Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren: Rechtsmittel gegen Urteile

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 22. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wann können Sie Rechtsbeschwerde einlegen?

Die Rechtsbeschwerde laut § 79 OWiG ähnelt der Revision

Mit einem Bußgeldbescheid werden Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr – kurz OWi genannt – geahndet. Es kann aber durchaus vorkommen, dass der Bescheid Fehler enthält, es bei einer Geschwindigkeitsmessung zu Unregelmäßigkeiten kam oder der Betroffene den Verstoß gar nicht begangen hat.

In diesen und weiteren Fällen hat der Betroffene die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Die Behörde prüft den Bescheid dann erneut. Erhält sie den Vorwurf aufrecht, kann sie die Unterlagen an das zuständige Gericht weitergeben. Dort kann es dann zu einem Verfahren kommen.

Dieses kann zu Ungunsten des Betroffenen ausgehen. Ist er mit dem Urteil nicht einverstanden, hat er in gewissen Fällen die Möglichkeit, dagegen ein Rechtsmittel einzulegen. In diesem Fall handelt es sich um die sogenannte Rechtsbeschwerde.

FAQ: Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren

Wann ist von einer Rechtsbeschwerde die Rede?

Bei einer Rechtsbeschwerde handelt es sich um einen Rechtsbehelf, der zum Beispiel im Bußgeldverfahren gegen einen Beschluss oder ein Urteil eingelegt werden kann.

Wann ist eine Rechtsbeschwerde möglich?

Hier finden Sie Informationen über die gesetzlich definierten Voraussetzungen.

Wie sieht eine Rechtsbeschwerde aus?

Eine Orientierung ermöglicht dieses Muster.

Was ist eine Rechtsbeschwerde?

Nähere Informationen zur Rechtsbeschwerde sind § 79 OWiG zu entnehmen.
Nähere Informationen zur Rechtsbeschwerde sind § 79 OWiG zu entnehmen.

Eine Rechtsbeschwerde ist ein Rechtsbehelf. Mit diesem kann eine von einem Gericht getroffene Entscheidung angefochten werden. Damit ähnelt er der Revision. Wichtig ist hierbei jedoch, dass mit diesem Rechtsbehelf lediglich Rechtsverletzungen beanstandet werden.

Die Rechtsbeschwerde kann in einigen verschiedenen Rechtsbereichen zum Tragen kommen, zum Beispiel im Patentrecht oder in gewissen Familiensachen. Auch im Zivilprozessrecht spielt dieser Rechtsbehelf eine Rolle. Gesetzliche Grundlage für die Rechtsbeschwerde ist § 574 ZPO (Zivilprozessordnung). Laut diesem gilt unter anderem, dass eine Rechtsbeschwerde nur dann statthaft ist, wenn

  1. die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  2. die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts erfordert.
Des Weiteren kann eine Rechtbeschwerde im Ordnungswidrigkeitenverfahren eingelegt werden. Damit ist sie zulässig, wenn ein Amtsgericht in einem Bußgeldverfahren eine Entscheidung, etwa ein Urteil, gefällt hat.

Welche Voraussetzungen müssen laut OWiG für eine Rechtsbeschwerde erfüllt werden?

Eine Rechtsbeschwerde ist im Bußgeldverfahren möglich.
Eine Rechtsbeschwerde ist im Bußgeldverfahren möglich.

Damit eine Rechtsbeschwerde zulässig ist, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. Diese sind § 79 des Ordnungswidrigkeitengesetzes zu entnehmen. Es reicht dabei, wenn eine der folgenden Voraussetzungen zutrifft:

  1. Es muss gegen den Betroffenen eine Geldbuße von mehr als 250 Euro festgesetzt worden sein. Auslagen sowie die Verfahrenskosten werden nicht zum Betrag hinzugezählt.
  2. Das Amtsgericht hat zusätzlich zur Geldbuße eine Nebenfolge verhängt, welche nicht vermögensrechtlicher Art ist. Hierzu gehören im Bußgeldverfahren ein Fahrverbot oder Punkte in Flensburg.
  3. Der Einspruch wurde durch das Urteil als unzulässig verworfen. In diesem Fall ist die Einlegung der Rechtsbeschwerde nicht von der Höhe der Geldbuße abhängig.
  4. Die Staatsanwaltschaft kann nur dann gegen eine Entscheidung, die zur Einstellung des Verfahrens oder zum Freispruch des Betroffenen geführt hat, mit einer Rechtsbeschwerde vorgehen, wenn der Bußgeldbescheid eine Geldbuße von mehr als 600 Euro vorgesehen hat. Gleiches gilt, wenn ein Fahrverbot verhängt wurde.
  5. Die Rechtsbeschwerde ist außerdem dann möglich, wenn ein Beschluss nach § 72 OWiG erging, obwohl der Beschwerdeführer rechtzeitig Widerspruch eingelegt hat. Gleiches gilt, wenn ihm auf andere Art und Weise das rechtliche Gehör versagt wurde.

Wann ist ein Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde nötig?

Es gibt jedoch auch Fälle, in denen die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt werden müssen, damit eine Rechtsbeschwerde möglich ist. Hierzu muss ein entsprechender Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gemäß § 80 OWiG gestellt werden. Über diesen entscheidet dann das zuständige Gericht.

Grundsätzlich sollte eine Zulassung erfolgen, wenn die Nachprüfung des Urteils zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung oder zur Fortbildung des Rechts beiträgt. Auch wenn das Urteil wegen Versagung des rechtlichen Gehörs aufgehoben werden soll, kann eine Rechtsbeschwerde auf Antrag zugelassen werden. Das wäre etwa der Fall, wenn die Teilnahme des Betroffenen an der Hauptversammlung vereitelt wurde.

Wie und wann müssen Sie eine Rechtsbeschwerde einlegen?

Sie müssen die Rechtsbeschwerde innerhalb von einer Woche einlegen.
Sie müssen die Rechtsbeschwerde innerhalb von einer Woche einlegen.

Möchten Sie eine Rechtsbeschwerde einlegen, müssen Sie gewisse Fristen beachten und sich an formelle Vorgaben halten.

Grundsätzlich gilt laut § 79 Abs. 3 OWiG und § 341 Abs. 1 StPO, dass die Rechtsbeschwerde innerhalb von einer Woche nach Verkündung nach Urteils eingelegt werden muss.

Wurde das Urteil nicht in Anwesenheit des Betroffenen verkündet, so beginnt die Frist dann, wenn das Urteil zugestellt wurde. Es ist zu beachten, dass die Rechtsbeschwerde schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden muss.

Zusätzlich muss die Beschwerde zwingend begründet werden. Dies ist § 344 Abs. 1 StPO in Verbindung mit § 79 Abs. 3 OWiG zu entnehmen. Die Begründungsfrist beträgt dabei einen Monat. Diese beginnt in der Regel erst dann, wenn das schriftlich begründete Urteil zugestellt wurde. Auch die Begründung muss schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erfolgen.

Rechtbeschwerde im OWi-Verfahren: Muster zur Veranschaulichung

Ein Anwalt kann Sie hinsichtlich der Rechtsbeschwerde beraten.
Ein Anwalt kann Sie hinsichtlich der Rechtsbeschwerde beraten.

Viele Leser mögen sich nun fragen, wie eine Rechtsbeschwerde überhaupt aussieht. Sie muss, wie bereits erwähnt, innerhalb von einer Woche zwingend schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.

Im Folgenden finden Sie für die Einlegung der Rechtsbeschwerde ein allgemeines Muster. Dieses soll jedoch lediglich der Veranschaulichung dienen. Zu beachten ist nämlich: Hierbei handelt es sich nur um den ersten Schritt im Verfahren.

Innerhalb von einem Monat muss die Rechtsbeschwerde zusätzlich begründet werden. Ein Anwalt für Verkehrsrecht sollte – insofern dieser nicht schon zuvor mit dem Fall vertraut war – zunächst eine Akteneinsicht durchführen. Im Anschluss kann er entscheiden, worauf eine Begründung fußen sollte, und ein entsprechendes Schriftstück aufsetzen.

Denken Sie außerdem daran: Ein Muster sollten Sie nicht ungeprüft übernehmen und stets an den jeweiligen Fall anpassen. Bereits in diesem Stadium ist die Unterstützung durch einen Anwalt zu empfehlen.

Rechtsbeschwerde

 

An das Amtsgericht Musterhausen

Hiermit lege ich im Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Frau Marieluise Mustermann (Az.: 12345) namens und in Vollmacht der Betroffenen gegen das am 15.05.2018 verkündete Urteil Rechtsbeschwerde ein.

Rechtsanwältin Josephine Justizia

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Die Vorlage können Sie mit einem Klick auf den jeweiligen Link kostenlos herunterladen.

Rechtsbeschwerde: Muster (.doc)

Rechtsbeschwerde: Muster (.pdf)

Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike unterstützt das Redaktionsteam von bussgeldkatalog.net bereits seit 2016. Ihr Ziel besteht darin, verkehrsrechtliche Themen leicht verständlich zu erklären.

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