§ 5 FeV zur Mofa-Prüfbescheinigung: Sonderbestimmungen für Mofas und motorisierte Krankenfahrstühle

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 20. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Mofa und Krankenfahrstuhl

Das Mofa und der Krankenfahrstuhl gehören laut § 4 FeV zu der Klasse von Kraftfahrzeugen, die keine Fahrerlaubnis benötigen. Stattdessen müssen Sie unter Umständen eine sogenannte Prüfbescheinigung gemäß § 5 FeV vorweise.

FAQ: § 5 FeV (Mofa-Prüfbescheinigung)

Wann darf ich ein Mofa oder ein geschwindigkeitsbeschränktes Kfz im öffentlichen Verkehrsraum führen?

Dafür benötigen Sie entweder eine Fahrerlaubnis oder müssen in einer speziellen Prüfung nachweisen, dass Sie die nötigen Kenntnisse besitzen, um das Fahrzeug sicher im Straßenverkehr führen zu können. Bei Bestehen erhalten Sie eine Prüfbescheinigung.

Gibt es ein Mindestalter für die Prüfbescheinigung?

Ja, um die Prüfung ablegen zu können, ist ein Mindestalter von 15 Jahren erforderlich.

Was droht mir, wenn ich ohne Prüfbescheinigung oder Fahrerlaubnis mit einem Mofa unterwegs bin?

Das Verwarngeld beträgt in einem solchen Fall 10 bzw. 20 Euro. Die konkreten Sanktionen finden Sie hier.

Bußgeldkatalog Krankenfahrstuhl- und Mofa-Prüfbescheinigung

TBNRTatbestandStrafe (€)
205000Sie führten ein Mofa bzw. einen motorisierten Krankenfahrstuhl, obwohl sie die dafür erforderliche Prüfung nicht abgelegt haben.20
205006Sie führten eine Mofaausbildung bzw. die Ausbildung zum Führen von motorisierten Krankenfahrstühlen durch, ohne die erforderliche Fahrlehrerausbildung zu besitzen oder von ihr Gebrauch machen zu können.25
205012Sie stellten eine Bescheinigung über die Ausbildung zum Führen eines Mofas bzw. eines motorisierten Krankenfahrstuhls aus, obwohl sie keine Ausbildung durchgeführt haben, die den Mindestanforderungen der Anlage 1 zur Fahrerlaubnisverordnung entspricht.25
205100Sie führten beim Führen eines Mofas bzw. eines motorisierten Krankenfahrstuhls, die Prüfbescheinigung oder den Führerschein nicht mit.10
205106Sie händigten auf Verlangen der zuständigen Person die Prüfbescheinigung nicht aus.10

Allgemeine Informationen zur Mofa und Krankenfahrstuhl

Zum Fahren mit dem Mofa ist eine Prüfbescheinigung erforderlich
Zum Fahren mit dem Mofa ist eine Prüfbescheinigung erforderlich

Grundsätzlich dürfen Sie ein Mofa ohne Führerschein fahren, denn stattdessen schreibt der Gesetzgeber eine sogenannte Prüfbescheinigung vor. Wer vor 1980 bereits sein 15. Lebensjahr erreicht hat, durfte und darf ein Mofa weiterhin ohne jegliche Fahrerlaubnis oder Prüfbescheinigung fahren.

Für Krankenfahrstühle gab es bis 2002 einen eigenen Führerschein. Dieser Führerschein setzte eine theoretische Ausbildung in der Fahrschule mit 3 Doppelstunden zu je 90 Minuten und eine Theorieprüfung voraus. Seitdem hat sich die Rechtslage jedoch geändert. Das liegt vor allem daran, das keine Krankenfahrstühle mit Verbrennungsmotor mehr gebaut werden, welche höhere Geschwindigkeiten erreichen können.

Diese älteren Modelle werden von § 5 FeV mit eingeschlossen. Das bedeutet, dass für sie eine Mofa-Prüfbescheinigung notwendig ist. Um Krankenfahrstühle, die den Vorgaben von § 4 FeV entsprechen, zu fahren, wird hingegen keine Prüfbescheinigung oder Fahrerlaubnis benötigt.

Die Mofa-Prüfbescheinigung ist nicht mit einer Fahrerlaubnis gleichzusetzen und existiert nur in Deutschland. Einer der Hauptunterschiede zu einem normalen Führerschein ist die Prüfung. Diese unterscheidet sich zur Prüfung für eine normale Fahrerlaubnis vor allem im Umfang. Die Ausbildung in für eine Mofa-Prüfbescheinigung der Fahrschule besteht aus lediglich 6 Doppelstunden zu je 90 Minuten in der Theorie und einer Doppelstunde zu 90 Minuten in der Praxis. In der Prüfung selbst ist nur ein Theorietest abzulegen.

Bußgelder bei fehlender Mofa-Prüfbescheinigung

Die Bußgelder zu § 5 FeV belaufen sich auf 10 bis 25 €. So muss eine Person, die ein Mofa oder einen Krankenfahrstuhl, der nicht von § 4 FeV eingeschlossen wird, führt 10 € zahlen, wenn sie ihre Bescheinigung nicht mitführt. Dasselbe Bußgeld droht, wenn sich der Fahrer weigert, die Bescheinigung der zuständigen Person auszuhändigen.

Es wird ein Bußgeld von 20 € verhängt, wenn jemand ohne Prüfbescheinigung ein Mofa oder einen Krankenfahrstuhl, der nicht von § 4 FeV eingeschlossen wird, führt. Sollte eine Person eine Mofaausbildung durchführen oder eine Bescheinigung darüber ausstellen, ohne die nötige Qualifikation zu besitzen, so muss sie 25 € zahlen.

Über den Autor

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Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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§ 5 FeV zur Mofa-Prüfbescheinigung: Sonderbestimmungen für Mofas und motorisierte Krankenfahrstühle
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Kommentare

  1. Thomas sagt:

    Hallo,

    mein Führerschein ist schon länger aufgrund BTM von der Führerscheinstelle eingezogen worden. War heute mal da und habe gefragt ob ich denn Mofa fahren darf (bin Bj.1966) . Die sagten mir ich bräuchte dazu eine Unbedenklichskeitbescheinigung die ich nach Vorlage von Abstinenznachweis und MPU bekommen würde. Wie sinnlos,dann würde ich doch eh meinen Lappen wiederkriegen. Wäre ich vor dem 1.4.65 geboren bräuchte ich keine Bescheinigung und könnte Mofa fahren. Möchte ja nur ein wenig mobil sein wegen Job, aber mir bleibt wohl nur Radfahren, oder fahren ohne Prüfbescheinigung wenn es nur eine Ordnungswidrigkeit für 20€ ist.

  2. Matze sagt:

    Hallo

    Wollte Fragen ob bei Mofa fahren eine 2 Person erlaubt ist wenn sie einen Helm hat und wenn es noch erlaubt sein sollte was würde man für eine Strafe bekommen?

  3. Tim sagt:

    Hallo
    Ich würde von der Polizei angehalten während ich mit dem eigentlich auf 25km/h gedrosselten Roller meines Freundes gefahren bin. Ich habe keine Fahrerlaubnis aber mein Freund hat dann Papiere und Fahrerlaubnis von sich gezeigt. Wie ich gelesen habe wird das für mich eine 20€ Strafe aber der Polizist meinte es wäre fahren ohne Fahrerlaubnis. Bedeutet dass das gleiche? Bzw. mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen wenn ich 14 bin

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Tim,

      Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat und wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft. Die genaue Höhe wird vor Gericht entschieden.

      – Die Redaktion

  4. Andrej sagt:

    Hallo, vor 2 Wochen bekam ich meinen Autoführerschein fürs begleitete fahren. Mein Roller (Mofazulassung) wurde heute von der polizei beschlagnahmt. Der Komissar meinte, wenn der Roller schneller als 45 läuft krieg ich Ärger. Mein Roller läuft aber 55 kmh?! Gibt es da eine Tollerransgrenze?
    MfG Andrej

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Andrej,

      nein, es gibt keine Toleranzgrenze.

      – Die Redaktion

  5. Linus sagt:

    Wenn ich ein Mofa ohne Nummernschild und ohne Papiere sowie ohne Prüfungsbescheinigung fahre, was drohen mir für Konsequenzen mit 16 Jahren?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Linus,

      Fahren ohne Prüfbescheinigung und Fahren ohne Zulassung sind Ordnungswidrigkeiten. Erstere hat in der Regel ein Bußgeld von 20 Euro, letztere ein Bußgeld von 70 Euro sowie einen Punkt zur Folge.

      – Die Redaktion

  6. Alena sagt:

    Hallo,
    Ich würde gerne wissen wie es ist, wenn jemand der 1961 in Italien geboren wurde, ohne Führerschein jeglicher Art, ein Mofa fahren möchte. Kann er dies ohne Probleme machen oder nicht?
    Lg

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Alena,

      um ein Mofa fahren zu dürfen, benötigen Sie eine Prüfbescheinigung. Diese können Sie in einer Fahrschule erlangen.

      – Die Redaktion

  7. Flirian sagt:

    Hi habe da eine Frage.
    Darf ich auf meinem Mofa 1 Zusätzliche Person mit nehmen?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Flirian,

      wenn es sich um ein 2sitziges Fahrzeug handelt, dürfen Sie eine 2. Person mitnehmen.

      – Die Redaktion

  8. B. F. sagt:

    Hallo, habe eine Frage:

    Habe am Montag die Mofa-Prüfbescheinigung bestanden. Jedoch habe ich erst am Donnerstag Geburtstag. D.h. ich bekomme die Prüfbescheinigung per Post zugesendet. Am Donnerstag ist Feiertag, also kommt keine Post. Was würde mir drohen wenn ich trotzdem ab Donnerstag fahre? Bzw. darf ich das?

    MfG

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo B.F.,

      wenn Sie die Prüfbescheinigung besitzen, aber nicht mitführen, kann das zu einem Verwarngeld in Höhe von 10 Euro führen.

      – Die Redaktion

  9. Felix sagt:

    Hallo ,

    Bin heute mit einem 50er ohne Helm ohne Fahrerlaubnis und unversichert angehalten worden.
    Meine Ausbildung hängt von meinem Führerschein ab!
    Was kann mir passieren ?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Felix,

      Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat und kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe belegt werden. Hat die Fahrerlaubnisbehörde außerdem aufgrund dessen Zweifel an Ihrer Eignung zum Führen von Kfz, kann es sein, dass Sie eine MPU bestehen müssen, bevor Sie Ihren Führerschein erhalten.

      – Die Redaktion

  10. Salih sagt:

    Hallo meine freund hatte eine mofa Führerschein
    Er ist 16 jahre alt und sein roller hat 25 papier aber er fahrt 80 was passiert wen er angehalten wird.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Salih,

      wenn Sie das Mofa so entdrosseln, kann Ihnen Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen werden. Diese hätte eine Geld- oder Freiheitsstrafe zur Folge.

      – Die Redaktion

  11. Jonas sagt:

    Hallo ich habe die Frage ob das immer noch gielt mit ?

    Also wenn ich keine Prüfbeseinigung habe und 14 Jahre alt bin umd mit meinem Mofa 25km/h am öffentlichen Verkehr teilnehme wird dies mit einem Bußgeld von meist 20€ bestraft oder ?

    Und wie sieht das aus wenn man einen Unfall baut ?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Jonas,

      auf das Fahren eines Mofas, ohne die Prüfung dafür abgelegt zu haben, wird mit einer Geldstrafe von 20 Euro geahndet. Bei einem Unfall gibt es mehrere Faktoren, die von Einzelfall zu Einzelfall entscheiden.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  12. Artur sagt:

    Hallo ich habe vor 4jahren meine Fahrerlaubnis entzogen bekommen und muss eine MPU machen.
    Würde aber gerne Mofa fahren aber habe noch nie einen Mofa Führerschein gemacht.
    Meine Frage wäre wen ich ein Mofa hatte das versichert ist und 25 km/h fährt und ich angehalten werde was wäre meine Strafe und würde es Probleme bei der MPU stelle geben wen ich meinen führerschein wieder machen würde ?
    Lieben dank!

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Artur,

      um Mofa fahren zu dürfen, ist nur eine Prüfbescheinigung notwendig. Fahren ohne Prüfbescheinigung kostet 20 Euro.

      – Die Redaktion

  13. Hehli sagt:

    Ich habe vor ca. 30 Jahren meine Prüfbescheinigung gemacht danach keinen Führerschein mehr. Natürlich weis ich nicht mehr wo dieses graue Papier ist. Was kann ich tun ?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Hehli,

      wir empfehlen Ihnen sich an die Führerscheinstelle zu wenden.

      – Die Redaktion

  14. Karl sagt:

    Hallo,

    angenommen ein Fahrer eines Mofas wird von der Polizei Kontrolliert. Das Mofa ist versichert und hat die Papiere und der Fahrer kann sich ausweisen. Da stellt sich heraus er ist erst 14 Jahre alt und hat natürlich keine Prüfbescheinigung. Dann muss er natürlich die 20 Euro bezahlen. Ist der Fahrer dann gleich schon für den Autoführerschein oder den Traktorführerschein mit 16 Jahren gesperrt oder darf ihn erst später ablegen. Oder entstehen in dieser Sache keine Problem wie Sperrung oder späteres Ablegen?

    Ich bedanke mich schon im voraus für hilfreiche Antworten!

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Karl,

      es kann sein, dass derjenige später seine Eignung zum Fahren eines Kfz zunächst nachweisen muss. Darüber könnten wir aber nur spekulieren.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  15. Manni sagt:

    Eine Frage , falls man im Besitz einer Prüfbescheinigung ist und unter Drogeneinfluss beim Fahren erwischt wird. Mofa 25kmh.Kann man mit einem Fahrverbot belegt werden ?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Manni,

      ja, unter Umständen kann das möglich sein.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  16. Anonym sagt:

    Hallo ich bin 15 Jahre alte und bin mit dem Roller von meinem Freund gefahren ich hatte 0.6 Promille und hatte keinen Helm auf die Polizisten haben gesagt das ich 500-600€ bezahlen muss sie konnten mir aber nicht sagen ob ich eine Führerschein Sperre bekomme und ich meinen Mofa Führerschein machen darf da ich kein Besitze. Jetzt wollte ich wissen was alles auf mich zu kommt. Ich freue mich auf eine Antwort.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Anonym,

      Alkohol am Steuer kann ein Bußgeld von 500 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot nach sich ziehen. Wenn die Fahrerlaubnisbehörde Ihre Eignung zum Führen von Kfz anzweifelt und eine MPU verlangt, kann es sein, dass sie diese bestehen müssen, um Ihre Fahrerlaubnis machen zu können. Die Prüfbescheinigung fürs Mofa kann davon ausgenommen sein.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  17. Nick sagt:

    Was ist wenn meine Mofa 30/35 Fährt mit welcher Strafe muss ich rechnen ? Oder ist das noch in der Toleranzgrenze?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Nick,

      Wenn Sie einen Mofa-Führerschein bzw. eine Prüfbescheinigung besitzen, ist es laut Gesetz nicht zulässig eine Geschwindigkeit von 25 km/h zu überschreiten. Wird diese Geschwindigkeit überschritten, gilt das als Fahren ohne Fahrerlaubnis und somit als Straftat. Eine solche Straftat kann mit einer Geldstrafe oder auch einer Haftstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden. Da im Allgemeinen die Umstände des Einzelfalls geprüft werden, unterscheidet sich das Strafmaß von Fall zu Fall.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  18. Ali sagt:

    ab den wievielten mal wo man von der polizei angehalten und man mit 14 roller fährt bezahlten man mehr als 20€ ?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Ali,

      sollte Auffallen, dass Sie öfters ohne Prüfbescheinigung Rolle fahren, könnte Ihnen Beharrlichkeit vorgeworfen werden und eine Sperrfrist verhängt werden. Dadurch, kann es passieren, dass Sie Ihren Führerschien nicht gleich mit 18 bzw. 17 Jahren machen dürfen. Dies ist jedoch einzelfallabhängig.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  19. Zelal D. sagt:

    Ich hätte ne Frage undzwar ,wenn man jetzt ohne prüfbescheinigung gefahren ist und man zahlt diese 25 Euro oder was auch immer …darf man dann eine gewisse Zeit nicht mehr mit dem Mofa weiterfahren bzw. Den Führerschein oder prüfschein machen ?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Zelal,

      außer der angegebenen Geldstrafe sollte nichts weiter zu erwarten sein.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  20. Dennis sagt:

    Hallo, ich bin derzeit 16 Jahre alt und besitze die Mofaprüfbescheinigung. Allerdings fuhr ich eine Mofa, die 45 lief und wurde vor ca. 1 Woche angehalten. Ich habe den Beamten gebeichtet, dass ich die Drossel und den Distanzring entfernt habe und die Papier (Versicherungsnachweis etc.) konnte ich Ihnen auch alle zeigen. Jedenfalls durfte ich meine Mofa nach Hause schieben und die Papiere behalten. Die Beamten meinten zu mir, dass es das erste Vergehen wäre und ich normalerweise mit keiner Strafe rechnen kann, bin mir jedoch nicht sicher. Welche Strafen könnte ich denn erwarten? (Autoführerschein mit 21, Sozialarbeit, Bußgeld)
    PS: Habe nächste Woche Mittwoch meine praktische Prüfung für den A1. Muss ich befürchten, dass ich den Führerschein nicht mehr weitermachen darf falls ich doch bestraft werde?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Dennis,

      durch das Entdrosseln deines Mofas hast du dein Fahrzeug unzulässig umgebaut und müsstest mit einer Geldstrafe von 25€ rechnen. Einen Einfluss auf deine Fahrprüfung dürfte diese Strafe jedoch nicht haben.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  21. Ali sagt:

    hallo ich bin 14 und habe den „Führerschein“ aber keine Fahrerlaubnis die man erst mit 15 bekommt und außerdem habe ich gehört dass wenn man angehalten wird dann 2-3 Jahre nicht mehr fahren darf oder die Fahrerlaubnis nicht mehr bekommt, wenn ich jetzt fahre und angehalten werde, muss ich dann nur 20€ zahlen und dann ist alles erledigt oder muss ich mich auf konsequenten bereit stellen ?

    die frage hat sich beantwortet, aber was passiert wenn man mehr als nur 1-2 mal ohne Prüfbescheinigung angehalten wird ? der Vater eines freundes der Polizisten kennt meint, dass man den Führerschein abgezogen bekommt

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Ali,

      das ist nicht pauschal zu beantworten. In solch einem Fall könnte Ihnen Beharrlichkeit vorgeworfen werden – dann ist es tatsächlich möglich, dass Sie für eine Führerscheinprüfung der Klasse B vorerst gesperrt werden.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  22. Mihails sagt:

    Hallo,

    für das Mofa-Fahren ohne eine Prüfbescheinigung fällt in der Regel lediglich ein Verwarngeld von etwa 20 Euro an. Und bei Wiederholung? Trotzdem immer wieder nur 20-25 Euro?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Mihails,
      beim Mofa-Fahren ohne Bescheinigung sind verschiedene Fälle zu unterscheiden, z. B. das Fahren, ohne die erforderliche Prüfung abgelegt zu haben und zum anderen das Fahren, ohne eine bestehende Prüfbescheinigung mitzuführen. Je nachdem, welcher konkrete Verstoß begangen wird, beläuft sich das Bußgeld auf 10 bis 25 Euro, wie Sie auch unserem Ratgeber unter https://www.bussgeldkatalog.net/fahrerlaubnisverordnung/5-fev/ entnehmen können.
      Das Team von bussgeldkatalog.net

  23. Heike sagt:

    Was passiert, wenn meine Tochter mit einem alten Mofa, max. 25 kmh, auf dem Radweg innerorts fährt ? Darf sie das bzw. ist das eine Ordnungswidrigkeit und wie hoch wäre die maximale Strafe?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Heike,

      Ihre Tochter benötigt eine entsprechende Prüfbescheinigung. Andernfalls handelt es sich um Fahren ohne Fahrerlaubnis.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

      1. Heike sagt:

        Sie hat bereits den Führerschein Klasse B für begleitetes Fahren. Die Frage bezieht sich auf die Strafe für das Fahren auf dem Fahrradweg anstatt der Straße?

        1. bussgeldkatalog.net sagt:

          Hallo Heike,

          Mofas dürfen innerorts nur auf Radwegen gefahren werden, wenn es das Zusatzschild „Mofas frei“ erlaubt. Für die fehlerhafte Straßennutzung wird in der Regel nur ein Verwarngeld von ca. 15€ fällig.

          Das Team von bussgeldkatalog.net

  24. Thomas B sagt:

    Darf Mann den mit einer brüfbescheinigung ein 25ihm Auto fahren?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Thomas B,

      ein 25km/h-Auto ist ein zweispuriges Fahrzeug und darf seit 2002 nur mit einem Führerschein gefahren werden. Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Fahrerlaubnisbehörde.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  25. B. F. sagt:

    Hallo, was für eine Strafe droht mir, wenn ich mit 14 Jahren ohne Prüfbescheinigung ein Mofa (30 KMH) fahre, welches nicht angemeldet ist ? Hoffe auf eine Antwort
    MfG

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo B.F.,

      für das Mofa-Fahren ohne eine Prüfbescheinigung fällt in der Regel lediglich ein Verwarngeld von etwa 20 Euro an. Da das Mofa außerdem keine Betriebserlaubnis hatte, kommen zusätzlich noch 10 bis 50 Euro hinzu. Außer dieser Geldstrafe sollte in der Regel nichts zu befürchten sein.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

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