Führerscheinklassen: Aus alt wird neu

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 2. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Führerscheinklassen: In alt noch als Zahlen.

Alte Führerscheinklassen: 1, 2, 3, 4, 5

Alte Führerscheinklassen gibt es auf den neuen Scheckkarten-Modellen nicht mehr.
Alte Führerscheinklassen gibt es auf den neuen Scheckkarten-Modellen nicht mehr.

Im Jahr 1999 wurden die Führerscheinklassen nicht nur in Deutschland, sondern in der gesamten Europäischen Union vereinheitlicht und angepasst. Die Folge: Alte Führerscheinklassen wurden nicht mehr ausgestellt und fortan durch die neuen Klassen mit Buchstaben-Bezeichnungen ersetzt. Damit ist das Thema aber noch nicht erledigt, denn alte Fahrerlaubnisklassen sind auch heute immer noch gültig.

Daher kann es unter Umständen schnell zur Verwirrung kommen, wenn Sie erfahren wollen, welche Führerscheinklasse zur Fahrt mit welchem Fahrzeug berechtigt. Im folgenden Ratgeber klären wir daher unter anderem, welche neuen Klassen der jeweils alten Klasse entsprechen und mit welchen Fahrzeugen Sie auch heute noch fahren dürfen.

FAQ: Alte Führerscheinklassen

Was ist der Unterschied zwischen alten und neuen Führerscheinklassen?

Während die Fahrerlaubnis früher mit Zahlen gekennzeichnet wurde, gibt es im gesamten Gebiet der Europäischen Union seit 1999 die einheitlichen Buchstaben-Bezeichnungen. Weiterhin hat sich die Zahl an verschiedenen Führerscheinklassen deutlich erhöht. So gab es früher lediglich sieben Klassen. Heute sind es insgesamt 16.

Sind alte Führerscheinklassen noch wie früher gültig?

Obwohl die mit Zahlen gekennzeichneten Führerscheinklassen alt sind, besitzen Sie auch heute immer noch ihre Gültigkeit – und zwar im gleichen Umfang wie früher. So ist es bspw. mit einem Führerschein der Klasse 3 auch heute immer noch möglich, LKW über 3,5 Tonnen zu fahren. Mit einem B-Führerschein geht das nicht.

Verliere ich Berechtigungen, wenn ich Führerscheinklassen von alt zu neu umschreiben lasse?

Nein, eine einmal erworbene Erlaubnis gilt –  sofern Sie sich nichts zu Schulden kommen lassen – lebenslang. Wenn Sie ihren Führerschein umschreiben, werden daher alle der alten Klasse entsprechenden neuen Klassen eingetragen.

Führerscheinklassen: alt vs. neu

Um nicht den Überblick bei den mittlerweile 16 geltenden Führerscheinklassen in Deutschland zu verlieren, haben wir in folgender Tabelle zusammengefasst, welche neuen Klassen den alten entsprechen:

Alte FührerscheinklasseNeue Führerscheinklasse
Führerscheinklasse 1A
Führerscheinklasse 1aA2
Führerscheinklasse 1bA1
Führerscheinklasse 2C, CE oder D, DE, D1, D1E (abhängig von Gesamtgewicht und Beförderung)
Führerscheinklasse 3B, BE, C1, C1E oder D, DE, D1, D1E (abhängig von Gesamtgewicht und Beförderung)
Führerscheinklasse 4AM
Führerscheinklasse 5L

Grundsätzlich gilt: Einmal erworbene Führerscheinklassen – ob alt oder neu – bleiben hinsichtlich der Fahrerlaubnis im gleichen Umfang ein Leben lang bestehen. Auch wenn Sie heutzutage bspw. keinen 3er-Führerschein mehr machen können, gelten weiterhin die erweiterten Befugnisse im Vergleich zu einem B-Führerschein. Deswegen werden auch alle entsprechenden neuen Klassen eingetragen, wenn Sie Ihren alten Führerschein umschreiben lassen. 

Alter Führerschein: Die Klassen und was sie erlaubten

Durch die neuen Fahrerlaubnisklassen änderten sich auch die Befugnisse, die man nun mit dem Erwerb eines Führerscheins erhält. Während Sie z.B. mit einem alten Führerschein der Klasse 3 teils noch mit einem LKW bis zu 7,5 Tonnen Gesamtgewicht fahren durften, ist dies mit einer herkömmlichen B-Fahrerlaubnis heute nicht mehr möglich. Was genau die Zahlen-Führerscheinklassen – die nun alt sind – erlaubten, sehen Sie in folgender Übersicht:

Führerscheinklassen (alt)Was durften Sie damit fahren?
1Krafträder ohne Leistungsbe­schränkung
1aKrafträder mit einer Beschränkung bis 25 kW, sodass das Verhältnis von Leistung und Leergewicht nicht mehr als 0,16 kW/kg betrug
1bKrafträder mit einer Beschränkung bis 125 cm³ und 11 kW (bauartbedingte Höchstgeschwin­digkeit für 16- und 17-jährige Fahrer: 80 km/h)
2Kfz über 7,5 Tonnen sowie Züge mit mehr als drei Achsen
3Kfz bis 7,5 Tonnen sowie Züge mit höchstens drei Achsen
4Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 cm³ bzw. 50 km/h
5Zugmaschinen bis 32 km/h mit Anhängern bis 25 km/h, Arbeitsmaschinen bis 25 km/h und Krankenfahrstühle

Wichtig: Alte Führerscheinklassen bringen nicht immer die exakt gleichen Befugnisse mit sich. Vielmehr ist es oft davon abhängig, wann und wo genau der Führerschein ausgestellt wurde. Je nachdem können sich einzelne Abweichungen ergeben. 

Bildnachweise: eigenes Bild (Header- und Vorschaubild), eigenes Bild

Über den Autor

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Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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Kommentare

  1. Maik sagt:

    Ich muss meinen rosa DDR-Füherschein bis 2024 umtauschen. Da steht noch als Führerscheinklasse: A,B,C,E,M,T drauf.
    Die kann ich ad hoc keiner neuen Klasse zuordnen. Wäre schön, wenn die hier auch aufgeführt würden. Danke

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