Lkw-Fahrverbot am Samstag: Was besagt es? Wo gilt es?

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 22. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Warum gibt es ein Samstagsfahrverbot für Lkw?

Während der Sommermonate gilt ein Samstagsfahrverbot für Lkw.
Während der Sommermonate gilt ein Samstagsfahrverbot für Lkw.

In Deutschland gibt es mehrere Fahrverbote, die die Lkw-Fahrer beachten müssen, wenn sie ein Bußgeld umgehen wollen. Das Lkw-Fahrverbot am Samstag geht in Deutschland bereits auf eine Verordnung aus dem Jahr 1985 zurück. Anders als das Sonn- und Feiertagsverbot, das vornehmlich dem Lärm- und Umweltschutz oder auch der Einhaltung der Sonntagsruhe dient, wurde das Samstagsfahrverbot für Lkw erlassen, um die Straßen während der Ferienzeit zu entlasten.

Da in dieser Zeit traditionell mit einem großen Verkehrsaufkommen zu rechnen ist, soll verhindert werden, dass Lkw-Kolonnen zusätzlich den Verkehrsfluss behindern und Staus verursachen. Weil es je nach Bundesland den größten Teil der Sommerferien abdeckt, wird das Fahrverbot für Lkw am Samstag mitunter auch als Ferienfahrverbot bezeichnet.

Doch an welchem Samstag gilt das Fahrverbot für Lkw und wen betrifft es? Dürfen in Deutschland manche Lkw am Samstag trotzdem fahren und wenn ja, welche? Wie lange dürfen die Lkw am Samstag fahren? Im folgenden Ratgeber sollen die wichtigsten Fragen rund um das Thema Lkw-Fahrverbot am Samstag beantwortet werden.

FAQ: Lkw-Fahrverbot am Samstag

Gibt es am Samstag ein Lkw-Fahrverbot?

Ein generelles Samstagsfahrverbot für Lkw gibt es in Deutschland nicht, allerdings sieht die Ferienreiseverordnung während der Hauptreisezeit entsprechende Einschränkungen vor.

Wann gilt gemäß Ferienreiseverordnung das Lkw-Fahrverbot am Samstag?

Das Lkw-Fahrverbot besteht an allen Samstagen zwischen dem 01.07. und 31.08. von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Allerdings findet dieses nur auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen Anwendung.

Auf welchen Streckenabschnitten gilt das Fahrverbot für Lkw?

Eine Übersicht der betroffenen Autobahnen und Bundesstraßen liefert diese Tabelle.

Sind alle Lkw vom Fahrverbot am Samstag betroffen?

Das Lkw-Fahrverbot am Samstag soll Staus verhindern.
Das Lkw-Fahrverbot am Samstag soll Staus verhindern.

Nein. Laut der Ferienreiseverordnung §1 (FerReiseV) gilt das Lkw-Samstagsfahrverbot, wie das Sonntagsfahrverbot, für jene Fahrzeuge, deren Gesamtgewicht die Marke von 7,5 Tonnen überschreitet oder die unabhängig ihres Gewichts einen Anhänger ziehen. Es sind die Fahrer dieser Wagen, die mit einem hohen Bußgeld rechnen müssen, wenn sie trotz Verbot an einem Samstag auf den gesperrten Straßen unterwegs sind.

Aber auch in der Gruppe der Lkw, die vom Fahrverbot am Samstag betroffen sind, sieht die Regelung Ausnahmen vor. Dies sind für gewöhnlich Lieferungen oder Wageninsassen, die aus bestimmten Gründen schnellstmöglich zum Zielort gebracht werden müssen. Hierbei ist zu beachten, dass der Fahrer die entsprechenden Bescheinigungen für den Transport mitführen muss, damit er sie der Polizei bei einer Kontrolle vorlegen kann. Andernfalls macht er sich einer Ordnungswidrigkeit schuldig.

In § 2 und 3 der Fernreiseverordnung (FerReiseV) ist definiert, welche Lkw vom Samstagsfahrverbot ausgenommen sind:

  • Fahrzeuge, die leicht verderbliche Waren transportieren (z.B. Obst, Fleisch- oder Milchprodukte)
  • Fahrzeuge, die lebende Tiere transportieren
  • Transporte, die zum kombinierten Güterverkehr Straße-Schiene gehören (max. Entfernung 200km)
  • Transporte, die zum kombinierten Güterverkehr Straße-Hafen gehören (max. Entfernung 150km)
  • Fahrzeuge der Unfall- oder Pannenhilfe
  • Fahrzeuge des Rettungsdienstes, Einsatzwagen der Feuerwehr, des Militärs oder der Polizei
  • Müllfahrzeuge, Straßenbaumaschinen etc.
  • Leerfahrten, die im Zusammenhang mit dem Transport leicht verderblicher Ware, lebender Tiere oder der Pannenhilfe dienen
Zudem besteht auch die Möglichkeit, durch eine Ausnahmegenehmigung das Lkw-Fahrverbot am Samstag zu umgehen. Die Bescheinigung muss bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragt werden, in deren Bezirk das Fahrzeug beladen wird oder der Antragsteller wohnt. Um eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten, müssen allerdings zwingende Gründe (nach §4 Absatz 1 FerReiseV) ins Feld geführt werden, die die Fahrt unvermeidlich machen. Der Verweis auf die große Konkurrenz unter den Transportunternehmen oder die wirtschaftliche Notwendigkeit reicht dafür in der Regel nicht aus.
Für welche Zeiten gilt am Samstag das Lkw-Fahrverbot?
Für welche Zeiten gilt am Samstag das Lkw-Fahrverbot?

Zu welchen Zeiten dürfen Lkw am Samstag nicht fahren?

Das Lkw-Fahrverbot gilt jeden Samstag während der Ferien, genauer gesagt vom 1. Juli bis zum 31. August auf allen Hauptreisestrecken, auf denen in der Urlaubszeit mit einem hohen Verkehrsaufkommen gerechnet wird. Das Lkw-Fahrverbot für den Samstag gilt jedoch nicht den gesamten Tag, sondern nur in der Zeit von 7 bis 20 Uhr. Bis 7 Uhr morgens und auch im Zeitraum von 20 bis 24 Uhr können die Lkw die Straßen wieder uneingeschränkt für den Warentransport nutzen. Ab 0 Uhr bleibt den Fahrern dann wieder nichts anderes übrig als ihre Wagen auf dem Rastplatz abzustellen, um nicht gegen das sonntägliche Fahrverbot zu verstoßen.

Neben dem Verbot zum LKW-Fahren am Samstag gibt es auch ein Sonn- bzw. Feiertagsfahrverbot. Dieses bezieht sich hierzulande auf folgende gesetzliche Feiertage:

Liste der gesetzlichen Feiertage in Deutschland
Neujahr01.01.
Karfreitag
Ostermontag
Tag der Arbeit01.05.
Christi Himmelfahrt
Pfingstmontag
Fronleichnam (nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland)
Tag der deutschen Einheit03.10.
Reformationstag (nur in Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Ahnalt, Schleswig-Holstein und Thüringen)30.10.
Allerheiligen (nur in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland)01.11.
1. Weihnachtsfeiertag25.12.
2. Weihnachtsfeiertag26.12.

Wo gilt am Samstag das Fahrverbot für Lkw?

In erster Linie sind Autobahnen vom Lkw-Fahrverbot in Deutschland betroffen. Jeden Samstag während der Ferienzeit werden sie in viel stärkerem Maße als sonst von Autofahrern frequentiert, die in den Urlaub fahren möchten. Dadurch bilden sich in dieser Zeit häufig Staus und der Verkehr kommt zum Erliegen. Deshalb sollen die Straßen durch das Lkw-Fahrverbot am Samstag möglichst für den Ferienreiseverkehr freigehalten werden.

Am Samstag gilt für Lkw ein Fahrverbot auf folgenden Strecken (§1, Absatz 2 FerReiseV):

AutobahnStreckenabschnitt

von
bis
A 1Autobahnkreuz Köln-WestLohne/Dinklage
A 2Autobahnkreuz OberhausenAutobahnkreuz Bad Oeynhausen
A 3Autobahnkreuz OberhausenAutobahnkreuz Köln-Ost
A 3Mönchhof DreieckAutobahnkreuz Nürnberg
A 5Darmstädter KreuzAnschlussstelle Karlsruhe-Süd
A 5Anschlussstelle OffenburgAutobahndreieck Neuenburg
A 6Anschlussstelle Schwetzingen-HockenheimAutobahnkreuz Nürnberg-Süd
A 7Anschlussstelle Schleswig/JagelHamburg-Schnelsen-Nord
A 7Anschlussstelle Soltau-SüdAnschlussstelle Göttingen-Nord
A 7Autobahndreieck Schweinfurt/WerneckAutobahnende Bundesgrenze Füssen
A 8Autobahndreieck KarlsruheAnschlussstelle München-Obermenzing
A 8Anschlussstelle München-RamersdorfAnschlussstelle Bad Reichenhall
A 9/ E 51Berliner Ring (Abzweig Leipzig/Autobahndreieck Potsdam)Anschlussstelle München-Schwabing
A 10Berliner Ring (außer: Anschlussstelle Berlin-Spandau bis Autobahndreieck Oranienburg; Autobahndreieck Spreeau bis Autobahndreieck Werder)
A 45Anschlussstelle Dortmund-SüdSeligenstädter Dreieck
A 61Autobahnkreuz MeckenheimAutobahndreieck Hockenheim
A 81Anschlussstelle Stuttgart-ZuffenhausenAnschlussstelle Gärtringen
A 92Autobahndreieck München-FeldmochingAnschlussstelle Oberschleißheim
A 92Autobahnkreuz NeufahrnAnschlussstelle Erding
A 93Autobahndreieck InntalAnschlussstelle Reischenhart
A 99Autobahndreieck München Süd-WestAutobahndreieck München/Eschenried
A 215Autobahndreieck BordesholmAnschlussstelle Blumenthal
A 831Anschlussstelle Stuttgart-VaihingenAutobahnkreuz Stuttgart
A 980Autobahnkreuz AllgäuAnschlussstelle Waltenhofen
A 995Anschlussstelle SauerlachAutobahnkreuz München-Süd
B 31Anschlussstelle Stockach-Ost auf der A 98Anschlussstelle Sigmarszell auf der A 96
B 96/ E251Neubrandenburger RingBerlin

Gibt es auch in anderen Ländern ein Samstagsfahrverbot für Lkw?

Wo dürfen Lkw am Samstag fahren?
Wo dürfen Lkw am Samstag fahren?

Auch in anderen Ländern innerhalb Europas wird die Fahrt der Lkw am Samstag teilweise eingeschränkt. In Österreich beispielsweise dürfen die Lastkraftwagen ab einem Gewicht von 7,5 Tonnen oder mehr als 3,5 Tonnen, wenn sie mit Anhänger fahren, samstags generell ab 15 Uhr nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen. Dieses Verbot gilt im Gegensatz zum Lkw-Fahrverbot in Deutschland an jedem Samstag und für alle Straßen unabhängig davon, ob Ferienzeit ist oder nicht. In der Zeit vom 1. Juli bis zum 26. August gilt allerdings auch hier ein erweitertes Samstagsfahrverbot infolge der Ferien, sodass jeden Samstag bereits ab 10 Uhr die Straßennutzung für Lkw verboten ist.

  • B 178
  • B 320
  • B 177
  • B 179
  • B 181

In der Schweiz gibt es hingegen kein generelles Samstagsfahrverbot. Hier müssen die Lastkraftwagenfahrer lediglich die Sonn- und Feiertagsregelung beachten. Darüber hinaus besteht in der Zeit von 22 bis 5 Uhr ein nächtliches Fahrverbot.

In Frankreich beginnt das Sonntagsfahrverbot bereits am Samstag ab 22 Uhr und gilt für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen. Ansonsten wird zur Ferienzeit ein Lkw-Fahrverbot ausgesprochen. 2017 blieben die Straßen am Samstag, den 16 Juli bis zum 6. August von 7 bis 19 Uhr größtenteils lastwagenfrei. In Ungarn gibt es von Juli bis August ein Lkw-Fahrverbot für den Samstag. Dies betrifft alle Fahrzeuge ab 7, 5 Tonnen von 15 bis 24 Uhr.

Andernorts gelten besondere Einschränkungen nur innerhalb der Hauptstädte (z.B. London, Kiew) oder auf überlasteten Streckenabschnitten (bspw. Rumänien). Da die Regelungen demnach keineswegs einheitlich sind, sollte sich jeder Lastkraftwagenfahrer vorab darüber informieren, ob auf seiner Route mit zusätzlichen Einschränkungen zu rechnen ist.

Über den Autor

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Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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