Punkte in Flensburg: Verfall und Verjährung

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 9. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

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Wann verfallen die Punkte in Flensburg?

Um herauszufinden, wann die Punkte verfallen, bedarf es keiner komplizierten Rechnung mehr.
Um herauszufinden, wann die Punkte verfallen, bedarf es keiner komplizierten Rechnung mehr.

Mit der Reform des Punktesystems im Mai 2014 wurde auch die Regelung vereinfacht, nach der die Punkte in Flensburg verfallen. Während der Punkteverfall in Flensburg zuvor durch den Erhalt neuer Punkte gehemmt werden konnte, fällt diese Regelung nunmehr weg.

Wann verjähren die neuen Punkte in Flensburg?

Nach der Reform 2014 erhaltene Flensburg-Punkte verfallen je nach Vergehen nach zweieinhalb, fünf oder zehn Jahren. Haben Sie zum Beispiel einen Punkt aus einer Ordnungswidrigkeit erhalten, wird dieser nach zweieinhalb Jahren von Ihrem Punktekonto gestrichen. Zwei Punkte in Flensburg verjähren nach fünf Jahren und drei Punkte nach zehn Jahren.

Video: Verjährungsfrist von Punkten

Wann verfallen Punkte in Flensburg? Im Video erfahren Sie es!
Wann verfallen Punkte in Flensburg? Im Video erfahren Sie es!

FAQ: Punkteverfall

Wann verjähren Punkte in Flensburg?

Bei der Verjährung der Punkte in Flensburg wird zwischen Punkten unterschieden, die Sie vor der Reform im Jahr 2014 erhalten haben, und jenen, die Ihnen danach erteilt wurden. Alte Punkte verfallen demzufolge auch noch nach den alten Tilgungsfristen.

Wann verfielen die Punkte vor der Reform?

Punkte, die Sie vor der Reform für eine Ordnungswidrigkeit erhalten haben, verjährten nach 2 Jahren. 5 Jahre dauerte es, bis Punkte für eine Straftat als verjährt galten. Punkte, die Sie für Straftaten mit Führerscheinentzug bekamen, verfielen nach 10 Jahren.

Wann kommt es bei Punkten nach der Reform zur Verjährung?

1 Punkt verjährt seit der Reform nach 2,5 Jahren. 2 Punkte, die nach der Reform im Fahreignungsregister eingetragen wurden, verfallen nach 5 Jahren. Nach 10 Jahren kommt es zur Verjährung von 3 Punkten.

Wann werden die alten Punkte in Flensburg gelöscht?

Der Punktestand des Verkehrszentralregisters (VZR) wurde mit der Reform 2014 in das neue Punktesystem umgerechnet und in das Fahreignungsregister (FAER) übertragen.

Umrechnung von alten Punkten Mai 2014

Alter Punktestand (VZR)Neuer Punktestand (FAER)
1 bis 31
4 bis 52
6 bis 73
8 bis 104
11 bis 135
14 bis 156
16 bis 177
18 oder mehr8

Doch wie funktioniert die Verjährung alter Punkte in Flensburg?

Der Verfall der Punkte in Flensburg, die Sie noch vor Mai 2014 erhalten haben, orientiert sich nach wie vor an dem alten System. Die Jahreszahlen entsprechen bis auf den ersten Fall den neuen: ein Punkt verjährt nach zwei Jahren, zwei Punkte nach fünf Jahren, drei Punkte nach zehn Jahren.

Der Unterschied im alten System war jedoch, dass der Erhalt neuer Punkte die Verjährungsfristen der anderen Punkte gehemmt hat. Die Verjährung der Punkte begann somit von Neuem. Punkte, die Sie nach der Reform erhalten haben, haben diese hemmende Wirkung allerdings nicht mehr.

Tilgungsfristen der Punkte

Punkte (nach Vergehen)Verfall von Punkten ab Mai 2014Verfall von Punkten vor Mai 2014
1 Punkt
(Ordnungs­widrig­keiten)
2,5 Jahre2 Jahre
(+ Hem­mung durch weiteren Punkt)
2 Punkte
(Straf­taten ohne oder Ordnungs­widrig­keiten mit Ent­zug vom Führer­schein)
5 Jahre5 Jahre
(+ Hem­mung durch weiteren Punkt)
3 Punkte
(Straf­taten mit Ent­zug vom Führer­schein)
10 Jahre10 Jahre
(+ Hem­mung durch weiteren Punkt)

Auskunft über die Verjährung der Punkte in Flensburg

Wenn Sie sich im Allgemeinen unsicher sind über Ihren Punktestand und den Zeiten, zu denen in Flensburg die Punkte verfallen sollen, können Sie jederzeit beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine kostenlose Auskunft anfordern. Auf dem Auskunftsbogen des Fahreignungsregisters finden Sie neben Angaben zum Punktestand auch die jeweilige Tilgungsfrist der Punkte.

Aktive Löschung der Punkte in Flensburg ist möglich: Über die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar können Sie maximal einen Punkt alle fünf Jahre abbauen.

Sie können auch aktiv Punkte in Flensburg löschen lassen. Befinden sich maximal fünf Zähler auf Ihrem Flensburger Konto, haben Sie die Möglichkeit, über die Teilnahme an einem kostenpflichtigen Fahreignungsseminar den Punkteabbau zu vollziehen. Sie können jedoch maximal einen Punkt alle fünf Jahre tilgen lassen.

Wann werden die Punkte endgültig gelöscht?

„Durch die Überliegefrist soll sichergestellt werden, dass Taten, die Auswirkungen auf den Punktestand haben, auch dann noch zur Ermittlung des Gesamtpunktestandes herangezogen werden können, wenn die Speicherung im FAER erst nach Ablauf der Tilgungsfrist einer bereits gespeicherten punkterelevanten Entscheidung erfolgt.“ (KBA)

Werden Punkte in Flensburg aufgrund der Verjährung gelöscht, bleibt auch die Löschung im System des Fahreignungsregister (FAER) ein weiteres Jahr gespeichert. Dies wird Überliegefrist genannt.

Überliegefrist nach der Verjährung: Die Löschung der Punkte wird noch ein Jahr gespeichert.
Überliegefrist nach der Verjährung: Die Löschung der Punkte wird noch ein Jahr gespeichert.

Grund für die Speicherung ist, dass Sie gegebenenfalls noch vor der Löschung der Punkte in Flensburg einen weiteren Verstoß begangen haben, der mit einem oder mehr Punkten geahndet werden kann. Da die Gültigkeit der Punkte in Flensburg auf den Tag des Verkehrsverstoßes zurückdatiert werden, können während der Zeit der polizeilichen Ermittlung oder Gerichtsverfahren gelöschte Punkte relevant sein.

Die Überliegefrist, also der gespeicherte Punkteverfall, dient damit dazu, den jeweils tatzeitpunktrelevanten Punktestand rekonstruieren zu können.

Beispiel:
Sie haben zum Zeitpunkt eines Verkehrsverstoßes bereits sieben Punkte auf Ihrem Punktekonto in Flensburg. Ein Punkt wird noch vor Verhängung der Strafe und der Erteilung eines weiteren Punktes gelöscht. Damit befinden sich nunmehr sechs Zähler auf dem Konto. Die Löschung wird jedoch aufgrund der Überliegefrist gespeichert. Nach der Löschung wird Ihnen ein weiterer Punkt aus dem neuen Verfahren erteilt. Sie hätten theoretisch wieder nur sieben Punkte. Doch da der neu erteilte Punkt aus einem Verstoß stammt, der vor der Löschung stattfand, und der Punkt damit zurückdatiert wird, hatten Sie zum Zeitpunkt der Ordnungswidrigkeit einen Punktestand von insgesamt acht. Damit droht der Entzug der Fahrerlaubnis und Sie müssen auf Ihr Auto verzichten.

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.net-Teams. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seitdem, um verbraucherfreundliche Texte zu verschiedensten Rechtsfragen im Verkehrsrecht zu schreiben.

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Punkte in Flensburg: Verfall und Verjährung
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Kommentare

  1. Karsten sagt:

    Ich habe am 30.06.2015 (Tattag) 2 Punkte – Rechtskraft 29.08.2015
    Ich habe am 13.03.2018 (Tattag) 1 Punkt – Rechtskraft 19.06.2018
    Ich habe am 03.03.2019 (Tattag) 2 Punkte – Rechtskraft 09.05.2019
    erhalten.
    Wann verfallen die Punkte?

  2. Willi sagt:

    Hallo habe zu zeit siben Punkte was kann ich machen oder kann ich überhaupt was machen?

  3. Ingo sagt:

    habe 2 Punkte bekommen mit Datum der Rechtskraft am 29.11.2014, wann sind diese Punkte genau erloschen ? Vielen Dank für die Info

  4. Mehmet sagt:

    Ich habe zur Zeit 7 Punkte der Punkt verfällt am 5.12.2019 , leider wurde ich am 10.11.2019 von der Polizei angehalten , und habe durch Scheibenfolie 1 Punkt gekriegt
    Aber habe bis 5.12.2019 keinen Bußgeldbescheid bekommen ist mein Führerschein trotzdem weg oder habe ich noch Glück gehabt ?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Mehmet,

      der Tatzeitpunkt ist entscheidend. Wenn Sie zum Tatzeitpunkt bereits 7 Punkte hatten und einen Verstoß begangen haben, der mit einem Punkt sanktioniert wird, ist der Führerschein weg. Die Überliegefrist ermöglicht es den Behörden, den genauen Punktestand zum Tatzeitpunkt noch ein Jahr nach der Tilgungsfrist nachvollziehen zu können.

      – Die Redaktion

  5. Tobias sagt:

    Hallo,
    ich habe eine Auskunft aus dem FAER vom KBA über meinen Punktestand angefordert.

    Unter der Rubrik Entscheidungsdaten stehen folgende Datumsangaben:
    Datum der Entscheidung 12.07.2017
    Datum der Rechtskraft 01.08.2017
    Mitteilungsdatum 17.08.2017

    Welche dieser drei Datumsangaben in diesem Schreiben gilt für den Beginn des Verfallszeitraumes?

    Vielen Dank für die Antwort
    Tobias

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Tobias,
      für die Verjährung der Punkte ist das Datum der Rechtskraft ausschlaggebend.

      – Die Redaktion

  6. Ismad sagt:

    Hallo
    Ich habe Frage, Ich habe 2017 ein Punkt bekommen wegen ein Unfall und jetzt eventuell bekomme ich ein Punkt wegen 28 Kh und ein Monat Fahrverbot. meine Frage ist wenn zwei Jahre vorbei ist wird die alte Punkte gelöscht oder die neue Punkte zieht die Alte Punkte mit auf 4 bis Jahre?
    Liebe grüße

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Ismad,

      ein einzelner Punkt in Flensburg verjährt nach 2,5 Jahren.

      – Die Redaktion

  7. Elena sagt:

    Bitte helfen Sie mir
    Am 12.09.2014 1 Punkt
    10.02.2015 1 Punkt
    10.09.2015 1 Punkt
    09.02.2016 1 Punkt
    Wann wird die Punkte gelöscht?
    Bitte helfen Sie mir,
    Vilen Dank in voraus Elena D.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Elena,

      ein Punkt verfällt nach 2,5 Jahren. Auch jeder einzelne weitere Punkt hat eine Verjährungsfrist von 2,5 Jahren inne.

      – Die Redaktion

  8. Tobias sagt:

    Wenn ein Punkt dazu kommt löscht sich dan trotzdem immer einer?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Tobias,

      neue Punkte haben keinen Einfluss auf die Verjährungsfristen der bereits bestehenden Punkte. Es löscht sich aber kein alter Punkt nur weil ein neuer dazukommt. Dann hätten Sie ja stets ein punktefreies Konto.

      – Die Redaktion

  9. Vincent sagt:

    Hallo,
    ich habe im 08-2013 einen Punkt erhalten (geblitzt) (altes Punkte-System)
    in 08-2014 einen weiteren Punkt (geblitzt) (neues Punkte-System)

    Jetzt in 2019 einen erneuten Punkt (rote Ampel überfahren) erhalten.

    Wenn ich oben lese ist der Punkt aus 2013 wie der aus 2014 verjährt, da jeder Punkt (zwecks Systemwechsel) für sich alleine betrachtet wird.Richtig?
    Oder wurden die Punkte zusammengefasst und mit einer Verjährung auf 5 Jahre gerechnet und durch den Punkt in 2019 nun gesamt 3 Punkte die erst nach 10 Jahren verfallen?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Vincent,

      richtig: Jeder Punkt bzw. jeder Verstoß wird für sich einzeln betrachtet. Ein Punkt, den Sie vor Mai 2014 erhalten haben, ist nach 2 Jahren verjährt. Ein Punkt nach Mai 2014 verjährt nach 2,5 Jahren. Erhalten Sie für einen Verstoß heute zwei Punkte, verjähren diese beiden nach 5 Jahren.

      – Die Redaktion

  10. Rene sagt:

    Hallo,
    ich wurde am 11.09.18 innerorts mit 39 zu schnell geblitzt. Habe 2 punkte und ein Fahrverbot bekommen. Dann wurde ich am 09.11.18 mit Handy am steuer erwischt… habe auch einen punkt kassiert. Jetzt wurde ich am 24.11.18 geblitzt(außerorts) mit 25 zu schnell.. also auch ein Punkt. Kommt da was auf mich zu wegen Wiederholungstäter oder so?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Rene,

      wenn Sie innerhalb von 12 Monaten mit 26 km/h zu schnell geblitzt wurden, gelten Sie als Wiederholungstäter.

      – Die Redaktion

  11. Alex sagt:

    Liebe Redaktion,
    27.01.2016 bekam ich einen Punkt wegen das Überholverbot,wann wird der Punkt gelöscht

  12. Luisa sagt:

    Liebe Redaktion,
    2016 erhielt bekam ich einen Punkt wegen zu schnellen Fahrens. Nun, genau zwei Jahre einen weiteren – gleiches Vergehen! Erlöscht der erste Punkt trotzdem in fünf Monaten oder gemeinsam erst in 2,5 Jahren?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Luisa

      Seit der neuen Punkteregelung, die 2014 in Kraft getreten ist, verjähren verschiedene Punkte unabhängig voneinander.

      – Die Redaktion

  13. sayid sagt:

    hallo ich wurde zuletzt am 07.07.2017 geblitzt 38km/h zuschnell 2 punkte bekommen aktuell habe ich 7 punkte, wann verfallen meine punte und wieviel punkte falle weg lg

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Sayid,

      die Angaben finden Sie im obigen Text.

      – Die Redaktion

  14. Christian sagt:

    Guten Tag.

    Undzwar wurde mir der Führerschein entzogen folgenden Punkten:

    Tattag 11.08.14 Rechtskraft 27.09.2014
    Tattag 04.12.14 Rechtskraft 25.02.15
    Tattag 05.08.15 Rechtskraft 29.09.15
    Tattag 16.07.15 Rechtskraft 12.11.15
    Tattag 06.11.15 Rechtskraft 08.03.16
    Tattag 07.01.16 Rechtskraft 03.05.16
    Tattag 20.03.17 Rechtskraft 27.05.17
    Tattag 16.07.17 Rechtskraft 10.10.17
    Tattag 09.08.17 Rechtskraft 17.10.17

    Das sind 9 Punkte -2 nach Tilgung.

    War der Entzug rechtens?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Christian,

      wenn Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Fahrerlaubnisentzugs hegen, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht zu wenden.

      – Die Redaktion

  15. Kevin sagt:

    Hallo wieso kann ich den keine kostenlose Abfrage machen ? Mich soll es 29,90€ kosten ist das normal ?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Kevin,

      wenn Sie die Abfrage direkt beim Kraftfahrt-Bundesamt machen lassen, ist diese kostenlos.

      – Die Redaktion

  16. Constantin sagt:

    hallo ich habe einen Punkt und wollte fragen ob der wenn es eine Ordnungswidrigkeit ist auf jendefall nach 2,5 jähren verfällt auch wenn man in den 2,5 jahren noch einen Punkt sammelt?

  17. Hakan sagt:

    Hallo
    Ich eine Verwarnung bekommen, weil ich 7Punkte habe
    1. Tat 13.12.15 / Entscheidung 29.02.16 / Rechtskraft 18.03.16 1Punkt
    2. Tat 19.12.15 / Entscheidung 06.04.16 / Rechtskraft 26.04.16 1Punkt
    3. T 27.01.16/ E 29.02.16/ R 17.03.16 1Punkte
    4. T 13.11.17/ E 22.01.17/ R 2.5.18 2 Punkte
    5. T 9.4.18 / E 25.06.18 / R 13.07.18 2 Punkte
    So nun die Frage
    Habe gelesen dass die Verjährung 2/5/10 ist
    Fängt es aber von der Tatzeit Entscheidung oder nach dem es in Rechtskraft geht an?
    Bekommt man da bescheid wenn mal ein Punkt verjährt ist?

  18. Denis.S sagt:

    Hallo,

    ich habe 7 Punkte erreicht und neulich einen weiteren Punkt bekommen. Da noch nicht über die Tat entschieden wurde und in 2 Wochen einer meiner 7 Punkte erlicht, wollte ich wissen ob der Führerschein jetzt weg ist. Da der Tattag noch bei 7 Punkten war, aber kein Urteil gefallen ist und in 2 Wochen ich 6 Punkte haben werde, ob das so Funktionieren würde.

    Mit freundichen Grüßen

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Denis,

      durch die Überliegefrist ist vermerkt, dass Sie zum Tatzeitpunkt 7 Punkte hatten. Durch den 8. Punkt folgt die Entziehung der Fahrerlaubnis.

      – Die Redaktion

  19. Simone sagt:

    Hallo Ich würde mit 43 zu viel geblitzt außerorts
    Habe aber keine Punkte und hatte noch nie so ein Vergehen muss ich dennoch den Führerschein abgeben? LG

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Simone,

      eine derartige Geschwindigkeitsüberschreitung hat folgende Konsequenzen: 160 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.

      – Die Redaktion

  20. Stefan sagt:

    Hallo, ich habe stand heute noch einen Punkt stehen von Dezember 2015 wegen einer Ordnungswidrigkeit. Wie kann das sein, die Punkte verfallen doch jeweils nach 2,5 Jahren?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Stefan,

      warum Sie noch einen Punkt haben, können wir Ihnen pauschal nicht beantworten. Wir empfehlen Ihnen, sich an das Kraftfahrt-Bundesamt zu wenden.

      – Die Redaktion

  21. Stefan sagt:

    Hallo

    Hab heute eine Ermahnung bekommen
    Soll 4 Punkte haben
    Rechtskraft 30.10.14 1 Punkt
    Rechtskraft 20.7.16 1 Punkt
    Rechtskraft 13.11.17 2 Punkte
    Der erste Punkt ist doch verfallen?
    Kann ich Einspruch einlegen?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Stefan,

      1 Punkt verjährt in der Regel nach 2,5 Jahren. Warum Sie eine Ermahnung bekommen haben, können wir leider nicht einschätzen.

      – Die Redaktion

  22. Celik sagt:

    Hallo ich hatte im Jahr 2012, 14 Punkte wegen Ordnungswidrigkeit, seit 6 Jahren fahre ich kein Auto mehr, bedeutet das ich wieder auf 0 bin?? Lg

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Celik,

      Eintragungen für Ordnungswidrigkeiten verjähren in der Regel spätestens nach 5 Jahren. Es kann daher sein, dass Sie keine Punkte mehr haben. Wenn Sie sicher gehen wollen, können Sie einen Antrag auf Punkteauskunft beim KBA stellen.

      – Die Redaktion

  23. Robert K. sagt:

    Hallo, ich habe heute einen Mahnbescheid mit Auflistung der Punkte erhalten.

    In der Tabelle wurden 3 Zeitpunkte zu jedem Tatbestand angegeben.
    1. Tat: 13.10.2015
    2. Entscheidung: 04.01.2016
    3. Rechtskraft: 22.01.2016

    Wenn die Punkte 2,5 Jahre nach der Tat verfallen, wie Sie im vorherigen Kapitel angeben, dann hätten diese Punkte Ende März 2018 gelöscht werden müssen.

    Frage: Von welchem Datum muss gerechnet werden? 1, 2 oder 3?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Robert,

      entscheidend für die Tilgung ist der Tag der Rechtskraft, also das 3. Datum.

      – Die Redaktion

  24. Peter sagt:

    Habe auch einen Punkt bekommen und ist mir eigentlich egal, da ich noch nie auch nur in die Nähe eines Führerschein-Entzugs gekommen bin.
    Daß ich aber den Punkt für den überfälligen Tüv bei einem kleinen, ungebremsten PKW-Anhänger bekommen habe und dieses „Vergehen“ genauso bestraft wird, wie ein fehlender Tüv bei einem PKW, das nervt mich schon und das ist auch nicht gerecht, da ich ja wohl niemanden mit so einem Hängerchen gefährden kann?

  25. Ineta sagt:

    Hallo, 06.2012 wurde mir der Führerschein entzogen wegen Trunkenheit am Steuer. Nach MPU wider zurück bekommen.
    Dann am 04.10.2012 – Rechtskraft 06.03.2013 1 Punkt bekommen
    Am 17.10.2012 – Rechtskraft 05.07.2013 2 Punkte
    Am 06.03.2013 – Rechtskraft 29.05.2013 1 Punkt

    Punkte Bewertung ab 01.05.2014 insgesamt 2 Punkte üblich.

    Wann werden die gelöscht?

    Und stimmt dass, das nach Führerschein Entzug erst nach 5 jahren erst gelösch werden?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Ineta,

      die Tilgungsfrist beginnt mit der Wiedererteilung/Neuerteilung der Fahrerlaubnis, spätestens jedoch 5 Jahre nach Rechtskraft der Entscheidung, die zur Entziehung der Fahrerlaubnis geführt hat (vgl. § 29 StVG Abs. 5). Die Tilgungsfristen der Punkte können Sie der Tabelle im Text entnehmen. Wenn Sie bereits eine Punkteauskunft vom KBA erhalten haben, steht auf dem Schreiben auch, wann die restlichen 2 Punkte verfallen.

      – Die Redaktion

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