Roller fahren: Die wichtigsten Voraussetzungen und Verkehrsregeln

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 10. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Header Roller fahren
Roller zu fahren ohne geeigneten Helm, kann Bußgelder nach sich ziehen.
Roller zu fahren ohne geeigneten Helm, kann Bußgelder nach sich ziehen.

Neben Fahrrad und Mofa bieten Roller eine weitere Möglichkeit, mobil zu sein, wenn ein Auto nicht zur Verfügung steht oder ein PKW-Führerschein noch keine Möglichkeit darstellt. Einen Roller zu fahren, stellt aber nicht nur für junge Menschen eine Option dar, sondern kann als Alternative zum Auto in dichten Verkehrslagen dienen. Neben besseren Parkmöglichkeiten spielen zudem auch die relativ niedrigen Unterhaltskosten für viele eine wichtige Rolle.

Selbstverständlich sind bei der Teilnahme am Straßenverkehr mit dem Roller Verkehrsregeln zu beachten. Welche das sind und unter welchen Voraussetzungen Sie Motorroller fahren dürfen, betrachten wir im nachfolgenden Ratgeber näher. Darüber hinaus erläutern wir die möglichen Sanktionen bei Verstößen gegen Vorschriften.

Bußgelder bei Verstößen auf einem Roller

TBNRTat­be­standBuß­geld (€)Punk­te
121100Sie be­förder­ten auf dem Kraft­rad ohne be­son­deren Sitz eine Person.5
121178Sie trugen wäh­rend der Fahrt kei­nen ge­eigneten Schutz­helm.15
121612Sie be­förderten auf ein­em Kraft­rad ein Kind, ob­wohl es kei­nen Schutz601
121618Sie be­förderten auf ei­nem Kraft­rad meh­rere Kin­der, ob­wohl sie kei­nen
Schutz­helm tru­gen
701
102100Sie be­nutz­ten vor­schrifts­widrig den Geh­weg10
102101Sie be­nutz­ten vor­schrifts­widrig den Geh­weg und be­hinder­ten +)
An­dere
15
102102Sie be­nutz­ten vor­schrifts­widrig den Geh­weg und ge­fährd­eten +)
An­dere.
20
102103Sie be­nutz­ten vor­schrifts­widrig den Geh­weg. Es kam zum Un­fall25
804612Sie setz­ten das Fahr­zeug ohne gül­tiges Ver­sicherungs­kenn­zeichen
auf einer öff­ent­lichen Straße in Be­trieb.
40
205100Sie führ­ten beim Füh­ren eines Mofas/ge­schwindigkeits­be­schränkten
Kraft­fahr­zeuges *) die Prüf­be­scheini­gung oder den Füh­rer­schein nicht
mit
10
Ver­stoß ge­gen das Pflicht­ver­sicher­ungs­gesetzGeld- oder Frei­heits­strafe
Fah­ren ohne Fahr­erlaub­nisGeld- oder Frei­heits­strafe

FAQ: Roller fahren

Darf ich einen Roller ohne Führerschein fahren?

Nein. Zum Führen von Rollern im öffentlichen Straßenverkehr ist ein Führerschein notwendig. Ohne entsprechenden Führerschein Roller zu fahren, zieht Sanktionen nach sich. Welche Fahrerlaubnis Sie mindestens benötigen, erfahren Sie hier.

Gilt auf dem Roller eine Helmflicht?

Ja. Ohne Helm Roller zu fahren, ist nur dann zulässig, wenn Sie auf dem Fahrzeug durch einen Sicherheitsgurt abgesichert sind. In der Regel ist auf einem Roller ein solcher nicht vorhanden, daher besteht Helmpflicht.

Mit welchen Sanktionen ist bei Verstößen zu rechnen?

Halten Sie sich auf dem Roller nicht an die Verkehrsregeln, drohen unter anderem Verwarn- oder Bußgelder. Diese Tabelle bietet einen Überblick zu möglichen Sanktionen.

Roller: Vorschriften für das Führen der Fahrzeuge

Einen Roller ohne gültigen Führerschein zu fahren, ist strafbar.
Einen Roller ohne gültigen Führerschein zu fahren, ist strafbar.

Üblicherweise handelt es sich bei einem Roller um ein zweirädriges Kraftfahrzeug, dass bauartbedingt nicht schneller als 45 km/h fahren kann. Dabei kann der Antrieb durch einen Verbrennungsmotor oder durch einen Elektromotor erfolgen. Wollen Sie richtig Roller fahren, müssen Sie sich zuvor mit den geltenden Regelungen befassen.

Roller sind gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Kraftfahrzeuge, deren Nutzung nur auf der Straße zulässig ist. Mit dem Roller auf dem Gehweg zu fahren ist demnach ebenso tabu wie das Fahren auf dem Radweg. Gemäß § 2 Nr. 11 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) fallen Roller, welche die bauartbedinge Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, den Hubraum von 50 cm³ und eine Leistung von 4 kW nicht überschreiten, zu den Kleinkrafträdern. Diese benötigen keine Zulassung, müssen aber über eine gültige Betriebserlaubnis (ABE) verfügen.

Wichtig ist zudem, dass eine Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr mit dem Roller eine entsprechende Fahrerlaubnis voraussetzt. Mindestens der Führerschein der Klasse AM muss vorhanden sein, wenn Sie Roller fahren wollen. Sind Sie ohne eine Fahrerlaubnis trotzdem unterwegs, handelt es sich um eine Straftat. In einem solchen Fall müssen Sie mit Geld- und Freiheitsstrafen rechnen.

Das Gleiche gilt auch, wenn Sie gegen die Versicherungspflicht verstoßen. Einen Roller ohne Versicherung zu fahren, ist also keine gute Idee. Das Vorhandensein einer solchen, wird durch das Versicherungskennzeichen am Fahrzeug nachgewiesen.

Voraussetzungen für den Rollerführerschein

Besitzen Sie einen PKW-Führerschein, dürfen Sie einen Roller fahren, ohne zusätzlich eine weitere Fahrerlaubnis erwerben zu müssen. Das gilt auch, wenn Sie über einen Motorradführerschein verfügen. Haben Sie keine Fahrerlaubnis oder sind zur jung für diese, dann ist der Führerschein der Klasse AM notwendig. Um diesen zu erwerben, sind sowohl theoretische als auch praktische Fahrstunden sowie die entsprechenden Prüfungen zu absolvieren.

Das Mindestalter für den Führerschein der Klasse AM liegt seit dem 28.07.2021 bei 15 Jahren. Zuvor regelten die Bundesländer selbst, welches Mindestalter galt. Wichtig war bis zum Juli 2021, dass der Führerschein mit 15 nicht in den Ländern gültig war, die ein Mindestalter von 16 Jahren voraussetzten. In folgenden Bundesländer war der Führerschein ab 15 bereits vor der einheitlichen Reglung möglich:

  • Bayern (als Ausnahmegenehmigung im Einzelfall)
  • Brandenburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

Nach dem erfolgreichen Modellversuch beschloss der Bundestag die generelle Absenkung des Mindestalters auf 15 Jahre. Der Führerschein ist allerdings nur im Inland gültig. Wollen Sie im Ausland einen Roller fahren, müssen Sie sich an die dort gültigen Bestimmungen zum Mindestalter halten.

Roller fahren: Regeln fürs Verhalten im Straßenverkehr

Roller fahren: Ohne Kennzeichen kann das Folgen haben.
Roller fahren: Ohne Kennzeichen kann das Folgen haben.

Haben Sie den notwendigen Führerschein und dürfen somit Roller fahren, gelten üblicherweise die gleichen Verkehrsregeln wie beim Motorrad bzw. PKW. Den Roller ohne Kennzeichen zu fahren ist genauso untersagt wie das Fahren ohne Betriebserlaubnis. Mit dem Roller darf zudem auch nicht zu schnell gefahren werden. Da Roller maximal 45 km/h erreichen, ist das Fahren auf der Autobahn nicht gestattet. Denn hierfür müssen Fahrzeuge bauartbedingt mindestens 60 km/h erreichen können.

Die Promillegrenze müssen Sie ebenfalls ernst nehmen. Betrunken mit dem Roller zu fahren, hat die gleichen Konsequenzen wie Alkohol hinterm Steuer.

Auf dem Fahrzeug gilt es zudem, eine Helmpflicht zu beachten. Achten Sie darauf, dass es sich um einen geeigneten Helm handelt. Denn mit dem Fahrradhelm Roller zu fahren, ist nicht zulässig. Das gilt übrigens für alle Mitfahrer. Ist es möglich, weitere Personen mitzunehmen, müssen auch diese einen Helm tragen.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Avatar-Foto
Dörte L.

Dörte hat an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik studiert und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.net-Teams. Hier befasst sie sich mit verschiedenen Themenbereichen und schreibt zu Schwerpunkten wie den ausländischen Verkehrsregeln oder dem Waffenrecht.

Bildnachweise

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (35 Bewertungen, Durchschnitt: 3,80 von 5)
Loading ratings...Loading...