Abknickende Vorfahrtsstraße: Welche Regeln gelten hier?

Von Dr. Philipp Hammerich

Letzte Aktualisierung am: 13. Januar 2026

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Was gilt für die abknickende Vorfahrtstraße laut StVO?

FAQ: abknickende Vorfahrtsstraße

Wie verhalten Sie sich richtig, wenn ein abknickende Vorfahrtstraße vorliegt?

Achten Sie auf das Zusatzzeichen mit dem Straßenverlauf und orientieren Sie sich an der dicken Linie, die die Vorfahrtstraße zeigt. Wer dieser Linie folgt, ist vorfahrtberechtigt. Hier erfahren Sie mehr dazu.

Muss ich blinken, wenn ich die abknickende Vorfahrtsstraße verlasse?

Ja, wenn Sie der abknickenden Vorfahrt folgen, müssen Sie blinken, da dies als Abbiegen gilt. Verlassen Sie die Vorfahrtstraße hingegen geradeaus, dürfen Sie nicht blinken.

Wann müssen Sie Vorfahrt gewähren, wenn Sie eine abknickende Vorfahrtsstraße befahren?

Gegenüber Fahrzeugen aus Nebenstraßen haben Sie Vorrang, solange Sie sich auf der Vorfahrtstraße befinden. Treffen jedoch zwei Fahrzeuge von der Vorfahrtstraße aufeinander, gilt unter ihnen „Rechts vor Links“. Mehr dazu können Sie hier nachlesen.

Was ist eine abknickende Vorfahrtsstraße?

Abknickende Vorfahrt: An welchem Schild erkennen Sie sie?
Abknickende Vorfahrt: An welchem Schild erkennen Sie sie?

Normalerweise verlaufen Vorfahrtsstraßen geradlinig durch eine Kreuzung oder Einmündung. Bei einer abknickenden Vorfahrtsstraße ändert die vorfahrtberechtigte Straße jedoch ihren Verlauf und knickt nach links oder rechts ab.

Rechtlich gesehen wird die Vorfahrtsstraße an dieser Stelle so behandelt, als würde sie um die Kurve führen. Eine abknickende Vorfahrtsstraße hat somit Auswirkungen auf das Blinken und die Vorrangregeln gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern. Doch welches Verhalten ist richtig, wenn eine abknickende Vorfahrtsstraße vorliegt? Und was gilt bei abknickender Vorfahrtsstraße in Bezug auf die Vorfahrt und das Blinken?

Abknickende Vorfahrtsstraße: An diesem Schild können Sie sie erkennen

Damit im Kreuzungsbereich keine Unklarheiten entstehen, wird eine abknickende Vorfahrt durch Verkehrszeichen angekündigt, die sich durch ihre spezifische Kombination auszeichnen. Diese Schilder geben Ihnen die notwendige Orientierung über die Vorrangverhältnisse:

  • Das Hauptzeichen (Zeichen 306): Das bekannte gelbe Quadrat auf weißem Grund signalisiert Ihnen, dass Sie sich auf einer Vorfahrtsstraße befinden.
  • Das Zusatzzeichen (Verlaufsschild): Direkt unter dem Vorfahrtszeichen befindet sich ein weißes, quadratisches Schild mit einer schwarzen Grafik. Die dicke Linie stellt den tatsächlichen Verlauf der Vorfahrtsstraße dar. Die dünnen Linien symbolisieren die untergeordneten Straßen oder Einmündungen.
  • Beschilderung der Nebenstraßen: Wer sich nicht auf der Vorfahrtsstraße befindet, wird durch die Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) oder 206 (Halt! Vorfahrt gewähren!) darauf hingewiesen. Auch unter diesen Schildern ist das gleiche Zusatzzeichen mit dem Kurvenverlauf angebracht, damit Fahrer aus den Nebenstraßen erkennen können, woher die vorfahrtberechtigten Fahrzeuge kommen.

Die Symbole auf dem Zusatzzeichen entsprechen dabei immer der tatsächlichen Geometrie der Kreuzung. Verläuft die abknickende Vorfahrtsstraße beispielsweise nach links, ist die dicke Linie entsprechend nach links gebogen.

Abknickende Vorfahrt: Wann Sie blinken müssen!

Ausdrückliche Regelungen gibt es in der StVO Paragraph 9 Absatz 3 für die abknickende Vorfahrtsstraße beim Blinken nicht. Rechtlich wird das Folgen einer abknickenden Vorfahrt jedoch als Richtungsänderung gewertet, sodass der Paragraph in diesem Fall greift. 

Er schreibt vor, dass jeder Abbiegevorgang rechtzeitig und deutlich mit den Fahrtrichtungsanzeigern angekündigt werden muss. Konkret bedeutet das für Sie in unterschiedlichen Fällen:

Sie folgen der abknickenden Vorfahrt

Da Sie die Fahrtrichtung ändern – auch wenn Sie auf der „gleichen“ Straße bleiben – müssen Sie zwingend blinken. Wer der Kurve folgt, ohne den Blinker zu nutzen, verstößt gegen die Ankündigungspflicht des § 9 StVO und begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Eine abknickende Vorfahrtsstraße geradeaus verlassen

Sie dürfen, wenn Sie eine abknickende Vorfahrtsstraße geradeaus verlassen, nicht blinken. Da Sie Ihr Lenkrad nicht einschlagen und die Fahrtrichtung gerade beibehalten, liegt keine Richtungsänderung im Sinne der StVO vor. Ein Blinken wäre hier irreführend für andere Verkehrsteilnehmer, die fälschlicherweise annehmen könnten, Sie wollten abbiegen.

Welche Vorfahrtsregeln gelten für die abknickende Vorfahrtsstraße? 

Abknickende Vorfahrtsstraße: Rechts vor Links gilt, wenn sich beide Teilnehmer auf der Hauptstraße befinden.
Abknickende Vorfahrtsstraße: Rechts vor Links gilt, wenn sich beide Teilnehmer auf der Hauptstraße befinden.

Um für die abknickende Vorfahrtsstraße die Reihenfolge bei der Vorfahrt sicher zu beurteilen, ist der Blick auf das Zusatzzeichen unter dem Vorfahrtsschild entscheidend.

Hierbei gilt eine klare Hierarchie, die sich wie folgt zusammenfassen lässt:

  • Vorfahrt der Hauptstraße: Fahrzeuge, die sich auf der durch die dicke Linie gekennzeichneten Hauptstraße befinden, genießen grundsätzlich Vorrang vor allen Verkehrsteilnehmern, die aus den untergeordneten Nebenstraßen (dünne Linien) kommen.
  • Geradeaus verlassen: Dieser Vorrang bleibt auch dann bestehen, wenn ein Fahrer die Vorfahrtsstraße geradeaus verlässt, um in eine Nebenstraße einzufahren. Solange er sich zum Zeitpunkt der Annäherung auf der dicken Linie befand, hat er gegenüber Fahrzeugen aus den anderen Nebenstraßen Vorrang.
  • Rechts vor Links auf der Hauptstraße: Treffen zwei Fahrzeuge aufeinander, die beide von der vorfahrtberechtigten Straße kommen (z. B. einer folgt der Kurve, der andere kommt ihm aus der Kurve entgegen), gilt unter ihnen die Regel „Rechts vor Links“. Wer den anderen von rechts kommen sieht, muss warten.
  • Rechts vor Links in Nebenstraßen: Diese Regelung gilt analog auch für die untergeordneten Straßen. Treffen zwei Fahrzeuge aus verschiedenen Seitenstraßen aufeinander, müssen beide zwar dem Verkehr auf der Hauptstraße den Vorrang lassen, untereinander klären sie die Vorfahrt jedoch ebenfalls nach dem Prinzip „Rechts vor Links“.

Zusammenfassend bedeutet das für Sie: Wer aus einer Nebenstraße kommt, muss nicht nur die Fahrzeuge auf der Hauptstraße beachten, sondern auch prüfen, ob von der gegenüberliegenden oder seitlichen Nebenstraße ein Fahrzeug von rechts kommt, dem er Vorrang gewähren muss.

Abknickende Vorfahrtsstraße: Haben Fußgänger Vorrang?

Fußgänger genießen in Bezug auf die abknickende Vorfahrtsstraße einen besonderen Schutz, der oft übersehen wird. Gemäß § 9 Abs. 3 StVO müssen Fahrzeugführer, die der abknickenden Vorfahrt folgen, auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen.

Da das Folgen der Kurve als Abbiegevorgang gewertet wird, haben Fußgänger, die die Straße in der neuen Fahrtrichtung des Autos überqueren wollen, Vorrang. Als Autofahrer müssen Sie in diesem Fall gegebenenfalls anhalten und den Fußgängern das Überqueren der Fahrbahn ermöglichen. Dies gilt auch dann, wenn dort kein Zebrastreifen vorhanden ist.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Seit 2007 ist Dr. Philipp Hammerich als Rechtsanwalt in Deutschland zugelassen. Er studierte an der Universität Hamburg und promovierte bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Mit seinem fundierten Wissen erläutert er unterschiedliche verkehrsrechtliche Themen verständlich für Verbraucher.

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