§ 5 FeV zur Mofa-Prüfbescheinigung: Sonderbestimmungen für Mofas und motorisierte Krankenfahrstühle

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 20. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Mofa und Krankenfahrstuhl

Das Mofa und der Krankenfahrstuhl gehören laut § 4 FeV zu der Klasse von Kraftfahrzeugen, die keine Fahrerlaubnis benötigen. Stattdessen müssen Sie unter Umständen eine sogenannte Prüfbescheinigung gemäß § 5 FeV vorweise.

FAQ: § 5 FeV (Mofa-Prüfbescheinigung)

Wann darf ich ein Mofa oder ein geschwindigkeitsbeschränktes Kfz im öffentlichen Verkehrsraum führen?

Dafür benötigen Sie entweder eine Fahrerlaubnis oder müssen in einer speziellen Prüfung nachweisen, dass Sie die nötigen Kenntnisse besitzen, um das Fahrzeug sicher im Straßenverkehr führen zu können. Bei Bestehen erhalten Sie eine Prüfbescheinigung.

Gibt es ein Mindestalter für die Prüfbescheinigung?

Ja, um die Prüfung ablegen zu können, ist ein Mindestalter von 15 Jahren erforderlich.

Was droht mir, wenn ich ohne Prüfbescheinigung oder Fahrerlaubnis mit einem Mofa unterwegs bin?

Das Verwarngeld beträgt in einem solchen Fall 10 bzw. 20 Euro. Die konkreten Sanktionen finden Sie hier.

Bußgeldkatalog Krankenfahrstuhl- und Mofa-Prüfbescheinigung

TBNRTatbestandStrafe (€)
205000Sie führten ein Mofa bzw. einen motorisierten Krankenfahrstuhl, obwohl sie die dafür erforderliche Prüfung nicht abgelegt haben.20
205006Sie führten eine Mofaausbildung bzw. die Ausbildung zum Führen von motorisierten Krankenfahrstühlen durch, ohne die erforderliche Fahrlehrerausbildung zu besitzen oder von ihr Gebrauch machen zu können.25
205012Sie stellten eine Bescheinigung über die Ausbildung zum Führen eines Mofas bzw. eines motorisierten Krankenfahrstuhls aus, obwohl sie keine Ausbildung durchgeführt haben, die den Mindestanforderungen der Anlage 1 zur Fahrerlaubnisverordnung entspricht.25
205100Sie führten beim Führen eines Mofas bzw. eines motorisierten Krankenfahrstuhls, die Prüfbescheinigung oder den Führerschein nicht mit.10
205106Sie händigten auf Verlangen der zuständigen Person die Prüfbescheinigung nicht aus.10

Allgemeine Informationen zur Mofa und Krankenfahrstuhl

Zum Fahren mit dem Mofa ist eine Prüfbescheinigung erforderlich
Zum Fahren mit dem Mofa ist eine Prüfbescheinigung erforderlich

Grundsätzlich dürfen Sie ein Mofa ohne Führerschein fahren, denn stattdessen schreibt der Gesetzgeber eine sogenannte Prüfbescheinigung vor. Wer vor 1980 bereits sein 15. Lebensjahr erreicht hat, durfte und darf ein Mofa weiterhin ohne jegliche Fahrerlaubnis oder Prüfbescheinigung fahren.

Für Krankenfahrstühle gab es bis 2002 einen eigenen Führerschein. Dieser Führerschein setzte eine theoretische Ausbildung in der Fahrschule mit 3 Doppelstunden zu je 90 Minuten und eine Theorieprüfung voraus. Seitdem hat sich die Rechtslage jedoch geändert. Das liegt vor allem daran, das keine Krankenfahrstühle mit Verbrennungsmotor mehr gebaut werden, welche höhere Geschwindigkeiten erreichen können.

Diese älteren Modelle werden von § 5 FeV mit eingeschlossen. Das bedeutet, dass für sie eine Mofa-Prüfbescheinigung notwendig ist. Um Krankenfahrstühle, die den Vorgaben von § 4 FeV entsprechen, zu fahren, wird hingegen keine Prüfbescheinigung oder Fahrerlaubnis benötigt.

Die Mofa-Prüfbescheinigung ist nicht mit einer Fahrerlaubnis gleichzusetzen und existiert nur in Deutschland. Einer der Hauptunterschiede zu einem normalen Führerschein ist die Prüfung. Diese unterscheidet sich zur Prüfung für eine normale Fahrerlaubnis vor allem im Umfang. Die Ausbildung in für eine Mofa-Prüfbescheinigung der Fahrschule besteht aus lediglich 6 Doppelstunden zu je 90 Minuten in der Theorie und einer Doppelstunde zu 90 Minuten in der Praxis. In der Prüfung selbst ist nur ein Theorietest abzulegen.

Bußgelder bei fehlender Mofa-Prüfbescheinigung

Die Bußgelder zu § 5 FeV belaufen sich auf 10 bis 25 €. So muss eine Person, die ein Mofa oder einen Krankenfahrstuhl, der nicht von § 4 FeV eingeschlossen wird, führt 10 € zahlen, wenn sie ihre Bescheinigung nicht mitführt. Dasselbe Bußgeld droht, wenn sich der Fahrer weigert, die Bescheinigung der zuständigen Person auszuhändigen.

Es wird ein Bußgeld von 20 € verhängt, wenn jemand ohne Prüfbescheinigung ein Mofa oder einen Krankenfahrstuhl, der nicht von § 4 FeV eingeschlossen wird, führt. Sollte eine Person eine Mofaausbildung durchführen oder eine Bescheinigung darüber ausstellen, ohne die nötige Qualifikation zu besitzen, so muss sie 25 € zahlen.

Über den Autor

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Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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§ 5 FeV zur Mofa-Prüfbescheinigung: Sonderbestimmungen für Mofas und motorisierte Krankenfahrstühle
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Kommentare

  1. Jasmin sagt:

    Hallo, darf man auf einem Mofaroller 25kmh gedrosselt eine zweite Person mitnehmen wenn man einen Mofa Führerschein besitzt ? Hab gehört da wurde etwas geändert ?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Jasmin,
      wie viele Personen auf einem Mofa mitgeführt werden dürfen, hängt von der Eintragung in der Betriebserlaubnis ab.

      – Die Redaktion

  2. Urben sagt:

    Hallo zusammen
    Ich bin 15 Jahre alt. wenn ich mit einem Mofa ohne Prüfung fahre und dann ein Unfall passiert – zahlt dann die Versicherung?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Urben,

      in diesem Fall darf die Versicherung die Übernahme der Kosten verweigern bzw. diese zunächst zahlen und anschließend vom Versicherungsnehmer zurückfordern.

      – Die Redaktion

  3. Thomas sagt:

    Hallo zusammen ich bin 34 mein b Fahrerlaubnis ist erstmal eingezogen habe mit 15 mofa prüfbescheinigung gemacht diese habe ich nicht mehr zur Hand und es ist zu lange her das meine Daten eingetragen sind damit ich eine zweitschrift über die prüfbescheinigung erhalten!könnte .darf ich trotzdem mofa 25 kmh fahren ?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Thomas,

      grundsätzlich dürfen Sie trotz Entziehung der Fahrerlaubnis ein Mofa führen. Allerdings benötigen Sie, da sie nicht vor dem 01.04.1965 geboren wurden, eine Prüfbescheinigung. Sie können sich aber beim TÜV oder der Dekra ein neues Dokument ausstellen lassen, da der TÜV in seinem Verzeichnis alle bestandenen Mofa-Prüfungen nachvollziehen kann. Es wird aber eine Bearbeitungsgebühr von 5 bis 20 Euro verlangt. Falls Ihre Daten beim TÜV nicht mehr gespeichert sind, könnten Sie bei der Stelle anfragen, wo Sie die Prüfung abgelegt haben; möglicherweise erhalten Sie von dort eine Bestätigung. Geht auch das nicht, müssen Sie leider die Prüfbescheinigung erneut erwerben.

      -Die Redaktion

  4. Wyn sagt:

    Hallo
    Ich habe 2 fragen:
    1. was für Strafen folgen wenn ich mit einer mofaprüfbescheinigung ein Moped (40kmh) fahre udn erwischt werde ?
    2. was für Strafen folgen wenn ich meine Fahrzeugpapiere nicht beim fahren eines Mofas mit mir führe ?
    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen !
    Lg

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Wyn,

      mit einer Prüfbescheinigung darf ein Mofa gefahren werden, das bauartbedingt nicht schneller als 25 km/h fährt. Bei einer höheren Geschwindigkeit ohne entsprechenende Fahrerlaubnis handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die in der Regel mit etwa 20,00 Euro geahndet wird. Kleinkrafträder, die nach 1992 in Betrieb genommen wurden, dürfen 25 km/h nicht überschreiten, bzw. müssen auf diese Geschwindigkeit gedrosselt werden. Ansonsten liegt keine gültige Betriebserlaubnis vor, in dem Fall drohen neben einem Bußgeld weitere Strafen.
      Das Fahren ohne Fahrzeugpapiere kann ein Bußgeld von 10,00 Euro nach sich ziehen.

      – Die Redaktion

  5. Tobias sagt:

    Hallo. Eine Frage. Mein Fs für klasse B musste ich leider im November abgeben und eine mpu machen damit ich ihn wieder bekomme.bin 31 Jahre alt.habe vor 16 Jahren eine mofa prüfbescheinigung gemacht. Die ich nicht mehr habe, weil ich ja den richtigen fs bekommen habe. Habe schon beim TÜV angerufen. Habe 20 km arbeitsweg. TÜV sagte, die heben so etwas nur 15 Jahre auf. Für dir abnahme habe ich keine Strafe und kein Gerichtsverfahren bekommen.Also straff frei raus. Im September darf ich wieder zur mpu.
    Darf ich trotzdem eine mofa fahren? Ich habe ja theoretisch eine Mofaprüfbescheinigung, finde die nur nicht mehr

    1. Tobias sagt:

      Verbesserung= habe mich heute für eine mofsprüfbescheinigubg bei der Fachschule angemeldet und werde diese neu machen… das kann ich ja, wenn ich keine sperre habe, richtig?

      1. bussgeldkatalog.net sagt:

        Hallo Tobias,

        grundsätzlich sollte das möglich sein.

        – Die Redaktion

    2. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Tobias,

      eigentlich sollte der TÜV Sie im Verzeichnis finden können, wenn Sie ein Mofa-Prüfbescheinigung erworben haben. Ist dies nicht der Fall, wäre eine neue Prüfbescheinigung notwendig.

      – Die Redaktion

  6. Lukas K. sagt:

    Ich habe einen Roller, den man mit einem 25kmh Auspuff drosseln kann, normal fährt er glaube ich 50kmh…
    nun habe ich den mofaführerschein und darf ja im prinzip 25kmh fahren, was würde mir drohen, sollte ich die Drossel rausnehmen, also die Standard 50kmh fahren ?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Lukas,

      damit würden Sie den Straftatbestand „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ erfüllen. Dafür droht eine Freiheits- oder Geldstrafe.

      – Die Redaktion

  7. Kevin(h) sagt:

    Hallo und zwar hab ich mal eine frage und zwar geht es drum was bekommt man wenn man fahren ohne Die dazu gehörige Fahrerlaubnis und Verstoß gegen das pflicht versicherungs gesetzt was da auf jemand zu kommt

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Kevin,

      Sie haben zwei Straftaten begangen: Fahren ohne Fahrerlaubnis und Fahren ohne Versicherungsschutz. Für beides müssen Sie jeweils mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen.

      – Die Redaktion

  8. Maxi sagt:

    Hallo
    Ich habe gestern meine Mofa Prüfung bestanden und den „Führerschein“ auch schon ausgehändigt bekommen bin jedoch noch nicht 15. Was passiert wenn ich trotzdem fahren und erwischt werde?
    Lg maxi

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Maxi,

      in diesem Fall handelt es sich um Fahren ohne Prüfbescheinigung. Es wird ein Verwarngeld von 20 Euro fällig.

      – Die Redaktion

  9. Klein sagt:

    Hallo!
    Ich habe eine Frage. Mein Sohn ist 16 Jahre alt und hat vor einem Jahr seine Prüfbescheinigung bekommen. Sein Mofa fährt ca. 28kmh, ist also nicht manipuliert. Jetzt wurde er bergab in einer 30er Zone mit 45kmh gemessen. Er hat sich rollen lassen. Wir haben Post von der Polizei erhalten, in der er sich zum Vorfall äußern soll. Ihm wird vorgeworfen, ohne gültige Fahrerlaubnis erfahren zu sein. Wir waren mit seinem Mofa beim TÜV und haben es nochmal überprüfen lassen. Der TÜV konnte keine Manipulation nachweisen. Dieses schreiben haben wir auch bereits an die Polizei weitergeleitet. Meine Frage: mit welcher Strafe müss mein Sohn rechnen und können wir was unternehmen, dass seine Strafe nicht so hoch ausfällt. Es wird ja nicht abgestreiften, dass er zu schnell war, sonst hätten sie ihn ja nicht geblitzt. Es war aber wie gesagt nicht auf gerader Strecke, sondern bergab.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Klein,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, dies kann nur ein Anwalt.

      – Die Redaktion

  10. Karlheinz B. sagt:

    Hallo,
    wenn ein Mofa bauartbedingt und ohne Manipulation des Fahrzeugs deutlich schneller als 25km/h fährt, der Fahrzeugführer aber nur eine Prüfbescheinigung jedoch keine anderweitige Fahrerlaubnis hat, welche Konsequenzen bzw. Strafen sind zu erwarten, wenn bei einer Kontrolle die Geschwindigkeit ermittelt wird?
    Danke & Gruß
    KBL

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Karlheinz,

      in diesem Fall handelt es sich um Fahren ohne Fahrerlaubnis. Dies ist eine Straftat. Sie müssen mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen.

      – Die Redaktion

  11. Tobias I. sagt:

    Ich habe 600 Euro Strafe bekommen weil ich ein 25ccm Mofa gefahren habe mit einer Person als Beifahrer! Ist das normal oder legal?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Tobias,

      sie dürfen auf dem 25ccm Mofa keine Person mitnehmen. Grundsätzlich ist hier allerdings nur ein geringes Verwarngeld fällig. In Ihrem Fall empfehlen wir Ihnen daher unbedingt einen Anwalt aufzusuchen.

      – Die Redaktion

  12. Serkan sagt:

    Hallo, ich hätte ein frage und die wäre, wenn mein Freund keine Mofa Prüfbescheinigung hat und trotzdem einen 25ziger Mofa fährt (der Mofa fährt ca.50kmh) und die Polizei ihn anhält was für Strafen drohen ihm ? Mein Freund ist 17 Jahre jung.

    Dankeschön im Voraus :)

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Serkan,

      in diesem Fall muss Ihr Freund mit einem Verwarngeld von 20 Euro rechnen.

      – Die Redaktion

      1. Lu sagt:

        Hallo Serkan, wenn der Mofa 50km/h fährt, ist der Mofa kein Mofa sondern Kleinkraftrad. Somit Fahrerlaubnispflichtig. Damit ohne Führerschein zu fahren, ist ein Fahren ohne Fahrerlaubnis und somit eine Straftat nach §21 StVG. Kann teuer werden.

  13. Lutz S. sagt:

    Wenn mir die fahrerlaubnis,klasse b, zum führen von kfz entzogen wurde(mpu btmg wegen gerichts verfahren, kein direkter verstoß im Verkehr ) und ich auch keine prüfbescheiningung besitze für 25kmh, ist es eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit wenn ich angehalten werde? Würde mich über eine Antwort sehr freuen.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Lutz,

      in der Regel stellt das Fahren eines Mofas ohne Prüfbescheinigung eine Ordnungswidrigkeit dar.

      – Die Redaktion

  14. yvonne sagt:

    Ich habe gestern meine Prüfung bestanden. Die vom Tüv schicken mir die Prüfbescheinigung zu. Kann ich trotzdem schon fahren bevor die Bescheinigung da ist?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Yvonne,

      wenn beim Fahren eines Mofas die Prüfbescheinigung nicht mitgeführt wird, ist in der Regel mit einem Verwarngeld von 10 Euro zu rechnen.

      – Die Redaktion

  15. Sven sagt:

    hallo fahre seit 16 Jahre und gute 46000 Kilometer meinen Ligier Ambra 25 km/h Krankenfahrstuhl
    habe 1994 meine Prüfbescheinigung gemacht nun bin ich angehalten worden und der beamte meinte
    das ich zum führen des Krankenfahrstuhls einen PKW Fahrerlaubnis brauch anzeige wurde erstattet und
    nach drei Wochen wieder eingestellt mit dem vermerk sollte das nochmal vorkommen dürfte ich mit keiner erneuten Einstellung rechnen verstehe nicht warum da es sich um ein original Krankenfahrstuhl handelt und ich ja auch die Prüfbescheinigung dafür habe nur Behindert bin ich nicht aber ist doch ohne ansehen der Person oder nicht mehr ?
    WEIL ALLE HÄNDLER DIE ICH GEFRAGT HABE SAGEN IST OHNE ANSEHEN DER PERSON .

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Sven,

      in § 4, Absatz 1, Nr. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) wird definiert, welche Bedingungen ein motorisierter Krankenfahrstuhl erfüllen muss, damit dafür keine Fahrerlaubnis nötig ist.

      – Die Redaktion

      1. Sven sagt:

        Danke für ihre Antwort habe also alles richtig gemacht und der Händler hat mir auch nichts falsches gesagt das ich zum führen meines Ligier Ambra mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 KM/H mit meiner Prüfbescheinigung aus dem Jahr 1994 führen darf da er alle Merkmale
        erfüllt Leergewicht 300 Kilogramm Gesamtgewicht 485 Kilogramm Erstzulassung 13.06.1998 und das Grüne Deutsche TÜV Gutachten
        den ligier als SO . KFZ . Krankenfahrstuhl Bezeichnet .

  16. Martin S sagt:

    Hallo,
    wenn mein Sohn mit 17 Jahren ohne Prüfbescheinigung und keiner richtigen Betriebserlaubnis eine Solex ohne Helm (die aber 30 bis 35km/h läuft), fährt. Was wären denn da die Konsequenzen.
    Danke

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Martin,

      das Fahren eines Mofas ohne Prüfbescheinigung wird in der Regel mit einem Bußgeld von 20 Euro bestraft. Wird ein Fahrzeug gefahren, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen ist, droht üblicherweise ein Bußgeld von 50 Euro. Die Missachtung der Helmpflicht wird normalerweise mit einem Bußgeld von 15 Euro bestraft.

      – Die Redaktion

  17. Simon W. sagt:

    Ich habe meinen Mofa Prüfbescheinigung 1984 gemacht und sie leider verloren.Bin 1969 geboren und habe eigentlich den Klasse 3 Führerschein, den ich aber aufgrund einer Dummen Trunkenheitsfahrt abgeben musste. Jetzt sagt der TÜV ich muss eine neue Prüfung machen und auch zur Fahrschule gehen, weil Sie die Daten nur 10 Jahre aufbewahren.
    Ist klar das ich mit dem verlieren den 1. Fehler gemacht habe. ABER ich sehe es eigentlich nicht ein, das ganze nochmal zu machen. Gibt es da andere Möglichkeiten?
    LG Simon

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Simon,

      Sie können sich mit Ihrer Frage an die örtliche Fahrerlaubnisbehörde wenden.

      – Die Redaktion

      1. Torsten sagt:

        Moinmoin.ich bin Bj.69 und habe 1984 meine prübescheinigung gemacht die aber verloren. Fahre weiterhin Mofa laut einem Polizisten hiess es. Fahren sie ruhig weiter wenn man sie anhält sagen sie das sie die prübescheinigung nicht dabei haben. Dann gibt’s ne ordnugsstrafe 10€ und sie können weiterfahren. Bis jetzt wurde ich nie angehalten. Meine Frage wie bei simon: habe keinen Nachweis mehr über meine prübescheinigung wer könnte da noch Daten haben damit ich mir eine neue ausstellen lassen kann?meine Fahrschule hat nix mehr und in Norderstedt wird’s nur 10jahre aufbewahrt. Was kann ich machen ohne eine neue prübescheinigung abzulegen?

  18. Sven sagt:

    Hallo, ich hätte eine frage. Und zwar habe ich mein führerschein 9 monate wegen alkohol weg. Und da ich eine Mofa prüfbescheinigung habe die ich vor meinem 19 lebensjahr erworben habe darf ich ja 25kmh fahren. Nun meine frage: Darf ich einen Krankenfahrstuhl mit 25kmh fahren? Da ich rückenprobleme habe und ich im winter auch selbstständig zur arbeit kommen möchte wäre die antwort sehr hilfreich. Danke schonmal mfg

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Sven,

      für Krankenfahrstühle mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h gelten Sonderregelungen. Diese sind unter anderem nachzulesen in der Übergangsvorschrift § 76 Nr. 2 der Fahrerlaubnisverordnung FeV.

      – Die Redaktion

  19. Adrian L. sagt:

    Hallo
    Mir wurde vor 3 Jahren der Führerschein Klasse B entzogen und ihm wieder zu erlangen muss ich eine mpu machen .
    Die dafür benötigten Abstinenznachweise werde ich jetzt beginnen.
    Mit 15 Jahren habe ich allerdings eine Mofa Prüfbescheinigung abgelegt.
    Darf ich trotz der Entziehung der Fahrerlaubniss ein Mofa führen?
    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Adrian,

      wenn Sie für das Mofa eine Prüfbescheinigung abgelegt haben, dürfen Sie in der Regel weiter Mofa fahren, auch wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde.

      – Die Redaktion

  20. Chrisch123 sagt:

    Mit welcher Strafe muss ich rechnen, falls ich auf meinem Mofaroller eine 2. Person mitnehme, die
    keinen Helm trägt

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Chrisch,

      das Fahren ohne vorgeschriebenen Schutzhelm wird in der Regel mit 15 Euro Bußgeld bestraft. Eine Person auf dem Mofa mitzunehmen, wird normalerweise mit 5 Euro Bußgeld bestraft.
      Von einer Mitnahme, noch dazu ohne Helm, ist abzuraten.

      – Die Redaktion

      1. Chrisch123 sagt:

        Danke für die Antwort.

        Ich hätte noch eine weitere Frage,
        ist es strafbar während des Mofafahrens über Kophörer Musik zu hören ?

        1. bussgeldkatalog.net sagt:

          Hallo Chrisch,

          in der Straßenverkehrsordnung steht in §23 Absatz 1, Satz 1, dass ein Fahrzeugführer unter anderem dafür verantwortlich ist, dass sein Gehör nicht beeinträchtigt wird. Es kann bei einem Verstoß unter Umständen ein Bußgeld von 10 Euro erhoben werden.

          – Die Redaktion

      2. Dennis sagt:

        was ist wen man einen Mofa-Roller besitzt kann man dan eine 2 Person mitnehmen?

        1. bussgeldkatalog.net sagt:

          Hallo Dennis,

          wenn es sich um ein 2sitziges Fahrzeug handelt, können Sie eine 2. Person mitnehmen. Wenn Ihr Mofa nur über einen Sitz verfügt, dann nicht.

          – Die Redaktion

  21. Diana P. sagt:

    Hallo. Ich habe mal eine Frage, und zwar bin ich nun zum 2. Mal angehalten worden und ich war nicht im Besitz von einer Prüfbescheinigung noch einem Führerschein. Das 1. Mal musste ich 400€ bezahlen. Nun ist meine Frage ob ich eventuell ins Gefängnis muss was ich nicht hoffe da ich in Arbeit stehe.
    Würde mich über Antworten von Ihnen freuen.
    Liebe grüße.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Diana P.,

      wer keinen Führerschein besitzt und trotzdem im Straßenverkehr fährt, muss mit einer Geld- oder einer Freiheitsstrafe rechnen. Dabei kann die Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr betragen.

      – Die Redaktion

  22. Leon sagt:

    Guten Tag,
    Ich habe heute meine Prüfung bestanden und habe auch schon alle Theorie- und Fahrstunden hinter mir. Am Sonntag werde ich 15, aber bis dahin habe ich meine Prüfbescheinigung nicht. Wenn ich trotzdem fahre, kann ich dann (falls och angehalten werde und die 10€) trotzdem weiterfahren?

    Mit freundlichem Gruß
    Leon

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Leon,

      ein Mofa ohne Prüfbescheinigung zu fahren, ist nicht erlaubt. Das Mindestalter für das Fahren eines Mofas beträgt 15 Jahre.

      – Die Redaktion

  23. Maximilian sagt:

    Hallo ist es immer noch korrekt, wenn ich mit einem mofa das maximal 25kmh fährt ohne mofa prüfbescheinigung fahre und angehalten werde, das es nur eine Ordnungswidrigkeit ist und mit 20€ belegt wird?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Maximilian,

      eine Ordnungswidrigkeit ist ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung. Für das Fahren eines Mofas ist eine Prüfungsbescheinigung vorgeschrieben.

      Sollten Sie im Besitz einer Prüfbescheinigung oder eines gültigen Führerscheins sein, der die Fahrerlaubnis fürs Mofa behinhaltet, und haben Sie das Dokument nur zu Hause vergessen, so handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit.
      – Die Redaktion

      1. Yaffe sagt:

        Guten Abend,

        das stimmt so nicht.
        Grundsätzlich ergibt sich die Notwendigkeit einer Fahrerlaubnis (FE) beim Führen von Kfz im öffentlichen Verkehrsraum aus den §§2 (1) StVG i.V.m. 4 (1) FeV.

        Und hier ist es jetzt wichtig, zu wissen, welches Kfz hier überhaupt vorlag. Wenn es sich um ein zweirädriges Kleinkraftrad handelt, das unter die Klasse AM gem. §6 (1) FeV fällt, liegt hier tatsächlich eine Straftat, namentlich Fahren ohne FE nach §21 StVG vor.

        Hier liegt jedoch meines Erachtens eine Ausnahme vor.

        Gemäß der §4 (1) S. 2 Nr. 1 sind von der FE-Pflicht u.a. einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h ausgenommen.Grundsätzlich sind diese also fahrerlaubnisfrei.

        Die Bestimmungen zum Führen u.a. von Mofas regelt §5 FeV. Danach muss derjenige, der ein Mofa im öffentlichen Verkehrsraum führt, eine Prüfung abgelegt haben. Das gilt nicht für denjenigen, der eine FE nach §4 FeV erworben hat (z.B. Kl. AM, B). Wer dennoch im öffentlichen Verkehrsraum ein solches Mofa führt, handelt ordnungswidrig gem. §§5 (1) i.V.m. 75 FeV i.V.m. 24 StVG. Das kostet 20€, die – wie von Maximilian beschrieben – i.d.R. als Verwarngeld erhoben werden.

        Gruß

      2. Ralle sagt:

        Nein,das stimmt nicht.Es ist lediglich eine Ordnungswidrigkeit und wird mit 20 Euro bestraft

        1. bussgeldkatalog.net sagt:

          Hallo Ralle,

          vielen Dank für die Anmerkung! Wir haben unseren Kommentar angepasst.

          – Die Redaktion

      3. Dennis sagt:

        ich seh es schon kommen, in 10 jahren brauch man bestimmt auch für ein Fahrrad einen führerschein..

  24. Julien B. sagt:

    Hallo,

    Ich würde gerne Wissen was passiert wenn ich mit 14 jahren mofa fahre

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Julien,

      wer vor 1980 bereits 15 Jahre alt war, darf ein Mofa ohne Fahrerlaubnis und Prüfbescheinigung fahren. Für jemand, auf den das nicht zutrifft, ist eine Prüfbescheinigung Pflicht. Für das Fahren eines Mofas ist ein Mindestalter von 15 Jahren vorgeschrieben.

      – Die Redaktion

      1. Moritz sagt:

        Was passiert wenn ich mit 14 ohne fahrerlaubniss erwischt werde? Darf ich dann trotzdem meinen führerschein anfangen und muss nur 20€ zahlen?

        1. bussgeldkatalog.net sagt:

          Hallo Moritz,

          wenn Sie eine Mofa ohne erforderliche Prüfung führen, dann bezahlen Sie in der Regel 20 Euro, das ist richtig. Den Mofa-Führerschein sollten Sie trotzdem beginnen dürfen.

          Das Team von bussgeldkatalog.net

  25. w.k. sagt:

    Hallo vlt kann mir jemand helfen es geht da rum das mein Führerschein 2013 entzogen wurde wegen BTM . Ich hatte B A Klassen besaß aber noch nie so genannte Prüfbescheinigung für Mofa 25km . Die Frage wie kann ich dies erwerben ohne dafür eine Ausbildung zumachen da ich schon davor im strassenvercker teilgenommen habe und dementsprechend stvzo bereits kenne. Danke voraus .MfG w.krutsch

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo w.k.,

      das ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Es ist möglich, bei der Führerscheinzulassungsstelle nachzufragen und dort den konkreten Fall zu schildern.

      – Die Redaktion

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