Bußgeldstelle Rostock: Ahndung von Verstößen in Mecklenburg-Vorpommern

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 19. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Die Bußgeldstelle in Rostock ist für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständig.

Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten in Mecklenburg-Vorpommern

Neben der zentralen Bußgeldstelle in Rostock gibt es auch viele weitere regionale Bußgeldstellen, wie zum Beispiel in Schwerin.

Neben der zentralen Bußgeldstelle in Rostock gibt es auch viele weitere regionale Bußgeldstellen, wie zum Beispiel in Schwerin.

Weite und flache Landschaften, die mecklenburgische Seenplatte und die Ostseeküste – Mecklenburg-Vorpommern ist das am dünnsten besiedelte Bundesland in Deutschland. Aber auch hier kommt es sowohl innerhalb als auch außerhalb geschlossener Ortschaften tagtäglich zu Verstößen gegen das Verkehrsrecht. Besonders in den Städten Rostock oder Schwerin sind viele Fahrzeugführer unterwegs, daher kommt es in einer Großstadt auch häufiger zu Verkehrsordnungswidrigkeiten als anderswo.

Fahren Sie zu schnell, halten zu wenig Abstand, übersehen eine rote Ampel oder parken dort, wo es nicht erlaubt ist, erhalten Sie bald Post von der Bußgeldbehörde. Aber welche Bußgeldstelle ist in Mecklenburg-Vorpommern für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständig? Wie geht die Behörde vor, wenn Verstöße im Straßenverkehr aufgedeckt werden? Wie kann ich die zentrale Bußgeldstelle in Rostock kontaktieren? Die Antworten auf diese Fragen erhalten Sie im Folgenden.

Zentrale Bußgeldstelle in Rostock

In den Zuständigkeitsbereich fallen auch in Mecklenburg-Vorpommern mehrere Bußgeldstellen:

  • Eine zentrale Bußgeldstelle, die auf Landesebene agiert
  • Viele regionale Bußgeldstellen, die auf Orts-, Kreis- oder Stadtebene tätig sind

In Mecklenburg-Vorpommern befindet sich die zentrale Bußgeldstelle in Rostock. Darüber hinaus haben die einzelnen Landkreise Ludwigslust-Parchim, Mecklenburgische Seenplatte, Nordwestmecklenburg, Rostock, Vorpommern-Greifswald, Vorpommern-Rügen sowie die kreisfreie Stadt Schwerin eigene regionale Bußgeldstellen.

Wer bei Verstößen gegen das Verkehrsrecht aktiv wird, ist durch § 37 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) geregelt. Dies ist in der Regel die Bußgeldbehörde, in deren Bezirk die Verkehrsordnungswidrigkeit begangen bzw. festgestellt wurde oder der Betroffene wohnhaft ist.

Wann werde ich von der Bußgeldstelle in Rostock kontaktiert?

Die zentrale Bußgeldstelle in Rostock wird beispielsweise aktiv, wenn gegen das Überholverbot verstoßen wurde.

Die zentrale Bußgeldstelle in Rostock wird beispielsweise aktiv, wenn gegen das Überholverbot verstoßen wurde.

Verstoßen Fahrzeugführer gegen geltendes Verkehrsrecht, sollten diese in den drei darauffolgenden Monaten ein Schreiben von der zuständigen Bußgeldstelle erhalten, da die Ordnungswidrigkeit ansonsten verjährt und die Verkehrssünder dann nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden können. Geahndet werden grundsätzlich Verstöße im ruhenden sowie im fließenden Verkehr, wie zum Beispiel:

  • Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit
  • Unterschreitung des Mindestabstands
  • Missachtung des Rotlichts
  • Falschparken
  • Missachtung der Anschnallpflicht
  • Handy am Steuer
  • Verstoß gegen das Überholverbot

Bei geringfügigen Verkehrsordnungswidrigkeiten erhalten Sie in der Regel nur eine schriftliche Verwarnung. Dies ist zum Beispiel bei leichten Geschwindigkeits­überschreitungen oder Parkverstößen der Fall. Hier wird ein Verwarnungsgeld von 5 bis 55 Euro fällig. Weitere Gebühren kommen zunächst nicht auf Sie zu, vorausgesetzt, Sie bezahlen das Verwarngeld rechtzeitig innerhalb der genannten Frist (in der Regel eine Woche). Tun Sie dies nicht, wird ein Bußgeldverfahren eröffnet und Sie erhalten einen Bußgeldbescheid. Haben Sie also Einwände gegen den Vorwurf, können Sie die Zahlungsfrist verstreichen lassen und dann Einspruch einlegen.

Bei schwerwiegenden Verstößen wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet und ein Bußgeldbescheid verschickt. Neben einem Bußgeld ab 60 Euro können hier auch Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot die Folge sein. Außerdem werden für die Bearbeitung des Verfahrens und die Zustellung des Bescheids weitere Gebühren erhoben. Einen Bußgeldbescheid erhalten Sie zum Beispiel bei hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverößen oder bei Benutzung des Mobiltelefons am Steuer.

Hat vor Ort unmittelbar nach dem Verstoß keine Anhörung stattgefunden oder ist die Fahrerfrage ungeklärt, wird dem Halter des Fahrzeugs noch vor dem Bußgeldbescheid ein Anhörungsbogen zugesandt. Auf diesem kann er sich zu dem Verstoß äußern und gegebenenfalls den tatsächlichen Fahrer benennen.

Wann kann ich die zuständige Bußgeldstelle in Rostock kontaktieren?

Mecklenburg-Vorpommern: Die zentrale Bußgeldstelle in Rostock verschickt Bußgeldbescheide.

Mecklenburg-Vorpommern: Die zentrale Bußgeldstelle in Rostock verschickt Bußgeldbescheide.

Bei Fragen zu Verstößen oder Bescheiden kann Ihnen die Bußgeldstelle jederzeit Auskunft geben. Sie können aber auch Einwände gegen eine schriftliche Verwarnung zu Protokoll geben oder Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.

Hinweise zum Einspruch nach einer Ordnungswidrigkeit: Wollen Sie dem Bußgeldbescheid widersprechen, müssen Sie dabei gemäß § 67 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) eine Frist und Form einhalten, da der Einspruch sonst von der Bußgeldstelle als unzulässig angesehen und nicht weiter bearbeitet wird.

Nach Erhalt des Bescheids haben Sie zwei Wochen Zeit, um gegen diesen vorzugehen. Steht viel auf dem Spiel, empfiehlt es sich, einen Anwalt zurate zu ziehen – wenn zum Beispiel ein Fahrverbot oder ein hohes Bußgeld droht. Der Einspruch darf außerdem nur in schriftlicher Form oder mündlich zur Niederschrift bei der zuständigen Bußgeldbehörde erfolgen.

Zuständige Bußgeldstelle in Rostock: Adresse und Kontaktdaten

Der folgenden Tabelle können Sie entnehmen, wie Sie die zentrale Bußgeldstelle in Rostock erreichen können. Des Weiteren sind die Adressen und Kontaktdaten aller regionalen Bußgeldstellen aufgelistet.

Kontaktmöglichkeit
Landkreis
Lud­wigsl­ust-Par­chim
Tel.
03871/722-3700

Fax
03871/72277-3700

E-Mail
adavids@kreis-lup.de

Website
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Adresse
Put­litz­er Stra­ße 25
19370 Par­chim
Meck­len­bur­gisch­e Seen­plat­te
Tel.
03998/434-4372

Fax
0395/57087-65953

E-Mail
bodo.krumbholz@lk-seenplatte.de

Website
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Adresse
A­dolf-Pom­pe-Straße 12 - 15, 23
17109 Dem­min
Nord­west­meck­len­burg
Tel.
03841/3040-3250

Fax
03841/3040-83250

Website
Hier klicken

Adresse
Bör­zo­wer Weg 3
23936 Gre­ves­müh­len
Stadt­amt Ros­tock
Tel.
0381/381-3218

Fax
0381/381-3285

E-Mail
stadtamt-verwaltungsabteilung@rostock.de

Website
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Adresse
Charles-Dar­win-Ring 6
18059 Ros­tock
Land­kreis Ros­tock
Tel.
03843/755-32100

Fax
03843/755-32800

E-Mail
Petra.Schildt@lkros.de

Website
Hier klicken

Adresse
Au­gust-Be­bel-Str. 3
18209 Bad Do­be­ran
Schwe­rin
Tel.
0385/545-2250

Fax
0385/545-2279

E-Mail
bussgeldstelle@schwerin.de

Website
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Adresse
Am Pack­hof 2-6
19053 Schwe­rin
Stralsund
Tel.
03831 253 722

Fax
03831 252 53 722

E-Mail
ordnungsamt@stralsund.de

Website
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Adresse
Hansestadt Stralsund
Ordnungsamt | Verkehrsangelegenheiten
Schillstraße 5 – 7
18439 Stralsund
Vor­pom­mern-Greifs­wald
Tel.
03834 8760 3601

Fax
03834 8760 93601

E-Mail
strassenverkehr@kreis-vg.de

Website
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Adresse
Straßenverkehrsamt
An der Kürassierkaserne 9
17309 Pasewalk
Vor­pom­mern-Rü­gen
Tel.
03831/357-1000

Fax
03831/357-1000

E-Mail
Bussgeldstelle@lk-vr.de

Website
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Adresse
Carl-Hey­dem­ann-Ring 67
18437 Stral­sund

Über den Autor

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Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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