Anwohnerparkausweis: Den Anwohnerparkplatz beantragen

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 19. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Mit einem Anwohnerparkausweis muss kein Parkschein gezogen werden.

Bewohnerparkausweis fürs Anwohnerparken

Mit einem Anwohnerparkausweis muss kein Parkschein gezogen werden.
Mit einem Anwohnerparkausweis muss kein Parkschein gezogen werden.

Parkraum ist vielerorts in Deutschland knapp. Gerade in großen Städten, die täglich mit einem hohen Verkehrsaufkommen zu kämpfen haben, ist es schon einmal schwierig, einen Stellplatz für das eigene Fahrzeug zu finden.

Abhilfe soll neben der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln auch die sogenannte Parkraumbewirtschaftung schaffen. Wohnen Sie nah an einer entsprechenden Parkzone, ist es in aller Regel möglich, den sogenannten Anwohnerparkausweis zu beantragen.

Doch welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um das Parken auf Anwohnerparkplätzen per Bewohnerausweis nutzen zu können? Müssen Betroffene immer einen Anwohnerparkschein am Automaten ziehen? Unser Ratgeber beantwortet diese Fragen und erklärt, wie Sie einen Bewohnerparkausweis beantragen können.

FAQ: Anwohnerparkausweis

Wozu dient der Anwohnerparkausweis?

Besitzen Sie einen Anwohnerparkausweis, müssen Sie keinen Parkschein in einer Zone mit Parkraumbewirtschaftung an ihrem Wohnort ziehen.

Wie kann ich den Anwohnerparkausweis beantragen?

Sie können den Parkausweis für Anwohner bei Ihrem zuständigen Bürgeramt beantragen.

Was kostet der Anwohnerparkausweis?

Für die Ausstellung vom Anwohnerparkausweis fällt eine Gebühr in Höhe von 20,40 an.

Wozu dient Parkraumbewirtschaftung?

Das Parken auf Anwohnerparkplätzen wird erst durch die Parkraumbewirtschaftung möglich.
Es handelt sich dabei um eine Maßnahme in Großstädten, welche helfen soll, den sogenannten „Parksuchverkehr“ einzudämmen. Dieser führt nämlich unweigerlich zu mehr Lärm und Abgasen.

Wie der Name bereits verrät, generiert die Parkraumbewirtschaftung Einnahmen aus Parkplätzen. Die Parkflächen werden angeboten und können gegen eine Gebühr genutzt werden. Um diese zu entrichten, muss ein Parkschein gezogen werden. Der Fokus einer Parkraumbewirtschaftung liegt allerdings nicht auf einer Gewinnerzielung, sondern ist wie folgt definiert:

  • Effizientes Parken: Wie bereits erwähnt, ist der Parksuchverkehr ein großes Problem und kann auch den allgemeinen Verkehrsfluss negativ beeinträchtigen. Die Parkraumbewirtschaftung soll die große Nachfrage an Parkraum auffangen und somit für eine ausgeglichene Parkraumbilanz sorgen.
  • Stadt- und Umweltverträglichkeit: Lärm und Abgasbelastungen durch eine lange Parkplatzsuche sollen reduziert werden.
  • Zufriedene Bewohner und zufriedene Gewerbetreibende: Wer das Recht auf einen Anwohnerparkausweis hat, soll durch die Parkraumbewirtschaftung bei der Parkplatzsuche unterstützt werden. Dauerparker werden durch das gebührenpflichtige Parken dazu angehalten, auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen.
Wichtig: Das Parken auf einem Anwohnerparkplatz ist meist auch für Kraftfahrzeuge erlaubt, deren Besitzer nicht in der entsprechenden Parkzone wohnen. Daher ist der bloße Besitz von einem Anwohnerparkausweis keine Garantie, dass Sie tatsächlich einen Parkplatz finden.

Wer darf das Bewohnerparken nutzen?

Um das Parken nur für Anwohner so kostengünstig wie möglich zu halten, müssen Betroffene einen entsprechenden Anwohnerparkausweis beantragen. Doch welche Voraussetzungen müssen für eine Bewohnerparkkarte erfüllt werden?

Zunächst muss der Fahrzeughalter seinen Wohnsitz innerhalb der gewünschten Parkzone haben. Weiterhin muss das Kfz, für welches der Anwohnerparkausweis beantragt wird, auf den Betroffenen zugelassen sein.

Wichtig: Es wird immer nur ein Parkausweis für Anwohner pro Antragsteller ausgestellt. Bei einem Fahrzeug- bzw. Kennzeichenwechsel, ersatzweiser Ausstellung abhanden gekommener Parkausweise, Zonenänderungen usw. wird eine Gebühr von 10,40 Euro fällig.

Zum Parken auf dem Bewohnerparkplatz: Anwohnerparkausweis beantragen

Ein Termin für den Anwohnerparkausweis bzw. dessen Beantragung ist nicht zwingend notwendig.
Ein Termin für den Anwohnerparkausweis bzw. dessen Beantragung ist nicht zwingend notwendig.

Der Antrag auf Ausstellung von einem Bewohnerparkausweis muss beim Bürgeramt erfolgen, welches für die entsprechende Parkzone zuständig ist.
Die Beantragung selbst kann schriftlich oder im Rahmen eines Termins vor Ort erledigt werden.

Folgende Unterlagen müssen Sie für den Antrag auf einen Anwohnerparkausweis mitbringen:

  • Unterschriebener Antrag auf Ausstellung vom Anwohnerparkausweis
  • Nachweis der Kfz-Zulassung (Ablichtung der komplett aufgeklappten Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil1)
  • Nachweis der Meldeadresse durch Ablichtung beider Seiten des Personalausweises

Sind die Formalitäten erledigt, kann der Antrag durch das Bürgeramt bearbeitet werden. Die Bearbeitungszeit beträgt in aller Regel eine Woche. Je nach Auslastung des Bürgeramts kann es allerdings auch schon einmal etwas länger dauern, bis Ihnen die Parkvignette per Post zugestellt wird.

Allerdings können Sie die Quittung für den Antrag zunächst an der Windschutzscheibe platzieren. Somit ist für die Mitarbeiter vom Ordnungsamt erkennbar, dass ein Anwohnerparkausweis beantragt wurde und Sie sind vor einem Knöllchen sicher.

Was kostet ein Bewohnerparkausweis?

Der Antrag auf einen Bewohnerparkausweis soll zwar ein kostenloses Parken in Zonen mit Parkraumbewirtschaftung ermöglichen, allerdings fällt für die Ausstellung von einem Anwohnerparkausweis eine Gebühr von 20,40 Euro an. Der Bewohnerparkausweis verfügt über eine Gültigkeit von zwei Jahren.

Anwohnerausweis für den Anwohnerparkplatz online beantragen

So können Sie online einen Anwohnerparkplatz beantragen!
So können Sie online einen Anwohnerparkplatz beantragen!

Vielen Menschen wird dieses Prozedere bekannt sein: Termine beim Bürgeramt sind bis in die nächsten fünf Monate ausgebucht, ziehen Sie eine Nummer um zu warten, kommen Sie meist nicht unter zwei Stunden wieder aus dem Gebäude raus.

Daher wird auch für Verwaltungsangelegenheiten immer mehr auf das Internet gesetzt, sodass Sie den Anwohnerparkausweis online beantragen können. Zunächst müssen Sie sich beim Online-Portal vom Bürgeramt registrieren.

Im Anschluss müssen Sie ein Bild von Personalausweis und Fahrzeugschein hochladen. Außerdem benötigen Sie eine Kreditkarte, um den Antrag auf Anwohnerparkausweis bezahlen zu können. Ist der Antrag online abgeschickt, erhalten Sie binnen weniger Tage die Parkvignette per Post.

Parken ohne Anwohnerparkausweis

Wie bereits erwähnt, muss für die Nutzung einer Zone mit Parkraumbewirtschaftung nicht unbedingt ein Anwohnerparkausweis vorliegen. Grundsätzlich kann der Parkraum von jedem Kfz-Fahrer genutzt werden, sofern ein Parkscheinautomat vorhanden ist.

Wird die Parkgebühr allerdings nicht bezahlt, droht ein Knöllchen vom Ordnungsamt. Das Verwarnungsgeld beträgt in der Regel zehn Euro, kann sich aber erhöhen, wenn das Fahrzeug über einen längeren Zeitraum ohne entsprechenden Parkschein geparkt wird.

Anwohnerparkausweis fälschen? Keine gute Idee!

Wer einen Bewohnerparkausweis fälscht, um umsonst parken zu können, macht sich der Urkundenfälschung strafbar. Diese wird gemäß § 267 Strafgesetzbuch (StGB) mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe sanktioniert.

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Nach ihrem Journalismus-Studium schloss sich Sarah im Jahr 2016 der Redaktion von bussgeldkatalog.net an und schreibt seither Ratgeber zu unterschiedlichen Themen rund um das Verkehrsrecht.

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Kommentare

  1. Norbert sagt:

    Warum kann ich meinen Bewohnerparkausweis online nur mit Visa oder Mastercard bezahlen? Ich habe nur Paypal zur Verfügung …

  2. karl-heinz sagt:

    habe anfang juni einen antrag gestellt bisher noch keine antwort

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