Punkte in Flensburg: Verfall und Verjährung

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 9. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

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Wann verfallen die Punkte in Flensburg?

Um herauszufinden, wann die Punkte verfallen, bedarf es keiner komplizierten Rechnung mehr.
Um herauszufinden, wann die Punkte verfallen, bedarf es keiner komplizierten Rechnung mehr.

Mit der Reform des Punktesystems im Mai 2014 wurde auch die Regelung vereinfacht, nach der die Punkte in Flensburg verfallen. Während der Punkteverfall in Flensburg zuvor durch den Erhalt neuer Punkte gehemmt werden konnte, fällt diese Regelung nunmehr weg.

Wann verjähren die neuen Punkte in Flensburg?

Nach der Reform 2014 erhaltene Flensburg-Punkte verfallen je nach Vergehen nach zweieinhalb, fünf oder zehn Jahren. Haben Sie zum Beispiel einen Punkt aus einer Ordnungswidrigkeit erhalten, wird dieser nach zweieinhalb Jahren von Ihrem Punktekonto gestrichen. Zwei Punkte in Flensburg verjähren nach fünf Jahren und drei Punkte nach zehn Jahren.

Video: Verjährungsfrist von Punkten

Wann verfallen Punkte in Flensburg? Im Video erfahren Sie es!
Wann verfallen Punkte in Flensburg? Im Video erfahren Sie es!

FAQ: Punkteverfall

Wann verjähren Punkte in Flensburg?

Bei der Verjährung der Punkte in Flensburg wird zwischen Punkten unterschieden, die Sie vor der Reform im Jahr 2014 erhalten haben, und jenen, die Ihnen danach erteilt wurden. Alte Punkte verfallen demzufolge auch noch nach den alten Tilgungsfristen.

Wann verfielen die Punkte vor der Reform?

Punkte, die Sie vor der Reform für eine Ordnungswidrigkeit erhalten haben, verjährten nach 2 Jahren. 5 Jahre dauerte es, bis Punkte für eine Straftat als verjährt galten. Punkte, die Sie für Straftaten mit Führerscheinentzug bekamen, verfielen nach 10 Jahren.

Wann kommt es bei Punkten nach der Reform zur Verjährung?

1 Punkt verjährt seit der Reform nach 2,5 Jahren. 2 Punkte, die nach der Reform im Fahreignungsregister eingetragen wurden, verfallen nach 5 Jahren. Nach 10 Jahren kommt es zur Verjährung von 3 Punkten.

Wann werden die alten Punkte in Flensburg gelöscht?

Der Punktestand des Verkehrszentralregisters (VZR) wurde mit der Reform 2014 in das neue Punktesystem umgerechnet und in das Fahreignungsregister (FAER) übertragen.

Umrechnung von alten Punkten Mai 2014

Alter Punktestand (VZR)Neuer Punktestand (FAER)
1 bis 31
4 bis 52
6 bis 73
8 bis 104
11 bis 135
14 bis 156
16 bis 177
18 oder mehr8

Doch wie funktioniert die Verjährung alter Punkte in Flensburg?

Der Verfall der Punkte in Flensburg, die Sie noch vor Mai 2014 erhalten haben, orientiert sich nach wie vor an dem alten System. Die Jahreszahlen entsprechen bis auf den ersten Fall den neuen: ein Punkt verjährt nach zwei Jahren, zwei Punkte nach fünf Jahren, drei Punkte nach zehn Jahren.

Der Unterschied im alten System war jedoch, dass der Erhalt neuer Punkte die Verjährungsfristen der anderen Punkte gehemmt hat. Die Verjährung der Punkte begann somit von Neuem. Punkte, die Sie nach der Reform erhalten haben, haben diese hemmende Wirkung allerdings nicht mehr.

Tilgungsfristen der Punkte

Punkte (nach Vergehen)Verfall von Punkten ab Mai 2014Verfall von Punkten vor Mai 2014
1 Punkt
(Ordnungs­widrig­keiten)
2,5 Jahre2 Jahre
(+ Hem­mung durch weiteren Punkt)
2 Punkte
(Straf­taten ohne oder Ordnungs­widrig­keiten mit Ent­zug vom Führer­schein)
5 Jahre5 Jahre
(+ Hem­mung durch weiteren Punkt)
3 Punkte
(Straf­taten mit Ent­zug vom Führer­schein)
10 Jahre10 Jahre
(+ Hem­mung durch weiteren Punkt)

Auskunft über die Verjährung der Punkte in Flensburg

Wenn Sie sich im Allgemeinen unsicher sind über Ihren Punktestand und den Zeiten, zu denen in Flensburg die Punkte verfallen sollen, können Sie jederzeit beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine kostenlose Auskunft anfordern. Auf dem Auskunftsbogen des Fahreignungsregisters finden Sie neben Angaben zum Punktestand auch die jeweilige Tilgungsfrist der Punkte.

Aktive Löschung der Punkte in Flensburg ist möglich: Über die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar können Sie maximal einen Punkt alle fünf Jahre abbauen.

Sie können auch aktiv Punkte in Flensburg löschen lassen. Befinden sich maximal fünf Zähler auf Ihrem Flensburger Konto, haben Sie die Möglichkeit, über die Teilnahme an einem kostenpflichtigen Fahreignungsseminar den Punkteabbau zu vollziehen. Sie können jedoch maximal einen Punkt alle fünf Jahre tilgen lassen.

Wann werden die Punkte endgültig gelöscht?

„Durch die Überliegefrist soll sichergestellt werden, dass Taten, die Auswirkungen auf den Punktestand haben, auch dann noch zur Ermittlung des Gesamtpunktestandes herangezogen werden können, wenn die Speicherung im FAER erst nach Ablauf der Tilgungsfrist einer bereits gespeicherten punkterelevanten Entscheidung erfolgt.“ (KBA)

Werden Punkte in Flensburg aufgrund der Verjährung gelöscht, bleibt auch die Löschung im System des Fahreignungsregister (FAER) ein weiteres Jahr gespeichert. Dies wird Überliegefrist genannt.

Überliegefrist nach der Verjährung: Die Löschung der Punkte wird noch ein Jahr gespeichert.
Überliegefrist nach der Verjährung: Die Löschung der Punkte wird noch ein Jahr gespeichert.

Grund für die Speicherung ist, dass Sie gegebenenfalls noch vor der Löschung der Punkte in Flensburg einen weiteren Verstoß begangen haben, der mit einem oder mehr Punkten geahndet werden kann. Da die Gültigkeit der Punkte in Flensburg auf den Tag des Verkehrsverstoßes zurückdatiert werden, können während der Zeit der polizeilichen Ermittlung oder Gerichtsverfahren gelöschte Punkte relevant sein.

Die Überliegefrist, also der gespeicherte Punkteverfall, dient damit dazu, den jeweils tatzeitpunktrelevanten Punktestand rekonstruieren zu können.

Beispiel:
Sie haben zum Zeitpunkt eines Verkehrsverstoßes bereits sieben Punkte auf Ihrem Punktekonto in Flensburg. Ein Punkt wird noch vor Verhängung der Strafe und der Erteilung eines weiteren Punktes gelöscht. Damit befinden sich nunmehr sechs Zähler auf dem Konto. Die Löschung wird jedoch aufgrund der Überliegefrist gespeichert. Nach der Löschung wird Ihnen ein weiterer Punkt aus dem neuen Verfahren erteilt. Sie hätten theoretisch wieder nur sieben Punkte. Doch da der neu erteilte Punkt aus einem Verstoß stammt, der vor der Löschung stattfand, und der Punkt damit zurückdatiert wird, hatten Sie zum Zeitpunkt der Ordnungswidrigkeit einen Punktestand von insgesamt acht. Damit droht der Entzug der Fahrerlaubnis und Sie müssen auf Ihr Auto verzichten.

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.net-Teams. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seitdem, um verbraucherfreundliche Texte zu verschiedensten Rechtsfragen im Verkehrsrecht zu schreiben.

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Punkte in Flensburg: Verfall und Verjährung
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Kommentare

  1. Brandt sagt:

    Hallo, ich habe insgesamt 4 Punkte. Ich habe im Juli 2016 2 Punkte bekommen und im Juni 2017 2 Punkte. Wann verjähren die ersten beiden Punkte? Bitte um Rückmeldung. Vielen Dank.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Brandt,

      die Punkte verfallen jeweils nach 5 Jahren ab dem Zeitpunkt der Ordnungswidrigkeit. Wenn Sie unsicher sind, wann genau Ihre Punkte verfallen, können Sie jederzeit einen kostenlosen Antrag auf Auskunft aus dem Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg stellen.

      In unserem Artikel über das Punkte abfragen können Sie weitere Details dazu erfahren.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  2. Heiko sagt:

    Hallo ,mal eine Frage,werden alle Punkte mit 1Punkt bewertung nach 2 1/2 jahren gelöscht oder nur 1 Punkt
    Habe zwei Punkte mit 1punkt Bewertung und einen mit 2Punkte Bewertung.meine frage wann verfallen die

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Heiko,

      1 Punkt verjährt nach zweieinhalb Jahren, 2 Punkte verjähren nach 5 Jahren.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  3. Nil sagt:

    Hallo,
    ich habe 2014 nach Mai, 3.Punkte bekommen während meiner Probezeit. Jedoch wurde mir mein Führerschein nicht entzogen. Ich musste lediglich ein‘ Aufbauseminar besuchen. Daraufhin wurde meine Probezeit natürlich verlängert. Gilt dies dann trotzdem als „Straftat“?
    Leider kann ich mich nicht mehr erinnern was der Grund für diese 3 Punkte waren.

    Danke und Gruß

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo,

      3 Punkte erhalten Personen, wenn sie eine Straftat begehen. Das heißt nicht, dass der Erhalt von 3 Punkten eine Straftat ist. Punkte können sich auch ansammeln.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  4. Frank sagt:

    Hallo, ich bin im November 2017 mit 23 Km/h zu schnell auf der Autobahn geblitzt worden, nun meine frage: werde ich den Führerschein verlieren wenn ich innerhalb der nächsten 3 1/2 Jahre wieder eine Ordnungswidrigkeit erhalte zum Beispiel wieder 23 Km/h zu schnell auf der Autobahn?
    Ich habe bis jetzt keine Punkte in Flensburg.
    Vielen Dank im voraus

    Mit freundlichen Grüßen
    Frank

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Frank,

      als Wiederholungstäter gelten Sie nur, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten zweimal mit mehr als 26 km/h geblitzt werden. In allen anderen Fällen erwarten Sie die normalen Sanktionen.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  5. Sabina sagt:

    Hallo, kann mir bitte jemand helfen? Wann verfallen meine Punkte:
    Tattag 06.11.2012 – Rechtskr. 06.05.2015 2 Pkte
    Tattag 21.12.2015 – Rechtskr. 23.02.2016 1 Pkt
    Tattag 17.04.2016 – Rechtskr. 28.10.2016 1 Pkt.
    Vielen Dank im voraus für die Hilfe.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Sabina,

      wie im Text erwähnt verjähren Ihre 2 Punkte voraussichtlich nach 5 Jahren und die Einzelpunkte jeweils nach 2,5 Jahren nach Rechtskraft.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

    2. Petra B sagt:

      hallo
      mein Mann hat heute eine Ermahnung der Behörde bekommen da 5 Punkte vorliegen

      7.4.2014….2 Punkte
      3.3.2017….1 Punkt
      6.7.2017…1Punkt
      14.7.2017….1 Punkt

      wann verfallen welche Punkte
      Danke für euro Info schonmal im vorraus

      1. bussgeldkatalog.net sagt:

        Hallo Petra,

        1 Punkt verfällt nach zweieinhalb Jahren, 2 Punkte nach 5 Jahren. Bei insgesamt 5 Punkten können Sie freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmen und dadurch Punkte abbauen.

        Das Team von bussgeldkatalog.net

  6. Thomas H. sagt:

    Hallo, ihr alle,
    ich wollte über diese Seite einmal meinen Punktestand abfragen. Ich denk, dass ich 2 Punkte habe (50000 Fahrkilometer pro Jahr). Doch für diese Abfrage will die Behörde knapp 30,-€ haben. Ist es nicht eine Sauerei das die Behörden, welche ohnehin von unseren Steuergeldern gespeist werden, für jeden kleinen Mist groß die Hand aufhalten? Das ist Finanzdiktatur! Und den Staat interessieren solche finanziellen Auswüchse auch bei anderen Behörden natürlich nicht. Vielleicht hilft das Ergebnis der Bundestagswahl ein wenig beim nachdenken wie der deutsche Steuerzahler geschröpft wird.
    Gruß Thomas

  7. Vanessa sagt:

    Hallo, ich habe im 1. mai 2016 ein Punkt bekommen wegen Handy am Steuer. Und dieses Jahr in mai habe ich wieder einen Punkt bekommen wegen Handy am Steuer und am 27.7.17. sind meine Punkte 2020 komplett weg ? Lg
    1.5. 16 Handy am Steuer 5.5.2017 Handy am Steuer 28.7.17

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Vanessa,

      wann die Punkte verfallen, können Sie dem obigen Ratgeber entnehmen.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  8. Kratz sagt:

    Hallo,

    ich habe in den letzten Jahren folgende Punkte erhalten: 03/2014 – 1 Punkt, 05/2014 – 2 Punkte, 02/2015 – 1 Punkt, 01/2017 – 1 Punkt.

    Wann verfallen diese? Verfallen die Punkte nur „gesammelt“ oder nach und nach?
    Danke für eine Auskunft!

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Kratz,

      die Punkte verfallen jeder für sich. Verstöße mit einem Punkt nach 2,5 Jahren, mit zwei Punkten nach fünf Jahren und mit drei Punkten nach 10 Jahren. Eine Hemmung des Punkteverfalls gibt es nicht mehr.

      – Die Redaktion

  9. Xxx sagt:

    Hallo,
    ich habe dazu folgende Frage,
    wenn man 2014 4 Punkte hatte bekam man ja eine.verwarnung ,nehmen wir jetzt mal an es käme noch ein Punkt dazu müsste man nicht dann auch einen Brief bekommen?

    MFG

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo,

      bei 4-5 Punkten bekommen Sie eine Ermahnung. Ab 6 Punkten folgt eine schriftliche und kostenpflichtige Verwarnung.

      – Die Redaktion

  10. Chris sagt:

    Hallo, ich habe 2011 zweimal 1 Punkt und einmal 3 sowie 2013 nochmal 3 Punkte erhalten.
    Diese 8 Punkte wurden dann in 4 Punkte nach der neuen Rechnung umgewandelt.
    2015 bekam ich dann nochmal 1 und 2 dazu.
    Stehe ich nun tatsächlich noch bei 7 Punkten?
    Danke für die Antwort

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Chris,

      die alten Punkte müssten spätestens 2018 getilgt sein. Der eine Punkt von 2015 verfällt nach 2,5 Jahren und die zwei Punkte nach 5 Jahren. Somit kann es durchaus sein, dass Sie derzeit 7 Punkte haben. Wenden Sie sich bestenfalls an das KBA. Dort können Sie eine Punkteabfrage stellen.

      – Die Redaktion

  11. Kairn sagt:

    Hallo, bin am 03.01.2017 innerorts mit 25 km zu schnell geblitzt worden. Denke bekomme jetzt 80 Euro Strafe und 1 Punkt. Meine Frage wann verjährt der Punkt wieder und darf ich meiner Tochter begleitendes Fahre noch machen?

  12. R. sagt:

    Habe im November 2012 einen Strafzettel bekommen. Ordnungswidrigkeit 3 Punkfe + 1 Monat Entzug der Fahrerkaubnis (war zu schnell)
    Wann verfallen meine Punkte

    Gruß Helmut

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo,

      der Verfall der Punkte in Flensburg, die Sie noch vor Mai 2014 erhalten haben, orientiert sich in der Regel nach wie vor an dem alten System. Die Jahreszahlen entsprechen bis auf den ersten Fall den neuen: ein Punkt verjährt nach zwei Jahren, zwei Punkte nach fünf Jahren, drei Punkte nach zehn Jahren.

      – Die Redaktion

  13. Robert L sagt:

    Hallo hab auch mal eine frage ich habe im Mai 2014 1punkt wegen rotlichtverstoß ohne Gefährdungen bekommen und jetzt anscheind einen wegen zu hoher Geschwindigkeit ist der von 2014 jetzt schon verjährt bzw verfällt der trotzdem im Mai 2017 oder haben Ich die 2 Punkte jetzt nochmal 2 Jahre? Tut mir leid aber ich werde da oben irgendwie nicht schlauer

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Robert,

      seit der Reform 2014 verfallen Punkte in der Regel unabhängig voneinander.

      – Die Redaktion

  14. Guel sagt:

    Hallo wer kann mir das beantworten hatte 10 Punkte 2012 sind bis jetzt paar erfallen ?weil ich jetzt mit Handy geplizt wurden bin Inder Hand aber hatte nicht telefonieret nach 4 Jahren das erste mal was droht mir denn jetzt

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Guel,

      wann Punkte verfallen, hängt davon ab, für welche Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftaten sie verhängt worden sind. Das Telefonieren mit einem Handy während des Autofahrens wird in der Regel mit 60 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg sanktioniert.

      – Die Redaktion

  15. Erkan sagt:

    Hallo meine frage wäre!was kommt auf mich zu wenn ich innerhalb von 1 monat 2 mal wegen abstandverhalten strafe bekomme ?

  16. OliGn sagt:

    Hallo,

    vor 2 Monate habe ich 1 Punkt bekommen. Heute habe ich wieder 1 Punkt bekommen.
    Jeder einziges Punkt verfällt nach 2,5 Jahre?
    Dann wären 2 Punkte vom 2016 schon ab Mitte Januar 2019 schon löschen?

    Mit freundlichen Grüßen

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo OliGn,

      ein Punkt, der für eine Ordnungswidrigkeit vergeben worden ist, verfällt nach 2,5 Jahren. Hinzu kommt allerdings noch ein Jahr Überliegefrist. In dieser Zeit ist der Punkt zwar nicht mehr auf dem Konto, wird jedoch noch gespeichert.

      – Die Redaktion

      1. OliGn sagt:

        Hallo, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Das heißt, ab Februar 2020 ist es endgültig, beide Punkte zu löschen und nicht mehr speichern?
        Warum gibt „Überliegefrist“? Welche hat Vorteile bzw Nachteile?

        Mfg Oliver

        1. bussgeldkatalog.net sagt:

          Hallo OliGn,

          ein Punkt (für einen 1-Punkt-Verstoß) wird, aufgrund der Überliegefrist, erst endgültig nach 3,5 Jahren gelöscht. Die Überliegefrist soll sicherstellen, dass der Punktestand immer korrekt ist, auch wenn die Eintragung von Punkten sich verzögern sollte.

          – Die Redaktion

  17. Olga sagt:

    Hallo,
    ich habe 4 Punkte und nun bekomme ich noch ein Punkt wegen Handy am Steuer dazu. Wie ich es verstanden habe, verfallen die Punkte erst nacht 2,5 Jahren.
    Verfallen dann alle Punkte nach 2,5 Jahren?
    Wenn ich in den 2,5 Jahren noch weitere Ordnungswidrigkeiten begegnen werde, aber ohne weiteren Punkt, verfallen die dann trotzdem?
    Vielen Dank für die Antwort im Voraus.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Olga,

      wann Punkte verfallen, hängt von der Art der Verstöße und dem Zeitpunkt ab, an dem die Punkte erhalten wurden.
      Nur Verstöße, die mit einem Punkt geahndet werden, verfallen nach 2,5 Jahren.

      – Die Redaktion

  18. Martina sagt:

    Hallo,
    ich wurde im April 2014 mit 37 km/h und im Februar 2015 mit 27 km/h zu schnell geblitzt, beides auf BAB. Wenn ich gemäß der obigen Angaben rechne, müsste ich aus 4/14 1 Punkt (vorher 3) haben plus 1 Punkt aus 2/15. Der Punkt aus 4/14 verfällt nach 2 Jahren plus „Hemmung“ und der Punkt aus 2/15 nach 2 1/2 Jahren. Wie lange ist die „Hemmung“? Nur ein 1/2 Jahr oder bis der zweite Punkt verfällt?
    Danke im Voraus für die Antwort.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Martina,

      Punkte vor Mai 2014 können nicht durch neue Punkte gehemmt werden. Sie verfallen nach den alten Regeln.

      – Die Redaktion

  19. Ralf sagt:

    Hallo zusammen,
    ich habe kürzlich eine Mahnung aufgrund meines Punktekontos erhalten.
    Ich glaube jedoch dass einige Punkte bereits verfallen sind.
    Ich hoffe jemand kann mal meine Rechnung überprüfen.
    Ich habe am 08/ 2011 3 Punkte und am 11.12.2012 3 Punkte bekommen.
    Diese wurden nach neuer Regel zu 3 Punkten zusammengefasst.
    Nun habe ich am 20.12.15 noch mal 1 Punkt bekommen. Also dann insgesamt 4.
    Alle Punkte waren für Geschwindikeitsübertretung.
    Müssten nicht die ersten beiden Delikte aus ’11 und 12′ inklusive der 1Jahres Überschneidungsregel am
    am 11.12. 2015 verjährt sein?

    Vielen Dank für die Antwort.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Ralf,

      die Umrechnung ist nicht immer ganz einfach. Auch die Verjährung kann sich verzögern, wenn ein Verwaltungsakt stattfindet. Sie haben aber das Recht Ihr Punktekonto beim KBA abzufragen. Ggf. gibt Ihnen das Aufschluss über Ihren aktuellen Punktestand. Anbei nochmal die einzelnen Verjährungszeiträume nach neuer Regel.

      • Eintragungen (Ordnungswidrigkeiten) mit 1 Punkt: Verjährung erfolgt nach 2,5 Jahren
      • Eintragungen (Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten) mit 2 Punkten: Verjährung erfolgt nach 5 Jahren
      • Eintragungen (Straftaten) mit 3 Punkten: Verjährung erfolgt nach 10 Jahren

      – Die Redaktion

      1. Olaf sagt:

        das muss doch noch dazu sagen “ plus ein Jahr Überliegefrist “ ODER ?

  20. Jos sagt:

    Wie kann mann als auslander die punkten abfragen ?
    Die plz kann mann nicht eintragen und wirt dann als falsch gesehen .

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Jos,

      Sie können beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) eine Anfrage stellen. Bei Problemen mit dem Formular können Sie sich an das Amt wenden.

      – Die Redaktion

  21. Lina sagt:

    Hallo,
    Ich bin am 13.2.2014 gelasert worden 21km/h zu schnell, der Bescheid wurde am 18.3. 2014 zugestellt und somit am 4.4.2014 rechtskräftig!!!!
    Jetzt wollen sie mir den Punkt nicht streichen, da die Bußgeldstelle den Punkt erst am 16.5.2014, also Nach der Reform mitgeteilt hat!!!
    Das kann doch alles nicht wahr sein, da ich überall lese, dass der Tag der Rechtskräftigkeit gilt!!!
    Mit der Bußgeldstelle hab ich telefonieret die sagen Tag der Rechtskraft mit dem Kba hab ich telefoniert die sagt am Tag wo sie es mitgeteilt bekommen. Es kann doch nicht sein das ich jetzt dadurch die Beamten so lange gebraucht haben, in die neue Reform rutschen muss!!!

  22. André sagt:

    Guten Tag,
    Ich habe Februar 2015 zwei Punkte bekommen! Heute 08.03.2016. Handy am Steuer. Was droht?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo André,

      60 Euro und ein Punkt.

      – Die Redaktion

  23. Louis sagt:

    Guten Tag,
    im September 2012 bekam ich den Führerschein wegen Trunkenheit ohne Unfall ( 1,32 ) für 6 Monate abgenommen und eine Geldstrafe von 900 € verhängt. Ich hatte zu dem Zeitpunkt keine Punkte. Wann verfallen jetzt die Punkte, wieviel Punkte habe damals dafür erhalten und wieviel Punkte habe ich heute nach dem neuen System? Ich habe einen Job angeboten bekommen, bei dem ich einen Personenbeförderungsschein machen soll. Sind die Punkte da ein Hinderniss?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Louis,

      das kommt drauf an, ob Sie zur MPU mussten. Nach der Neuerteilung des Führerscheins sind die Punkte getilgt. Zur Sicherheit können Sie beim KBA Ihren Punktestand kostenfrei abfragen.

      – Die Redaktion

  24. Reiner H. sagt:

    Guten Tag
    Ich habe ca. 2013 die letzten Punkte bekommen . Werden die nach dem alten verfahren nach 2 Jahren gelöscht .

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Reiner,
      die alten Punkte verjähren je nach Verstoß nach zwei, fünf oder zehn Jahren.

      – Die Redaktion

    2. Asko.A sagt:

      Hallo, ich habe im Februar 2016 2 punkte kassiert und kurz danach noch einen punkt, danach habe ich den Aufbauseminar absolviert, nach dem aufbauseminar habe ich noch 1 punke kassiert und danach noch 1 punkt. Es aber noch keine Verwahnung nachhause gekommen und keine empfehlung, was erwartet mich ?
      Ich habe auch angeblich einen Fahrerflucht begangen was noch nicht ganz klar ist seit 7 monaten bekomme ich kein schreiben nichts für die Sache mir dem flucht.
      Meine frage wäre alles was vor der Verwahnung war bleibt auch vor der verwahnung oder ?

      1. bussgeldkatalog.net sagt:

        Hallo Asko.A,

        Fahrerflucht ist eine Straftat, die die Entziehung der Fahrerlaubnis zur Folge haben kann. Dabei ist es nicht relevant, ob diese vor der Verwarnung stattgefunden hat oder danach.

        – Die Redaktion

  25. Roderich B. sagt:

    Hallo,
    ich möchte gerne meinen Punktestand in Flensburg erfahren.
    MfG B. (01.10.2015

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Roderich,

      Sie können jederzeit einen kostenlosen Antrag auf Auskunft aus dem Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg stellen.

      Lesen Sie auf dieser Seite näheres dazu: https://www.bussgeldkatalog.net/punktesystem/punkte-abfragen/

      – Die Redaktion

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