Handy an roter Ampel nutzen – Ist es erlaubt?

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 16. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Das Handy am Steuer vor einer roten Ampel zu halten, ist untersagt.
Rote Ampel: Ist das Handy im stehenden Auto erlaubt?
Rote Ampel: Ist das Handy im stehenden Auto erlaubt?

Handy, rote Ampel, Auto fahren? Keine gute Kombination

Vorab: Nein, in der Regel ist es nicht erlaubt, das Handy vor einer roten Ampel zu benutzen. Warum das so ist, erläutern wir im Folgenden.

Dass das Telefonieren mit dem Handy am Ohr während des Fahrens verboten ist, weiß jeder Autofahrer, Radfahrer und wahrscheinlich sogar jeder Fußgänger. Doch wie sieht es aus mit der Verwendung vom Handy am Steuer, wenn es eine rote Ampel ist, vor der das Auto stehen muss? Warum darf in der Wartezeit das Handy an der roten Ampel nicht benutzt werden? In welcher Situation ist die Nutzung vom Handy vor der roten Ampel zulässig? In diesem Ratgeber geben wir Informationen zur Verwendung vom Handy an der roten Ampel.

FAQ: Handy an roter Ampel nutzen

Darf ich das Handy an einer roten Ampel benutzen?

Solange der Motor läuft, dürfen Sie nur die Freisprecheinrichtung nutzen. Jede weitere Handynutzung ist in den meisten Fällen verboten.

Was gilt für Autos mit der Start-Stopp-Funktion?

Auch Motoren dieser Autos müssen komplett ausgeschaltet werden, um das Handy benutzen zu dürfen. Bei Nutzung einer Sart-Stopp-Funktion gilt der Motor nicht als vollständig ausgeschaltet. Falls Sie das Handy trotzdem verwenden, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen.

Wie hoch ist das Bußgeld, wenn ich das Smartphone beim Fahren verwende?

Hier finden Sie eine Bußgeldtabelle für Handyverstöße am Steuer.

Bußgeldtabelle zum Handy am Steuer

TBNRTat­be­standStra­fe (€)
Punk­teFahr­ver­bot
123624Sie nutz­ten ein Han­dy am Steu­er.
1001
123625Sie nutz­ten ein Han­dy am Steu­er. Es kam zu einer Ge­fähr­dung anderer.
15021 Mo­nat
123626Sie nutz­ten ein Han­dy am Steu­er. Es kam zu ei­nem Un­fall.20021 Mo­nat

Bußgeldrechner zum Handy am Steuer

Video: Handy am Steuer

Erfahren Sie in diesem Video, wann ein Handyverstoß vorliegt.
Erfahren Sie in diesem Video, wann ein Handyverstoß vorliegt.

Was gilt für die Benutzung vom Smartphone im Straßenverkehr?

Grundsätzlich gilt: Wer als Fahrrad- oder Autofahrer am Verkehr teilnimmt, sollte die Finger vom Handy lassen. In der StVO (Straßenverkehrsordnung) heißt es in § 23 Abs. 1a StVO:

(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn

  1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
  2. entweder
    a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
    b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.

Das Handy darf also nicht verwendet werden, wenn es während der Fahrt gehalten oder aufgenommen werden muss. Das bedeutet, dass nicht nur das Telefonieren nicht gestattet ist. Auch das Schreiben von Nachrichten ist untersagt. Selbst wenn Sie nur die Uhrzeit checken und deswegen das Smartphone halten müssen, begehen Sie bereits eine Ordnungswidrigkeit.

Doch wer den Paragrafen aufmerksam gelesen hat, dem wird auffallen: Es geht um ein fahrendes Auto. Doch was gilt für einen stehenden Wagen? Darf das Handy an der roten Ampel genutzt werden, wenn das Fahrzeug steht?

Handy am Steuer: Ist die rote Ampel eine Ausnahme, bei der ich das Smartphone benutzen darf?

Handy an roter Ampel verwenden: Ist es gestattet?
Handy an roter Ampel verwenden: Ist es gestattet?

Warum ist das Handy an der roten Ampel nicht erlaubt? Um die Frage zu beantworten, muss in § 23 StVO nachgesehen werden. Und dieser Paragraph gibt klar vor: Handy an roter Ampel benutzten? In der Theorie ist es möglich und unter bestimmten Umständen gestattet, in der Praxis schwer umzusetzen und im Zweifel gefährlich.

Laut § 23 Abs. 1a Satz 2 StVO dürfen Sie das Handy nur nutzen wenn

  • Sie es dabei nicht in der Hand halten und
  • Sie eine Sprachsteuerung oder Vorlesefunktion nutzen oder
  • Sie für die Bedienung des Handys nur kurz vom Straßenverkehr wegsehen müssen.

Und laut § 23 Abs. 1b wenn

  • Das Fahrzeug steht und
  • der Motor vollständig ausgeschaltet ist.

Das bedeutet: Es ist möglich, das Handy vor einer roten Ampel zu verwenden, wenn Sie zuvor den Motor Ihres Fahrzeugs komplett ausgeschaltet haben. Realistisch ist dieses Szenario jedoch weniger: Auch wenn Ampelphasen dem Autofahrer oft mehrere Minuten lang vorkommen, dauern sie häufig nicht länger als wenige Sekunden. Bis der Motor ausgeschaltet ist, das Handy an der roten Ampel in der Hand liegt und beispielsweise das E-Mailfach geöffnet ist, ist die Ampel oft wieder grün.

Bei einer Start-Stop-Funktion, bei der ein Kfz seinen Motor ausschaltet, sobald auf die Bremse getreten wird, gilt ein Wagen nicht als komplett ausgeschaltet. Deswegen darf der Fahrer das Handy bei roter Ampel nicht in die Hand nehmen, auch wenn der Motor seines Fahrzeugs dadurch scheinbar nicht mehr läuft.

Die Alternative zum Smartphone im Straßenverkehr

Freisprechanlage statt Handy: Die rote Ampel muss nicht länger abgewartet werden, um das Smartphone zu bedienen.
Freisprechanlage statt Handy: Die rote Ampel muss nicht länger abgewartet werden, um das Smartphone zu bedienen.

Wer während der Fahrt auf das Telefonieren nicht verzichten oder erreichbar bleiben möchte, kann auf eine Freisprecheinrichtung zurückgreifen. So handeln Sie sich kein Bußgeld ein und können während der Fahrt telefonieren. Dabei können Sie auch eine Steuerung der Freisprechanlage wählen, die zu Ihren Bedürfnissen passt:

  • Steuerung über die Freisprechanlage selbst
  • mithilfe entsprechender Tasten am Lenkrad Ihres Autos

Über den Autor

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Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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