FAQ: Abgesenkter Bordstein
Ein abgesenkter Bordstein ist eine bewusst niedrig gehaltene Bordsteinkante, die das Überqueren der Straße oder das Ein- und Ausfahren erleichtert und rechtlich besondere Verkehrsregeln auslöst.
Grundsätzlich gilt nicht rechts vor links: Wer über einen abgesenkten Bordstein auf die Fahrbahn fährt, muss warten. Nur bei sehr langen, durchgehend niedrigen Bordsteinen kann rechts vor links greifen. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Nein, er kann auch Fußgängern das Überqueren ermöglichen. Unabhängig davon gilt dort ein Parkverbot, um die Funktion freizuhalten. Woran Sie einen abgesenkten Bordstein erkennen, erfahren Sie hier.
Bußgeldtabelle für den abgesenkten Bordstein
| Tatbestand | Bußgeld |
|---|---|
| Parken vor einem/am abgesenkten Bordstein | 10 Euro |
| ... dabei andere Verkehrsteilnehmer behindert | 15 Euro |
| Für mehr als drei Stunden an der Bordsteinabsenkung geparkt | 20 Euro |
| ... dabei andere Verkehrsteilnehmer behindert | 30 Euro |
| Abgesenkte Bordsteinkante überfahren, ohne den Blinker zu setzen | 10 Euro |
| ... dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet | 30 Euro |
| ... mit Unfall | 35 Euro |
Inhaltsverzeichnis
Was ist laut StVO ein abgesenkter Bordstein?

Ein abgesenkter Bordstein ist eine Stelle am Gehweg, die fast so flach wie die Straße ist. Meistens liegt die Kante nur 0 bis 3 Zentimeter höher als der Asphalt. Das macht es einfacher, auf Grundstücke zu fahren oder die Straße zu überqueren.
Wichtig für Sie: Nicht jeder niedrige Bordstein ist im rechtlichen Sinne „abgesenkt“. Doch was gilt als abgesenkter Bordstein? Und wie sieht ein abgesenkter Bordstein aus?
In der Regel erkennen Sie diesen anhand folgender Merkmale:
- Höhenunterschied: Der Bordstein ist an dieser Stelle deutlich tiefer als im restlichen Verlauf der Straße.
- Schräge Steine: An den Seiten sehen Sie meist schräge Übergangssteine. Diese verbinden den hohen Bordstein mit dem flachen Teil.
- Kurze Strecke: Die Absenkung ist meistens nicht länger als ein Auto oder eine Einfahrt.
Abgesenkter Bordstein: Beispiele finden Sie in den meisten Fällen an Grundstücksausfahrten und Fußgängerüberwegen. Aber auch Einfahrten zu verkehrsberuhigten Bereichen sind oft durch eine Absenkung des Bordstein markiert.
Abgesenkter Bordstein: Wer hat Vorfahrt?

Während an normalen Kreuzungen ohne Beschilderung „Rechts vor Links“ gilt, setzt ein abgesenkter Bordstein diese Regel außer Kraft.
Gemäß § 10 StVO gilt: Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
Das bedeutet konkret:
- Sie müssen warten und den fließenden Verkehr (aus beiden Richtungen!) vorbeilassen.
- Dies gilt auch gegenüber Radfahrern und Fußgängern.
- Die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers (Blinken) ist beim Einfahren Pflicht.
Abgesenkter Bordstein: Wann gilt rechts vor links? Ist der Bordstein über eine sehr lange Strecke (z. B. über einen ganzen Straßenzug oder mehrere hundert Meter) durchgehend niedrig, entfällt die rechtliche Einstufung als „Absenkung“ im Sinne des § 10 StVO oft. In solchen Fällen können Gerichte entscheiden, dass, die Vorfahrtsregel „Rechts vor Links“ gilt, da die Absenkung ihren Ausnahmecharakter verliert.
Halten und Parken: Darf ein abgesenkter Bordstein blockiert werden?
Das Abstellen von Fahrzeugen vor einer Bordsteinabsenkung führt in der Praxis häufig zu Sanktionen: Ein weit verbreiteter Irrtum unter Verkehrsteilnehmern ist die Annahme, dass ein abgesenkter Bordstein das Parken erlaubt, solange keine Grundstücksein- oder -ausfahrt blockiert wird.
Laut § 12 Abs. 3 Nr. 5 StVO herrscht hier jedoch ein Parkverbot. Ein abgesenkter Bordstein liegt vor, wenn der Bordstein zur Erleichterung des Überquerens der Fahrbahn oder zur Ermöglichung der Zufahrt abgesenkt ist. Das Parkverbot dient dazu, diese Funktion freizuhalten, insbesondere für Fußgänger, Rollstuhlfahrer, Kinderwagen sowie für ein- und ausfahrende Fahrzeuge.
Die StVO unterscheidet dabei strikt zwischen Halten und Parken:
- Halten: Sie unterbrechen die Fahrt freiwillig für maximal 3 Minuten und bleiben bei Ihrem Fahrzeug. Das ist am abgesenkten Bordstein in der Regel erlaubt, solange Sie niemanden behindern.
- Parken: Sie verlassen Ihr Fahrzeug oder halten länger als 3 Minuten. Sobald Sie also das Auto abstellen, um kurz zum Bäcker zu gehen, parken Sie bereits und riskieren ein Verwarnungsgeld.
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