Verordnung zum Sprengstoffgesetz (SprengG)

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 5. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Sprengstoffverordnung: Darf man Feuerwerkskörper nur an Silvester benutzen?

Bußgelder bei Verstößen gegen die Sprengstoffverordnung

Klicken Sie hier auf ein Bundesland, um zum Bußgeldkatalog vom Sprengstoffgesetz des jeweiligen Landes zu gelangen:

Hinweis: Nur Brandenburg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen haben ein eigenes Sprengstoffgesetz (SprengG). Alle anderen Bundesländer wenden das Bundessprengstoffgesetz an.

Bußgeldkatalog Brandenburg

ZuwiderhandlungBußgeld (€)
Abbrennen von Feuer­werken oder Feuerwerks­körpern ohne die hierfür erfor­derliche Erlaubnis ohne Über­schreitung der in § 12 Abs. 2 LImSchG fest­gelegten Zeiten25 - 200
Abbrennen von Feuer­werken oder Feuerwerks­körpern, wobei die in § 12 Abs. 2 LImSchG fest­gelegten Zeiten übers­chritten werden25 - 100

Bußgeldkatalog Hamburg

ZuwiderhandlungBußgeld (€)
Überlassung von explosions­gefährlichen Stoffen ohne vorschrifts­mäßige Kenn­zeichnung oder Verpackung oder ohne Prüfung, dass vorschrifts­mäßige Verpackung oder Kenn­zeichnung gegeben ist100 - 1.000
Herstellung oder Einfuhr ohne Prüfung von Ausgangs­stoffen oder Sätzen pyro­technischer Gegen­stände250 - 2.500
Verstoß gegen die Vorschriften über das Feil­bieten, das Über­lassen oder die Gebrauchs­anweisung, über den Vertrieb oder das Aus­stellen von pyro­technischen Gegen­ständen100 - 500
Verstoß gegen die Vorschrif­ten über das Ab­brennen von pyro­technischen Gegenständen100 - 5.000

Bußgeldkatalog Nordrhein-Westfalen

ZuwiderhandlungBußgeld (€)
Abrennen eines Feuer­werkes entgegen § 11 Abs. 1 ohne Anzeige oder ohne recht­zeitige Anzeige250 - 2.600
Abrennen von Feuerwerks­körpern an bewohnten oder von Personen besuchten Orten ohne Anzeige oder ohne recht­zeitige Anzeige25 - 250
Überschreitung der in § 11 Abs. 2 fest­gesetzten Zeiten beim Ab­brennen eines Feuer­werkes50 - 510

Bußgeldkatalog Bundessprengstoffgesetz

ZuwiderhandlungBußgeld (€)
Feuerwerk ohne Geneh­migung an anderen Tagen außer vom 31. Dezember bis 1. Januar gezündetbis 10.000 €
nicht zertifizierten Knaller ge­zündet oder hergestelltbis 50.000 € oder Freiheits­strafe bis 3 Jahre
Andere Personen oder fremde Gegen­stände von beson­derem Wert durch Feuerwerks­körper gefähr­detindividuelle Geld­strafe oder Freiheits­strafe bis zu 5 Jahre

FAQ: Sprengstoffgesetz

Was steht im Sprengstoffgesetz?

Das Sprengstoffgesetz behandelt Umgang, Verkehr und Einfuhr von explosionsgefährlichen Stoffen sowie Sprengzubehör in Deutschland. Hier finden Sie Informationen zur entsprechenden Verordnung.

Ist Feuerwerk außerhalb von Silvester erlaubt?

Möchten Sie ein privates Feuerwerk außerhalb von Silvester abbrennen, verlangt der Gesetzgeber dafür eine Ausnahmegenehmigung. Die Beschränkung soll der Sicherheit dienen und die Umwelt schützen.

Was droht bei einem Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz?

In diesem Fall müssen Sie meist mit einem Bußgeld rechnen, welches bis zu 10.000 Euro betragen kann. Unter Umständen kann aber auch eine Straftat vorliegen. Mehr zu den möglichen Sanktionen erfahren Sie hier.

Sprengstoffverordnung: Darf man Feuerwerk auch außerhalb von Silvester zünden?

Wann darf man Feuerwerkskörper zünden?
Wann darf man Feuerwerkskörper zünden?

Das Sprengstoffgesetz, häufig auch als Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe bezeichnet, regelt den Umgang, den Transport und die Einfuhr von Explosivstoffen, wie zum Beispiel pyro­technische Gegenstände, die für ein Feuerwerk zu Silvester verwendet werden. Die Sprengstoff­verordnung ist die wichtigste Rechtsquelle im deutschen Sprengstoffrecht und beinhaltet rechtliche Bestimmungen, an die sich alle Bundesbürger halten müssen.

Andernfalls droht bei einem Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz laut aktuellem Bußgeldkatalog ein drakonisch erhöhtes Bußgeld sowie ein Bußgeldbescheid, der ein tiefes Loch in die Geldbörse reißen kann. Der nachfolgende Artikel befasst sich mit den möglichen Strafen, die laut Bußgeldrechner oder Bußgeldtabelle auf jemanden zukommen können, der beispielsweise ein Feuerwerk illegal vollzieht oder unrechtmäßig Pyrotechnik verwendet.

Zudem geben wir Ihnen einen Überblick darüber, zu welchen Zeiten das Sprengstoffgesetz ein Feuerwerk erlaubt und an welchen Orten das Zünden von einem Feuerwerkskörper oder Feuerwerksraketen eine strafbare Handlung darstellt.

Das Sprengstoffgesetz: Historischer Hintergrund

Die heutige Sprengstoffverordnung resultierte aus dem Gesetz gegen den verbrecherischen und gemeingefährlichen Gebrauch von Sprengstoffen aus dem Jahre 1883. Darin wurde festgehalten, dass der (private) Besitz, die Herstellung und der Vertrieb von Sprengstoffen nur durch eine polizeiliche Genehmigung legal sind. Bei Missachtung dieser Bestimmungen erfolgten harte Bestrafungen. Im Jahre 1969 trat das Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Explosivstoffe) in Kraft, welches die Grundlage der heutigen Fassung der Sprengstoffverordnung bildet.

Das Gesetz ist im Unterschied zum Gesetz aus der Kaiserzeit kein Strafgesetz, welches im Strafgesetzbuch (StGB) Anwendung findet, sondern ein gewerberechtliches Gesetz, welches primär folgende Ziele verfolgt:

  • Überwachungsfunktion (überwacht den korrekten Gebrauch von Sprengstoffen wie Pyrotechnik, Feuerwerk etc.)
  • Erlaubnisfunktion (regelt die Zulassung von Sprengstoffen & die Berechtigungsbestimmungen bzgl. des Gebrauchs von Explosivstoffen)
  • das Sprengstoffgesetz enthält Bestimmungen und Vorschriften hinsichtlich der Ein-und Ausfuhr von Sprengstoffen sowie eine allgemeingültige Richtlinie zum Umgang mit Feuerwerkraketen, der korrekten Kennzeichnung der Verpackung von Feuerwerk, den gesetzlichen Anforderungen an die Explosivstoffe etc.
Das bundeseinheitliche Sprengstoffgesetz (SprengG) wurde am 13. September 1976 erlassen und regelt den Umgang von Sprengstoffen auf Bundesebene.

Die Sprengstoffgesetzverordnung im Detail

Die nachfolgende Tabelle gibt einen groben Überblick über die wichtigsten, inhaltlichen Aspekte des Gesetzes.

Die Sprengstoffverordnung unterteilt sich folgendermaßen:

AbschnittInhaltliche Beschreibung
I. Allgemeine VorschriftenAnwendungs­bereich, Begriffs­bestimmungen, Ermäch­tigungen & Zulassung
II. Umgang & Verkehr im gewerb­lichen Bereich (Einfuhr, Durchfuhr & Auf­zeich­nungs­pflicht)
Erlaubnis/Verbot, Anzeige­pflicht, Kenn­zeichnung, Pflichten des Gutachters, Fest­stellung der persön­lichen Eignung d. Spreng­stoff­anwenders
III. AufbewahrungErmächtigungen & Lager­geneh­migung
IV. Verantwortliche Personen & ihre PflichtenBefähigungsschein, verant­wortliche Personen, Schutz­vor­schriften, Anzeige­pflicht, Mitführen v. Urkunden
V. Umgang & Verkehr nicht im gewerb­lichen Bereich
Erlaubnis zum Erwerb & Umgang, Vorschriften & Ermäch­tigungen
VI. Überwachung des Um­gangs & des Verkehrs
Auskunft, Nachschau, Überwachung, Beschäf­tigungs­verbote bei mangel­haften Spreng­stoff­produkten
VII. Sonstige Vorschriftenzuständige Behörden, Rück­nahme, Widerruf, Daten­über­mittlung
VIII. Straf- & Bußgeld­vor­schriftenlaut Bußgeld­katalog: Bußgelder, Bußgeld­bescheid für Ordnungs­widrigkeit (exakte Werte: Bußgeld­rechner o. Bußgeld­tabelle), Einziehung des Spreng­stoffs
IX. Bundesanstalt für Material­forschung & -prüfung
Rechtsstellung & Auf­gaben der Bundes­anstalt
X. Übergangs- & Schluss­vorschriftenÜbergangsvorschriften & Änderungen

Das Sprengstoffgesetz: Feuerwerk außerhalb von Silvester?

Privates Feuerwerk außerhalb von Silvester ist nur mit Genehmigung erlaubt.
Privates Feuerwerk außerhalb von Silvester ist nur mit Genehmigung erlaubt.

Die Bundesanstalt für Materialforschung ist die zuständige Behörde, die im Rahmen vom Sprengstoffgesetz eine Richtlinie vorgibt und für die Erteilung von Prüfbescheinigungen hinsichtlich aller Explosivstoffe wie Treib- und Sprengstoffe – zum Beispiel Feuerwerkskörper, Feuerwerksraketen und andere pyrotechnische Gegenstände – verantwortlich ist.

Nachfolgend werden die wichtigsten Aufgabengebiete der Bundesbehörde nach dem Sprengstoffgesetz aufgelistet:

  • Erteilung von Prüfbescheinigungen für Explosivstoffe
  • Durchführung von Bewertungsverfahren hinsichtlich Konformität und Art der Sprengmittel
  • Festlegung von Verwendungsbestimmungen
  • Vergabe von Identifikationsnummern für alle Sprengmittel (Kennzeichnung)
  • zuständig für die Zulassung von explosionsgefährlichen Stoffen
  • zuständig für die Einteilung der Stoffe in verschiedene Lager- und Verträglichkeitsgruppen (Unterteilung in Explosivstoffe, Pyrotechnik & explosionsgefährliche Stoffe der chemischen Industrie)
  • erteilte Bescheide werden von der Behörde publiziert

Die Sachverhalte Feuerwerk und Pyrotechnik sind insbesondere zu Silvester ein häufiges Gesprächsthema, da sich viele Bundesbürger hinsichtlich der gesetzlichen Bestimmungen unsicher sind. Viele Menschen fragen sich nämlich, ob Feuerwerk außerhalb von Silvester erlaubt ist oder das Feuerwerk illegal ist, wenn es nicht am 31.12. eines jeden Jahres stattfindet.

Im folgenden Abschnitt geht es um die rechtlichen Vorschriften, die das Sprengstoffgesetz in Bezug auf Silvester vorschreibt.

Das Sprengstoffgesetz: Verordnung zu Silvesterknallern, Feuerwerksraketen & Co.

Zu Silvester ist es bekanntlich eine Tradition, das neue Jahr mit Feuerwerk zu begrüßen. Doch es gibt gesetzliche Vorschriften, die den Gebrauch von Feuerwerk, Pyrotechnik, Feuerwerkskörper und Feuerwerksraketen zum Teil einschränken, was zur Sicherheit der Bevölkerung und Umwelt beitragen soll.

Nachfolgend werden die wichtigsten, gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen der Sprengstoffverordnung aufgezählt:

  1. Nur ausgebildete Pyrotechniker dürfen Feuerwerke oder aufwendige Pyrotechnik zünden. Zuvor bedarf es einer Erlaubnis durch die entsprechende Behörde, welche die Zuverlässigkeit und Sachkundigkeit des Betreffenden überprüft.
  2. Zu Silvester, in der Nacht vom 31.12. zum 1.01. des Folgejahres, dürfen auch Privatpersonen Feuerwerke einer bestimmten zulässigen Klasse oder Art anzünden. (Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz)
  3. Wer im Verlauf des Jahres ein Feuerwerk zünden möchte, beispielsweise bei einer Hochzeitsfeier, benötigt die Genehmigung und Erlaubnis der zuständigen Behörde. Diese legt dann fest, an welchem Ort und in welchem Zeitfenster das Abschießen des Feuerwerks zulässig ist. Ohne entsprechende Erlaubnis ist das Feuerwerk illegal und das Vergehen wird laut Bußgeldtabelle bzw. Bußgeldrechner mit einem Bußgeld bestraft.
  4. Generelles Zündverbot, auch zu Silvester, herrscht in der Nähe von Kirchen, Alten- und Kinderheimen sowie Krankenhäusern.

Feuerwerk: illegal und gefährlich?

Für ein Feuerwerk ist eine Genehmigung vonnöten.
Für ein Feuerwerk ist eine Genehmigung vonnöten.

Das Sprengstoffgesetz wurde nicht grundlos initiiert, sondern entstand in erster Linie als Schutzmaßnahme vor explosionsgefährlichen und in Deutschland nicht zugelassenen Stoffen. Denn jedes Jahr verunfallen tausende Menschen allein in der Silvesternacht aufgrund von defekten oder falsch verwendeten Feuerwerkskörpern. Dazu zählen vor allem massive Hörbeeinträchtigungen, Splitterverletzungen oder Verbrennungen.

Zum Schutz der Menschen legt die Sprengstoffverordnung diesbezüglich Gesetze fest und unterteilt die Gefährlichkeit von pyrotechnischen Gegenständen in verschiedene Klassen:

  • Klasse 1: Kleinstfeuerwerk: wird ganzjährig verkauft, z. B. Wunderkerzen, Tischfeuerwerk, Knallerbsen
  • Klasse 2: Kleinfeuerwerk: z. B. Fontänen, Raketen, Chinaböller, Batterien
  • Klasse 3: Mittelfeuerwerk: z. B. Raketen mit begrenzter Steighöhe
  • Klasse 4: Großfeuerwerk: z. B. Kugelbomben und spezielle Raketen für große Höhenfeuerwerke
  • Klasse T: Technisches Feuerwerk: Feuerwerkskörper ab 18 Jahren (T1) und Feuerwerkskörper ausschließlich für Pyrotechniker (T2)

Mit Ausnahme des Kleinstfeuerwerks findet der Verkauf von Feuerwerkskörpern an Privatpersonen ausschließlich an den drei Tagen vor Silvester statt. Zum Verkauf stehen nur Feuerwerke der Klasse II. Vom Gebrauch höherer Feuerwerksklassen, zum Beispiel durch den Bezug aus Polen, wird aus Sicherheitsgründen dringend abgeraten.

Generell gilt: Das Zünden von Feuerwerken der Klasse II darf nur im Zeitraum vom 31.12. bis zum 1.1. eines jeden Jahres stattfinden.

Bußgeldkatalog: Harte Strafen für Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz

Jeglicher Verstoß der Sprengstoffverordnung gegen das Zündverbot von Feuerwerk zwischen dem 2.1. und dem 30.12. eines jeden Jahres stellt laut Bußgeldkatalog eine Umweltschutzordnungswidrigkeit dar und wird mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet.

Darüber hinaus macht sich jemand sogar strafbar, wenn er ohne vorherige Erlaubnis mit explosionsgefährlichen Stoffen handelt, diese verwendet oder nicht berechtigten Personen zur Benutzung überlässt. In einem solchen Fall droht eine Freiheits- oder Geldstrafe.

Die Strafen sind entsprechend hoch angesetzt, um die Verletzungsgefahr durch Feuerwerk und Sprengstoffmittel zu minimieren und den verantwortungslosen Umgang mit Feuerwerksraketen und Co. möglichst einzudämmen. Jeder sollte stets darauf achten, nur ordnungsgemäß gekennzeichnetes Feuerwerk zu kaufen, welches von der Bundesanstalt für Materialforschung geprüft und zugelassen wurde. Wer sich zudem an die beiliegenden Gebrauchsanweisungen hält und sorgsam mit den Sprengmitteln umgeht, kann mit ungetrübter Freude den Silvesterabend entgegenblicken.

Über den Autor

Autor
Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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Verordnung zum Sprengstoffgesetz (SprengG)
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Kommentare

  1. Iris sagt:

    Ich hoffe diese Umwelt-Tierbelastene Scheiße wird mal endlich abgeschafft! In Essen sterben jedes Jahr mind. 1000 Vögel in 10 min.
    Es kostet Geld, belastet Tier , Umwelt , Menschen. Kein geld für Essen aber 100 Euro für Dreck!

  2. Kai sagt:

    Feuerwerk gibt es in sehr vielen Varianten. Z.b. ist F1 ganzjährlich ab 12 erlaubt und beinhaltet auch Artikel die einen gewissen Lärm verursachen, solange diese nicht in der Nähe von Altersheimen, Kirchen oder Krankenhäusern gezündet werden und vor 22:00 können die Nachbarn noch so viel rumheulen, es ist erlaubt und gut ist. Für F2 braucht man also Privatperson entweder eine Ausnahme-Genehmigung oder Für F2/F3 den 27er Gartenfeuerwerk-Schein. Mit diesem können sie das ganze Jahr Feuerwerk zünden. Man muss es nur beim Amt anmelden. (ja anmelden, nicht anfragen). Nur für F4 braucht man einen Leergang und eine behördliche Erlaubnis.

    P1 ist ab 18 ganzjährlich erlaubt, solange es für Film/Fernsehen/Projekte verwendet wird. T1 muss man anmelden, darf aber jeder ab 18 kaufen.

    Bezüglich der Pferde bin ich geteilter Meinung. Wenn das Feuerwerk angemeldet war, können sie Besitzer nichts tun, ihre Pferde nimmt ja auch keiner fort. Illigal ist halt strafbar.

  3. Frieda sagt:

    Bei uns ist fast jedes Wochenende ein Feuerwerk! Zu Hochzeiten, Einschulungen, für jeden Anlaß.
    Früher habe ich mich an den Feuerwerken erfreuen können, da waren sie etwas Außergewöhnliches, etwas Besonderes! Mittlerweile (weil ja jede Woche) gehen sie mir richtig auf den Nerv! Mal ganz abgesehen von der Waldbrandstufe oder von den Tieren und Menschen, die davon total verängstigt werden.
    Wer genehmigt so etwas? Mit diesen Polen-Böllern denkt man, der Krieg bricht aus!
    Wie weit soll da die Toleranzgrenze gehen??? Jedes Wochenende einfach hinnehmen?

  4. Rudi R. sagt:

    Das Recht der persönlichen Freiheit endet dort, wo das Recht Anderer beginnt. Ist es heute wirklich noch zeitgemäß – auch wenn es legal ist – zu Silvester – leider auch davor und danach rumzuballern? Alle schreien nach Umweltschutz, Feinstaubbelastung etc.. Aber wo „Spaß und Freude“ ist, werden alle guten Vorsätze sehr schnell vergessen.
    Hier ist auch die Politik gefragt. Der „Normalobürger“ wird zum Thema Umweltschutz immer weiter gegängelt. Dieselfahrzeuge: no go, Kamine, Kaminöfen: no go, Oelfeuerung ab 2025 no go.
    Die Politik sollte jetzt endlich schnell handeln, damit der Rechtsfrieden wieder hergestellt wird. – Meist ist es die bildungsferne Schicht, die sich mit Knallkörpern Respekt und Gehör verschaffen möchte. Symbolisch ist das Werfen von Chinaböllern nach einer Person ein gedanklich und sehnsüchtig geträumter Vernichtungsakt. Gerade dieser Personenkreis dürfte Pyrotechnik gar nicht in die Hand kriegen. Auch meint diese Klientel, dass, was offiziell verkauft wird, legal und ungefährlich ist.
    Wer denkt eigentlich an die vielen Verletzten, die jedes Jahr durch unsachgemäßen Feuerwerks(miß-)gebrauch verletzt bis schwer verletzt werden und zum Teil Augenlicht, Gehör und Gliedmaßen verlieren.

  5. Tanja sagt:

    Bei uns wird jedes Jahr tagelang, auch nach Silvester, direkt neben unseren Stall (Pferde Schafe Hunde etc) geböllert, von Raketen bis ewig lang dauernde laute Batterien alles dabei. Keine Rücksicht auch wenn die Pferde fast nicht mehr zu händeln sind.
    Die Batterien werden alle in unsere Richtung gestellt, die stehen ja nächsten morgen immer noch dort.
    Raketenholzstäbe hatten wir allein in unserer Hofeinfahrt 17 gesammelt.
    Es kann nicht sein, dass ich alle Tiere sedieren muss nur weil solche Menschen keinen Anstand haben!

  6. Andrea sagt:

    Liebe Kristin, liebe Sharma,
    ich fühle mit Euch und kann solche Antworten wie „Freiheit heißt das…“ oder „Nun hab Dich doch nicht so“ langsam nicht mehr hören.
    Das gültige Gesetz besagt, dass vom 31.12. 00:00 Uhr bis 01.01. 24:00 Uhr geböllert werden darf. Das sind 48 Stunden und sollte ausreichen.
    Das, was hier „Freiheit“ genannt wird, bedeutet für jemanden, der mir sehr nahe steht und der als Soldat in mehreren Kriegs- und Krisengebieten unterwegs war (kein deutscher „Spaßsoldat“) eine enorme psychische Belastung. Die Freiheit des einen kann also das Trauma des anderen sein. Einfach mal drüber nachdenken.

  7. Senfi sagt:

    ich hab auch so spröde nachbarn die sich wegen jeden scheiß aufregen und wegen jeden kack die polizei rufen und somit dazu beitragen das straftaten nicht entdeckt werden können…einfach mal machen lassen das sind kinder mit kl1 feuerwerk da passiert gar nichts im gegenteil einfach mal ne packung im laden kaufen gehen und ne runde mit den nachbarskindern zusammen abfackeln #makelovenotwar

  8. Nico sagt:

    Hallo, sind eigentlich Böller mit BKS in der Kategorie P1 und mit CE Kennzeichnung in Deutschland erlaubt? Lg. Nico

  9. Dino sagt:

    Darf ich P1 Böller mit CE Zertifikat aus Polen oder Österreich nach Deutschland bestellen? Ich wohne in Bayern und ich bin 21

  10. Nachbaren sagt:

    Jawohl Kristin, das kann doch! Freiheit heißt dass… Seit doch nicht so eingeschränkt und lass mann leben.

  11. Sharma sagt:

    Hallo, es wird bei mir in der Gegend andauernd geknallert das ganze Jahr wie kann ich dagegen vorgehen oder wo kann ich Beschwerde einlegen

  12. Kristin sagt:

    EDIT: Ich habe nun gelesen, dass Feuerwekskörper der Klasse 1 ganzjährig gezündet werden dürfen.
    Aber es kann doch eigentlich nicht sein, dass hier seit einigen Tagen ständig Knaller gezündet werden!?

  13. Kristin sagt:

    In unserer Nachbarschaft zünden seit Tagen Kinder kleine Feuerwerkskörper. Um genau zu sein, findet dies direkt vor dem Haus statt, in dem ich wohne. Die Eltern scheinen den Kindern allgemein keine Grenzen zu setzen und auch sie sind nicht die ruhigsten Nachbarn. Es handelt sich hier um einige Familien, die miteinander zu tun haben (vielleicht verwandtschaftlich).
    Da es hier regelmäßig zu Lärmbelästigung kommt (E-Roller, die ungebucht herumgeschoben werden und somit deren Alarm ausgelöst wird; laute Streitereien, Motoren aufheulen lassen oder mit quietschenden Reifen losfahren), habe ich so langsam…nun ja…die Schnauze voll.
    Da es offensichtlich nicht rechtens ist, außerhalb von Silvester Feuerwerkskörper zu zünden, wüsste ich gern, wie ich nun dagegen vorgehen kann. Ich könnte die Polizei rufen, aber die Kinder verschwinden in den Häsuern drumherum so schnell, wie sie gekommen sind und da es so viele sind, weiß ich auch nicht, welches Kind zu welcher Familie gehört. Ich wüsste gern, was ich tun kann.

  14. Werner H. sagt:

    PS2:
    All das war und ist weit fernab von Neujahr. Irgendwelche Feiern oder Geburtsage können das bei der Regelmäßigkeit nicht sein.

  15. Werner H. sagt:

    PS:
    Es ist nicht vorstellbar daß das Ordnungsamt soetwas genehmigt haben könnte.

  16. Werner H. sagt:

    Was hat das zu bedeuten? Folgendes,

    seit Anfang 2019 knallt regelmäßig jemand herum. 2018 war das noch nicht. Es gibt ein Muster. Oft wird kurz vor 22:00h gekracht, das geht 5-10 Minuten. Manchmal aber auch gegen 24:00h. Mehrfach waren es Raketen, scheinbar handelsübliche. Meistens scheinen es Chinaböller zu sein. Klingt nach Schwarzpulver. Ganz eindeutig läßt sich das nicht feststellen. Der muß ja einen riesigen Vorrat haben. Könnten das Signale zu einem bestimmten Zweck sein? Diese Regelmäßigkeit ist bestimmt kein Zufall.

    Es passiert immer an bestimmten Tagen. Montag / Donnerstag / Samstag
    Oft gegen 22:00h oder auch 24:00h

    Andere Vorfälle:
    Manchmal kracht es morgends gegen 6:00h ein Mal.

    Es kam aber auch schon vor daß es gegen 02:46h ein Mal kracht. Könnte ein Kanonenschlag / D-Böller gewesen sein.

    Kürzlich hat jemand um 6:00h morgends mit einer Feuerwerkbatterie oder mit ähnlichem herumgekracht.

    Das ist aus RLP

  17. DANIEL sagt:

    Unter welchen Voraussetzungen darf man in Bayern P1-Boeller zuenden?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo DANIEL,

      P1-Böller dürfen in Deutschland nicht mehr als 5 Gramm NEC (Nettosprengstoffmasse) aufweisen. Böller mit BAM-Zertifikat sind grundsätzlich legal.

      – Die Redaktion

  18. Karl M. sagt:

    Welche P1 Böller sind in Deutschland erlaubt ?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Karl,

      bei P1-Böllern kommt es auf die Nettoexplosivstoffmasse an, deren Angabe Sie auf dem Knaller als NEM oder NEC finden. P1-Böller mit 5 Gramm NEC oder mehr sind in Deutschland nicht mehr zulässig. Der Besitz ist strafbar. Um sicher zu gehen, können Sie auf dem jeweiligen Knaller nach dem BAM-Zertifikat suchen.

      – Die Redaktion

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