Lärmbelästigung durch Musik und Bass

Von Franziska L.

Letzte Aktualisierung am: 5. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Headerbild Lärmbelästigung durch Musik
Wie laut darf man Musik hören?“, fragen sich viele genervte Nachbarn. Und wann liegt eine Lärmbelästigung durch Nachbarn bzw. deren Musik vor? Mit diesen und anderen Fragen beschäftigt sich der folgende Ratgeber.

FAQ: Lärmbelästigung durch Musik

Welche Ruhezeiten sind einzuhalten?

Die Ruhezeiten ergeben sich in der Regel aus der Hausordnung. Welche Zeiträume dabei üblicherweise festgelegt werden, lesen Sie hier.

Worauf sollten Musiker achten?

Um Ärger wegen einer möglichen Lärmbelästigung zu vermeiden, sollten sich auch Hobby-Musiker auf ihre Nachbarn Rücksicht nehmen. So gilt es die Ruhezeiten einzuhalten. Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, sich mit den Nachbarn zu verständigen und ggf. gemeinsam feste Zeiten fürs Üben festzulegen.

Was kann ich bei einer Lärmbelästigung durch Musik unternehmen?

Als Mieter können Sie sich in einem solchen Fall an Ihren Vermieter wenden. Bei einer unzumutbaren Ruhestörung sieht das Gesetz unter anderem die Möglichkeit einer Mietminderung vor. Hierfür ist im Vorfeld allerdings üblicherweise ein Lärmprotokoll anzulegen.

Lärmbelästigung durch Musik führt oft zu Streit zwischen den Nachbarn.
Lärmbelästigung durch Musik führt oft zu Streit zwischen den Nachbarn.

Musik ist wie Medizin für die Ohren. Sie wirkt entspannend. Aber manchmal ist ihr Einfluss eher nervend. Wenn der Nachbar laute Musik hört, kann das auf Dauer sehr belasten, ebenso die Ruhestörung durch den Bass.

Oft führt ruhestörender Lärm durch laute Musik zu Streitigkeiten zwischen den Nachbarn, die mitunter auch vor dem Gericht ausgetragen werden.

Wo mehrere Menschen auf engem Raum zusammenleben, lässt sich ein gewisser Geräuschpegel nicht vermeiden. In einem gewissen Rahmen muss diese Geräuschkulisse auch akzeptiert werden. Denn eine geräuschlose Nutzung der eigenen vier Wände ist kaum möglich.

Hausordnung & Ruhestörung durch Musik

Unvermeidbarer Lärm und Geräusche des normalen Lebens sind hinzunehmen, dennoch:

Jeder hat das Recht, in seiner Wohnung ohne Beeinträchtigung durch störende Geräusche zu leben“

sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund (DMB). Aus diesem Grund sind Mieter und Nachbarn zu einer gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet.

Zum Schutz vor Lärm schreiben Vermieter in ihrer Hausordnung in der Regel bestimmte Ruhezeiten vor. Üblich sind die folgenden Ruhezeiten:

  • Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr
  • Mittagsruhe von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
  • Ganztägige Ruhe an Sonn- und Feiertagen

Innerhalb dieser Zeiten sind Geräusche nur in Zimmerlautstärke erlaubt, weil Mieter während dieser Zeit ein besonderes Ruhebedürfnis haben.

Die Festlegung dieser Zeiten obliegt dem Vermieter. Gewöhnlich wird die Hausordnung bei Vertragsschluss überreicht und bildet sogar einen Bestandteil des Vertrags. Mieter, die die in der Hausordnung festgelegten Ruhezeiten nicht einhalten, handeln vertragswidrig.

Vor allem während der Ruhezeiten darf der Nachbar keine laute Musik hören.
Vor allem während der Ruhezeiten darf der Nachbar keine laute Musik hören.

Doch auch außerhalb dieser Zeiten haben Mieter aufeinander Rücksicht zu nehmen. Zwar darf jeder Fernseher, Stereoanlage und ähnliche Tongeräte grundsätzlich rund um die Uhr nutzen.

Es gibt keine zeitliche Begrenzung, wann der Nachbar Musik hören darf. Allerdings muss er dabei immer die Zimmerlautstärke einhalten.

Das bedeutet, dass Geräusche aus Stereoanlage, Fernseher und ähnlichen Tonwiedergabegeräten beim Nachbarn nicht oder nur unwesentlich zu hören sein dürfen. Folglich stellte laute Musik vom Nachbarn auch tagsüber eine Ruhestörung dar.

Ob im Einzelfall die Zimmerlautstärke eingehalten wurde, richtet sich nach dem Empfinden eines vernünftigen Mitbewohners.

Laute Musik als Ruhestörung & Immissionsschutz

Auch die meisten Immissionsschutzgesetze der einzelnen Bundesländer schützen vor diese Art von Lärm. Gewöhnlich enthalten diese Gesetze folgende Regelungen:

  • Schutz der Nachtruhe ab 22:00 Uhr
  • ganztägiger Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe
  • Nutzung von Tonwiedergabegeräten und Musikinstrumenten unter der Voraussetzung, dass dadurch Nachbarn und Anwohner nicht erheblich gestört werden

Partylärm und zu laute Musik

Immer wieder behaupten Mieter, sie hätten das Recht, einmal jährlich oder monatlich laut Party zu feiern. Dieser Mythos hält sich hartnäckig. Allerdings entbehrt er jeder rechtlichen Grundlage. Auch bei Feiern und Partys müssen Mieter Rücksicht auf ihre Nachbarn nehmen und ab 22:00 Uhr grundsätzlich die Nachtruhe einhalten.

Eine nächtliche Ruhestörung durch laute Musik während einer Party kann mit einem Bußgeld sanktioniert werden.
Eine nächtliche Ruhestörung durch laute Musik während einer Party kann mit einem Bußgeld sanktioniert werden.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf urteilte sogar ausdrücklich, dass es kein Recht gebe, die Nachtruhe einmal monatlich nicht beachten zu müssen.

Vielmehr rechtfertige die Störung der Nachtruhe während einer Party sogar die Verhängung eines Bußgeldes (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.01.1990, Az. 5 Ss (OWi) 475/89 – (OWi) 197/ 89 I).

Die Ruhestörung des Nachbarn durch Musik während einer Party und andere damit einhergehende Lärmbelästigungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar.

In dem Fall, den das OLG Düsseldorf zu entscheiden hatte, verstieß der lärmende und feiernde Nachbar gegen die in § 9 Abs. 1 des Landesimmissionsschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (LImschG NRW) vorgeschriebene Nachtruhe.

Ruhestörung durch Schlagzeug

Eine Ruhestörung durch Schlagzeug liegt vor, wenn während der Ruhezeiten oder länger als 30 Minuten musiziert wird.
Eine Ruhestörung durch Schlagzeug liegt vor, wenn während der Ruhezeiten oder länger als 30 Minuten musiziert wird.

Auch Hobby-Musiker müssen Rücksicht auf ihre Nachbarn nehmen und vor allem die Ruhezeiten einhalten. Das Landgericht München urteilte zum Thema Ruhestörung durch Schlagzeug wie folgt (LG München I, Urteil v. 13.11.2014, Az. 15 S 7629/13):

Grundsätzlich zähle das Musizieren zur Ausübung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Dieses ist verfassungsrechtlich geschützt. Aus diesem Grund könne das Musizieren nicht vollkommen untersagt werden, auch dann nicht, wenn damit Ruhestörungen verbunden seien. Deswegen sei es auch über die Zimmerlautstärke hinaus sozial üblich und damit zulässig, wenn außerhalb der Ruhezeiten musiziert wird.

Auf der anderen Seite sei auch das Bedürfnis anderer Mieter nach Ruhe und Entspannung grundsätzlich geschützt.

Weil bei einem Schlagzeug aber die Zimmerlautstärke erheblich überschritten werde, müsse hier ein enger zeitlicher Rahmen gesteckt werden.

Musiker dürfen deswegen nur außerhalb der Ruhezeiten spielen und auch nur maximal 30 Minuten täglich.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 26. Oktober 2018 (Az.: VZR 143/17) neue Vorgaben definiert. So müssen sich Berufs- und Hobbymusiker grundsätzlich an die im jeweiligen Bundesland geltenden Mittags- und Nachtruhezeiten halten. Darüber hinaus definiert der BGH fürs Musizieren Richtwerte. Diese liegen an Werktagen bei zwei bis drei Stunden sowie an Sonn- und Feiertagen bei einer bis zwei Stunden.

Nachbar hört laut Musik: Rechte des Mieters

Die unzumutbare Ruhestörung durch Nachbarn und deren Musik gilt als Mietmangel. Nachbarn können sich bei einer Lärmbelästigung an den Vermieter wenden und insbesondere folgende Rechte und Ansprüche gelten machen:

  • Mietminderung
  • Anspruch darauf, dass der Vermieter für die Beendigung der Lärmbelästigung sorgt
  • Der Mieter darf die Wohnung fristlos kündigen, wenn die starke Lärmbelästigung durch den Nachbarn die Gesundheit des Mieters bedroht, § 569 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Mieter, die gegen eine Lärmbelästigung vorgehen wollen, müssen diese in der Regel auch beweisen. Daher empfiehlt es sich, ein Lärmprotokoll zu führen. Dieses sollte folgende Informationen enthalten:

 

  • Datum und Uhrzeit (Beginn und Ende des Lärms)
  • Beschreibung der Ruhestörung (Art, Beschreibung des Tons, z. B. schrill, heulend, Bass)
  • Lautstärke (Hörbarkeit in der Wohnung, Notwendigkeit, die Fenster zu schließen)
  • Auswirkungen des Lärms (z. B. Schlafstörungen, Aufwachen, Konzentrationsschwierigkeiten beim Lesen und Arbeiten)
  • Mögliche Zeugen

Der Verursacher der Lärmbelästigung hingegen muss mit einer Abmahnung durch den Vermieter und gegebenenfalls auch mit einer Kündigung rechnen.

Bei der Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche kann Ihnen z. B. ein Anwalt für Mietrecht helfen.

Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Franziska ist seit 2017 Mitglied der Redaktion von bussgeldkatalog.net. In ihren Textbeiträgen befasst sie sich vor allem mit Fragen des allgemeinen Ordnungswidrigkeitenrechts.

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Lärmbelästigung durch Musik und Bass
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Kommentare

  1. Markus sagt:

    Musik höre ich immer laut. Auch Nachts.
    Es ist mir s. egal.
    Wer Ruhe haben will soll nicht in einer Großstadt wohnen.

  2. Pauli sagt:

    Ich habe das Problem mit einem Technofreak. Auch wenn er seine Lautstärke als angemessen empfindet, mich bringen die Bässe – auch bei moderater Lautstärke- allerdings an den Rand der Verzweiflung. Meine Nerven liegen blank…Auch ich fühle mich nicht mehr wohl zuhause und fremdbestimmt..

  3. Jochen sagt:

    Wir haben hier mitten in der Innenstadt auch so einen Troll. Wenn man ihm sagt er soll die Fenster zu machen und die Musik leiser, wird man noch beleidigt und angeschrien. Ich rufe jetzt einfach immer nur noch die Polizei. Direkt die Cops. Das ist mir echt egal… wenn der mit seinem Scheiss Bass nicht aufhört muss man ihm halt seine Boxen wegnehmen. Zumal er der Meinung ist… er dürfe von 07-22 Uhr laute Musik hören xD. Der wird sich noch wundern.

  4. Sebastian sagt:

    Wie fast jeder Artikel zur Ruhestörung vermisst man auch hier einen Rat, wie man sich gegen lärmende Nachbarn außerhalb des eigenen Hauses wehren kann. Entweder gibt es da nichts oder man muss tatsächlich die Polizei rufen.

    Da würde ich empfehlen keine Kompromisse einzugehen oder gar zu warten. 5 Minuten nach 10 und dann sollte auch schon die 110 gewählt werden.

    Das Problem liegt auch an der Polizei, die sich scheut, Anzeigen an das Ordnungsamt zu richten. Ich vermute mal, da gibt es viele Lärm-Sympathisanten in der Polizei. Einer sagte mir sogar mal bei der 110, bis 4 Uhr in der Früh müsste ich den Bar-Lärm ertragen…es würde schon viel helfen wenn die Polizei von sich aus auf Ruhestörung Streife fahren würde.

    Achja, es gibt absolut keine Heilung von Depressionen durch laute Musik. Lediglich das Arschlochgefühl, die anderen Leuten richtig gut zu stören, mag manchen Leuten ein Hochgefühl bescheren. Das ist aber psychologisch und hat mit Minderwertigkeitskomplexen und fehlender Sozialer Anerkennung zu tun (oder halt wirklich, dass man ein Arschloch ist). Ansonsten würden ja Kopfhörer das Problem lösen, tun es aber ja nicht. :D

  5. Daniela sagt:

    Mein Problem: Geräuschkulisse in meinem Garten und zwar ständig von allen Seiten.
    Nachbar No. 1 mit ununterbrochenem Tatendrang immer am werklen mit sehr lauten Gartengeräten und Hobbytraktor, Mäher (auch in der freien Natur-Wildblumen haben keine Chance), Kreissäge, Motorsäge. Nachbar No 2 das gleiche. Krach alleine macht ja keinen Spass, man muss auch noch den Trecker tuckern lassen und die Luft verpesten…Anmerkung: 2 Hobbytraktoren-keine Landwirtschaft. Überall Golfrasen und Koniferen.
    Nachbar Nr. 3 – Ballermannschlager hinten im Garten und Techno vorne vor der Garage (seine erwachsenen Kinder) und das gleichzeitig. Wir sind ein alleinstehendes Ehepaar um die 60 mit eigenem Häuschen plus Garten. Wir haben eine Krebs- und Organtransplantations-Vorgeschichte und brauchen dringendst Ruhe. Unmöglich mit solchen Nachbarn ! Ich selber war Berufsmusikerin und konnte nie in meinem Proberaum mit offener Tür zum Garten proben (vorzugsweise Jazz, Chanson & Klassik).
    Der Musikgeschmack meiner Nachbarn ist Folter für mich !
    Diese Lärmbelästigung der Nachbarn findet ebenso in der Mittagsruhe, als auch in den Abendstunden statt. Meistens bis Ultimo (22 Uhr).
    Was kann ich tun ?
    Bin dankbar für jeden Ratschlag.
    PS: Ich kenne sehr viele Tonstudios.
    Die meisten befinden sich in Industriegebieten oder sind professionell abgedämmt.

  6. Sunny sagt:

    @anna Lol Als gewerbliche Muskiproduzentin sollte man sich vielleicht mal einen Raum dafür mieten und das nicht in der eigenen Wohnung betreiben…

  7. Icke sagt:

    Wer laute Musik braucht, wofür auch immer, der darf eben nicht in einer eng bebauten Wohngegend wohnen. Oder er/sie muss sich einen separaten Raum außerhalb suchen.
    Auch Berufsausübung innerhalb der Wohnung ist nicht zulässig, wenn dadurch andere Mieter gestört werden. Es hat ja auch niemand ein Sägewerk im Wohnzimmer. Und ich kann auch nicht einfach im Vorgarten Hammerwerfen üben.
    – Nicht jeder hat die gleichen Vorlieben, was Musikstil, Lautstärke, Klangabmischung angeht. Das muss man einfach akzeptieren. Wer meint, die Nachbarschaft missionieren zu müssen, der hat sehr schnell viele Feinde. Das trifft auch auf alle Egomanen und Grobschlacht-Haudraufs zu.
    Für die zwangsbeschallten Nachbarn ist das schiere Folter. Abgesehen davon, dass man sich nicht mehr „zuhause“ fühlt, wenn etwas so gewaltsam in die eigene Privatspäre eindringt und man nicht ausweichen kann.

  8. Salvatore sagt:

    Wie ist das mit der Zimmerlautstärke im Garten. In unserer Gartensiedlung hat einer eine Stereoanlage mit Bässen. Die Musik ist eigentlich nicht zu hören, aber die Bässe
    wummern weit über hundert Meter. Über Stunden. Teilweise jeden Tag. Buch lesen?
    vergessen. Kopfschmerzen? Aber ja? Miteinander reden? Ohne Ergebnis.

  9. Marina sagt:

    Naja wer depressiv ist und Musik braucht um sich zu entspannen, kann man ebenfalls entgegen, dass man dies ebenfalls sei und Ruhe bräuchte um selbst zu entspannen.

  10. Klenk sagt:

    Das hat sich ganz allgemein durchgesetzt, dass man das eigene Wohlbefinden unter Freiheit und Lebensqualität oder gar Berufsausübung verbucht und die Mitmenschen gerne und dauerhaft damit terrorisiert. Deshalb kein Profistudio, keine Kopfhörer. Die Macht am Lärmterror, das ist es.

  11. Stefan sagt:

    Dann musst du dir eben ein entsprechendes Tonstudio bzw Büro mieten…

  12. Stefan sagt:

    Dann musst du dir eben ein entsprechendes Tonstudio bzw Büro mieten…

  13. Anton sagt:

    Für so etwas gibt es dann ein Tonstudio. Als Reitlehrer lass ich meine Schüler ja auch nicht durch mein Wohnzimmer gallopieren. Wenn dein Beruf eine Belästigung für dein Wohnumfeld ist, dann gibt es Räumlichkeiten die für die Ausübung gedacht und geeignet sind.

  14. Max sagt:

    Dafür sollte man dann in ein Studio und nicht in seiner Wohnung die eigenen Wände und die des Nachbarn beben lassen. Resonanz…..

  15. Anna sagt:

    Zu meinem Leidwesen habe ich auch recht kranke Nachbarn, die meinen, ich hätte Spass am Hören ihrer Musik. Ich fühle mich da sehr hilflos, zumal ich von beiden Seiten beschallt werde. Dreht nicht der eine auf, dann tut’s gewiss der andere, das auch bis weit nach „Sendeschluss“. Dem einen sage ich seit Jahren, dass er sich Kopfhörer kaufen solle. Er nicht immer nur ab, erwidert, so wie der erste Schreiber auch, er brauche das, da er depressiv sei und sich entspannen müsse. Ich kann den anderen Kommentatoren nur zustimmen: wer seine Krankheiten ab anderen auslassen muss, gehört weggesperrt. So, und jetzt werde ich mich in die Anderen A…Gesichter kümmern.

  16. Acidonophat sagt:

    Ich finde das nicht in ordnung bin musik produzent und muss die musik lauter hören da ich si abmischen muss
    Und mit kopfhörer ist das unmöglich da ich die resonanz und schwingungen von räumlichkeiten brauche
    Wenn sich dr nachbar jeden nachmittag beschwert hindert mich an meiner arbeit als musiker und sound designer zu arbeiten !!!!!

  17. Claus sagt:

    Man kann die Infos kurz fassen: Zimmerlautstärke ist IMMER einzuhalten. Damit ich Mozart hören kann, wenn der Nachbar Hardrock hört.

  18. Dennis sagt:

    Kauf dir einfach Köpfhörer, du rücksichtsloser Mensch!

  19. Renee sagt:

    Hallo,

    Ich fand eure Seite sehr hilfreich und interessant. Allerdings wollte ich mal fragen, wie das aussieht, wenn es um eine Disco in der Nähe geht. Teilweise wird auch mitten in der Woche gefeiert obwohl am folgenden Tag kein Feiertag ist und am Wochenende wird sehr laut bis 8 Uhr morgens gefeiert, so dass Schlaf leider ganz auf der Strecke bleibt. Es ist teilweise so laut, dass bei uns Boden und Gegenstände vibrieren und es wird Richtung Morgen immer lauter. Müssen Discos nicht eigentlich isoliert sein? Die Disco liegt zudem auch noch in einem Keller und trotzdem werden die Nachbarhäuser belästigt.

    An wen kann man sich in so einem Fall wenden?

    Liebe Grüße

    Renee

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Renee,
      in diesem können Sie sich zum Beispiel an das Ordnungsamt wenden.

      – Die Redaktion

  20. Maria A. sagt:

    Bei mir geht das seit drei Jahren bis in die späte Nacht! Es sind Gewalt- und Ballervideos, es hat mich krank gemacht. Einige Zeit war einigermaßen Ruhe und der Bass war aus. Seit gestern ist er wieder an und den ganzen Tag über lief der ‚Shit‘! Wir haben sehr hellhörige Wände! Ich denke, daß das eine pathologische Sache ist! Diese Menschen haben keinerlei Empathie, dafür tun sie mir leid – aber ich werde mich künftig auch selber schützen!!!!

  21. Andreas sagt:

    Bezüglich: „Es gibt keine zeitliche Begrenzung, wann der Nachbar Musik hören darf. Allerdings muss er dabei immer die Zimmerlautstärke einhalten.“
    Gilt diese Regelung nur im Mietrecht oder auch für Hauseigentümer? Welches wäre hierzu gegebenenfalls die gesetzliche Grundlage (in Bayern, falls wichtig)?

  22. Peter sagt:

    Es ist schon dreist, seine eigene Rücksichtslosigkeit und damit die Duldung von Nachbarn mit angeblichen Depressionen legitimieren zu wollen.
    Es gibt Gesetze. Alles was über „Zimmerlautstärke“ hinausgeht, ist Ruhestörung.

  23. Marco K. sagt:

    Ist es denn auch erlaubt vor 22:00 Uhr die Polizei zurufen wenn die Musik permanent und tagtäglich zu hören istß

  24. Jürgen B. sagt:

    Laute Musik kann man doch auch mit Kopfhörern hören. Und zwar so laut, dass man danach nur noch alles dumpf hört und zwei Tage einen Tinnitus über sich ergehen lassen muss. Andernfalls, wer meint, seinen Lärmbedarf nur über Discoboxen befriedigen zu können, sollte sich eher fragen, ob er sich nicht in Wirklichkeit nur damit in der Nachbarschaft profilieren will. In jedem Fall muss die Wohnung ein geeigneter Rückzugsort sein, an dem man nicht den Verhaltensstörungen anderer ausgesetzt ist.

  25. Thorsten K. sagt:

    Hi,
    Gibt es eine DB Angabe,die Ruhestörung ist.ich wohne im Mehrfamilienhaus,aber Eigentumswohnung mit Garten.Ich höre gerne laut,wenn dann laut Musik,das ist jetzt ein Problem weil ich das zum abschalten brauche.Bin depressiv manchmal,und Musik ist ein sehr guter Rat von mir!
    LG

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Thorsten,

      die Musik ist stets in Zimmerlautstärke zu hören. Eine Angabe in Dezibel, die einen Grenzwert festlegt, gibt es nicht.

      – Die Redaktion

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