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Flexibilität durch Roller und Moped
Das Thema Mobilität ist insbesondere im ländlichen Raum von großer Bedeutung, daher suchen gerade Jugendliche nach Möglichkeiten, um auch weitere Strecken alleine zu überwinden. Das Fahrrad ist dabei nicht immer die beste Option, weshalb der Fokus meist schnell zu den Krafträdern geht. Gerade Mopeds oder Roller zeichnen sich durch ihre Flexibilität aus, allerdings wird für diese eine Fahrerlaubnis der Klasse AM benötigt.
Doch kann ich mit dem AM-Führerschein ausschließlich Roller fahren oder schließt die Fahrerlaubnis weitere Fahrzeugtypen ein? Welches Mindestalter schreibt der Gesetzgeber vor? Und welche Kosten fallen beim Erwerb des Rollerführerscheins üblicherweise an? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
FAQ: AM-Führerschein
Zum Führen welcher Fahrzeuge die Fahrerlaubnisklasse AM berechtigt, erfahren Sie hier.
Das Mindestalter für die Fahrerlaubnis der Klasse AM liegt bei 15 Jahren. Jugendliche können bereits mit 14,5 Jahren mit der Ausbildung in der Fahrschule anfangen.
Informationen über die mit dem AM-Führerschein einhergehenden Kosten finden Sie hier.
Führerschein der Klasse AM: Was darf ich damit fahren?
Ist die Klasse AM im Führerschein eingetragen, berechtigt diese zum Führen von leichten zweirädrigen Kraftfahrzeugen, dreirädrigen Kleinkrafträdern und vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen. Welche Voraussetzungen dabei für die einzelnen Kfz beim AM-Führerschein gelten, zeigt die nachfolgende Auflistung:
Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge:
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
- Hubraum beim Verbrennungsmotor maximal 50 ccm bzw. beim Dieselmotor maximal 500 ccm
- Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine maximal 4 kW
- kein Beiwagen
Dreirädrige Kleinkrafträder:
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
- Hubraum beim Verbrennungsmotor maximal 50 ccm bzw. beim Dieselmotor maximal 500 ccm
- Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine maximal 4 kW
- Leermasse höchstens 270 kg
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge:
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
- Hubraum beim Verbrennungsmotor maximal 50 ccm bzw. beim Dieselmotor maximal 500 ccm
- Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine maximal 6 kW bzw. 4 kW bei Quads
- Leermasse höchstens 425 kg
Es zeigt sich also, dass mit der Fahrerlaubnis AM weitreichende Befugnisse erworben werden, dennoch wird diese umgangssprachlich häufig nur als Roller- bzw. Mopedführerschein bezeichnet.
AM-Führerschein: Welches Alter müssen die Fahrschüler haben?
Das reguläre Mindestalter für den AM-Führerschein liegt seit 28.07.2021 bei 15 Jahren, Zuvor hatten Modellversuche in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen positive Ergebnisse gezeigt. Allerdings unterliegt der Führerschein der Klasse AM im Alter von 15 Jahren eine Beschränkung, denn gefahren werden darf ausschließlich im Inland.
Mit welchen Kosten geht der Führerschein der Klasse AM einher?
Wer für die AM-Klasse den Führerschein erwerben möchte, muss dafür der Fahrschule einen Besuch abstatten. So schreibt der Gesetzgeber 14 Doppelstunden zur Theorie (12 Doppelstunden zum Grundstoff und 2 Doppelstunden zum Zusatzstoff) vor. Darüber hinaus ist abhängig von den Fahrkünsten des Führerscheinanwärters eine unbestimmte Anzahl von Fahrstunden zu absolvieren. Wie viele tatsächlich notwendig sind, beeinflusst beim Rollerführerschein auch die Dauer der Ausbildung. Sonderfahrten schreibt der Gesetzgeber allerdings nicht vor.
Kontrolliert wird das erlangte Wissen durch entsprechende Prüfungen. Die Theorieprüfung umfasst dabei regulär 30 Fragen. Zudem steht beim Rollerführerschein ein praktischer Test an, der mindestens 45 Minuten andauert.
Gerade durch die Ausbildung in der Fahrschule und die Prüfungsgebühren fallen beim Mopedführerschein nicht unerhebliche Kosten an. Wie sich diese zusammensetzen und welche Ausgaben für die einzelnen Posten einzuplanen sind, zeigt die nachfolgende Übersicht:
- Anmeldegebühr der Fahrschule: 70 – 150 Euro
- Fahrstunde: 30 – 50 Euro
- Vorstellung zur Theorieprüfung: 50 – 80 Euro
- Theorieprüfung: 22,49 Euro
- Vorstellung zur Praxisprüfung: 150 – 200 Euro
- Praxisprüfung: 91,75 Euro