Handyparken: Den Parkschein mobil bezahlen

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 18. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Parken per Handy: Geht das?

Nahezu jeder Kfz-Fahrer wird schon einmal Bekanntschaft mit der sogenannten Parkraumbewirtschaftung gemacht haben. Wollen Betroffene ihr Kfz abstellen, muss eine Parkgebühr entrichtet werden. Dass diese bezahlt wurde, wird per Parkschein nachgewiesen.

Dieses Modell bietet meist einige Nachteile, vor allem müssen Betroffene oft im Voraus abschätzen, wie lange Sie ungefähr parken wollen. Häufig fehlt dann auch noch das nötige Kleingeld für den Parkscheinautomaten. Abhilfe kann dabei das neumodische Handyparken schaffen.

Doch wie ist es eigentlich möglich, das Parken mit dem Handy zu bezahlen? Wie kann das Ordnungsamt ermitteln, ob Betroffene die Parkgebühren per Handy nicht bezahlen? Welche Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog drohen, wenn Sie keinen Parkschein lösen? Antworten auf diese Fragen und weitere Informationen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Handyparken

Kann ich die Parkgebühr mit dem Handy zahlen?

Auf den meisten Flächen mit Parkraumbewirtschaftung ist das Handyparken in Deutschland möglich.

Wie funktioniert das Handyparken?

Dazu müssen Sie eine App herunterladen. Den Parkschein können Sie dann über die App lösen. Die Abrechnung erfolgt auf die Minute genau.

Wie kann das Ordnungsamt sehen, dass ich die Parkgebühr mit dem Handy bezahlt habe?

Haben Sie sich bei einem Anbieter registriert, erhalten Sie eine entsprechende Vignette zugeschickt. Mit dieser kann das Ordnungsamt überprüfen, ob Sie einen Parkschein mit der App erzeugt haben.

Parkgebühren bezahlen mit dem Handy: Willkommen im 21. Jahrhundert

Wie funktioniert Handyparken eigentlich?
Wie funktioniert Handyparken eigentlich?

Die Digitalisierung macht auch vor dem Straßenverkehr nicht Halt. Kraftfahrzeuge werden mit immer mehr Technik ausgestattet, welche die Sicherheit erhöhen soll. In den letzten Jahren hat sich zudem das Handyparken in Deutschland etabliert.

Dies ist notwendig, weil es gerade in großen Städten immer mehr Flächen mit Parkraumbewirtschaftung gibt. Das bedeutet, dass Autofahrer einen Parkschein ziehen und somit eine Parkgebühr entrichten müsse, wenn sie ihr Fahrzeug in einer entsprechenden Parkzone abstellen.

War es früher noch üblich, mühsam Kleingeld zusammenzukratzen und das Auto zu verlassen, um einen Parkschein zu lösen, können Sie die Parkgebühren heute mit dem Handy bezahlen. Wie genau das Handyparken funktioniert, erläutern wir im nachfolgenden Abschnitt.

Wichtig: Zwar gibt es die Option, den Parkschein per Handy zu bezahlen, das ist allerdings keine Pflicht. Die Parkscheinautomaten können selbstverständlich weiterhin genutzt, der Parkschein gezogen und hinter der Windschutzscheibe platziert werden.

Mit dem Handy parken per App: Wie geht das eigentlich?

Online können sich Interessierte informieren, wo das Handyparken überhaupt angeboten wird. Damit es überhaupt möglich ist, das Parkticket mit dem Handy zu bezahlen, muss die entsprechende Kommune nämlich mit dem Betreiber einer entsprechenden App für das Smartphone zusammenarbeiten.

Wird in Ihrer Region angeboten, den Parkschein mit dem Handy zu bezahlen, müssen Sie die entsprechende App herunterladen und sich beim jeweiligen Anbieter registrieren. Ist die Registrierung abgeschlossen, können Sie sich vom Betreiber eine Park-Vignette herunterladen und ausdrucken, welche als Nachweis dafür dient, dass Sie das Handyparken nutzen.

Fahrten Sie nun auf einen Parkplatz, welcher sich in einer bewirtschafteten Zone befindet, können Sie die App des jeweiligen Betreibers öffnen und dort mit wenigen Klicks den Parkvorgang einloggen. Die Abrechnung erfolgt dann minutengenau.

Bevor Sie weiterfahren müssen Sie den Parkvorgang beenden. Zusätzlich zu den Parkgebühren wird in aller Regel noch ein Pauschalbetrag fällig, den der Anbieter für das Handyparken verlangt.

Gut zu wissen: Haben Sie kein Smartphone inklusive Internetflatrate, können Sie auch per SMS mit dem Handy das Parken bzw. den Parkvorgang starten.

Wie kontrolliert das Ordnungsamt das Handyparken?

Handyparken: Die Kosten werden minutengenau abgerechnet.
Handyparken: Die Kosten werden minutengenau abgerechnet.

Ziehen Sie einen Parkschein am Parkautomaten, muss dieser gut sichtbar im Wagen platziert werden. Dazu wird empfohlen, diesen hinter die Windschutzscheibe zu legen. So können Kontrolleure leicht nachvollziehen, ob die Parkgebühr entrichtet wurde. Doch wie können die Mitarbeiter vom Ordnungsamt kontrollieren, ob Sie einen Parkplatz mit dem Handy bezahlen?

Hierbei zahlt sich die enge Zusammenarbeit von Anbieter und Kommune aus. Nutzen Sie das Handyparken, wird das mobile Parkticket in einer Datenbank des Anbieters hinterlegt. Über die Vignette können die Kontrolleure ermitteln, um welchen Anbieter es sich handelt.

Per einfacher Datenabfrage ist es somit möglich, herauszufinden, dass Sie das Parken per Handy bezahlen. Daher ist es essentiell, die entsprechende Parkvignette gut sichtbar am Fahrzeug anzubringen.

Parkgebühr nicht bezahlt: Ein Verwarnungsgeld droht

Egal ob Sie das Handyparken nutzen oder ganz klassisch den Weg zum Parkautomaten antreten, bezahlt werden muss in jedem Fall. Entrichten Sie die Parkgebühr nicht, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit.

Allerdings wird diese nicht mit Bußgeld, Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot sanktioniert. In aller Regel erhalten Parksünder eine Verwarnung inklusive Verwarnungsgeld in Form eines Knöllchens.

Wird dieser binnen einer Woche bezahlt, verzichtet die Behörde darauf, ein kostenaufwändiges Bußgeldverfahren in die Wege zu leiten. Wie hoch das Verwarnungsgeld ausfällt, hängt davon ab, um wie viele Stunden die Parkdauer überschritten wurde.

Haben Sie Anrecht auf einen Anwohner- oder Behindertenparkausweis, ist das Handyparken in aller Regel überflüssig. Sie erhalten vom zuständigen Bürgeramt eine entsprechende Parkvignette.

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Nach ihrem Journalismus-Studium schloss sich Sarah im Jahr 2016 der Redaktion von bussgeldkatalog.net an und schreibt seither Ratgeber zu unterschiedlichen Themen rund um das Verkehrsrecht.

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Kommentare

  1. Sax sagt:

    Handyparken, ein weiterer Schritt zur Bargeldabschaffung!!!!!!

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