr.V sagt:

    Hi, ich habe die Mofa Prüfbescheinigung, mein Roller hat 49ccm und fährt ca. 30km/h er ist vom Werk aus so. Meine Frage, wird eine Toleranz abgezogen und falls ich Mal angehalten werde was blüht mir?

    Danke im voraus :)!!!!

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Mr.V,

      Ihr Fahrzeug darf laut Gesetz bauartbedingt nicht schneller als 25 km/h fahren. Nutzen Sie dennoch einen schnelleren Roller, kann das dem Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis gleichkommen. Dafür drohen eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.
      Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts werden meist 3 km/h abgezogen. Ab 100 km/h sind es in der Regel 3 % von der gefahrenen Geschwindigkeit, die als Toleranz abgezogen werden.

      – Die Redaktion

  16. Bianca sagt:

    Hallo… mein Sohn 15 Jahre alt ist heute mit seinen Freunden eine Rollertour gefahren. sie wurden von der Polizei angehalten sie hat alle drei Roller mitgenommen um auf den Prüfstand zu stellen.mein Sohn hat heimlich den Roller entdrosselt fährt etwas über 80 kmh meine Frage ist …mein Mann hat ihn versichert was bekommen wir für eine Strafe..lg.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Bianca,

      es handelt sich um den Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, wenn Jugendliche mit einer Mofa-Prüfbescheinigung schnellere Fahrzeuge fahren als die vorgeschriebenen 25 km/h. Der Verstoß wird mit einer Geld- oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr sanktioniert. Der Straftatbestand gilt auch als erfüllt, wenn Eltern dies zulassen bzw. davon wussten.

      – Die Redaktion

  17. Lukas sagt:

    Hallo, ich bin 15 Jahre und habe eine Mofa Prüfbescheinigung,
    mein mofa läuft allerdings 40 km/h.
    Welche Strafe kann ich bekommen, wenn es meine 1. auffälligkeit ist?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Lukas,

      Sie könnten wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis belangt werden, das mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft wird.

      – Die Redaktion

  18. mikail sagt:

    hallo,
    ich bin mit 2 weiteren Freunden Auf einem Roller gefahren den ich privat gekauft hab keiner vons und hatte ein helm an und niemand ein mofaschein die papiere vom roller hatte ich zwar, aber der roller fuhr schneller als 25 (ich bin 15 jahre alt)

  19. Matthias sagt:

    Hallo,
    Was bekomme ich für eine Strafe, wenn ich mit 14 Mofa fahre, die Prüfung auch schon bestanden habe, aber ich halt noch keine 15 bin?
    Mfg Matthias

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Matthias,

      wenn Sie Mofa fahren und noch nicht 15 Jahren alt sind, drohen 10 Euro Geldbuße, wenn Sie die Prüfbescheinigung schon in der Tasche haben.

      – Die Redaktion

  20. Ronni sagt:

    Hallo, ich bin am (Tag von der Redaktion entfernt).12.1965 geboren.
    Wer vor dem 1.4.1965 geboren ist, braucht ja zum fahren von Mofas keine Fahrerlaubnis-Prüfbescheinigung.
    Ändern sich Daten von Jahr zu Jahr, so dass ich im Jahr 2020 ohne Prüfbescheinigung fahren kann ??
    Also wenn ich vor dem 1.4. 1966 !! geboren wäre, dann könnte ich ohne Prüfbescheinigung Mofa fahren ?

  21. Olli sagt:

    Hallo meine große Frage ist `Darf ich mit einer Mofa Prüfbescheinigung ein Brandis Duo 4/1 (simson duo) sogenater Krankenfahrstuhl oder Versehrtenfahrzeug fahren hab mich deswegen auch schon bei unseren so genannten Straßenverkehrsamt erkundigen wollen aber da warte ich schon 2 Monate auf Antwort
    Wäre ihnen über eine genaue Auskunft dankbar
    Mfg

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Olli,

      ein Mofa darf nicht schneller als 25 km/h sein und einen Hubraum von 50 ccm nicht übersteigen, wenn Sie dieses mit Ihrer Mofa-Prüfbescheinigung führen wollen. Ein Krankenfahrstuhl darf bis zu 15 km/h Höchstgeschwindigkeit ohne Führerschein gefahren werden, wenn Sie mindestens 15 Jahre alt sind. Dafür benötigen Sie auch keine Mofa-Prüfbescheinigung.

      – Die Redaktion

  22. Julian sagt:

    Hallo, hab die prüfung absolviert und hab den schein bin jedoch erst 14 darf ich schon fahren?wenn nicht was passiert wenn ich erwischt werde wird die erlaubnis entzogen? Danke im vorraus

  23. Ferris sagt:

    Hallo, welche Strafe droht mir wenn och mit einem 50 ccm roller gedrosselt auf 30 km/h ohne prüfbescheinigung, mit 14 Jahren erwischt werde?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Ferris,

      das würde dem Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis entsprechen, der mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet wird.

      – Die Redaktion

  24. Denis .d sagt:

    Ich bin mit meinem Mofa über ein Radweg in einer Gemeinde gefahren der vielleicht 10m lang ist und eine hat mir gesagt sie meldet mich auf dem ordnungs amt was kann mir passieren verliere ich die prüfbescheinigung dadurch ??

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Denis,

      Ihnen droht ein Bußgeld zwischen 20 € und 30 € je nachdem, ob Sie jemanden behindert oder gefährdet haben. Die Prüfbescheinigung sollten Sie in der Regel nicht verlieren.

      – Die Redaktion

  25. Rene sagt:

    Hallo ich habe eine Mofa prüfbescheinigung

    Habe einen Roller gekauft der 45 kmh fuhr jetzt habe ich eine Drossel rein gemacht womit er 25 fahren sollte er fährt aber etwas mehr wie 30 kmh darf ich den Roller fahren oder nicht weil er keine 25 kmh fährt die Drossel ist eingetragen und mehr kann ich ihn nicht drosseln da der Roller gebraucht gekauft wurde ich habe Angst so zu fahren da ich seit wenigen Tagen meine Fahrerlaubnis habe und ich das Geld für einen großen Roller Schein sprich am momentan nicht habe und es das einzige ist was ich Fahren darf

    Mit freundlichen Grüßen

    Rene

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