Bundesstraße mit dem Fahrrad befahren – Ist das erlaubt?

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 5. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Viele sind mit Fahrrad auf einer Bundesstraße unterwegs

Darf man mit dem Fahrrad auch auf Bundesstraßen fahren?
Darf man mit dem Fahrrad auch auf Bundesstraßen fahren?

Autofahrer beschweren sich gerne über sie: Radfahrer, die auf der Bundesstraße fahren. Für die Kraftfahrer steht scheinbar außer Zweifel, dass die Radler eine Verkehrsbehinderung darstellen – insbesondere an kurvigen Stellenabschnitten, wo kein Überholen möglich ist. Den Radfahrern bleibt hingegen oftmals nichts anderes übrig, als auf die Straße auszuweichen, weil es entlang vieler Bundesstraßen keinen entsprechenden Radweg gibt.

Sicher, wie die Rechtslage zum Fahrradfahren auf der Bundesstraße aussieht, sind sich die wenigsten Verkehrsteilnehmer. Bevor Sie eine Radtour planen, sollten Sie jedoch wissen, ob Sie mit dem Fahrrad auf die Bundesstraße dürfen oder ob Ihnen die Straßennutzung eventuell ein Bußgeld einbringt. Aus diesem Grund werden wir Sie im Folgenden informieren, welche Regelungen die Straßenverkehrsordnung (StVO) zu der Fahrt auf der Bundesstraße mit dem Fahrrad enthält.

FAQ: Bundesstraße mit dem Fahrrad befahren

Dürfen Radfahrer die Bundesstraße nutzen?

Ja, in der Regel erlaubt die StVO das Befahren mit dem Rad.

In welchen Fällen ist das Befahren untersagt?

Ist neben der Bundesstraße ein benutzungspflichtiger Radweg ausgeschildert, muss dieser verwendet werden. Handelt es sich bei der Bundesstraße um eine Kraftfahrstraße, ist das befahren ebenfalls untersagt.

Was droht, wenn Fahrradfahrer eine Kraftfahrstraße nutzen?

Der Bußgeldkatalog sieht in diesem Fall ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro vor.

Video: Die Kraftfahrstraße und ihre Regeln

Was ist eine Kraftfahrstraße genau und wie unterscheidet sie sich von der Autobahn? Die Antwort gibt es im Video.
Was ist eine Kraftfahrstraße genau und wie unterscheidet sie sich von der Autobahn? Die Antwort gibt es im Video.

Darf man mit dem Fahrrad auf der Bundesstraße fahren?

Besteht eine Radwegepflicht, ist das Radfahren auf Bundesstraßen nicht erlaubt.
Besteht eine Radwegepflicht, ist das Radfahren auf Bundesstraßen nicht erlaubt.

Das Radfahren auf Bundesstraßen ist nicht nur gängige Praxis, sondern ist in den meisten Fällen auch tatsächlich erlaubt. Weist kein blaues Verkehrszeichen die Radfahrer ausdrücklich darauf hin, dass sie die Radwege benutzen müssen oder sind, wie es vielerorts noch der Fall ist, gar keine vorhanden, können bzw. müssen sie notgedrungen auf die Straße ausweichen.

Die Pflicht, den Radweg zu benutzen, kann es auch nur geben, wenn seine Nutzung gefahrlos möglich ist und der Weg die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Sollten die Radwege vereist, zugestellt oder zugeparkt worden sein, müssen Radfahrer sogar auf die Fahrbahn wechseln.

Auch mit dem Rennrad darf die Bundesstraße befahren werden, besteht allerdings die Radwegepflicht, müssen sie ebenfalls wie alle anderen Fahrradfahrer auf diesen wechseln. Nur wenn der Weg unpassierbar ist, dürfen die Fahrer wieder die Bundesstraße mit dem Fahrrad benutzen.

Ganz so einfach ist die Frage, ob Sie auf der Bundesstraße Radfahren dürfen, allerdings nicht zu beantworten. Sie dürfen nämlich nicht jede Bundesstraße mit dem Fahrrad befahren, weil es sich dabei auch um unterschiedliche Straßentypen handeln kann. So ist die Fahrt auf Überlandstraßen, die für den überregionalen Verkehr ausgelegt sind, gestattet. Auf einer als Kraftfahrstraße ausgeschilderten Bundesstraße sollte das Fahrradfahren besser unterlassen werden.

Wann ist das Radfahren auf Bundesstraßen verboten?

Wer mit dem Fahrrad auf der Bundesstraße unterwegs ist, riskiert womöglich ein Bußgeld.
Wer mit dem Fahrrad auf der Bundesstraße unterwegs ist, riskiert womöglich ein Bußgeld.

Eine Bundesstraße ist eben nicht nur eine Bundesstraße. Wer mit Fahrrad unterwegs ist, sollte deshalb genau auf ein Schild achten, dass die Straße als Kraftfahrstraße kennzeichnet. Andernfalls macht sich der Fahrer auf seinem Rad nämlich der regelwidrigen Straßennutzung schuldig und kann ein Bußgeld erhalten.

Warum ist das so? Auf einer Kraftfahrstraße muss im Gegensatz zur Überlandstraße sichergestellt sein, dass die Fahrzeuge mindestens 60 km/h fahren können. Deshalb wird sie auch als Schnellstraße bezeichnet. Langsamere Verkehrsteilnehmer, und dazu zählen die Radfahrer nun einmal, dürfen eine solche Straße nicht befahren. Benutzen sie die Bundesstraße mit dem Fahrrad, obgleich es sich dabei um eine Kraftfahrstraße handelt, kann ein Verwarnungsgeld von zehn Euro gegen die Betreffenden verhängt werden.

Das Fahrradfahren ist auf Bundesstraßen nur erlaubt, wenn es sich um eine Überlandstraße handelt, da es für eine solche keine festgelegte Mindestgeschwindigkeit gibt. Ein quadratisches blaues Schild, worauf ein weißes Auto zu sehen ist, weist die Straße als Kraftfahr- bzw. Schnellstraße aus. Diese Bundesstraße darf mit Fahrrad nicht befahren werden. Andernfalls sieht der Bußgeldkatalog für das Fahrrad ein Verwarnungsgeld vor.

Über den Autor

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Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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Kommentare

  1. Gitti sagt:

    Rücksichtnahme der Radfahrer auch gegenüber anderer Verkehrsteilnehmer gewünscht. Bedenke: Jeder Radfahrer, ist auch mal Fußgänger und Autofahrer!

  2. SG sagt:

    komisch dass sich die Frage stellt? Früher wurde nur auf Straßen, auch auf Bundesstraßen mit dem Fahhrad gefahren. Die Gehwege gehörten ausnahmslos den Fußgängern, Fam. u. Einzelpersonen mit Kindern, alten Meschen und auch Behinderten.
    Jetzt bekommt man fast einen Herzinfarkt wie schnell die Rad, MTB u. E Bike Fahrer heranrasen und sich rücksichtslos benehmen!

  3. chip sagt:

    Es ist doch eigentlich ganz einfach. §2(1) StVO von 1998. Fahrzeuge alsp auch Farräder MÜSSEN auf der Fahrbahn (Ungangssprachlich Strasse) fahren. Einzige Ausnahme. Es handelt sich um eine Kraftfahrstrasse (Schnellstrasse) oder eine Autobahn oder es gibt einen mit VZ237, 240 oder 241 gekennzeichneten Radweg. Und selbst das gilt nur dann wenn der Weg zumutbar, benutzbar und fahrbahnbegleitend ist. Es ist also ganz einfach. Liebe Autofahrer rechnet Immer mit Radfahrern dann braucht ihr wärend der Fahr nicht über juristische Fragen nach zu grübeln und müsst nicht erst stundenlang hirnen ob ihr die Radfahrer nun durch zu enges überholen bestrafen müsst oder nicht.

  4. Frittenfred sagt:

    Wenn man eine juristische Website betreibt, sollte man schon praezise formulieren koennen. Folgende zwei Saetze von Ihnen kann man genau umgekehrt zur eigentlichen Aussage verstehen: „Wer mit Fahrrad unterwegs ist, sollte deshalb genau auf ein Schild achten, dass die Straße als Kraftfahrstraße kennzeichnet. Andernfalls macht sich der Fahrer auf seinem Rad nämlich der regelwidrigen Straßennutzung schuldig und kann ein Bußgeld erhalten.“

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Frittenfred,

      was verstehen Sie daran nicht?

      – Die Redaktion

  5. Danny T. sagt:

    Das heißt zusammenfassend, dass ich auf allen (Bundes-)Straßen fahren darf mit Ausnahme:
    – Generell Kraftfahrstraßen/Schnellstraßen
    – Generell Autobahnen
    – Wo es durch ein „Fahrfahrer verboten“ Schild verboten wird
    – Der Radweg durch das blau/weiße Schild ausweist (Ausnahme siehe Text)

    Ist das so richtig?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Danny,

      das ist soweit richtig.

      – Die Redaktion

  6. Rupert H. sagt:

    Was ist denn eine „Überlandstraße“?
    Wo ist eine solche rechtlich relevant definiert und wo sind Verkehrsvorschriften, welche daran anknüpfen, zu finden?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Rupert,

      eine Überlandstraße gehört zu den Fernstraßen. Das Bundesfernstraßengesetz zählt Autobahnen und Bundesstraßen (Landstraßen) zu den Fern- und damit Überlandstraßen.

      – Die Redaktion

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