Verjährungsfristen: Welche gelten wann?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 25. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

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FAQ: Verjährungsfristen

Was ist eine Verjährungsfrist?

Verjährungsfristen sind in Deutschland gesetzlich definiert. Eine gesetzliche Verjährungsfrist hat zur Folge, dass Verstöße und Straftaten entweder nicht mehr verfolgt oder entsprechende Sanktionen nicht mehr vollstreckt werden können. Welche gesetzlichen Grundlagen greifen können, lesen Sie hier.

Welche Verjährungsfrist ist beim Bußgeld möglich?

Je nachdem, ob es sich im einen Verkehrsverstoß oder um eine andere Art der Ordnungswidrigkeit handelt, treffen verschiedene Fristen zu. Auch die Höhe des möglichen Bußgeldes beeinflusst die Verjährungsfristen. Die Verfolgungsverjährung kann zwischen drei Monaten und fünf Jahren liegen. Die Vollstreckungsverjährung liegt zwischen drei und fünf Jahren. Wann welche Frist gemäß OWiG bzw. im Verkehrsrecht gilt, können Sie den Tabellen hier entnehmen.

Welchen Verjährungsfristen gelten im Strafrecht?

Die Schwere der Straftat spielt für die Verjährungsfristen eine wichtige Rolle. Das höchstmögliche Strafmaß ist entscheidend dafür, bis wann eine Tat verfolgt und die Sanktionen vollstreckt werden können. Welche Fristen bei Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung gelten, zeigen die Tabellen hier.

Weitere Ratgeber zu den Verjährungsfristen

Verjährungsfristen nach OWiG (Ordnungswidrigkeiten)

Verfolgungsverjährung

Mögliche GeldbußeVerjährungsfrist
bis 1.000 EUR6 Monate
1.001 bis 2.500 EUR1 Jahr
2.5001 bis 15.000 EUR2 Jahre
mehr als 15.000 EUR3 Jahre
Verkehrs­ordnungs­widrigkeiten gemäß StVGab 3 Monate

Vollstreckungsverjährung

GeldbußeVerjährungsfrist
bis 1.000 EUR3 Jahre
mehr als 1.000 EUR5 Jahre

Verjährungsfristen nach StGB (Straftaten)

Verfolgungsverjährung

Strafmaß
(Freiheitsstrafen)
Verjährungsfrist
bis zu einem Jahr3 Jahre
zwischen 1 und 5 Jahren5 Jahre
zwischen 5 und 10 Jahren10 Jahre
mehr als 10 Jahre20 Jahre
lebenslang30 Jahre
Mordkeine Verjährung

Vollstreckungsverjährung

StrafmaßVerjährungsfrist
Geldstrafe bis zu 30 Tagessätzen3 Jahre
Geldstrafe über 30 Tagessätzen oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr5 Jahre
Freiheitsstrafe von einem bis fünf Jahren10 Jahre
Freiheitsstrafe von fünf bis zehn Jahren20 Jahre
Freiheitsstrafe von mehr als zehn Jahren25 Jahre

Verjährungsfristen: Übersicht der rechtlichen Grundlagen

Um eine Verjährungsfrist berechnen zu können, sollten die rechtlichen Grundlagen bekannt sein.
Um eine Verjährungsfrist berechnen zu können, sollten die rechtlichen Grundlagen bekannt sein.

Eine allgemeine Verjährungsfrist ist in Deutschland nicht definiert, denn wann eine Tat oder ein Anspruch verjähren, ist von verschiedenen Faktoren und Voraussetzungen abhängig. So ist es beispielsweise wichtig, ob es um die Verjährung einer Verfolgung oder einer Vollstreckung geht. Zudem gibt es bei den Verjährungsfristen Unterschiede bei Ordnungswidrigkeit und Straftaten. Des Weiteren spielen die Schwere der Tat oder des Verstoßes und die höchstmöglichen Sanktionen eine Rolle.

Die Verjährungsfrist beschreibt per Definition einen Zeitraum, in dem bestimmte Handlungen oder Ansprüche durchgesetzt werden können oder müssen. Mit Ablauf dieser Frist treten gesetzlich definierte Rechtsfolgen ein, die zum Beispiel einen Verfall der Ansprüche bewirken können. Die rechtlichen Grundlagen für die Verjährungsfristen bilden neben dem Strafgesetzbuch (StGB) auch das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) sowie das Straßenverkehrsgesetz (StVG). So ist die Verjährungsfrist für eine Verkehrsordnungswidrigkeit im StVG festgelegt, während die für andere Ordnungswidrigkeiten im OWiG zu finden sind.

Grundsätzlich wird im Strafrecht sowie bei Ordnungswidrigkeiten zwischen der Verfolgungs- und der Vollstreckungsverjährung unterschieden. Bei der Verfolgung von Straftaten und Verstößen beginnt die Frist für die Verjährung der Verfolgung mit dem Tattag. Gibt es ein rechtskräftiges Urteil bzw. einen Bußgeldbescheid, beginnt die Vollstreckungsverjährung mit Einsetzen der Rechtskraft.

Es gilt bezüglich der Verjährungsfristen Folgendes:

  • Verfolgungsverjährung: Zeitraum, den Behörden haben, eine Tat oder Verstoß zu verfolgen, um diesen ahnden zu können. Läuft diese Frist ab, kann eine Tat nicht mehr verfolgt werden.
  • Vollstreckungsverjährung: Zeitraum, in dem eine Sanktion gegen den Täter vollstreckt werden kann. Nach Ablauf dieser ist eine Vollstreckung nicht mehr möglich.

Verjährungsfrist beim Bußgeldbescheid: Was gilt?

Für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten sind die Verjährungsfristen in § 31 OWiG definiert. Demnach verjähren Verstöße zwischen sechs Monaten und drei Jahren. Wann die Verfolgungsverjährung eintritt, ist von der Höhe des möglichen Bußgeldes anhängig. Gemäß § 31 Abs. 2 OWiG gelten folgende Vorgaben:

Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten verjährt, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt,

1. in drei Jahren bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als fünfzehntausend Euro bedroht sind,

2. in zwei Jahren bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als zweitausendfünfhundert bis zu fünfzehntausend Euro bedroht sind,

3. in einem Jahr bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als eintausend bis zu zweitausendfünfhundert Euro bedroht sind,

4. in sechs Monaten bei den übrigen Ordnungswidrigkeiten.

Die Verjährungsfristen von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sind im StVG geregelt.
Die Verjährungsfristen von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sind im StVG geregelt.

Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten sieht das etwas anders aus. Die Verjährungsfristen der Verfolgung sind in § 26 StVG definiert. So liegt die Verjährungsfrist für eine Geschwindigkeitsüberschreitung üblicherweise bei drei Monaten. Unter bestimmten Umständen können die Fristen bei Verkehrsordnungswidrigkeiten jedoch auch sechs Monate, zwei Jahre oder fünf Jahre betragen.

Welche Verjährungsfristen bei der Vollstreckung von Sanktionen bei Ordnungswidrigkeiten gelten, ist in § 34 OWiG bestimmt. Diese Fristen gelten dann wieder für alle Verstöße, also für Verkehrsordnungswidrigkeiten. Auch hier ist der Eintritt der Verjährung von der Höhe der Sanktion abhängig.

Es gelten folgende Bestimmungen:

  • Geldbußen bis 1.000 Euro: Verjährungsfrist von drei Jahren
  • Geldbußen über 1.000 Euro: Verjährungsfrist von fünf Jahren.

Wollen Betroffene die Verjährungsfristen für Verkehrsdelikte berechnen, müssen Sie allerdings das Strafgesetzbuch (StGB) zur Rate ziehen, denn hierbei handelt es sich um Straftaten.

Übersicht zu Verjährungsfristen bei Straftaten

Verjährungsfristen für Straftaten fallen länger aus.
Verjährungsfristen für Straftaten fallen länger aus.

Im Strafrecht fallen die Verjährungsfristen sowohl für die Verfolgung als auch für die Vollstreckung wesentlich länger aus als für Ordnungswidrigkeiten. Behörden haben also mehr Zeit, um eine Tat zur verfolgen und dann das Strafmaß gegen Täter zu vollstrecken.

Auch hier ist das Einsetzen der Verjährung von der Schwere der Tat und vom möglichen Strafmaß abhängig. Gemäß § 78 StGB sehen die Verjährungsfristen für die Verfolgung von Straftaten folgendermaßen aus:

1. dreißig Jahre bei Taten, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind,

2. zwanzig Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als zehn Jahren bedroht sind,

3. zehn Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als fünf Jahren bis zu zehn Jahren bedroht sind,

4. fünf Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht sind,

5. drei Jahre bei den übrigen Taten.

Für den Straftatbestand „Mord“ gibt es keine Verjährung, sodass solche Taten unbegrenzt lang verfolgt werden können.

Für die Vollstreckung von Straftaten sind die entsprechenden Verjährungsfristen in § 79 StGB festgehalten. Diese können zwischen 3 und 25 Jahren liegen. Wurde eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt, kann diese unbegrenzt lang vollstreckt werden. Diese verjähren nicht.

Berechnung der Verjährungsfristen: Unterbrechungen sind möglich

Die Frist zur Verjährung kann unterbrochen werden.
Die Frist zur Verjährung kann unterbrochen werden.

Die aufgeführten Verjährungsfristen in der Tabelle oben im Text gelten auch dann, wenn eine Verjährung durch bestimmte Voraussetzungen unterbrochen wurde. So kann beispielsweise die Verfolgungsverjährung bei einem Blitzer durch die Versendung eines Anhörungsbogens unterbrochen werden. Mit dem Versand beginnen die drei Monate erneut und die Behörde hat mehr Zeit, den Verkehrssünder zu ermitteln.

Ähnlich ist das auch bei Verfolgungen von Straftaten möglich. Die Verjährungsfristen werden beispielsweise durch Ermittlungen oder Durchsuchungsanordnungen unterbrochen, sodass die zuständigen Ermittlungsbehörden für die Bearbeitung erneut den gesetzlich bestimmten Zeitraum voll nutzen können.

Auch die Vollstreckungsverjährung kann durch Zahlungserleichterungen oder wegen Unausführbarkeit ruhen. Das gilt sowohl im Strafrecht als auch für Ordnungswidrigkeiten.

Im Video zusammengefasst: Die Verjährungsfristen im deutschen Strafrecht

Wann verjähren Strafteten? Die Antwort gibt es im Video.
Alles Wichtige zu Verjährungsfristen noch einmal für Sie zusammengefasst.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

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Dörte L.

Dörte hat an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik studiert und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.net-Teams. Hier befasst sie sich mit verschiedenen Themenbereichen und schreibt zu Schwerpunkten wie den ausländischen Verkehrsregeln oder dem Waffenrecht.

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