Maskiert Autofahren – ist das erlaubt?

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 18. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Maskiert Autofahren

Mit Maske hinterm Steuer zu sitzen ist verboten!

Maskiert Autofahren: Das ist nicht erlaubt, da auf einem Blitzerfoto das Gesicht erkennbar sein muss.
Maskiert Autofahren: Das ist nicht erlaubt, da auf einem Blitzerfoto das Gesicht erkennbar sein muss.

Sich zu verkleiden, macht großen Spaß und ist zu bestimmten Ereignissen, wie Karneval oder Halloween, für viele ein Muss. Und da sie ja auch irgendwie zur Kostümparty hinkommen müssen, setzen sich manche Autofahrer einfach samt Verkleidung hinters Steuer. Doch dies ist nicht erlaubt – zumindest nicht, wenn sie dabei maskiert sind. Denn Autofahren mit verhülltem Gesicht stellt in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit dar. Dies gilt seit einer Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung von Oktober 2017.

Dabei ist es unerheblich, ob sich der Fahrzeugführer eine Maske aufsetzt, sich ein Tuch vors Gesicht bindet oder sich anderweitig verschleiert. Denn sollte er aufgrund einer Verkehrsordnungswidrigkeit geblitzt werden, wäre sein Gesicht auf dem Blitzerfoto nicht zu erkennen und er könnte nicht als Täter identifiziert werden.

FAQ: Maskiert Autofahren

Darf ich mein Gesicht beim Autofahren verhüllen?

Nein, gemäß § 23 StVO muss der Fahrzeugführer während der Fahrt erkennbar sein.

Was droht Autofahrern, die maskiert Autofahren?

Gemäß Bußgeldkatalog zieht dies ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro nach sich.

Lässt sich mit einer Maske ein Bußgeldbescheid vermeiden?

Tragen Sie beim Autofahren eine Maske, kann dies die Identifikation mittels eines Blitzerfotos erschweren. Ist es nicht möglich den Fahrer zu bestimmen, kann ggf. eine Fahrtenbuchauflage drohen.

Video: Dürfen Sie maskiert ans Steuer? Das Wichtigste in 3 Minuten

Maskiert mit dem Auto fahren? Was diesbezüglich wichtig ist, erfahren Sie auch im Video.
Maskiert mit dem Auto fahren? Was diesbezüglich wichtig ist, erfahren Sie auch im Video.

Maskiert Autofahren: So werden Verstöße geahndet

Sein Gesicht beim Führen eines Kraftfahrzeugs zu bedecken, verstößt gegen § 23 Abs. 4 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog sieht hierfür ein Bußgeld von 60 Euro vor.

Wer maskiert beim Autofahren erwischt wird, verstößt außerdem in der Regel gegen § 1 Abs. 2 StVO. Dieser schreibt nämlich vor, dass ein Verkehrsteilnehmer niemanden durch sein Verhalten schädigen oder gefährden darf. Eine Maske hinterm Steuer eines Kraftfahrzeugs zu tragen, kann jedoch eine Gefährdung darstellen, wenn sie die Sicht oder das Gehör des Fahrers einschränkt.
Wer maskiert beim Autofahren erwischt wird, muss mit 60 Euro Bußgeld rechnen.
Wer maskiert beim Autofahren erwischt wird, muss mit 60 Euro Bußgeld rechnen.

Aber auch in Bezug auf die Kfz-Versicherung ist es keine gute Idee, mit Maske Auto zu fahren. Denn verursacht der Fahrer dabei einen Unfall, kann die Versicherung sein Verhalten unter Umständen als grobe Fahrlässigkeit auslegen – was nicht von jedem Versicherungsschutz gedeckt wird.

Es wird deshalb davon abgeraten, sich maskiert hinters Steuer zu setzen. Lassen Sie Ihre Maske entweder weg, bis Sie an Ihrem Ziel angekommen sind, oder verzichten Sie gleich aufs eigene Auto und steigen Sie aufs Taxi um.

Über den Autor

Gitte
Gitte H.

Gitte ist seit 2017 Teil unserer Redaktion. Sie schreibt und recherchiert über Verkehrsverstöße, rechtliche Grundlagen und technische Themen. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns im Lektorat.

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Kommentare

  1. Frank sagt:

    Sich also einen „falschen Vollbart ankleben“ ist verboten? Lächerlich.
    Zeigt so der Staat doch nur um was es ihm wirklich geht, das abkassieren.

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