14 km/h zu schnell innerorts und außerorts: Was droht dafür?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 13. Dezember 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Header 14 km/h zu schnell

Auszug aus dem Bußgeldkatalog: 14 km/h zu schnell

14 km/h innerorts zu schnell gefahren

Inner­orts 14 km/h zu schnell mit…Buß­geldLohnt ein Einspruch?
Pkw, Motor­rad50 €Hier prüfen **
Lkw, Ge­spann60 €Hier prüfen **

14 km/h außerorts zu schnell gefahren

Außer­orts 14 km/h zu schnell mit…Buß­geldLohnt ein Einspruch?
Pkw, Motor­rad40 €Hier prüfen **
Lkw, Ge­spann50 €Hier prüfen **

Bußgeldrechner zur Geschwindigkeitsüberschreitung

FAQ: 14 km/h zu schnell

Was kostet 14 km/h zu schnell außerhalb geschlossener Ortschaft?

Wer außerorts das geltende Tempolimit um 14 km/h überschreitet, muss gemäß Bußgeldkatalog abhängig vom genutzten Fahrzeug mit einer Geldsanktion von 40 oder 50 Euro rechnen. Wie hoch das Bußgeld bei 14 km/h außerorts zu schnell für Autofahrer konkret ausfällt, verraten diese Tabellen.

Welche Sanktionen drohen für 14 km/h zu viel innerorts?

Wurden Sie etwa als Fahrer eines Pkw mit 14 km/h zu schnell in der 30er Zone unterwegs, ist dies laut Bußgeldkatalog als Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaften zu ahnden. Dieser sieht für den Verkehrsverstoß ein Verwarngeld in Höhe von 50 Euro vor.

Was passiert bei 14 km/h zu schnell in der Probezeit?

Werden Fahranfänger mit 14 km/h zu schnell außerorts oder innerorts in der Probezeit geblitzt, droht diesen in der Regel nur das reguläre Verwarnungsgeld. Denn zusätzliche Maßnahmen wie etwa eine Verlängerung der Probezeit auf insgesamt vier Jahre sieht der Gesetzgeber erst bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h vor.

Video: Informationen zur Geschwindigkeitsüberschreitung

Was bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung droht, erfahren Sie im Video.
Was bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung droht, erfahren Sie im Video.

Geblitzt mit 14 km/h zu schnell innerorts: Was droht dafür?

14 km/h zu schnell innerorts: In Tempo-30-Zone höhere Bußgelder möglich?
14 km/h zu schnell innerorts: In Tempo-30-Zone höhere Bußgelder möglich?

Innerhalb geschlossener Ortschaften müssen Fahrzeugführer immer damit rechnen, dass Fußgänger die Straße betreten, um diese zu überqueren. Um das Risiko von Verkehrsunfällen zu verringern, definiert der Gesetzgeber innerorts relativ geringe Tempolimits. So gilt dort für alle Fahrzeuge gemäß § 3 Abs. 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Um die Verkehrssicherheit zusätzlich zu erhöhen, ordnen Verkehrszeichen in der Nähe von Kindergärten, Schulen oder Seniorenheimen oftmals sogar nur Tempo 30 an.

Werden die Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht beachtet, drohen gemäß Bußgeldkatalog Sanktionen. Wie weitreichend diese ausfallen, hängt dabei auch vom Gefahrenpotenzial ab. So werden Tempoverstöße innerhalb geschlossener Ortschaften härter geahndet, als ein vergleichbares Fehlverhalten außerorts. Wer etwa bei einer zulässigen Geschwindigkeit von 50 km/h oder in einer Tempo-30-Zone mit 14 km/h zu schnell erwischt wird, muss als Autofahrer mit einem Verwarngeld in Höhe von 50 Euro rechnen. Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot drohen hingegen nicht.

Sind Lkw oder Gespanne in einen Unfall verwickelt, nehmen schwächere Verkehrsteilnehmer nicht selten großen Schaden. Durch den längeren Bremsweg der Kfz ist es in Notsituationen zudem meist schwieriger, rechtzeitig anzuhalten. Aus diesem Grund sieht der Bußgeldkatalog für diese Fahrzeugtypen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen auch eine höhere Geldsanktion vor. Werden diese von einem Blitzer mit 14 km/h zu schnell erwischt, fällt ein Bußgeld von 60 Euro an.

Außerorts unterwegs: Mit 14 km/h zu schnell auf der Autobahn erwischt

Sanktionen für Temposünder außerhalb geschlossener Ortschaft: Für 14 km/h zu schnell droht ein Verwarngeld.
Sanktionen für Temposünder außerhalb geschlossener Ortschaft: Für 14 km/h zu schnell droht ein Verwarngeld.

Außerhalb geschlossener Ortschaften – also zum Beispiel auf Land- und Fernstraßen – betreten Fußgänger deutlich seltener die Fahrbahn. Ein Grund, warum dort für Kfz höhere Tempolimits definiert sind. Der Gesetzgeber differenziert unter § 3 Abs. 3 StVO mit Blick auf das Gefahrenpotenzial der einzelnen Fahrzeugtypen folgende zulässige Höchstgeschwindigkeiten:

  • 60 km/h: Lkw über 7,5 t, Lkw mit Anhänger, Linienbusse
  • 80 km/h: Lkw zwischen 3,5 und 7,5 t, Pkw mit Anhänger, Busse
  • 100 km/h: Pkw bis 3,5 t und Motorräder

Sind Autofahrer mit 14 km/h zu schnell außerorts unterwegs, müssen diese laut Bußgeldkatalog mit einem Verwarngeld in Höhe von 40 Euro rechnen. Für die Führer von Lkw sowie Gespannen aus Pkw und Anhänger zieht ein solcher Verstoß außerhalb geschlossener Ortschaften eine etwas höhere Geldsanktion von 50 Euro nach sich.

Auf der Autobahn 14 km/h zu schnell: Ist dies immer außerorts?

Wer auf der Autobahn unterwegs ist, befindet sich in den meisten Fällen außerhalb geschlossener Ortschaften. Allerdings gibt es auch Ausnahmen. So hat das Berliner Kammergericht am 26. Januar 2022 entschieden, dass Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Berliner Stadtautobahn als innerörtliche Verstöße zu bewerten sind.

Ungeachtet dieser Einschätzung gilt aber auf dieser Autobahn nicht das Tempolimit für innerorts. Stattdessen benennt der Gesetzgeber für Pkw auf der Autobahn lediglich eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h, wobei Verkehrszeichen die zulässige Höchstgeschwindigkeit beschränken können.  

Im Video erklärt: Die Richtgeschwindigkeit und für wen sie gilt

Gibt es eine Richtgeschwindigkeit auf Deutschlands Straßen?

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Das Team von bussgeldkatalog.net wird seit 2016 durch Nicole verstärkt. Dafür befasst sie sich unter anderem mit den geltenden Verkehrsregeln, dem Ablauf von Bußgeldverfahren und den Vorgaben zum Jugendschutz.

Bildnachweise

** Anzeige
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (52 Bewertungen, Durchschnitt: 4,40 von 5)
14 km/h zu schnell innerorts und außerorts: Was droht dafür?
Loading...

Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder