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Wie Sie Ihre Punkte in Flensburg abfragen
Wie wurden Ihre Punkte nach der Punktereform im Mai 2014 umgerechnet? Wie viele Punkte haben Sie auf Ihrem Konto? Wie können Sie Ihre Punkte in Flensburg abfragen? Es steht jedem Inhaber eines Führerscheins jederzeit frei, einen kostenlosen Antrag auf Auskunft aus dem Fahreignungsregister (FAER), auch Verkehrszentralregister (VZR) zu stellen.
In der sogenannten “Verkehrssünderdatei” des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) in Flensburg werden im Zusammenhang mit Verkehrsvergehen erteilte Punkte gesammelt. Seit der Punktereform im Mai 2014 reichen insgesamt 8 Punkte auf Ihrem Punktekonto in Flensburg und Sie würden die Fahrerlaubnis verlieren. Vormals waren es 18 Punkte.
FAQ: Punkte abfragen
Informationen über Ihren Punktestand im Fahreignungsregister (ehemals Verkehrszentralregister) erhalten Sie vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).
Wie viele Punkte in Flensburg Sie haben, können Sie direkt vor Ort beim „Auskunftspavillon“ des KBA in Flensburg, per Post oder online erfahren.
Möchten Sie sich online darüber informieren, wie viele Punkte Sie im Fahreignungsregister haben, brauchen Sie einen elektronischen Personalausweis, ein entsprechendes Kartenlesegerät sowie eine Ausweis-App.
Welche Möglichkeiten gibt es zur Punkteabfrage?
Ihnen stehen drei Wege zur Verfügung, über die Sie Ihren Punktestand in Flensburg abfragen können: per Brief, per Internet oder persönlich.
Der einfachste Weg ist es, wenn Sie die Punkteabfrage in Flensburg persönlich vornehmen, sofern die Fahrt dorthin nicht allzu weit für Sie ist. Sie können während der Sprechzeiten im Auskunftspavillon des KBA Ihr Anliegen vorbringen. Für die Punkteabfrage in Flensburg benötigen Sie Ihre persönlichen Angaben und Ihren Ausweis.
Benötigte Unterlagen und Daten für die Punkteauskunft in Flensburg:
- persönliche Daten: Name und Anschrift, Geburtsdatum und Geburtsort
- gültiger Identitätsnachweis: Personalausweis oder Reisepass oder behördlicher Dienstausweis
Haben Sie alle Angaben vollständig erteilt und konnten Ihre Identität nachweisen, können Sie Ihre Punkte in Flensburg direkt einsehen. Der Führerschein ist als Identitätsnachweis nicht ausreichend.
Haben Sie nicht die Möglichkeit nach Flensburg zu fahren, können Sie den Antrag auf Auszug aus dem Verkehrszentralregister auch schriftlich stellen und postalisch an das KBA senden:
Kraftfahrt-Bundesamt
-Fahreignungsregister-
24932 Flensburg
Das Schreiben muss ebenfalls Ihre persönlichen Angaben enthalten. Darüber hinaus muss eine Kopie Ihres Personalausweises bzw. Passes beigefügt sein (Vorder- und Rückseite).
Als dritte Möglichkeit, über Ihre Flensburg-Punkte Auskunft zu erhalten, steht Ihnen ein Online-Formular auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes zur Verfügung. Wollen Sie auf diesem Wege Ihre Flensburg-Punkte abfragen, benötigen Sie allerdings den neuen elektronischen Personalausweis, ein entsprechendes Kartenlesegerät und eine AusweisApp.
Wenn Sie auf dem Postweg oder über das Internet Ihre Punkte in Flensburg abfragen möchten, benötigt die Behörde in etwa zwei Wochen zur Bearbeitung Ihrer Anfrage.
Punkteauskunft ohne Ihre Punkte in Flensburg abfragen zu müssen
Doch auch wenn Sie Ihre Punkte in Flensburg nicht abfragen möchten, erhalten Sie rechtzeitig vom KBA über den Punktestand Mitteilung. Haben Sie 4 bis 5 Punkte in Flensburg, erhalten Sie eine kostenpflichtige Ermahnung mit dem Hinweis auf die Möglichkeit, durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar Punkte abbauen zu können.
Wann Sie Mitteilung zu Ihren Punkten in Flensburg erhalten:
Punktestand in Flensburg | Mitteilungen über den Punktestand |
---|---|
1-3 Punkte | Vormerkung (ohne separate Benachrichtigung) |
4-5 Punkte | Ermahnung (kostenpflichtig) |
6-7 Punkte | Verwarnung (kostenpflichtig) |
8 Punkte | Fahrerlaubnis wird entzogen |
Bei 6 bis 7 Punkten erhalten Sie eine kostenpflichtige Verwarnung. Ein Punkteabbau ist nun nicht mehr möglich. Beim achten Punkt wird Ihnen die Entziehung der Fahrerlaubnis angekündigt und Sie werden für längere Zeit auf Ihr Auto verzichten müssen.
Leider ist eine Online-Einsicht unmöglich. Ich habe es mehrfach versucht – erst im letzten Schritt, wenn man alles durchexerziert hat, wird mitgeteilt, dass es doch nur postalisch geht. Das kostet Zeit und verärgert.
Guten Tag,
Ich habe die Frage welches Datum zählt eigentlich bei der Berechnung der Verjährung?
Das Datum der Tat oder das der Entscheidung oder das Datum der Rechtskraft oder das der Mitteilung ?
Es sind immer hin 3 Monate dazwischen.
Mit freundlichen Grüßen
Anke
Hallo Anke,
für den Verfall der Punkte ist das Datum der Eintragung relevant.
– Die Redaktion
Jimmy,guten Morgen,nach dem 1 Jahre 3 Monaten habe wieder Fahrerlaubnis bekommen meine frage ist was habe ich vorher gehabt Punkte in Flensburg immer noch aktuell Oder nicht danke für ihre Rückmeldung.lg Jimmy
Hallo Jimmy,
in der Regel wird das Punktekonto bei Wiedererteilung der Fahrerlaubnis auf 0 gesetzt.
– Die Redaktion
Hallo,
Zu lesen war das sich ein Punkt aus einer Ordnungswidrigkeit nach 2,5 Jahren abbaut !
Hier ein Beispiel : 2014 1 Punkt , danach wurde weiter fleißig gesammelt zb auf 5 Punkte jeder Eintrag erfolgte durch 1 Punkt , also 4 Ordnungswidrigkeiten .
Ist der erste Punkt dann trotzdem nach 2,5 Jahren weg ? Also Mitte 2016 zum Beispiel ?
Mit freundlichen Grüßen
Alex
Hallo Alex,
nach der Punktereform am 1.5.2014 verjährt jede Ordnungswidrigkeit für sich (ohne Tilgungshemmung). Punkte, die davor eingetragen wurden, verjähren nach dem alten Punktesystem. In der Regel sollte dieser jedoch bereits getilgt sein.
– Die Redaktion
Guten Tag.
Welche Strafe droht einem wenn man mit einem Auto-Hänger-Gespann fährt für welches man Klasse BE benötigt aber nur B hat ?
Erbitte kurze Info.
Danke im Voraus.
Hallo Thomas,
dies kommt ganz drauf an wie schwer der Anhänger bzw. das Gesamtgewicht (Zugfahrzeug+Anhänger) war. Prinzipiell kann man auch mit der Führerscheinklasse B einen Anhänger ziehen, insofern der Anhänger nicht mehr als 750kg wiegt, falls doch dann darf das Gesamtgewicht nicht über 3,5t sein. Fuhren Sie einen Anhänger, der diese Begrenzungen überschritt, so droht Ihnen eine Strafe wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr).
Das Team von bussgeldkatalog.net
Vielen Dank Peter Ramsauer für Ihren neuen Bußgeldkaterlog.
Für jeden Berufskraftfahrer ein Schlag ins Gesicht.
Hallo Michael,
es gibt wahrscheinlich zu viele Kraftfahrer, drum werden sie auch bekämpft. Aushilfsfahrer findet man jedenfalls kaum noch welche… also wird das Problem schon gelöst sein.
warum die Speditionsbranche 25000 fahrer sucht kann ich kaum verstehen…..
Aber generel ist es ja so das man mehrere Fälle haben muss um den P-Schein abgeben muss. Wie gesagt ich habe davor garkeine Eintragungen bis Heute gehabt
Ich habe mein p-schein vor Ablauf verlängert es ist noch nicht bearbeitet worden. Und 1 monat später wurde mein Führerschein für 6 monate wegen Alkohol entzogen. Meine frage ist wenn ich 3 monate vorher den Führerschein beantrage. Kriege ich den p schein erst dann wieder oder müsste ich den Ortskundeprüfung wieder hinterlegen? Davor war mein Führungszeugnis sauber. Also ich hatte davor nichts im Eintrag.
Hallo Yilmaz,
in diesem Fall sollten Sie sich an die zuständige Behörde wenden und dort nachfragen.
– Die Redaktion
29,90 € für einen Service den man kostenlos erhalten kann??????
Hallo Andreas,
Sie können Ihren Punktestand direkt beim Kraftfahrt-Bundesamt erfragen. Genaueres erfahren Sie hier: https://www.bussgeldkatalog.net/punktesystem/punkte-abfragen/
– Die Redaktion
Ich bin seit 5 Jahre taxi fahrer und ich habe jetzt 6 punkten aber das punkten nicht von taxi passiert.jetzt ich habe meine Personenbeförderung schein ist abgelaufen. Kann ich wegen 6 Punkte weiter machen oder nicht?
Hallo,
hier finden Sie mehr Informationen darüber: https://www.bussgeldkatalog.net/fahrerlaubnisverordnung/48-fev/. Es ist möglich, dass Ihnen die Erlaubnis, Fahrgäste zu befördern, abgesprochen wird, sollten Sie aufgrund Ihres Fahrverhaltens zu viele Punkte in Flensburg gesammelt haben.
– Die Redaktion
Guten Tag,
um meine Punkte in Flensburg zu erfragen habe ich mir
a. den Antrag auf Auskunft aud dem Fahreignungsregister als PDf ausgedruckt und ausgefüllt.
b. um die Identifikation durch z.B. die Postbandk zu erhalten sagt diese, ich müsse mit einem „COUPON“ kommen, den sie dann digital eingeben… um mir dann die Beglaubigung zu ertieilen.
WIE KOMME ich an den coupon?
Mfg Be
Hallo Bettina,
wenn Ihnen die Postbank dies mitgeteilt hat, könnten Sie auch dort wegen des Coupons nachfragen.
– Die Redaktion
Guten Tag,
Ich würde gerne wissen, wieviele Punkte ich in Flensburg habe?
Danke für die Aufmerksamkeit.
Bernardo L.
Hallo Bernardo,
Sie können gerne jederzeit einen kostenlosen Antrag auf Auskunft aus dem Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg stellen.
Gerne können Sie auch die kostenpflichtige Dienstleistung hierzu nutzen, – zu der Sie über den Werbebanner gelangen -, sollten Sie Hilfe bei Ihrem Antrag wünschen.
– Die Redaktion