Geblitzt mit Handy: Welche Sanktionen drohen?

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 19. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

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Was passiert, wenn ich mit Handy am Steuer geblitzt wurde?

Geblitzt mit Handy in der Hand: Droht ein Fahrverbot?
Geblitzt mit Handy in der Hand: Droht ein Fahrverbot?

Schnell eine Nachricht checken, kurz einen Anruf entgegennehmen: Keine gute Idee, wenn Sie gleichzeitig ein Fahrzeug führen. Denn durch die Handynutzung wird Ihre Aufmerksamkeit extrem beeinträchtigt. Das kann sowohl für Sie selbst als auch für andere Verkehrsteilnehmer gefährlich werden.

Verschiedene Sanktionen wie Bußgelder, Punkte oder gar ein Fahrverbot drohen, wenn Sie wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt wurden. Mit Handy in der Hand sehen die Konsequenzen nochmals anders aus. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie zum Thema „mit Handy geblitzt“ wissen müssen.

FAQ: Geblitzt mit dem Handy in der Hand

Wie hoch fällt das Bußgeld aus, wenn ich geblitzt wurde und das Handy in der Hand hatte?

Entscheidend ist, welcher Verstoß im Einzelfall schwerer wiegt, denn bei Tateinheit wird nur die Zuwiderhandlung geahndet, die mit den strengeren Sanktionen belegt sind. Wurden Sie also geblitzt mit dem Handy in der Hand und ist die Geschwindigkeitsüberschreitung schärfer sanktioniert als der Handyverstoß, wird nur ersterer sanktioniert (und umgekehrt). Mehr dazu hier.

Welche Sanktionen fallen für die Handynutzung am Steuer alleine an?

Im Regelfall wird diese mit einem Bußgeld von mindestens 100 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet. Mehr zu Sonderfällen lesen Sie in diesem Abschnitt.

Was ist, wenn ich in der Probezeit mit Handy in der Hand geblitzt wurde?

Dabei handelt es sich um einen A-Verstoß, weswegen die Probezeit um zwei Jahre verlängert und die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet wird. War es nicht ihr erster A-Verstoß in der Probezeit können hingegen andere Probezeitmaßnahmen auf Sie zukommen.

Bußgeldtabelle: Handy am Steuer verbotswidrig benutzt

TBNRTatbestandStra­fe (€)Punk­teFahr­verbot in Mo­natLohnt ein Einspruch?
123624Sie be­nutz­ten als Füh­rer des Kraft­fahr­zeuges ein Gerät, das der Kom­munika­tion, In­for­mation oder Or­ga­nisa­tion dient oder zu die­nen be­stimmt ist, in vor­schrifts­widri­ger Wei­se.1001Hier prüfen **
123625Sie be­nutz­ten als Füh­rer des Kraft­fahr­zeuges ein Gerät, das der Kom­munika­tion, In­for­mation oder Or­ga­nisa­tion dient oder zu die­nen be­stimmt ist, in vor­schrifts­widri­ger Wei­se und ge­fähr­deten da­durch An­dere.15021Hier prüfen **
123626Sie be­nutz­ten als Füh­rer des Kraft­fahr­zeuges ein Gerät, das der Kom­munika­tion, In­for­mation oder Or­ga­nisa­tion dient oder zu die­nen be­stimmt ist, in vor­schrifts­widri­ger Wei­se. Es kam zum Un­fall.20021Hier prüfen **

Bußgeldtabellen: Geschwindigkeitsüberschreitung

Über­schrei­tung in km/h (inner­orts)Stra­fe (€)Punk­teFahr­ver­bot
in Mo­na­ten
Lohnt ein Ein­spruch?
bis 1030eher nicht
11 – 1550Hier prü­fen **
16 – 2070Hier prü­fen **
21 – 251151Hier prü­fen **
26 – 3018011*Hier prü­fen **
31 – 4026021Hier prü­fen **
41 – 5040021Hier prü­fen **
51 – 6056022Hier prü­fen **
61 – 7070023Hier prü­fen **
über 7080023Hier prü­fen **
*Erst wenn es zwei Mal in­ner­halb ei­nes Jah­res zu ei­ner Ge­schwin­dig­keits­über­schrei­tung von mehr als 26 km/h kommt, gibt es ein Fahr­ver­bot. Stich­tag ist der Tag, an dem der Buß­geld­be­scheid rechts­kräf­tig wird.
Über­schrei­tung in km/h (inner­orts)Stra­fe (€)Punk­teFahr­ver­bot
in Mo­na­ten
Lohnt ein Ein­spruch?
bis 1030eher nicht
11 – 1550Hier prü­fen **
16 – 2070Hier prü­fen **
21 – 251151Hier prü­fen **
26 – 3018011*Hier prü­fen **
31 – 4026021Hier prü­fen **
41 – 5040021Hier prü­fen **
51 – 6056022Hier prü­fen **
61 – 7070023Hier prü­fen **
über 7080023Hier prü­fen **
*Erst wenn es zwei Mal in­ner­halb ei­nes Jah­res zu ei­ner Ge­schwin­dig­keits­über­schrei­tung von mehr als 26 km/h kommt, gibt es ein Fahr­ver­bot. Stich­tag ist der Tag, an dem der Buß­geld­be­scheid rechts­kräf­tig wird.

Video: Handy am Steuer

Erfahren Sie in diesem Video, wann ein Handyverstoß vorliegt.
Erfahren Sie in diesem Video, wann ein Handyverstoß vorliegt.

Handy am Steuer – Das sagt das Gesetz

Während der Autofahrt das Handy in der Hand zu halten ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Festgelegt ist dieses Verbot in § 23 StVO. Danach ist die Nutzung eines Mobilgeräts beim Fahren nur gestattet, wenn „das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird“. Wer im Auto telefonieren möchte, muss folglich eine Freisprechanlage nutzen. Auch Folgendes ist nicht erlaubt, sofern Sie hierfür das Handy aufnehmen würden:

  • das Handy als Navi zu nutzen
  • SMS zu schreiben
  • Anrufer wegzudrücken
  • auf dem Handy die Uhrzeit zu checken

Welche Sanktionen drohen, wenn ich mit Handy am Ohr geblitzt wurde?

Mit Handy am Steuer geblitzt: Wenn Personen gefährdet wurden, wird es teurer.
Mit Handy am Steuer geblitzt: Wenn Personen gefährdet wurden, wird es teurer.

In jedem Fall müssen Sie mit einem Bußgeld nach Bußgeldkatalog von mindestens 100 Euro rechnen, wenn der Blitzer Sie mit dem Handy in der Hand erwischt hat. Auch ein Punkt in Flensburg wird fällig.

Kommen erschwerende Umstände hinzu, kann das Bußgeld für einen Handyverstoß auch noch höher ausfallen.

  • Wenn Sie beim Fahren mit Handy andere Verkehrsteilnehmer gefährdet haben, steigt das Bußgeld auf 150 Euro. Außerdem bekommen Sie nun zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot.
  • Wurde ein Unfall verursacht, beträgt das Bußgeld 200 Euro. Ebenfalls werden zwei Punkte eingetragen und ein einmonatiges Fahrverbot verhängt.

Wenn Sie hingegen auf dem Fahrrad mit dem Handy in der Hand erwischt wurden, kostet Sie das „nur“ 55 Euro.

Doch wie sieht es nun mit der Geschwindigkeitsüberschreitung aus, wegen der Sie zum Beispiel geblitzt wurden? Kommt das Bußgeld für diesen Tatbestand dann auch noch hinzu?

Mehrere Ordnungswidrigkeiten auf einmal begangen = Doppeltes Bußgeld?

Wenn Sie beim Telefonieren geblitzt wurden, haben Sie gegen verschiedene Verkehrsregeln gleichzeitig verstoßen: Neben der Handynutzung wurde ein Geschwindigkeitsverstoß begangen oder eine rote Ampel überfahren. Addieren sich dann die Bußgelder und Punkte, die Sie für die beiden Verstöße erhalten würden?

Mit Handy geblitzt: Das kann teuer werden.
Mit Handy geblitzt: Das kann teuer werden.

Glück gehabt – das ist nicht der Fall. Wenn zwei Ordnungswidrigkeiten am selben Ort, zur selben Zeit und durch dieselbe Person begangen wurden, spricht man von einer Tateinheit. Dann orientiert sich die Sanktion am höheren nach Bußgeldkatalog festgelegten Bußgeld. Eine Strafe im eigentlichen Wortsinn wird nicht verhängt, da es sich bei der Handynutzung am Steuer nicht um eine Straftat handelt.

Geblitzt mit Handy: Wie teuer wird es nun insgesamt?

Wie bereits erwähnt werden die Bußgelder für Geschwindigkeitsverstoß und Handynutzung am Steuer nicht addiert. In der Praxis wird die Situation so gehandhabt, dass Sie das höhere Bußgeld zahlen müssen. Ist auch der zweite Verstoß mit einer Regelbuße über 55 Euro belegt, so kann das Bußgeld angemessen erhöht werden. Die Entscheidung obliegt in diesem Fall der Behörde.

Beispiel: Sie wurden außerorts mit 20 km/h zu viel geblitzt und waren mit Handy am Steuer unterwegs. Das Bußgeld für den Geschwindigkeitsverstoß beträgt 60 Euro, das Bußgeld für die Handynutzung am Steuer 100 Euro (ohne Gefährdung oder Unfallfolge). In diesem Fall erhalten Sie in der Regel einen Bußgeldbescheid über 100 Euro sowie einen Punkt in Flensburg. Fuhren Sie jedoch (nach Abzug der Toleranz) 21 km/h außerorts zu schnell, so wird der Tempoverstoß geahndet, denn: Für diesen ist eine Regelbuße von 115 Euro vorgesehen. Er ist damit schwerer zu gewichten.

Geblitzt mit Handy – Was passiert in der Probezeit?

Wer in der Probezeit vom Blitzer mit Handy in der Hand erwischt wird, begeht einen sogenannten A-Verstoß – unabhängig davon, ob nun der Handy- oder der Tempoverstoß zu ahnden ist. Warum? Das Handy in der Hand am Steuer ist in jedem Fall ein A-Verstoß – ebenso wie eine Geschwindigkeitsübertretung ab 21 km/h. Da bis 20 km/h zu viel der Handyverstoß zu ahnden ist, ab 21 km/h in der Regel eher der Tempoverstoß, liegt in jedem Fall ein A-Verstoß vor.

In der Folge wird die Probezeit um zwei Jahre verlängert und die Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar ergeht. Werden in der Probezeit zwei weitere A-Verstöße oder vier B-Verstöße begangen, so wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Quellen und weiterführende Links

  • § 23 StVO

Über den Autor

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Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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