Auf dem E-Scooter mit Promille unterwegs: Welche Regelungen gelten?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 7. Dezember 2023

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Header E-Scooter Promille

FAQ: E-Scooter und Promille

Muss auf dem E-Scooter eine Promillegrenze beachtet werden?

Ja. Auf dem E-Scooter gilt in Deutschland eine Promillegrenze. Allerdings sind das keine speziellen Vorgaben, sondern die Regelungen für Kraftfahrzeuge. Gemäß § 24 StVG sind also auch auf dem E-Scooter 0,5 Promille zu beachten.

Gibt es Vorschriften bezüglich der Promillegrenze für E-Scooter in der Probezeit?

Auch hier gelten die Vorgaben für Fahrer von Kfz. Das heißt es gilt ein absolutes Alkoholverbot in der Probezeit sowie für Fahrer unter 21 Jahren. Fahren Sie dennoch alkoholisiert einen E-Scooter hat das neben dem Bußgeld und einem Punkt auch die Verlängerung der Probezeit sowie die Anordnung zu einem Aufbauseminar zur Folge.

Welche Folgen hat es, betrunken mit dem E-Scooter zu fahren?

Verstoßen Sie gegen die Null-Promillegrenze, werden 250 Euro fällig. Ab 0,5 Promille müssen Sie mindestens 500 Euro zahlen. Welche weiteren Sanktionen drohen und wann Sie sich strafbar machen, können Sie der Tabelle hier entnehmen.

Bußgeldtabelle: Trunkenheitsfahrt

Be­schrei­bungBuß­geldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
Verstoß gegen die 0,5-Promille-Grenze
... beim 1. Mal500 €21 MonatHier prüfen **
... beim 2. Mal1000 €23 MonateHier prüfen **
... beim 3. Mal1500 €23 MonateHier prüfen **
Gefähr­dung des Verkehrs unter Alkohol­einfluss (bereits ab 0,3 Promille)3Entzug der Fahr­erlaubnis, Geld- oder Freiheits­strafeHier prüfen **
Alkohol­gehalt im Blut ab 1,1 Promille3Entzug der Fahr­erlaubnis, Geld- oder Freiheits­strafeHier prüfen **

Bußgeldrechner: Alkohol am Steuer

Promillewert online berechnen: Mit diesem Promillerechner können Sie online herausfinden, wie hoch Ihr Promillewert nach dem Konsum vom Alkohol ausfallen könnte!

Video: Verstoß gegen die Promillegrenze

Welche Konsequenzen hat Alkohol am Steuer? Die Antwort gibt's im Video.
Welche Konsequenzen hat Alkohol am Steuer? Die Antwort gibt’s im Video.

Wie viel Promille sind beim E-Scooter zulässig?

E-Scooter: Wie viel Promille sind in Deutschland erlaubt?
E-Scooter: Wie viel Promille sind in Deutschland erlaubt?

Viele Verkehrsteilnehmer gehen davon aus, dass auf dem E-Scooter genauso viel Promille erlaubt sind wie auf dem Fahrrad. Schließlich darf man ja auch auf dem Radweg fahren. Diese Annahme ist allerdings falsch.

Denn E-Scooter gelten laut den Bestimmungen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) als Kraftfahrzeuge. Daher sind beim Fahren die entsprechenden Verkehrsregeln für Kfz zu beachten. Zu diesen gehört dann auch die Promillegrenze.

Auf dem E-Scooter liegt das Alkohollimit also bei 0,5 Promille. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG). In diesem ist zur zulässigen Promillegrenze Folgendes definiert:

Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt.

Ordnungswidrig ist ein Verstoß aber auch nur bis zu einem bestimmten Promillewert. Ab 1,1 Promille machen Sie sich strafbar. Das gilt auch auf dem E-Scooter. Diese Promille haben dann eine Geld- oder Freiheitsstrafe zur Folge. Zudem ist in der Regel dann auch die Fahrerlaubnis weg. Gleiches gilt, wenn Sie auf dem E-Scooter mit 0,3 Promille auffällig fahren oder andere gefährden.

Die wichtigsten Infos zur Promillegrenze beim E-Scooter haben wir noch einmal in unserem Video zusammengefasst:

Alkohol am E-Scooter-Steuer: Wie viel Promille sind erlaubt?

In der nachfolgenden Grafik finden Sie einen Überblick zu den geltenden Promillegrenzen auf dem E-Scooter:

Grafik: Diese Promillegrenze gilt beim E-Scooter.
Grafik: Diese Promillegrenze gilt beim E-Scooter.

E-Scooter: Betrunken in der Probezeit

In der Probezeit und für Fahrer unter 21 Jahren gelten besondere Regelungen was die Promillegrenze anbelangt. Für Sie ist Alkohol am Steuer absolut tabu. Werden sie auf dem E-Scooter mit Promille erwischt, bedeutet das in jedem Fall ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro und ein Punkt.

Des Weiteren müssen Sie, wenn Sie mit dem E-Scooter „besoffen“ fahren, mit der Verlängerung der Probezeit sowie mit der Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar rechnen.

Sanktionen auf dem E-Scooter: Verstoß gegen Alkoholgrenze

Missachten Sie die Promillegrenze für E-Scooter, drohen Bußgelder oder Strafen.
Missachten Sie die Promillegrenze für E-Scooter, drohen Bußgelder oder Strafen.

Missachten Sie auf dem E-Scooter die für Promille vorgeschriebene Grenze, drohen Sanktionen. Beim ersten Verstoß gegen die 0,5-Promillegrenze werden 500 Euro fällig und es gibt zwei Punkte in Flensburg. Zudem ist der Führerschein für einen Monat weg.

Das Bußgeld steigt auf 1.000 Euro, wenn es sich um den zweiten Verstoß dieser Art handelt. Beim dritten Mal sind es dann 1.500 Euro. In diesen beiden Fällen wird das Fahrverbot auf drei Monate verlängert und ebenfalls zwei Punkte eingetragen.

Die Punkte werden übrigens auch eingetragen, wenn kein Führerschein vorhanden ist. Werden zu viel Punkte gesammelt, kann das durchaus dazu führen, dass das Erlangen eines Führerscheins schwierig wird.

Wie bereits erwähnt können auf dem E-Scooter Promille auch einen Straftatbestand erfüllen. Gemäß § 315c Strafgesetzbuch (StGB) kann wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe drohen. Kommt § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr) zur Anwendung, ist eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr möglich. In der Regel wird dann auch die Fahrerlaubnis entzogen und eine MPU als Voraussetzung für die Wiedererlangung angeordnet.

Alles Wichtige zum E-Scooter: Im Video erklärt

Im Video: Was gilt auf dem E-Scooter?
Im Video: Was gilt auf dem E-Scooter?

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

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Dörte L.

Dörte hat an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik studiert und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.net-Teams. Hier befasst sie sich mit verschiedenen Themenbereichen und schreibt zu Schwerpunkten wie den ausländischen Verkehrsregeln oder dem Waffenrecht.

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