Inhaltsverzeichnis
Bußgeldkatalog zur Feuerwehrzufahrt
TBNR | Tatbestand | Strafe (€) | Punkte |
---|---|---|---|
112210 | Sie hielten vor oder in einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt. | 20 | |
112211 | Sie hielten vor oder in einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt und behinderten dadurch ein Rettungsfahrzeug im Einsatz. | 35 | |
112216 | Sie parkten vor oder in einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt. | 55 | |
112612 | Sie parkten vor oder in einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt und behinderten dadurch ein Rettungsfahrzeug im Einsatz. | 100 | 1 |
141050 | Sie hielten verbotswidrig im Bereich einer Feuerwehranfahrtszone / einer Feuerwehrzufahrt / eines Rettungsweges (Zeichen 283 mit Zusatzzeichen). | 20 | |
141051 | Sie hielten verbotswidrig im Bereich einer Feuerwehranfahrtszone / einer Feuerwehrzufahrt / eines Rettungsweges (Zeichen 283 mit Zusatzzeichen) und behinderten dadurch ein Rettungsfahrzeug im Einsatz. | 35 | |
141056 | Sie parkten verbotswidrig im Bereich einer Feuerwehranfahrtszone / einer Feuerwehrzufahrt / eines Rettungsweges (Zeichen 283 mit Zusatzzeichen). | 55 | |
141518 | Sie parkten verbotswidrig im Bereich einer Feuerwehranfahrtszone / einer Feuerwehrzufahrt / eines Rettungsweges (Zeichen 283 mit Zusatzzeichen) und behinderten dadurch ein Rettungsfahrzeug im Einsatz. | 100 |
FAQ: Feuerwehrzufahrt
Nein, in und vor einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt besteht ein Halteverbot. Nach der StVO ist somit auch das Parken in diesem Bereich grundsätzlich nicht gestattet.
In Deutschland wird eine Feuerwehrzufahrt durch ein Schild gekennzeichnet, eine einheitliche Gestaltung schreibt der Gesetzgeber allerdings nicht vor. Aus diesem Grund kann sich die Optik des Verkehrszeichens regional unterscheiden. Mehr zur Kennzeichnung erfahren Sie hier.
Der Bußgeldkatalog sieht für das Parken vor einer Feuerwehrzufahrt ein Bußgeld von bis zu 100 Euro sowie einen Punkt in Flensburg vor. Welche Sanktionen der Gesetzgeber darüber hinaus für einen Verstoß gegen die Verkehrsregeln in Verbindung mit Feuerwehreinfahrten vorsieht, verrät diese Tabelle.
Vorschriften zur Feuerwehrzufahrt gemäß StVO
Bei einer Feuerwehrzufahrt handelt es sich um eine Zufahrt zu Grundstücken und Objekten, die speziell für Rettungskräfte vorgesehen ist. Sie soll sicherstellen, dass die Feuerwehr im Ernstfall auch mit ihren schweren Geräten zum Einsatzort gelangen kann, um dort Lösch- und Rettungsarbeiten durchzuführen. Es ist daher wichtig, dass Verkehrsteilnehmer eine Feuerwehreinfahrt freihalten.
Welche Bedeutung die Feuerwehrzufahrten im Ernstfall haben, zeigt sich auch bei einem Blick in die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Denn so heißt es unter § 12 Abs. 1 StVO:
Das Halten ist unzulässig
[…]5. vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten.
Wie dieses Zitat zeigt, besteht somit sowohl ein generelles Halteverbot vor einer Feuerwehrzufahrt als auch in dieser. Doch worin liegt dabei der Unterschied? „Vor einer Feuerwehrzufahrt“ beschreibt den Bereich vor dem Verkehrsschild und der Einfahrt, also zum Beispiel die Fahrbahn und den Bürgersteig. Befindet sich ein Fahrzeug hinter dem Verkehrszeichen, welches die Feuerwehrzufahrt markiert, befindet es sich „in einer Feuerwehrzufahrt“. Eine zusätzliche Veranschaulichung der Unterscheidung liefert die nachfolgende Grafik:
Das Schild zur Feuerwehrzufahrt ordnet ein Halteverbot an, welche nach der StVO auch das Parken in der Feuerwehrzufahrt grundsätzlich untersagt. Denn es gilt der Grundsatz: ein Halteverbot schließt immer auch ein Parkverbot mit ein. Autofahrer müssen daher mit Konsequenzen rechnen, unabhängig davon, ob Sie eine Feuerwehrzufahrt zuparken oder nur in dieser halten. Allerdings unterscheiden sich die Sanktionen.
Übrigens! Das Parken gegenüber einer Feuerwehrzufahrt ist grundsätzlich nicht untersagt. Allerdings gilt es die örtlichen Gegebenheiten zu beachten, denn auf schmalen Fahrbahnen besteht ggf. ein Parkverbot gegenüber von Grundstücksein- und -ausfahrten.
Feuerwehrzufahrt zugeparkt: Welche Sanktionen drohen?
Wer das Halte- bzw. Parkverbot in einer Feuerwehrzufahrt missachtet, verstößt gegen die StVO und begeht somit eine Ordnungswidrigkeit. Sanktionen drohen in diesem Fall somit gemäß des Bußgeldkataloges. Der Gesetzgeber sieht für einen entsprechenden Verstoß ein einheitliches Verwarn- bzw. Bußgeld vor.
Autofahrer die entgegen der Vorgaben der StVO vor einer Feuerwehrzufahrt halten, müssen daher mindestens mit einer Geldsanktion in Höhe von 20 Euro rechnen. Geht das Fehlverhalten mit einer Behinderung von Rettungsfahrzeugen im Einsatz einher, erhöht sich die Geldbuße auf 35 Euro.
Halten Fahrzeugführer länger als drei Minuten oder verlassen sie das Fahrzeug, handelt es sich laut StVO um Parken. Eine Veränderung, die mit höheren Sanktionen einhergeht. So sieht der Bußgeldkatalog in diesem Fall mindestens ein Verwarngeld in Höhe von 55 Euro vor. Liegt zudem noch eine Behinderung der Einsatzkräfte vor, zieht dies ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro nach sich und auch ein Punkt in Flensburg kann drohen.
Um die Behinderung durch das abgestellte Fahrzeug zu beseitigen, besteht die Möglichkeit, dieses aus der Feuerwehrzufahrt abschleppen zu lassen. Der Halter muss in diesem Fall zusätzlich zu den Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog auch die Kosten fürs Abschleppen übernehmen. Nicht selten belaufen sich diese auf 250 Euro oder mehr.
Informationen zum Schild „Feuerwehrzufahrt freihalten“
Wie zuvor ausgeführt, untersagt der Gesetzgeber das Halten in einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt. Doch wie sieht das Straßenschild aus, dass dafür sorgt, dass Autofahrer eine Feuerwehrausfahrt freihalten müssen?
Ein amtliches Verkehrszeichen für die Feuerwehrzufahrt sieht die StVO nicht vor, stattdessen gelten bei der Kennzeichnung landesrechtliche Vorschriften. Dadurch ist es möglich, dass für die Schilder je nach Bundesland unterschiedliche Vorgaben zu Gestaltung und Beschriftung gelten.
Häufig wird allerdings ein rechteckiges Schild mit rotem Rahmen verwendet, welches die Aufschrift „Feuerwehrzufahrt“ trägt. Ergänzend dazu können noch weitere Hinweise wie etwa „Halteverbot nach StVO“ oder „(ständig) freihalten“ erforderlich sein. Mitunter ist das Schild zusätzlich auch mit einer Abbildung des Verkehrszeichens „Absolutes Halteverbot“ versehen.
Damit es sich bei diesen Schildern aber auch tatsächlich um eine amtliche Kennzeichnung handelt, müssen diese der Norm DIN 4066 entsprechen und ein Siegel der Stadt, Gemeinde oder der zuständigen Feuerwehr aufweisen.
Ein privat angebrachtes Schild reicht in der Regel nicht aus, um eine Feuerwehrzufahrt zu markieren. Denn eine amtliche Kennzeichnung erfolgt nur, wenn die Zufahrt auch den gesetzlichen Vorgaben für die Nutzung mit Einsatzfahrzeugen entspricht. So muss diese für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von 16 Tonnen befahrbar, sowie mindestens 3 Meter breit und 3,5 Meter hoch sein.