Knöllchen: Unliebsames Fundstück an der Windschutzscheibe

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 10. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Vom Ordnungsamt ein Knöllchen bekommen? Diese Verwarnung soll an die Regeln des Straßenverkehrs erinnern.

Wenn das Ordnungsamt Knöllchen verteilt

Vom Ordnungsamt ein Knöllchen bekommen? Diese Verwarnung soll an die Regeln des Straßenverkehrs erinnern.
Vom Ordnungsamt ein Knöllchen bekommen? Diese Verwarnung soll an die Regeln des Straßenverkehrs erinnern.

Um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu erhöhen, schreibt die Straßenverkehrsordnung verbindliche Regeln vor, an die sich alle Verkehrsteilnehmer halten müssen. Bei Verstößen drohen Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog.

Allerdings muss dabei nicht direkt ein Bußgeld auf den Verkehrssünder zukommen. Die Behörde hat auch die Möglichkeit eine Verwarnung inklusive Verwarnungsgeld auszusprechen. Das umgangssprachliche „Knöllchen“ ist in diesem Zusammenhang von Bedeutung und informiert den Betroffenen über die Verwarnung.

Doch was genau bedeutet ein Knöllchen fürs Falschparken? Wie hoch fallen die Verwarnungsgelder bei Parkverstößen aus? Was passiert, wenn Sie ein Parkknöllchen nicht bezahlen? Diesen Fragen widmet sich der nachfolgende Ratgeber und informiert Sie umfassend.

FAQ: Knöllchen

Was ist ein Knöllchen?

Es handelt sich dabei um den umgangssprachlichen Begriff für einen Strafzettel, welcher vom Ordnungsamt ausgestellt werden kann.

Wie lange habe ich Zeit, um das Verwarnungsgeld zu überweisen?

In der Regel haben Sie eine Woche Zeit, um das Verwarnungsgeld für eine begangene Ordnungswidrigkeit zu überweisen.

Kann ich Einspruch gegen ein Knöllchen einlegen?

Gegen ein Knöllchen können Sie keinen Einspruch einlegen. Dies ist nur möglich, wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten.

Knöllchen: Herkunft eines Begriffs für Strafzettel

Der Strafzettel wird umgangssprachlich als Knöllchen bezeichnet. Liegt bestimmt daran, dass sich das niedlicher anhört oder? Vielleicht ist der Begriff aber auch aus der Wut einiger Kfz-Besitzer entstanden, die sich geärgert haben und den Strafzettel zusammengeknüllt und zu Boden geworfen haben?

Leider beides falsch. Bei der Verwarnung wegen einer Ordnungswidrigkeit, die mit einer Gebühr verbunden ist, muss ein Protokoll angefertigt werden. In ländlichen und rheinischen Regionen war daher in diesem Zusammenhang oft die Rede von einem „Protoköllchen“, um mit einem Augenzwinkern auf eine Knolle anzuspielen. Im Laufe der Zeit entstand darauf der heutige Ausdruck „Knöllchen“ – klingt auch irgendwie besser.

Häufig werden Knöllchen beim Parken verteilt

Ein Knöllchen für das Falschparken: Die Strafe für eine häufige geringfügige Ordnungswidrigkeit.
Ein Knöllchen für das Falschparken: Die Strafe für eine häufige geringfügige Ordnungswidrigkeit.

Wie bereits erwähnt, haben die Behörden bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten die Möglichkeit, Betroffene mit einem Verwarnungsgeld zu belegen. Häufig wird das Knöllchen wegen Parkverstößen ausgestellt.

Diese werden nämlich mit einer geringeren Geldbuße geahndet als beispielsweise hohe Geschwindigkeitsüberschreitungen. Ein Verwarnungsgeld kann bis zu einer Summe von 55 Euro ausgesprochen werden. Dies ist in § 56 Absatz 1 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) geregelt:

Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde den Betroffenen verwarnen und ein Verwarnungsgeld von fünf bis fünfundfünfzig Euro erheben. Sie kann eine Verwarnung ohne Verwarnungsgeld erteilen.

Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick der Parkverstöße, für welche auch nach der Einführung der StVO-Novelle am 9. November 2021 in aller Regel noch ein Knöllchen ausgestellt wird:

  • Überschreiten der zulässigen Parkdauer um 30 Minuten (20 Euro)
  • Im Halteverbot geparkt (25 Euro)
  • Unberechtigt einen Behindertenparkplatz genutzt (55 Euro)
  • Entgegen der Fahrtrichtung in einer Einbahnstraße parken (15 Euro)
  • Parken in zweiter Reihe (55 Euro)
  • Parklücke wegschnappen (10 Euro)
  • Auf Rad- und Gehwegen parken (55 Euro)

Muss ein Knöllchen am Auto sein?

Das Knöllchen von der Polizei oder vom Ordnungsamt ist in der Regel am Scheibenwischer vom Auto angebracht.
Das Knöllchen von der Polizei oder vom Ordnungsamt ist in der Regel am Scheibenwischer vom Auto angebracht.

Nicht immer finden Kfz-Fahrer, die sich nicht an die Regeln zum Parken gehalten haben, ein Knöllchen an ihrem Auto. Dies kann unterschiedliche Gründe haben: Entweder wurde der Betroffene nicht erwischt, der Wind hat das Knöllchen weggeweht oder die Kontrolleure haben keinen Strafzettel ausgestellt.

Diese sind nämlich nicht verpflichtet, eine Verwarnung auszusprechen, wenn dies möglich ist. Es kann also auch vorkommen, dass ein einfacher Parkverstoß zu einem Bußgeldverfahren führt. Allerdings wollen sich die meisten Behörden diesen Aufwand sparen und stellen das Knöllchen aus.

Sollte dieses tatsächlich abhanden gekommen sein, ist das kein Weltuntergang. In aller Regel wird eine schriftliche Verwarnung auch postalisch an den Fahrzeughalter geschickt, sodass Sie die Möglichkeit haben, das Verwarnungsgeld zu bezahlen.

Gut zu wissen: Anders als bei einem Bußgeldbescheid, kann bei einem Knöllchen kein Einspruch eingelegt werden. Diese Option besteht nur, wenn ein Bußgeldverfahren läuft.

Knöllchen bezahlen: Beachten Sie die Frist

Bemerken Sie ein Knöllchen an Ihrer Windschutzscheibe, sollten Sie sich zunächst durchlesen, welche Ordnungswidrigkeit Ihnen zur Last gelegt wird. Zusätzlich ist vermerkt, bis wann Sie das Verwarnungsgeld überweisen müssen.

Diese Frist beträgt in aller Regel eine Woche. Es ist also schnelles Handeln gefragt, wenn Sie die Verwarnung akzeptieren und die Sache damit abschließen wollen. Die Bankdaten, welche Sie für die Überweisung benötigen, sind auf dem Knöllchen vermerkt. Achten Sie darauf, den Verwendungszweck richtig einzugeben, damit die Zahlung eindeutig zugeordnet werden kann.

Haben Betroffene das Knöllchen verloren, bleibt meist nur die Option zu warten. Die Behörde wird in aller Regel eine schriftliche Verwarnung zusätzlich auf dem Postweg an den Parksünder schicken.

Knöllchen nicht bezahlen: Die Konsequenzen

Das Knöllchen nicht zu bezahlen kann teuer werden.
Das Knöllchen nicht zu bezahlen kann teuer werden.

Die Frist von einer Woche ist knapp bemessen und einige Leute vergessen manchmal schlicht, das Knöllchen zu bezahlen. Allerdings kann die Vergesslichkeit in diesem Fall teuer werden. Wird der Strafzettel nicht fristgerecht bezahlt, eröffnet die Behörde ein Bußgeldverfahren.

Die Geldbuße, welche für die Ordnungswidrigkeit angesetzt wird, erhöht sich dadurch zwar nicht, allerdings kommen Gebühren und Auslagen dazu. Als Gebühr fallen mindestens 25 Euro an, welche zusätzlich zum Verwarnungsgeld gezahlt werden müssen.

Dazu kommen 3,50 Euro, welche für die postalische Zustellung vom Bußgeldbescheid fällig werden. So kann also aus einem Knöllchen für das Parken in zweiter Reihe (eigentlich 55 Euro) schnell ein Betrag von 83,50 Euro anfallen.

Es empfiehlt sich daher, dass Sie das Knöllchen umgehend bezahlen, wenn Sie mit dem Verwarnungsgeld einverstanden sind. Andernfalls wird es unweigerlich teurer.

Sind Sie mit dem Knöllchen nicht einverstanden, sollte Sie auf die Zustellung vom Bußgeldbescheid warten. Gegen diesen können Sie nämlich Einspruch einlegen, wenn Sie dessen Richtigkeit anzweifeln. Dies ist in § 67 Absatz 1 OWiG festgehalten:

Der Betroffene kann gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, Einspruch einlegen.

Beachten Sie dabei, dass der Einspruch innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bußgeldbescheids bei der Behörde schriftlich eingehen muss. Andernfalls erwächst der Bußgeldbescheid in Rechtskraft und ein Einspruch ist nicht mehr möglich.

Gibt es eine Verjährung vom Knöllchen?

In Deutschland gilt das Prinzip der Verjährung. Nach einem bestimmten Zeitraum soll Rechtsfrieden herrschen, daher können Ordnungswidrigkeiten auch nicht ewig nach dem Tattag geahndet werden. Die Verjährung von einem Knöllchen gibt es allerdings nicht. Sie kann erst eintreten, wenn ein Bußgeldbescheid ausgestellt wurde.

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Nach ihrem Journalismus-Studium schloss sich Sarah im Jahr 2016 der Redaktion von bussgeldkatalog.net an und schreibt seither Ratgeber zu unterschiedlichen Themen rund um das Verkehrsrecht.

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