Bußgeldstelle in Schleswig-Holstein

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 12. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Welche Bußgeldstelle in Schleswig-Holstein ist in Ihrem Bezirk zuständig?

Ein Bußgeldbescheid aus dem Norden

Schleswig-Holstein ist zwar nicht das größte Bundesland – weder flächenmäßig noch bezogen auf die Anwohnerzahl -, aufgrund seiner Lage kommt ihm dennoch ein besonderer Status zu. Es ist das nördlichste Bundesland in Deutschland, das direkt an Dänemark angrenzt.

Ein Grund mehr, dafür zu sorgen, dass auch im Norden die Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) eingehalten werden. Zuständig für die Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeiten im Verkehr ist die jeweils zuständige Bußgeldstelle in Schleswig-Holstein.

Welche Bußgeldstelle in Schleswig-Holstein ist zuständig?

Eine Bußgeldstelle in Schleswig-Holstein ist oft über das lokale Polizeipräsidium erreichbar.

Eine Bußgeldstelle in Schleswig-Holstein ist oft über das lokale Polizeipräsidium erreichbar.

Die Zuständigkeit der Bußgeldstellen kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt sein. So gibt es bspw. in Rheinland-Pfalz eine Zentrale Bußgeldstelle in Speyer, welche für die Bearbeitung der Verkehrsordnungswidrigkeiten im gesamten Land verantwortlich ist. In Schleswig-Holstein gibt es dagegen viele Bußgeldstellen, die in der Regel auf Orts-, Stadt– oder Kreisebene angesetzt sind. Erreichbar sind diese zumeist über das für den Bezirk zuständige Polizeipräsidium.

Welche Bußgeldstelle in Schleswig-Holstein für Ihre Region verantwortlich ist, das können Sie der unten stehenden Tabelle entnehmen. Darin haben wir sämtliche Bußgeldstellen in diesem Bundesland aufgeführt. Sollten Sie herausfinden wollen, welche Bußgeldstelle in Schleswig-Holstein für die Bearbeitung der von Ihnen (angeblich) begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit zuständig ist, dann können Sie dies dem Briefkopf Ihres Bußgeldbescheides entnehmen.

Weiterhin ist die Zuständigkeit einer Bußgeldstelle in Schleswig-Holstein durch § 37 Abs. 1 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) geregelt:

Örtlich zuständig ist die Verwaltungsbehörde, in deren Bezirk

  1. die Ordnungswidrigkeit begangen oder entdeckt worden ist oder
  2. der Betroffene zur Zeit der Einleitung des Bußgeldverfahrens seinen Wohnsitz hat.

Dabei gilt: Vorrang hat immer jene Stelle, die den Verkehrssünder zuerst vernommen hat oder aber diesen zuerst durch die Polizei vernehmen ließ. Der Vorrang kann auch dadurch entstehen, dass die Polizei einer bestimmten Bußgeldbehörde die entsprechenden Akten zuerst übergeben hat.

Sollte es sich bei dem Verstoß um eine Straftat handeln, liegt dies nicht mehr in dem Verantwortungsbereich einer Bußgeldstelle in Schleswig-Holstein. Ein solcher Fall wird an die Staatsanwaltschaft weitergegeben.

Eine Straftat im Straßenverkehr kann Folgendes sein:

Aufgaben einer Bußgeldstelle in Schleswig-Holstein

Wie überall findet bei einer Bußgeldstelle in Schleswig-Holstein die Anhörung in schriftlicher Form statt.

Wie überall findet bei einer Bußgeldstelle in Schleswig-Holstein die Anhörung in schriftlicher Form statt.

Wie erwähnt ist eine Bußgeldstelle auch in Schleswig-Holstein dafür zuständig, sämtliche Belange rund um die Ordnungswidrigkeiten zu bearbeiten. Wir wollen im Folgenden einen etwas genaueren Überblick über den Aufgabenbereich einer solchen Behörde geben.

Dieser beginnt schon bei der Auswertung und Verfolgung einer Verkehrsordnungswidrigkeit. Dazu gehören die entsprechenden Ermittlungen zum Auffinden des (vermeintlichen) Verkehrssünders sowie das Versenden des Anhörungsbogens, der dem Betroffenen eine Gelegenheit zur Äußerung bieten soll – auch dieser kann der Bußgeldstelle in Schleswig-Holstein wichtige Informationen zur Weiterverfolgung der Tat liefern. Des Weiteren kann die Behörde die Sanktionen (das Bußgeld, Punkte in Flensburg sowie das befristete Fahrverbot) festsetzen und verhängen. Daran muss sich zwar an dem Bußgeldkatalog orientiert werden, in einigen Fällen haben die Beamten jedoch einen gewissen Ermessensspielraum.

Ist der Bußgeldbescheid versandt, hat die Bußgeldstelle die Befugnis, den Zahlungsverkehr zu überwachen und dem Betroffenen Zahlungserleichterungen zu gewähren (bspw. Ratenzahlung des Bußgeldes). Dies muss jedoch von dem Beschuldigten beantragt werden. Dabei muss dieser seine Zahlungsunfähigkeit nachweisen.

Des Weiteren ist die Bußgeldstelle in Schleswig-Holstein befugt, weitere Vollstreckungsmaßnahmen vorzunehmen, etwa die Annahme von einem Führerschein, der aufgrund eines befristeten Fahrverbots für wenige Monate abgegeben werden muss. Auch wenn der überführte Verkehrssünder sich weigert, das Bußgeld zu zahlen bzw. anderen gegen ihn verhängten Sanktionen nachzukommen, können die Beamten tätig werden und die Erzwingungshaft beantragen.

Sollte der Beschuldigte das Bußgeld nicht zahlen und stattdessen form– und fristgerecht Einspruch dagegen einlegen, dann kann die Bußgeldstelle in Schleswig-Holstein diesen prüfen und darüber entscheiden, ob diesem stattgegeben oder er abgelehnt wird. Infolgedessen kann die Härte der Sanktionen abgeschwächt werden (etwa durch ein niedrigeres Bußgeld) oder diese können komplett ausgesetzt werden, wenn dem Einspruch stattgegeben wird.

Auch obliegt es der Behörde, auf Antrag Akteneinsicht zu gewähren – dies ist für den Beschuldigten nützlich, um Argumente für den Einspruch zu formulieren. Dabei kann einer Zivilperson in der Regel nur Akteneinsicht unter Aufsicht gewährt werden – ein Recht auf Zusendung der Akten besteht nicht. Einem Verkehrsanwalt, sofern er nicht selbst betroffen ist, können die Akten jedoch übersendet werden.

Übersicht zu den Bußgeldstellen in Schleswig-Holstein

Wir haben für Sie im Folgenden alle bekannten Bußgeldstellen in Schleswig-Holstein zusammengetragen.

Kontaktmöglichkeit
Schles­wig-Flens­burg
Telefon
04621/87-522

Fax
04621/87-335

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Adresse
Buß­geld­stel­le
Flens­bur­ger Stra­ße 7
24837 Schles­wig
Plön
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04522/743-452

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bussgeldstelle@kreis-ploen.de

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Adresse
Buß­geld­stel­le
Ham­bur­ger Stra­ße 17-18
24306 Plön
Pin­ne­berg
Telefon
04101/7095-89

Fax
04101/7095-87

E-Mail
bussgeldstelle@kreis-pinneberg.de

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Adresse
Ord­nungs­wi­drig­kei­ten
Kurt-Wa­ge­ner-Str. 11
25337 Elms­horn
Nord­fries­land
Telefon
04841/67-445

Fax
04841/67-281

E-Mail
bussgeldstelle@nordfriesland.de

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Adresse
Buß­geld­stel­le
Markt­stra­ße 6
25813 Hu­sum
Dith­mar­schen
Telefon
0481/97-1261

Fax
0481/97-1490

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Adresse
Buß­geld­stel­le
Stet­ti­ner Str. 30
25746 Hei­de
Her­zog­tum Lau­en­burg
Telefon
04151 8673-30

Fax
04151/8673-73

E-Mail
strassenverkehr@kreis-rz.de

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Adresse
Haus­an­schrift
Buß­geld­stel­le
Kes­sel­flick­er­str. 2
21493 El­men­horst Orts­teil Lan­ken

Post­an­schrift
Buß­geld­stel­le
Post­fach 11 40
23901 Ratz­e­burg
Ost­hol­stein
Telefon
04521/788-800

Fax
04521/788-96279

E-Mail
bussgeldstelle@kreis-oh.de

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Adresse
Fachdienst Straßenverkehr
Kreis Ostholstein
Bür­ger­meis­ter-Steen­bock-Str. 20
23701 Eu­tin
Rends­burg-Eck­ern­för­de
Telefon
04331/206-0

Fax
04331/206-270

E-Mail
info@rendsburg.de

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Adresse
Post­an­schrift
Post­fach: 107
24757 Rends­burg
Se­ge­berg
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04551/951-455

Fax
04551/951-400

E-Mail
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Ver­kehrs­ord­nungs­wi­drig­kei­ten
Wal­de­mar-von-Mohl-Stra­ße 2
23795 Bad Se­ge­berg
Stein­burg
Telefon
0481/97-0

Fax
0481/97-1490

E-Mail
fd-ordnung-und-sicherheit@dithmarschen.de

Homepage
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Zuständig für Bußgeldsachen im Kreis Steinburg ist der Kreis Dithmarschen:
Adresse
Kreis Dithmarschen,
Der Landrat
Fachdienst Ordnung und Sicherheit
Stettiner Straße 30
25746 Heide

Zuständig für Ordnungswidrigkeiten bis 55 Euro ist der Kreis oder die kreisfreie Stadt. Nur für Knöllchen aufgrund falschen Parken oder Haltens sind die Bürgermeister der Gemeine oder Stadt zuständig, wenn diese mehr als 20.000 Einwohner hat.
Stor­marn
Telefon
04531/160-1187

Fax
04531/160-771187

E-Mail
bussgeldstelle@kreis-stormarn.de

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Adresse
Bußgeldstelle
Mommsenstraße 13
23843 Bad Oldesloe
Kiel
Telefon
0431/901-2171

Fax
0431/901-62077

E-Mail
Bussgeldstelle@kiel.de

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Adresse
Fabrikstraße 8-10
24103 Kiel
Lü­beck
Telefon
0451/122-3200

Fax
0451/122-3385

E-Mail
bussgeldstelle@luebeck.de

Homepage
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Adresse
Buß­geld­stel­le
Fack­en­bur­ger Al­lee 29
23539 Lü­beck

Über den Autor

Autor
Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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