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FAQ: Hundegebell als Ruhestörung
Ja, dies kann als Lärmbelästigung gewertet werden.
Eine Übersicht mit verschiedenen Urteilen finden Sie hier.
Hundebellen kann als unzulässiger Lärm und somit als Ordnungswidrigkeit gelten. In einem solchen Fall ist ein Bußgeld möglich.

Auch für Hunde und deren Halter gelten Richtlinien, Regeln und Ruhezeiten, weil Hundegebell immer laut ist und damit eine Belastung darstellt.
Die Hunde bellen ständig beim Nachbarn? Für die Beurteilung, wann eine Lärmbelästigung vorliegt, stellen die Gerichte eine Frage: „Hundegebell – Was ist für Mieter zumutbar?“
Jede unzumutbare Störung gilt als Lärmbelästigung, weil dadurch die normale Nutzung der Mieträume beeinträchtigt ist. An Schlaf oder Erholung ist dann nicht mehr zu denken.
Hundegebell als Ruhestörung – Urteile zur Zumutbarkeit
Dem Tierhalter obliegen als Mieter auch gewisse Pflichten, die sein Recht, einen Hund in der Wohnung zu halten, beschränken. Er muss seinen Vierbeiner so halten, dass die Störungen und Beeinträchtigungen im Rahmen dessen bleiben, was von Nachbarn als sozial-adäquat hinzunehmen ist.
Nur so kann gewährleistet werden, dass der Hausfrieden gewahrt bleibt. Diese Abgrenzung geht unter anderem aus den Urteilen der Amtsgerichte Dortmund und Bremen hervor (AG Dortmund, WuM 1989, 495, 496; AG Bremen, Urteil vom 05. Mai 2006, Az.: 7 C 240/2005).
Die Frage der Unzumutbarkeit einer Lärmbelästigung durch Hundegebell beantworten folgende Urteile:
| Hundegebell (Zeitpunkt und Dauer) | Urteil |
|---|---|
| Kurzes Bellen | Ein nur kurzes Bellen des Hundes ist für Nachbarn zumutbar, weil es außerhalb des Einflussbereichs des Tierhalters liegt. |
| Regelmäßiges Hundebellen zu verschiedenen Zeitpunkten | Durchgehendes Hundebellen „im Duett“ für einzelne Tage über ein bis drei Stunden, teilweise bis nach 22:00 Uhr stört den Hausfrieden. (AG Bremen, Urteil vom 05. Mai 2006, Az.: 7 C 240/2005) |
| Hundegebell während der Ruhezeiten, beispielsweise nachts nach 23:00 Uhr | Bellen in den Ruhezeiten ist unzumutbar, insbesondere zwischen 21:00 Uhr und 7:00 Uhr, mittags sowie an Sonntagen und Feiertagen (OLG Hamm, Urteil vom 16.11.1989, Az.: 22 U 249/89) |
| Dauerhaftes, durchgehendes Hundebellen von ca. 45 bis 75 Minuten | Nach diesem Gerichtsurteil stellt Hundegebell dann eine unzumutbare Ruhestörung dar, wenn ein Hund dauerhaft über einen Gesamtzeitraum von einer halben Stunde täglich bellt. (OLG Hamm, Urteil vom 11. April 1988, Az.: 22 u 265/87) |
Nach dieser Rechtsprechung können sich Mieter gegen störendes Hundegebell zur Wehr setzen: Sie können sich beim Vermieter beschweren und unter Umständen auch die Miete mindern.
Anzeige wegen Hundegebell – Ordnungswidrigkeit nach § 117 OWiG
Doch nicht nur die Zivilgerichte beschäftigen sich im Bereich des Miet- und Eigentumsrechts mit der Belästigung durch Hundegebell. Vielmehr kann sich bei störendem Hundegebell auch das Ordnungsamt bzw. die zuständige Ordnungsbehörde einschalten. Diese können gegen die Tierhalter Anordnungen erlassen, wenn Nachbarn sich über lange andauerndes Bellen beschweren.
In einem Fall erstatteten Nachbarn beim Ordnungsamt Anzeige wegen Ruhestörung durch Hundegebell. Sie hatten auch ein entsprechendes Lärmprotokoll erstellt. Darauf hin erließ die Ordnungsbehörde eine sofortige Anordnung gegen den Hundehalter.

Sie verpflichtet ihn, seine sechs Hunde täglich von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr sowie ganztägig an Sonn- und Feiertagen im geschlossenen Gebäude zu belassen. Sie stufte das erhebliche Hundegebell als Ordnungswidrigkeit gemäß § 117 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) ein.
Der Hundebesitzer ging in diesem Fall gegen die Anordnung des Amtes vor.
Doch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg gab der Behörde Recht und stärkte damit auch die Rechte der Nachbarn bei Lärmbelästigung durch Hundegebell (Beschluss vom 5. Juli 2013, Az.: 11 ME 148/13).
Das OVG betrachtete das langanhaltende und häufige übermäßige Bellen als Belästigung der Nachbarschaft, vor allem in den Ruhezeiten. Denn es sei ein lautes, ungleichmäßiges Geräusch und könne das körperliche Wohlbefinden betroffener Nachbarn beeinträchtigen.
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Der Hund ( Schweizer bernasenn )von meiner Nachbarin bellt fast jeden Tag über den Tag verteilt ne Stunde lang rum. Aber nur wenn die Besitzerin da ist . Wenn der Hund alleine ist schlägt er nur an wenn er die Tür Hört oder so .
Kläffi den ganzen Tag über sehr viele Stunden im Haus einzusperren und nicht merken, dass der Hund nicht alleine sein kann, ist doch auch für den Hund Stress. Einfach zu sagen, dass der Hund es lernen muss ist doch keine Lösung. Wo bleibt denn da das Tierwohl, denn ein Hund ist doch kein Deko teil.
Meine Nachbarin hat einen Husky. Wenn sie arbeiten geht, sperrt sie ihn für Stunden in einen engen Käfig im Freien. Das lägste bis jetzt 10 Stunden. Dort jault und bellt er fast ununterbrochen. Ich habe sie bereits zum 3.Mal angesprochen. Es kamen nur freche Antworten, keinerlei Einsicht oder Mitgefühl mit dem armen Tier. Und sie behauptet noch frech, Hundetrainerin zu sein.
Obwohl mir so etwas zutiefst widerstrebt, werde ich jetzt alles in Bewegung setzen, was rechtlich zulässig ist und werde auch keine Kosten und Mühen scheuen.
Ich wohne in einem Mietshaus, unter mir ist einer eingezogen mit Hund, gegen gelegentliches Bellen würde ja kein Mensch was sagen, aber wenn der junge Mann aus dem Haus geht kläfft der Hund stundenlang bis Herrchen wieder da ist, nachts geht er oft aus, natürlich bellt der Hund dann bis 3 Uhr morgens, ohne Pause. Eine Zumutung und Rücksichtslosigkeit, das geht gar nicht.
Für mich ist der bellende Nachbarhund ein extremer Stressor. Die Nachbarin selbst ist selten da, der sog. Schweißhund vermutlich völlig unterfordert. Madame fährt übers Wochenende weg und überlässt dem Sohnemann die Aufsicht, der sich einen Dreck schert. Die Nachbarin lehnt lösungsorientierte Gespräche ab und ist auch einfach ideenlos, denn es wäre ein leichtes, wenigstens das Bellrevier neben meinem Zaun für den Hund abzusperren. Ich finde es krass, wie meine Lebensqualität eingeschränkt wird und wie ohnmächtig man in dieser Situation ist. Was ich vom Ordnungsamt her gar nicht verstehe, sind so Regelungen mit bis 7 Uhr morgens….???? Schonmal Spätdienste oder Schichtdienste gearbeitet? Da hast du nicht viel von so einer Regelung. Der Schlaf ist dahin, Leistung wird trotzdem erwartet.
Liege im Bett (es ist mittlerweile 23:29 Uhr) und würde gern schlafen, aber in der Nachbarschaft bellt – wie jede Nacht – ein Hund. Ich weiß nicht, wem dieser Hund gehört, aber seit einigen Monaten bellt dieser Hund zu jeder beliebigen Tages- und Nachtzeit, meistens um Mitternacht herum.
Bis jetzt hab ich das hingenommen, weil ich dachte, die Besitzer haben den Hund neu und er muss sich eingewöhnen. Jetzt sollte es aber auch gut sein.
Gibt es Möglichkeiten, dass das abgestellt wird? An Schlaf ist dabei nicht zu denken.
Gegenseitige Rücksichtnahme ist doch wirklich kein Problem, aber es gibt bei uns Nachbarn, die keine Ruhezeiten kennen. Und wenn man diese dann anspricht, wird man noch verbal bedroht. Vielen Dank für die o. g. Info. Nun habe ich sogar ein Urteil des OLG Hamm mit dem ich gegen diese rücksichtslosen Nachbarn vorgehen kann. Ich bin Schichtarbeiter und komme morgens zwischen 8 und 9 Uhr nach Hause und mir geht es gegen den Strich, dass der Hunde REGELMÄßIG zwischen 12 und 15 Uhr seine Bellphase hat. Mir fällt es danach schwer, dann wieder einschlafen zu können. Meine Fahrgäste gefährde ich durch so eine Aktion jedes Mal und das will ich nicht, weil ich übermüdet zur Arbeit fahre.
habe nachbarn mit 3 hunden im garten,wenn jemand vorbeilauft wird gebellt.ist das ruhestörend? gruß
Ob Mensch oder Tier – JEDER sollte sich um gegenseitige Rücksichtnahme bemühen und ggf. entsprechende, vernünftige Maßnahmen ergreifen. So schwer ist das wirklich nicht! Klar, freundlich mit Geduld und konsequent vermittelt wird man sehr schnell Erfolge verbuchen können für ein besseres, vertrauensvolles Miteinander (Wir haben selbst einen Hund seit 10 Jahren OHNE derartige Probleme und viel Freude miteinander – eine absolute Lebensbereicherung!) Um Lebewesen muss man sich regelmäßig kümmern, sie nicht sich selbst überlassen. Positives gesellschaftliches Miteinander erfordert nun einmal, selbst auch etwas Positives dazu beizutragen. Egoisten, welche rücksichtslos, ignorant, faul oder einfach überfordert sind, sollten VORHER besser nachdenken, ob sie das schaffen können und sich fachmännischen Rat einholen, anstatt andere mit ihrer Unfähigkeit zu belasten. Ansonsten müssen diese Beratungsresistenten eben eines Besseren belehrt werden über ihr Portemonnaie, was dann vielleicht richtig teuer wird, aber garantiert hilft, wenn sonst nix fruchtet.