Bußgeldkatalog im Ausland: Österreich

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 22. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Was droht laut Bußgeldkatalog in Österreich bei Verstößen?

Zwischen Hochkultur, Wintersport und Blaulichtgebühr

Den Bußgeldkatalog in Österreich sollten auch deutsche Autofahrer kennen
Den Bußgeldkatalog in Österreich sollten auch deutsche Autofahrer kennen

Ob für einen Kurz-Trip in die Kulturmetropolen Wien und Salzburg oder mehrere Wochen in die Alpen zum Ski-Urlaub: Deutschlands Nachbarland Österreich bietet viele unterschiedliche Ziele, die in und außerhalb der Urlaubszeit besucht werden.

Nah genug sind diese auf jeden Fall. Warum also nicht mal eben mit dem Auto nach Österreich fahren?. Umso wichtiger ist es für die deutschen Urlauber zu wissen, welche Verkehrsregeln in Österreich gelten – und auch, wie mit einem Bußgeldbescheid aus dem nahen Ausland umzugehen ist. Dieser Ratgeber soll Abhilfe schaffen.

Häufigste Bußgelder in Österreich

VerstoßBußgeld
Alkohol am Steuerab 300 Euro
Parkverstoßab 20 Euro
Geschwindigkeitsüberschreitungab 30 Euro bis 5.000 Euro
Personensicherungab 20 Euro
Nichtanlegen des Sicherheitsgurtesab 50 Euro
Telefonbenutzung am Steuerab 100 Euro
Missachtung der Winterreifen-Pflichtab 35 Euro bis 5.000 Euro

FAQ: Verkehrsregeln in Österreich

Welche Promillegrenze ist bei Fahrten in Österreich maßgeblich?

Deutsche Fahrer müssen sich in Bezug auf Alkohol am Steuer in Österreich nicht umstellen: Auch hier liegt die Promillegrenze bei 0,5.

Welche Geschwindigkeit muss in Österreich eingehalten werden?

In Österreich sind normalerweise innerorts 50 km/h, außerorts 100 km/h und auf der Autobahn 130 km/h zulässig.

Sind österreichische Bußgelder in Deutschland vollstreckbar?

Ja, sobald eine Bagatellgrenze von 25 Euro überschritten ist, können Bußgelder aus Österreich auch in Deutschland eingetrieben werden.

Welche besonderen Verkehrsregeln gelten in Österreich?

Neben Rotlichtverstößen und Geschwindigkeitsüberschreitung bringt Österreich auch spezifische Verkehrsregeln und typische Fragen für Urlauber mit sich.

Keine ganzjährige Winterreifen-Pflicht in Österreich

Die Winterreifen-Pflicht gilt in Österreich von November bis April auf den Felgen sein
Die Winterreifen-Pflicht gilt in Österreich von November bis April auf den Felgen sein

Besonders attraktiv an Österreich ist die „Schnee-Garantie“ für Skifahrer oder anderweitig Wintersport-Begeisterte. Für Verkehrsteilnehmer kann sich da schnell die Frage stellen, ob es in Österreich bezüglich der Winterreifen eventuell andere, speziellere Regelungen gibt als in Deutschland. Dem ist nicht so.

Die Winterreifen-Pflicht in Österreich besteht im Zeitraum zwischen dem 1. November und dem 15. April des Folgejahres. Für Anhänger gilt die Verpflichtung der Winterreifen in Österreich zwar grundsätzlich nicht – in anderen Fällen kann es allerdings richtig teuer werden, gegen diese Regelung zu verstoßen.

Die einheitliche Winterreifen-Pflicht gilt in Österreich ab dem 1. Januar 2008. Die Profiltiefe der Reifen hat minimal 4,0 Millimeter zu betragen.

Der Bußgeldkatalog in Österreich sieht für Deutsche, wie auch für alle anderen Autofahrer, eine Strafe von 35 Euro vor, wenn es sich um eine einfach Ordnungswidrigkeit handelt. Bei einem sogenannten Gefährdungtatbestand wiegen die Sanktionen hingegen schwerer: Fahrer können für das Fahren ohne Winterreifen in einem Verwaltungsstrafverfahren mit bis zu 5.000 Euro bestraft werden. Darüber hinaus hat die österreichische Polizei die Möglichkeit, das Fahrzeug, ob Auto oder Kraftrad. einzubehalten.

Die Winterreifen-Pflicht in Österreich gilt nur für Autos, die bei winterlichen Verhältnissen in Betrieb genommen werden. Das heißt, parkende Autos müssen nicht extra umgerüstet werden, und auch für den Fall, dass die Fahrbahn in diesem Zeitraum trocken oder nass ist (sich aber keine Glätte bildet), wird in Österreich kein Bußgeld fällig.

Keine Gratis-Polizei: Die Blaulichtgebühr

Laut Verkehrsrecht in Österreich muss die Polizei bei einem Unfall nicht zwangsweise gerufen werden.
Laut Verkehrsrecht in Österreich muss die Polizei bei einem Unfall nicht zwangsweise gerufen werden.

Eine der ungewöhnlicheren Verkehrsvorschriften aus Österreich ist § 4 Straßenverkehrsordnung (StVO). Sie ist die Grundlage für die Unfallmeldegebühr, besser bekannt als Blaulichtgebühr. Geregelt ist es wie folgt: Bei einem Unfall, bei dem keine Person zu Schaden kam und beide Parteien die Möglichkeit hatten, die Personalien auszutauschen, muss die Österreichische Polizei (Gendamerie) nicht angefordert werden. Wird dies doch getan – unerheblich ob vom Unfallverursacher oder -gegner – werden 36 Euro für den Einsatz fällig.

Auch der Geschädigte eines Unfalls muss die Gebühr entrichten. In der Regel kann er sich diese jedoch von der Haftpflichtversicherung des Verursachers zurückholen.

Die Blaulichtgebühr gilt nur für Unfälle mit Sachschaden. Kommt es zu einem Personenschaden ist laut Bußgeldkatalog in Österreich keine Gebühr fällig. Auch in dem Fall einer Alkoholfahrt muss die Polizei verständigt werden. Dennoch kostet die Aufnahme des Unfalls im Gegensatz zum Alkoholtest und weiteren polizeilichen Maßnahmen, etwa einem Führerscheinentzug, in Österreich 36 Euro.

Wann die Blaulichtgebühr nicht gezahlt werden muss

In einigen Fällen können sich Verkehrsteilnehmer in Österreich sicher sein, dass die Unfallmeldegebühr nicht bezahlt werden muss: Bei Fahrerflucht des Unfallgegners und für den Fall dass eben jener seine Personalien partout nicht herausrücken möchte.

Die Gebühr wird in der Regel auch für andere polizeiliche Leistungen erhoben. Wenn die Unfallparteien polizeiliches Unfallprotokoll verlangen: jeweils 36 Euro. Wenn eine Kopie der Anzeigeschrift angefordert wird, kostet es 36 Euro. Liegt bei einem Unfall mit Personenschaden doch keine tatsächliche Verletzung vor, kostet es ebenfalls 36 Euro.

Bußgeldkatalog: Geschwindigkeitsüberschreitung in Österreich

Für Deutsche ist es „einfacher“, ein Bußgeld in Österreich auf der Autobahn zu erhalten als in Deutschland. Denn dort gilt ein generelles Tempolimit von 130 km/h. Nicht immer weisen die Verkehrsschilder in Österreich dieses Limit aus, da es allgemein bekannt ist. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung kann in Österreich dabei sehr teuer werden. Bis zu 5.000 Euro können fällig werden beim Übertreten der Maximal-Geschwindigkeit. In Österreich liegt diese innerorts bei 50 km/h, außerhalb (z.B. auf Schnellstraßen) in der Regel bei 100 km/h.

Organmandat vs. Anonymverfügung

Geblitzt? Wer in Österreich zu schnell gefahren ist, kann die Strafe manchmal auch direkt bezahlen
Geblitzt? Wer in Österreich zu schnell gefahren ist, kann die Strafe manchmal auch direkt bezahlen

In Österreich kann das Bußgeld zudem auf zwei verschiedene Arten verfügt werden.
Das Organmandat markiert zumeist die untere Grenze der Bußgelder.

Wer in Österreich vom Blitzer erwischt und im Anschluss von der Polizei angehalten wird, kann das die Summe des Organmandats – und damit direkt – bezahlen. Wer in Österreich geblitzt wird, muss jedoch – für den Fall das das Organmandat nicht gezahlt wurde oder werden konnte – mit einer Anonymverfügung rechnen.

Die Anonymverfügung markiert in Österreich das Bußgeld bzw. das deutsche Pendant zum Bußgeldbescheid.

Bußgeldkatalog in Österreich: Promillegrenze und Parkverstöße

In Österreich liegt die Promillegrenze bei 0,5. Bei Fahranfängern müssen es unter 0,1 sein. Nach Tathergang und Promille-Gehalt gehen die Strafen von 300 Euro an hoch. Der Österreichische Automobil-, Motorrad- und Touringclub (ÖAMTC), das Pendant zum deutschen ADAC, hat aufgelistet, was bei einem Alkoholvergehen in Österreich für Konsequenzen drohen:

Ist man mit 1,6 Promille und darüber unterwegs, drohen Strafen von 1.600 Euro bis 5.900 Euro und ein Führerscheinentzug von mindestens 6 Monaten. Daneben blüht demjenigen, der in Österreich mit Alkohol am Steuer erwischt wurde eine Nachschulung, wobei Kosten in der Höhe von etwa 500 Euro entstehen, ein Termin beim Amtsarzt und eine verkehrspsychologische Untersuchung, die nochmals zusätzlich 363 Euro kostet. Die gleichen Konsequenzen drohen übrigens auch, wenn der Alkomat-Test verweigert wird.

Parkscheine gibt es auch an Tankstellen

Wer von dem Verkehr in Österreich genug hat und einen Parkplatz sucht, sollte beachten, dass in den gelb bestreiften Zonen Halteverbot herrscht. Die blauen Zonen weisen die Kurzparkzonen aus. Die nötigen Parkscheine können in den bekannten Parkscheinautomaten gelöst und falls sich keine in der Nähe befinden auch in Kiosken oder Tankstellen erworben werden.

Auf Parkverstöße folgen Strafzettel. Der Bußgeldkatalog Österreich räumt hierbei die Möglichkeit des Organmandats ein. Dabei liegt das Bußgeld in Österreich für einen Parkverstoß dann zwischen 21 und 36 Euro. Bei einer Verwaltungsstrafe können hingegen bis 726 Euro fällig werden.

Verwaltungstrafen gelten nicht als Kriminalstrafen, werden jedoch auch nicht im österreichischen Verkehrsrecht, also der StVO, festgeschrieben, sondern im eigens eingerichteten Verwaltungsstrafgesetz.

Geblitzt in Österreich – muss das Bußgeld gezahlt werden?

Wer in Österreich nach dem Bußgeldkatalog belangt wird, bekommt den Bescheid auch nach Deutschland geschickt
Wer in Österreich nach dem Bußgeldkatalog belangt wird, bekommt den Bescheid auch nach Deutschland geschickt

Noch immer gibt es die Auffassung, dass Verkehrsverstöße im Ausland einen nicht bis nach Hause verfolgen. Bei Österreich, ebenfalls Mitglied in der Europäischen Union, ist dies jedoch hinfällig. Der Bußgeldkatalog aus Österreich findet auch in Deutschland Anwendung.

Wer sich in Österreich der Geschwindigkeitsüberschreitung schuldig gemacht hat, über eine rote Ampel gefahren ist oder jeden anderen Verstoß gegen die Verkehrsregeln in Österreich begangen hat, kann damit rechnen, in der Folge aus Deutschland heraus das Bußgeld nach Österreich überweisen zu müssen.

Das Vollstreckungsabkommen innerhalb der EU sorgt dafür, dass Geldbußen, die von ausländischen Behörden erhoben wurden, von deutschen Behörden vollstreckt werden können. Die Bagatell-Grenze liegt dabei bei 70 Euro (inkl. Bearbeitungsgebühr).

Über den Autor

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Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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