FAQ: Parken im Kreuzungsbereich
Beim Parken im Kreuzungsbereich ist darauf zu achten, dass der vorgeschriebene Abstand zur Kreuzung eingehalten wird. Laut StVO muss beim Parken an der Kreuzung mindestens 5 Meter, bei baulichen Radwegen 8 Meter Abstand gehalten werden. Dies gilt auch in Tempo-30-Zonen.
Ja, an sogenannten T-Kreuzungen ist das Parken erlaubt. Allerdings gilt die Parkerlaubnis nur auf der Seite, auf der eine durchgehende Fahrbahnkante vorhanden ist.
Nein, es ist keine Straftat. Es muss jedoch mit einem Bußgeld und eventuell mit zusätzlichen Kosten gerechnet werden. Während sich das Bußgeld auf maximal 30 € beläuft, können zusätzliche Kosten diesen Betrag erhöhen. Den ausführlichen Bußgeldkatalog zum Parken und Halten finden Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
Bußgelder fürs Parken im Kreuzungsbereich
Verstoß | Bußgeld (in €) |
---|---|
weniger als 5 Meter vor der Kreuzung/Einmündung gepark | 10,00 |
mit Behinderung | 15,00 |
länger als 3 Stunden | 20,00 |
länger als 3 Stunden mit Behinderung | 30,00 |
weniger als 5 Meter hinter der Kreuzung/Einmündung geparkt | 10,00 |
mit Behinderung | 15,00 |
länger als 3 Stunden | 20,00 |
länger als 3 Stunden mit Behinderung | 30,00 |
weniger als 8 Meter vor der Kreuzung/Einmündung geparkt, obwohl in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist | 10,00 |
mit Behinderung | 15,00 |
länger als 3 Stunden | 20,00 |
länger als 3 Stunden mit Behinderung | 30,00 |
Parken im Kreuzungsbereich
Einen Parkplatz zu finden, ist oft eine stressige und nervenaufreibende Herausforderung. Teure Parkhäuser und überfüllte Straßen führen dazu, dass Autofahrer oft auf der nächstbesten Freifläche parken, vor allem wenn es kein eindeutiges Parkverbot gibt.
Besondere Vorsicht gilt beim Parken an einer Kreuzung. Denn Parken im Kreuzungsbereich ist laut StVO verboten. Doch was genau besagt die Straßenverkehrsordnung und gibt es Ausnahmen von dieser Regel?
Abstandsregelungen im Kreuzungsbereich
Der Kreuzungsbereich beschreibt die Kreuzung selbst sowie einen Teil der Strecke vor und hinter der Kreuzung. Laut § 12 Abs. 3 StVO ist das Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 Meter verboten. Wenn in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, sind es sogar 8 Meter. Im Kreuzungsbereich zu parken ist zu vermeiden, weil sonst Bußgelder und weitere Kosten drohen.
Das bedeutet: Auf Freiflächen an Kreuzungen dürfen Sie parken, wenn Sie den vorgeschriebene Abstand einhalten. Ob Parken vor der Kreuzung oder dahinter – der Abstand muss mindestens 5 Meter betragen. Wenn ein Radweg vorhanden ist, müssen Sie 8 Meter Abstand halten.
Der Grund für diesen Abstand ist die Sicherheit im Straßenverkehr. Die 5 bzw. 8 Meter ermöglichen Autofahrern eine bessere Sicht auf die Kreuzung. Kreuzungen werden nicht nur von Autofahrern, sondern auch von Fußgängern und Radfahrern genutzt. Beeinträchtigte Sicht durch falsches Parken kann deshalb schwerwiegende Folgen haben.
Kreuzungen in Tempo-30-Zonen
Das Parkverbot nicht nur für schnell befahrene Kreuzungen, sondern auch im Kreuzungsbereich einer Zone mit Tempolimit 30. Diese sind oft Wohngebiete, also Zonen, in denen verstärkter Fuß- und Radverkehr stattfindet. Hier ist es daher auch wichtig, die Sicherheit des Straßenverkehrs zu gewährleisten und den Abstand beim Parken an der Kreuzung sicherzustellen.
Mit welchen Sanktionen ist bei Verstößen zu rechnen?
Eine Straftat ist das Parken im Kreuzungsbereich nicht, selbst wenn es zu einem Unfall kommt. Parken Sie an Kreuzungen, ohne den Abstand einzuhalten ist mit einem Bußgeld zu rechnen. Doch was kostet Parken im Kreuzungsbereich eigentlich?
Wenn Sie im Kreuzungsbereich weniger als 5 Meter von der Kreuzung entfernt geparkt haben, beträgt das Bußgeld 10 €. Wenn Sie dabei andere Fahrer behindern oder die Parkdauer länger als 3 Stunden ist, erhöht sich das Bußgeld.
Wie hoch die Bußgeldstrafe genau ist, zeigt Ihnen die obige Tabelle. Neben Bußgeld können auch Abschleppkosten anfallen, die den zu zahlenden Betrag vergrößern.
Sonderfall: Parken im Kreuzungsbereich einer T-Kreuzung
Nicht alle Kreuzungen unterliegen dem Parkverbot. Die T-Kreuzung, auch Einmündung genannt, ist eine Kreuzung, bei der nur eine der beiden aufeinander treffenden Straßen weiter verläuft, ist ein Sonderfall. Das Parkverbot im Kreuzungsbereich gilt hier nur an bestimmten Stellen.
Im Bild sehen Sie, in welchen Bereichen Sie den Abstand von 5 Metern halten müssen. Auf der Seite, auf der eine durchgehende Fahrbahnkante vorhanden ist, ist das Parken erlaubt. Auf dem Bild anbei, ist die obige Fahrbahnkante durchgehen. Hier darf also geparkt werden. Es wird trotzdem Vorsicht geboten, da nur ein Teil der Kreuzung zum Parken verfügbar ist.
Auch hier gilt: Beeinträchtigt das Parken auf der T-Kreuzung die Sicht anderer Auto- oder Radfahrer, sollte man besser einen anderen Parkplatz suchen.
Video zum Halten und Parken
Quellen und weiterführende Links
Weitere Ratgeber