Parkscheibe nachstellen: Kann dafür ein Bußgeld drohen?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 17. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

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FAQ: Parkscheibe nachstellen

Ist es erlaubt, dass Sie die Parkscheibe nachstellen?

Nein, haben Sie die vorgegebene Höchstparkdauer erreicht, dürfen Sie gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) die Parkscheibe nicht weiterdrehen.

Warum darf man eine Parkscheibe nicht weiterdrehen?

Durch die Begrenzung der Höchstparkdauer soll sichergestellt werden, dass zahlreiche Personen eine Parkfläche nutzen können. Wollen Sie weiterhin auf dem entsprechenden Stellplatz parken, ist es daher erforderlich, eine Runde um den Block zu drehen und dadurch einen neuen Parkvorgang zu beginnen. Andere Verkehrsteilnehmer erhalten so die Chance, den Parkplatz zu beanspruchen.

Droht ein Bußgeld, wenn ich die Parkscheibe nachstelle?

Wird die Parkscheibe nicht korrekt eingestellt, kann dies gemäß Bußgeldkatalog ein Verwarnungsgeld nach sich ziehen. Abhängig von der Parkdauer belaufen sich die Geldsanktionen auf 20 bis 40 Euro.

Bußgeldtabelle: Parkscheibe weiterdrehen

TBNRTat­be­standBußgeld (€)
113320Sie park­ten bei Zei­chen 314 / 315, ohne die durch Zu­satz­zei­chen vor­ge­schrie­bene Park­schei­be (Bild 318) rich­tig ein­ge­stellt zu ha­ben.20
113321… länger als 30 Mi­nu­ten25
113322… länger als 1 Stun­de30
113323… länger als 2 Stun­den35
113324… länger als 3 Stun­den40

Parkscheibe nachstellen: Ist dies erlaubt?

Darf man die Parkscheibe nachstellen?
Darf man die Parkscheibe nachstellen?

Ist beim Parken die Parkdauer zeitlich begrenzt, müssen Fahrzeugführer ihre Ankunft in der Regel mithilfe einer Parkscheibe ausweisen. Dauert ein Termin oder eine Erledigung länger, besteht allerdings die Gefahr, dass die zulässige Parkdauer überschritten wird und ein Knöllchen droht. Um dieses und die damit verbundene Geldsanktion zu vermeiden, könnten Autofahrer die Parkscheibe nachstellen. Doch ist dies erlaubt?

Schreiben Verkehrsschilder eine zulässige Höchstparkdauer vor, darf diese nicht überschritten werden und es gilt den entsprechenden Stellplatz zu verlassen. Damit ein neuer Parkvorgang beginnen kann, müssen andere Verkehrsteilnehmer die Möglichkeit erhalten, den Parkplatz in Anspruch zu nehmen. Dies ist nicht der Fall, wenn Fahrzeugführer lediglich die Parkscheibe nachstellen. Stattdessen gilt es eine Runde um den Block zu drehen. Ist der Parkplatz dann immer noch frei, kann das Fahrzeug dort abgestellt und die Parkscheibe neu eingestellt werden. 

Wichtig! Es reicht nicht aus, lediglich etwas aus der Parklücke herauszufahren und dann wieder einzuparken. Denn durch dieses Vorgehen erhält kein anderer Verkehrsteilnehmer die Möglichkeit, sein Fahrzeug dort abzustellen.

Können fürs Nachstellen der Parkscheibe Sanktionen drohen?

Ein Verwarngeld kann drohen, wenn Sie dabei erwischt werden, wie Sie die Parkscheibe weiterdrehen.
Ein Verwarngeld kann drohen, wenn Sie dabei erwischt werden, wie Sie die Parkscheibe weiterdrehen.

Wird der Beginn der Parkzeit beim Parken auf entsprechend gekennzeichneten Parkflächen nicht vorschriftsgemäß angeben, stellt dieser Verstoß gegen die StVO eine Ordnungswidrigkeit dar. Welche Sanktionen in einem solchen Fall drohen, legt dabei der Bußgeldkatalog fest. So müssen Autofahrer, die die Parkscheibe weiterdrehen, mit Kosten zwischen 20 und 40 Euro rechnen.

Wie hoch das Verwarnungsgeld im Einzelnen ausfällt, wenn Sie unerlaubt die Parkscheibe nachstellen, hängt von davon ab, wie sehr die zulässige Parkdauer überschritten wurde bzw. wie lange ohne korrekt eingestellte Parkscheibe geparkt wurde. Der Gesetzgeber unterscheidet dabei zwischen folgenden Zeiträumen:

  • Bis 30 Minuten
  • Über 30 Minuten
  • Über 1 Stunde
  • Über 2 Stunden
  • Über 3 Stunde

Doch können die Mitarbeiter des Ordnungsamtes überhaupt erkennen, wenn Autofahrer die Parkscheibe nachstellen? Tatsächlich werden mitunter die Reifen mit Kreide markiert, um herauszufinden, ob ein Fahrzeug bewegt wurde.

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Das Team von bussgeldkatalog.net wird seit 2016 durch Nicole verstärkt. Dafür befasst sie sich unter anderem mit den geltenden Verkehrsregeln, dem Ablauf von Bußgeldverfahren und den Vorgaben zum Jugendschutz.

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