Bußgeldkatalog 30-Zone

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 7. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Die 30-Zone soll die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen

Bußgeldrechner: Zu schnell in der 30er Zone

Bußgeldtabelle: Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der 30-Zone

Über­schrei­tung in km/h (inner­orts)Stra­fe (€)Punk­teFahr­ver­bot
in Mo­na­ten
Lohnt ein Ein­spruch?
bis 1030eher nicht
11 – 1550Hier prü­fen **
16 – 2070Hier prü­fen **
21 – 251151Hier prü­fen **
26 – 3018011*Hier prü­fen **
31 – 4026021Hier prü­fen **
41 – 5040021Hier prü­fen **
51 – 6056022Hier prü­fen **
61 – 7070023Hier prü­fen **
über 7080023Hier prü­fen **
*Erst wenn es zwei Mal in­ner­halb ei­nes Jah­res zu ei­ner Ge­schwin­dig­keits­über­schrei­tung von mehr als 26 km/h kommt, gibt es ein Fahr­ver­bot. Stich­tag ist der Tag, an dem der Buß­geld­be­scheid rechts­kräf­tig wird.

Bußgeldkatalog für die 30er Zone

Die 30-Zone soll die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen
Die 30-Zone soll die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen

Die 30-Zone bzw. das Zeichen oder Schild 274 gibt es aus zwei wesentlichen Argumenten in Deutschland. Zum einen soll sie die Verkehrssicherheit erhöhen. Dies war der größte Punkt, weshalb das Bundesland Niedersachsen sich im Jahr 1983 für die Einführung des Pilotprojektes Tempo-30er-Zone ausgesprochen hat.

Bereits zwei Jahre später adaptierten andere Städte und Gemeinden das System der 30-Zone. Danach folgten zahlreiche Studien, die u.a. zeigten, dass Autofahrer eher in einer 30er Zone bereit sind, für Kinder abzubremsen.

Also finden Sie die meisten 30er Zonen vor Kitas, Schulen oder Kindergärten. Zum anderen können mit diesen speziellen verkehrsberuhigten Zonen Abgase aber auch Lärm reduziert werden. Das verbessert die Lebens- und Wohnqualität in den Wohngebieten und Straßen rund um eine 30er Zone.

FAQ: Tempo-30-Zone

Welchen Zweck erfüllt eine Tempo-30-Zone?

30er-Zonen werden meist vor Schulen, Altenheimen oder auf Fahrbahnen, bei denen es vermehr zu Unfällen kommt, errichtet. Sie können auch zeitlich begrenzt sein und dem Lärmschutz dienen.

Wie teuer ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung in der 30er-Zone?

Unserer Tabelle können Sie entnehmen, welche Sanktionen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts drohen.

Kann ich Einspruch gegen die Geschwindigkeitsmessung einlegen?

Innerhalb von zwei Wochen nach dem Erhalt des Bußgeldbescheids, haben Sie die Möglichkeit, schriftlich einen Einspruch einzulegen.

Im Video: 30er-Zone

Was Sie in einer 30er-Zone beachten sollten, erfahren Sie im Video.
Was Sie in einer 30er-Zone beachten sollten, erfahren Sie im Video.

Bußgeld in der 30er Zone? Das steht in der StVO

Das Tempo in der 30er Zone ist laut Anordnung der Straßenverkehrsordnung (StVO) auf 30 km/h gedrosselt. In Paragraph 45 Absatz 1c werden zudem weitere Regelungen für die 30-Zone geschaffen:

  • Eine 30er Zone ist lediglich innerhalb geschlossener Ortschaften zugelassen.
  • Wohngebiete und Gebiete mit vielen Fußgängern und Fahrradfahrern sind besonders für die 30-Zone geeignet.
  • Auf Bundes-, Landes. oder Kreisstraßen darf die Zone nicht errichtet werden.
  • In einer 30er Zone gilt rechts vor links.

Fast 90 Prozent aller Fahrzeugfahrer erreichen eine Geschwindigkeitsüberschreitung in der 30er Zone. Das fanden diverse Sozialforscher heraus. Aus diesem Grund installieren die Kommunen viele Blitzer in einer 30er Zone. Der Bußgeldkatalog sieht zudem hohe Strafen wie beispielsweise Fahrverbote und Punkte in Flensburg vor.

Zu schnell in der 30er Zone?

Wer in der Tempo-30-Zone zu schnell unterwegs ist, muss mit Bußgeldern rechnen. Da es keinen separaten Bußgeldkatalog für die 30er Zone gibt, werden hier die gleichen Bußgelder wie eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts berechnet.

Sind Sie also in der 30er Zone zu schnell, beginnt das Bußgeld bei 30 Euro. Hierfür müssen Sie maximal 10 km/h zu schnell unterwegs sein. Fahren Sie jedoch mit 50 in der 30er Zone, müssen Sie bereits mit 70 Euro rechnen.

Achten Sie darauf eine Toleranz abzuziehen. Werden Sie geblitzt in der 30er Zone, kann diese über ein Fahrverbot oder Punkte entscheiden. In der Regel sagt man, dass etwa 3km/h abgezogen werden, wenn Sie unter 100 km/h gefahren sind. Nach dieser Zahl ziehen die Behörden etwa drei Prozent der Differenz zur Höchstgeschwindigkeit ab.

In der 30er Zone geblitzt zu werden, kann sogar ein Fahrverbot nach sich ziehen

Wurde ein Autofahrer also beispielsweise mit 160 km/h in der 30-Zone geblitzt, beträgt die Differenz 130 km/h und die Toleranz aufgerundet 4 km/h (160 km/h – 30 km/h = 130 km/h x 3 % = 3,9 km/h).

Fahren Sie aber nicht 50 km/h in der 30-Zone, sondern zeigt der Tacho eine höhere Geschwindigkeit, kann bereits ein Punkt in Flensburg drohen. Denn ab einer Differenz von 21 km/h wird dieser fällig.

Wurden Sie in einer 30-Zone mit 60 geblitzt, kostet dies ein Bußgeld von 180 Euro und ein Punkt wird auf Ihr Punktekonto addiert. Darüber hinaus sieht der Bußgeldkatalog ab 31 km/h zu schnell innerorts ein Fahrverbot von einem Monat vor.

Dies ist dementsprechend auch dann der Fall, wenn Sie 30 km/h zu schnell waren. Ab 51 km/h zu schnell müssen Sie Ihren Führerschein sogar für zwei Monate abgeben.

Mehrmals geblitzt in der 30er Zone

Wiederholungstäter werden nach dem deutschen Tatbestandskatalog härter bestraft. Hier gilt die Regel: Werden Sie zweimal im Zeitraum von 12 Monaten mit mehr als 26 km/h geblitzt, fällt ein Fahrverbot von einem Monat an. Sieht die Bußgeldtabelle bereits ein Fahrverbot vor, wird dieses um einen Monat verlängert.

Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie zweimal in der 30er Zone geblitzt wurden. Auch wenn die Kontrolle woanders stattfand, greift diese Regel. Der Zeitraum von einem Jahr beginnt übrigens, sobald der erste Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist. Dies ist immer dann der Fall, wenn Sie bis spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Bescheides keinen Einspruch eingelegt haben.

Über den Autor

Autor
Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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Bußgeldkatalog 30-Zone
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Kommentare

  1. Alexandra sagt:

    Hallo
    Bin heute innerorts bei einer 30er zone mit 34 durch gefahren mit welcher Strafe muss ich da rechnen?

  2. Axel sagt:

    Ich wurde in einer 30er Zone geblitzt. Da diese aber nur ca. 80 m misst, ist das blitzen dort überhaupt relevant?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Axel,

      auf die Länge der Straße kommt es beim Blitzen nicht an, der Geschwindigkeitsverstoß ist also auch dort relevant.

      – die Redaktion

  3. Nadja sagt:

    Hallo,
    ich habe letztes Jahr mein Führerschein für 3 Monate entzogen bekommen (mehrmals erhöhte Geschwindigkeit) und bin bis August noch in der Probezeit. Heute bin ich eine Straße lang gefahren die 50er Zone ist aber mitten drin auf 30er Zone wechselt. Ich habe spät reagiert und zack hatte der Blitzer mich 5m nach dem Schild erwischt. Ich war auf jeden fall noch bei 50km/h aber wieviel genau kann ich nicht sagen.
    Es hieß zu mir der Führerschein ist wie neu ohne Punkte ect.

    Was erwartet mich wenn ich 20km/h zu viel gefahren bin?
    Und was erwartet mich wenn ich über 21km/h mit abzug gefahren bin?

    Ich hasse mich selbst sehr dafür das mir so etwas passiert ist..

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Nadja,

      wurden Sie (nach Toleranzabzug) mit mehr als 20 km/h geblitzt, gilt das als zweiter A-Verstoß. Die Behörde empfiehlt dann die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung, die aber freiwillig ist. Bei weniger als 21 km/h haben Sie in der Regel nur die Sanktionen nach geltendem Bußgeldkatalog zu erwarten. Bei 16 bis 20 km/h innerorts zu schnell sind das 35 Euro.

      – Die Redaktion

  4. Chris sagt:

    Wie schaut es aus wenn ich mit einem 50ccm³ Roller in der 30er Zone 55-56 Kmh laut Tacho gefahren bin?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Chris,

      die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen finden Sie hier: https://www.bussgeldkatalog.net/geschwindigkeitsueberschreitung/. Wenn Sie schneller fahren als die Leistungsbeschränkung zulässt, kann Ihnen außerdem Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen werden.

      – Die Redaktion

  5. Tina sagt:

    Ich bin in einer Zone 30 mit 47 geblitzt worden. Nun bekomme ich den Bußgeldbescheid von 25 Euro plus 25 Verfahrensgebühr plus 3,50 Auslagen. Sind die Verfahrensgebühren berechtigt? Und für welches Verfahren?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Tina,

      die Verfahrensgebühren fallen für das Bußgeldverfahren an.

      – Die Redaktion

  6. Peter sagt:

    Kann es sein, dass bei Geschwindigkeitsüberschreitung bis 10 Km/h die Messung vom Ordnungsamt strenger ist, als die von der Polizei? Ich habe den Eindruck, dass die Polizei toleranter bewertet.

    Von der Polizei wurde ich in der Nacht zu einem Dolmetschereinsatz gerufen. Erfahrungsgemäß ist eine schnellstmögliche Anreise zum Einsatzort notwendig. Bei der Anreise wurde ich 2x von stationären Blitzern um 00:38 Uhr und 01:02 Uhr mit einer Überschreitung von jeweils 9 Km/h geblitzt. Von der Polizei vom Einsatzort erhielt ich ein Schreiben, welches bestätigt, das Eile geboten war.
    Vom Ordnungsamt wurde so etwas nicht akzeptiert. Richtig?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Peter,

      wir dürfen Ihnen in diesem Fall keine juristische Beratung anbieten. Wenn Sie einen juristischen Rat benötigen, können Sie allerdings gerne einen Anwalt konsultieren.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  7. rolf sagt:

    Rolf
    habe mein krad persöhnlich abgemeldet bei der Kfz Zulassungsstelle,jetzt erhielt ich von der bussgeldstelle eine Verwarnung wegen einer Ordnungswidrigkeit.ich hätte das Fahrzeug ohne gültige HU geführt.(nichtabmeldung des Fahrzeugs in der Kfz-Zulassung)Verwarnungsgeld 35€.zeuge wäre die Mitarbeiterin der zulassungstelle.
    Tatsache:ich fahre meinen roller so gut wie gar nicht mehr seit 5 jahren .das krad steht in meiner eigene
    Garage auf eigenen Grundstück zugedeckt ohne Bewegung seit 3 jahren.das krad ist leicht reparaturnotwendig.
    die HU ist ca 1,5jahre abgelaufen.haftpflicht hatte ich weiterhin bezahlt.
    frage auch-muss mann sein Fahrzeug spätestens nach ende der HU INNERHALB von 2 Monaten
    abmelden,wenn mann kein bussgeld zahlen will.das kenne ich sonst nur wenn das Fahrzeug ohne tüv
    im öffentlichen raum steht,und wenn das Fahrzeug erkannt wird und jemand -dann meist die Polizei
    anzeigt.
    bei mir steht das Fahrzeug auf privaten grund ,gar nicht von aussen sichtbar eingepackt in der verschlossenen Garage.
    soll ich mit der Verwarnung nicht einverstanden sein-und damit in der folge anwaltlich und gerichtlich vorgehen
    vorweg schonmal danke für antwort
    rolf

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Rolf,

      mit diesem Anliegen sollten Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  8. Karl sagt:

    Habe am25.10.einen Anhörungsbogen und am 1.11.einen Bußgeldbescheid bekommen.
    Nach Abzug der Toleranz war ich in der 30ger Zone 16 km/h zu schnell.
    Leider war ich innerhalb eines Jahres schon einmal zu schnell um 20 km/h.
    Der Bußgeldbescheid lautet auf insgesamt 108,50 € und einen Punkt.
    Der Bußgeldkatalog sagt eine geringere Strafe aus.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Karl,

      die hier angegebenen Bußgelder beziehen sich immer auf erste Verstöße, aus diesem Grund kann Ihr Bussgeld durchaus auch höher ausfallen. Zusätzlich fallen meist noch 20-30€ Bearbeitungsgebühr an, woraus sich das höhere Bussgeld ergeben könnte. Dennoch ist es immer möglich sich an einen Anwalt zu wenden und um Prüfung bitten. Fehler können auch bei Bussgeldbescheiden unterlaufen.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  9. Dommy sagt:

    Hallo,
    ich wurde in einer Tempo 30 Begrenzung, nach Abzug Toleranz, mit 62 Km/h geblitzt worden. Also 32 Km/h zu schnell.
    ich habe keine Punkte in Flensburg und bis seit 15 Jahren nicht mehr geblitzt worden.
    womit muss ich rechnen?

    mfg Dommy

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Dommy,

      in der Regel werden bei solch einem Geschwindigkeitsverstoß 2 Punkte, 160 Euro Bußgeld und ein einmonatiges Fahrverbot fällig – die Angaben sind ohne Gewähr.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  10. Giorgi sagt:

    Gestern am 14.08.2017 bin ich in *** in gleiche Ort in 1 Stunde zwei mal geblitzt.
    Tempolimit war 30km/H.
    1.mal bin ich mit 50km/H gefahren (auf Tachometer Standort so)
    2.mal mit 40km/h.

    Was soll ich erwarten?

    MfG
    Giorgi

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Giorgi,

      für die erste Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h wird in der Regel ein Verwarngeld von 35 Euro, für den zweiten Geschwindigkeitsverstoß von 10 km/h 15 Euro fällig. Da diese jedoch kurz hintereinander passierten, ist es nicht ausgeschlossen, dass Sie als Wiederholungstäter eingestuft und die Sanktionen entsprechend erhöht werden.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  11. Selim sagt:

    Bin 30 zone 55 km/h zu schnell gefahren, was kommt auf mich zu ?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Selim,

      wer in einer 30er Zone mit 51 bis 60 km/h zu schnell fährt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 280 Euro, 2 Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von 2 Monaten rechnen.

      -Die Redaktion

  12. Steliya sagt:

    Ich wurde heute mit 60 in einer 100m 30er Zone geblitzt. Ich bin abgelenkt gewesen von meinem Sohn der neben mir saß und kam mit dem Fuß auf Gas statt bremse. Kann es da was gegen machen? Bin in der Probezeit und das Auto war auch neu, also kenne ich es noch nicht so gut.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Steliya,

      Sie haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bußgeldbescheids Einspruch gegen diesen einzulegen.

      – Die Redaktion

  13. Paul H. sagt:

    Hallo,Sehr geehrte Damen und Herren.

    Ich wurde heute mit 60 km/h oder mehr geplitzt,nun ist meine Frage wie teuer es wird und was sonst noch auf mich zukommt

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Paul,

      waren Sie bis zu 30 km/h zu schnell, droht ein Bußgeld von 100 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Waren es mehr als 30 km/h müssen Sie mit einem Bußgeld von 160 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von einem Monat rechnen.

      – Die Redaktion

  14. Vladimir sagt:

    Hallo, sehr geehrte Damen und Herren!
    Ich wurde heute 14.05.2016 zwei Mal an gleiche Stelle 30 Zone geblitzt und zwar:
    ich kenne diese Strecke und Blitzer, war auf der Hut und langsam Gefahren, ca. 30 km/h und etwas weniger.
    Taxi vor mir wurde geblitzt und dann ich. Ich traute meinen Augen nicht und machte zweite Runde um Quartal und wieder ganz behutsam diese Stelle passierte. Die Geschwindigkeit war bei ca. 25 kmh oder weniger. Kein Blitzer.
    Ich fuhr zum dritten mal die Runde innerhalb 5 min, wieder behutsam ca. 25-27 km/h am Tacho und wurde doppelt geblitzt? Meine Gänge habe ich auf Foto, nur das Tacho könnte gleichzeitig nicht aufnehmen. Was soll ich jetzt machen?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Vladimir,

      warten Sie ab, ob Sie einen Bußgeldbescheid erhalten. Erst dann lässt sich verlässlich sagen, ob der Blitzer eine Geschwindigkeitsüberschreitung registriert hat. Vielleicht gab es auch eine Fehlfunktion. Bei einem Bußgeldbescheid können Sie Einspruch einlegen.

      – Die Redaktion

  15. Ellen sagt:

    Unsere Nachbarn haben ein Schrottauto im Garten und lassen das verrotten. Ist das eigentlich erlaubt und wenn nicht wie hoch ist das Bußgeld?? Das alte Auto steht seit 2008 dort im Garten.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Ellen,

      solange das Grundstück nicht zum öffentlichen Grund gehört, sind den Behörden in der Regel die Hände gebunden. Solange es sich nicht um gefährlichen Müll handelt, der das Allgemeinwohl gefährdet, können diese nicht einschreiten.

      – Die Redaktion

  16. Nadine sagt:

    Hallo :)

    Ich habe da ein kleines Problem ..

    Ich wurde Montag mit 100 in einer 70 Zone geblitzt und heute mit 60 in einer 30 Zone .. droht mir jetzt ein Fahrverbot? Beide Bescheide sind ja noch nicht raus und damit ja noch nicht rechtskräftig? Gelten da schon die 12 Monate oder gelten sie erst nach dem 1 rechtskräftigen bescheid?

    Ich hab leider nicht aufgepasst und ärgere mich nun natürlich enorm über mich selbst :/

    Mfg

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Nadine,

      Sie müssen für die 30er-Zone mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt rechnen. Einen weiteren Punkt und eine Bußgeld von 80 Euro kämen wegen der 70er-Zone auf Sie zu. Da noch kein Bescheid rechtskräftig ist, dürfte die Wiederholungstäter-Regel bei Ihnen noch nicht greifen. Ein Fahrverbot wird vermutlich nicht verhängt.

      – Die Redaktion

  17. frank sagt:

    Bin mit dem Lkw geblitzt worden in einer 30 Zone wie schnell ich War kann ich bis heute nicht sagen … da ich ein Aushilfs fahre bin …. hat der Chef denn Strafzettel beglichen 45 Euro … jetzt hab ich nachgeschaut die Summe von 45 Euro gibt es im Bußgeldkatalog nicht . Hab keine Punkte erhalten … .wie hoch kann denn der strafftettel denn sein .Mfg

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Frank,
      die Bußgelder im Bußgeldkatalog sind keine Festbeträge. Sie dienen den Behörden nur zur groben Orientierung. Das bedeutet, dass auch höhere oder niedrigere Bußgelder verhängt werden können. Da Sie keinen Punkt erhalten haben, werden Sie nicht schneller als 15 km/h gewesen sein, denn ab 16 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten LKW-Fahrer innerorts einen Punkt in Flensburg. Genauer lässt sich das ohne den Bußgeldbescheid leider nicht sagen.

      – Die Redaktion

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