Hundegebell als Ruhestörung & Urteile über laute Vierbeiner

Headerbild Lärmbelästigung durch Hundegebell
Des Menschen liebster Freund ist der Hund. Die Nachbarn dieser Hundehalter sehen das oft anders, denn Nachbars Hund bellt immer. Sie betrachten das laute Hundegebell als Lärmbelästigung. Dieser Ratgeber erläutert, ob betroffene Nachbarn gegen die Lärmbelästigung durch Hunde vorgehen können.

FAQ: Hundegebell als Ruhestörung

Kann Hundegebell eine Ruhestörung darstellen?

Ja, dies kann als Lärmbelästigung gewertet werden.

In welchen Fällen ist Hundegebell zulässig bzw. unzulässig?

Eine Übersicht mit verschiedenen Urteilen finden Sie hier.

Mit welchen Sanktionen müssen Hundehalter rechnen?

Hundebellen kann als unzulässiger Lärm und somit als Ordnungswidrigkeit gelten. In einem solchen Fall ist ein Bußgeld möglich.

Hundegebell ist eine Ruhestörung, wenn sie als unzumutbar einzustufen ist.
Hundegebell ist eine Ruhestörung, wenn sie als unzumutbar einzustufen ist.

Auch für Hunde und deren Halter gelten Richtlinien, Regeln und Ruhezeiten, weil Hundegebell immer laut ist und damit eine Belastung darstellt.

Die Hunde bellen ständig beim Nachbarn? Für die Beurteilung, wann eine Lärmbelästigung vorliegt, stellen die Gerichte eine Frage: „Hundegebell – Was ist für Mieter zumutbar?

Jede unzumutbare Störung gilt als Lärmbelästigung, weil dadurch die normale Nutzung der Mieträume beeinträchtigt ist. An Schlaf oder Erholung ist dann nicht mehr zu denken.

Hundegebell als Ruhestörung – Urteile zur Zumutbarkeit

Dem Tierhalter obliegen als Mieter auch gewisse Pflichten, die sein Recht, einen Hund in der Wohnung zu halten, beschränken. Er muss seinen Vierbeiner so halten, dass die Störungen und Beeinträchtigungen im Rahmen dessen bleiben, was von Nachbarn als sozial-adäquat hinzunehmen ist.

Nur so kann gewährleistet werden, dass der Hausfrieden gewahrt bleibt. Diese Abgrenzung geht unter anderem aus den Urteilen der Amtsgerichte Dortmund und Bremen hervor (AG Dortmund, WuM 1989, 495, 496; AG Bremen, Urteil vom 05. Mai 2006, Az.: 7 C 240/2005).

Die Frage der Unzumutbarkeit einer Lärmbelästigung durch Hundegebell beantworten folgende Urteile:

Hundegebell (Zeitpunkt und Dauer)Urteil
Kurzes BellenEin nur kurzes Bellen des Hundes ist für Nachbarn zumutbar, weil es außerhalb des Einflussbereichs des Tierhalters liegt.
Regelmäßiges Hundebellen zu verschiedenen ZeitpunktenDurchgehendes Hundebellen „im Duett“ für einzelne Tage über ein bis drei Stunden, teilweise bis nach 22:00 Uhr stört den Hausfrieden.
(AG Bremen, Urteil vom 05. Mai 2006, Az.: 7 C 240/2005)
Hundegebell während der Ruhezeiten, beispielsweise nachts nach 23:00 UhrBellen in den Ruhezeiten ist unzumutbar, insbesondere zwischen 21:00 Uhr und 7:00 Uhr, mittags sowie an Sonntagen und Feiertagen
(OLG Hamm, Urteil vom 16.11.1989, Az.: 22 U 249/89)
Dauerhaftes, durchgehendes Hundebellen von ca. 45 bis 75 MinutenNach diesem Gerichtsurteil stellt Hundegebell dann eine unzumutbare Ruhestörung dar, wenn ein Hund dauerhaft über einen Gesamtzeitraum von einer halben Stunde täglich bellt.
(OLG Hamm, Urteil vom 11. April 1988, Az.: 22 u 265/87)

Nach dieser Rechtsprechung können sich Mieter gegen störendes Hundegebell zur Wehr setzen: Sie können sich beim Vermieter beschweren und unter Umständen auch die Miete mindern.

Ansprüche gegen den Tierhalter selbst kann jedoch in der Regel nur der Vermieter geltend machen, z. B. Schadensersatzansprüche, die Abschaffung des Hundes oder eine Kündigung der Mietwohung.

Anzeige wegen Hundegebell – Ordnungswidrigkeit nach § 117 OWiG

Doch nicht nur die Zivilgerichte beschäftigen sich im Bereich des Miet- und Eigentumsrechts mit der Belästigung durch Hundegebell. Vielmehr kann sich bei störendem Hundegebell auch das Ordnungsamt bzw. die zuständige Ordnungsbehörde einschalten. Diese können gegen die Tierhalter Anordnungen erlassen, wenn Nachbarn sich über lange andauerndes Bellen beschweren.


In einem Fall erstatteten Nachbarn beim Ordnungsamt Anzeige wegen Ruhestörung durch Hundegebell. Sie hatten auch ein entsprechendes Lärmprotokoll erstellt. Darauf hin erließ die Ordnungsbehörde eine sofortige Anordnung gegen den Hundehalter.

Unzumutbares Hundegebell: Der Nachbar begeht damit eine Ordnungswidrigkeit.
Unzumutbares Hundegebell: Der Nachbar begeht damit eine Ordnungswidrigkeit.

Sie verpflichtet ihn, seine sechs Hunde täglich von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr sowie ganztägig an Sonn- und Feiertagen im geschlossenen Gebäude zu belassen. Sie stufte das erhebliche Hundegebell als Ordnungswidrigkeit gemäß § 117 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) ein.

Der Hundebesitzer ging in diesem Fall gegen die Anordnung des Amtes vor.

Doch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg gab der Behörde Recht und stärkte damit auch die Rechte der Nachbarn bei Lärmbelästigung durch Hundegebell (Beschluss vom 5. Juli 2013, Az.: 11 ME 148/13).

Das OVG betrachtete das langanhaltende und häufige übermäßige Bellen als Belästigung der Nachbarschaft, vor allem in den Ruhezeiten. Denn es sei ein lautes, ungleichmäßiges Geräusch und könne das körperliche Wohlbefinden betroffener Nachbarn beeinträchtigen.

Wenn Hunde zu oft bellen, riskiert der Hundehalter einen Bußgeldbescheid. Dann kann diese Ruhestörung mit einem hohen Bußgeld sanktioniert werden.
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Kommentare

  1. Horn sagt:

    Hallo mein Nachbar hat zwei Hunde , einer bellt andauernd . Jeden Tag ein paar Stunden sperren sie die Hunde im Haus ein . Die Rollos sind geschlossen . Ein Hund dreht durch und bellt stundenlang, selbst am Sonntag und Feiertagen und bis in die Nacht.Was kann ich tun??? , gegen die rücksichtslosen Nachbarn.

  2. Uwe sagt:

    Mein Nachbar hat seit ca. 8 Monaten einen mittelgroßen Hund. Seitdem ist im Haus keine Ruhe. Jeden morgen fängt er um ca. 7.00 Uhr an zu bellen und dann ununterbrochen bis mind. 13:00h weil er alleine gelassen wird. Aber auch wenn die Tierhalter da sind, bellt der Hund… sogar nachts. Ich kann nicht mehr schlafen, meine Nerven liegen blank und kann nicht mir im Homeoffice arbeiten. Gespräche mit den Tierhaltern haben nichts gebracht. Ich hab sogar beim Veterinäramt Anzeige erstattet, weil der Hund stundenlang alleine bleibt und durchgehend bellen tut. Sie waren einmal da, aber können nichts weiter tun, haben sie mir gesagt.
    Das kann doch nicht wahr sein, oder? Es kann doch nicht sein, dass wir diesen täglichen Lärm ertragen müssen. Weiß jemand was ich dagegen unternehmen kann? Ich hoffe, dass jemand hier mir Bescheid geben kann welche Möglichkeiten ich noch habe.

  3. werner sagt:

    nachdem ich dieses unsägliche, zu unzeiten stattfindene gekläffe nicht mehr ertragen habe, gabs ne anzeigge, und dann war ruhe. es sind nämlich die dämlichen hundehaltrt, die ihre kläffer nicht erziehen wollen, da hilft nur ANZEIGEN

  4. Adyen sagt:

    Und ich hasse mitlerweile Hunde wie die Pest. Ich wohne in einem Einfamilienhaus und beider meiner unmittelbaren Nachbarn sind Hundehalter. Leider aber auch nicht bestrebt, dass die Hunde nicht übermässigen Lärm machen. Das führt soweit, dass ich täglich, sogar zur Mittagszeit und oft auch am frühen Abend teilweise bis zu stundenlangen Hundegebell ausgesetzt bin. Besonders toll ist es im Sommer. Da mag man teilweise nicht einmal mehr das Fenster ankippen, weil es einfach unerträglich laut ist. Mitlerweile bekomme ich richtige Wut wenn es wieder einmal soweit ist und mein Schlaf, sowie mein physisches Wohlbefinden leiden auch extrem darunter.

    Warum tun Menschen einen soetwas an? Ich kann es einfach nicht verstehen. Für mich sind Menschen, die mir mit einem Hund entgegen kommen, mitlerweile von vorn herein komplet unten durch und ich weiß auch nicht, ob sich meine Einstellung je wieder ändert. Ich kann es einfach nicht mehr ertragen, dieses ewige gekleffe immer und immer wieder.

  5. Hans sagt:

    Hallo Yvonne, habe Deinen Beitrag erst jetzt gelesen. Wir haben das selbe Problem, meine Frau ist auch gehörlos. Also grundsätzlich ist es so das jedes Bellen zumutbar ist was außerhalb der Kontrolle des Hundehalters liegt, also 1-2 Belle, auch in den Ruhezeiten, was jedoch nicht zur Routine werden sollte, hier ist die Nachhaltigkeit das Problem was Konsequenzen nach sich zieht. Mehrere Urteile belegen das Hundebellen bis zu 30 Minuten täglich außerhalb der Ruhezeiten von den Nachbarn zu tolerieren ist. Viel schlimmer finde ich das Du Dich aufarbeitest, und nicht mehr richtig schläfst, dass hat sicher schlimmere Folgen auf die Dauer, ich kenn das.
    LG

  6. Johannes sagt:

    hund beellt stundnlang, wenn herrchen nicht anwesend oder im urlaub ist. was soll ich tun?

  7. Yvonne sagt:

    Etwas vergessen ….es geht auf Sylvester zu .Nach dem geklingelt wurde seh ich aus dem Fenster und sehe Böller !!
    Vor ein paar Tagen wollte ich mit dem Hund runter und konnte nicht runter fahren weil der Fahrstuhl mit jemand besetzt war der sturz betrunken war.Ich höre es leider nicht was im Haus so ab geht !!Wundern tut mich das dann nicht wenn Nelly bellt !

  8. Yvonne sagt:

    Mein Hund bellt auch Nachts :-( aber 1mal im Monat. Ich bin gehörlos .
    Dann vor 5 Monaten 1 mal
    Ich schlafe jetzt mit Hörgerät und doch bin ich eben auf dem Sofa ohne Hörgerät eingeschlafen.Nachbarin klingelt (Licht Klingel ) Bin aufgewacht zur Tür Nelly bellt dann erst recht !! Was ich nicht verstehe !! 3 Jahre muss sie erst alt werden das sie al nachts bellt !!Hatte immer ein Hund die nie !!!Bellte !! 2 Jahre bellte sie nie !! Gut im ganzen Jahr bellte sie nachts 4 mal !! Nicht Täglich ! Wegen diesen Bellen traue ich mich kaum noch richtig zu schlafen.Hund weggeben NIE im leben !

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