Tuning: Möglichkeiten, Vorschriften und Bußgelder bei der Kfz-Optimierung

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 12. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

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Bußgeldkatalog zum Tuning

TBNRTat­be­standStra­fe (€)Punk­te
319000Sie führ­ten die be­son­dere Be­triebs­er­laub­nis / Bau­art­ge­neh­mi­gung nicht mit bzw. hän­digten die­se auf Ver­langen nicht aus.10
319500Sie nah­men das Fahr­zeug in Be­trieb, ob­wohl die Be­triebs­er­laub­nis er­loschen war.50
319600Sie nah­men den Last­kraft­wagen / Kraft­omni­bus in Be­trieb, ob­wohl die Be­triebs­er­laub­nis er­loschen war. Die Ver­kehrs­sicher­heit war da­durch wes­ent­lich be­ein­träch­tigt.1801
319606Sie nah­men das Fahr­zeug in Be­trieb, ob­wohl die Be­triebs­er­laub­nis er­loschen war. Die Ver­kehrs­sicher­heit war da­durch wesent­lich be­ein­träch­tigt.901
330000Sie nah­men das Fahr­zeug bzw. des­sen An­hänger in Be­trieb, ob­wohl die Bau­weise nicht den Vor­schrif­ten ent­sprach.25
330600Sie nah­men das Fahr­zeug bzw. des­sen An­hänger in Be­trieb, ob­wohl die nicht den Vor­schrif­ten ent­sprach. Die Ver­kehrs­sicher­heit war da­durch wesent­lich be­ein­träch­tigt901
347012Sie führ­ten das Fahr­zeug, bei dem das Aus­puff­rohr über die seit­liche / hin­tere Be­gren­zung hinaus­ragte.20
349000Sie nah­men das Kraft­fahr­zeug trotz über­mä­ßiger Ge­räusch­ent­wick­lung in Be­trieb.20
349136Sie führ­ten das Kraft­fahr­zeug / den An­hänger und ver­stie­ßen dabei gegen das Ver­bot zum An­brin­gen an­derer als vor­ges­chrie­bener oder für zu­lässig er­klärter licht­tech­nischer Ein­rich­tungen.20
355000Sie führ­ten das Fahr­zeug, ob­wohl des­sen Schall­zei­chen­ein­rich­tung un­zu­läs­sig / mangel­haft war.15

FAQ: Tuning

Was versteht man unter Tuning?

Unter dem Begriff „Tuning“ wird die individuelle Modifikation von Pkw, Lkw, Motorrädern und Co. verstanden. Der Zweck solcher Anpassungen kann dabei vielfältig sein und zum Beispiel der Verbesserung von Leistung, Fahreigenschaft oder Sicherheit dienen. Aber auch rein optische Veränderungen sind möglich.

Welche Tuning-Arten gibt es?

Fahrzeugbesitzer können beim Autotuning die verschiedensten Ansätze verfolgen. Dabei lassen unter anderem Karosserie-, Fahrwerk- und Motor-Tuning unterscheiden. Weitere Informationen zu den verschiedenen Arten finden Sie hier.

Welche Tuningteile sind erlaubt?

Grundsätzlich lassen sich praktisch alle Bauteile von einem Kfz durch Tuning verändern, allerdings sind nicht alle Anpassungen auch zulässig. So müssen Schrauber insbesondere die gesetzlichen Vorgaben von Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) beachten. In welchen Fällen für Umbauten ein Bußgeld drohen kann, verrät diese Tabelle.

Weiterführende Informationen zum Tuning

Was ist Tuning und ist es erlaubt?

Beim Kfz-Tuning muss ggf. ein Sachverständiger die Umbauten begutachten.
Beim Kfz-Tuning muss ggf. ein Sachverständiger die Umbauten begutachten.

Der Begriff „Tuning“ leitet sich vom englischen Verb „to tune“ ab, was sich mit „etwas einstellen oder abstimmen“ übersetzen lässt. Ziel des Kfz-Tunings ist es demnach, das Fahrzeug durch individuelle Veränderung zu optimieren bzw. dieses entsprechend der eigenen Anforderungen und Wünsche anzupassen. Dabei sind der Kreativität bei den einzelnen Modifikationen kaum Grenzen gesetzt.

Allerdings sind nicht alle Umbauten und Veränderungen, die sich praktisch umsetzen lassen auch erlaubt. Denn um sicherzustellen, dass die Fahrzeuge auch weiterhin verkehrssicher sind, gibt es beim Tuning verschiedene Regeln zu beachten. 

So schreibt der Gesetzgeber unter § 22a StVZO vor, dass bestimmte Einrichtungen am Fahrzeug nur verwendet werden dürfen, wenn diese einer amtlich genehmigten Bauart entsprechen. Hierbei handelt es sich vor allem um Teile, die sich besonders stark auf die Verkehrssicherheit auswirken, wie etwa die Beleuchtungseinrichtungen oder Bremsen. Wollen Sie beim Tuning entsprechende Teile austauschen oder verändern, ist daher die Abnahme durch einen Sachverständigen erforderlich. Dabei werden die Umbauten geprüft und, wenn diese vorschriftsgemäß sind, eine Anbaubescheinigung ausgestellt. Der Nachweis ist dann immer mitzuführen.

Alternativ dazu können Sie sich beim Tuning für Zubehör mit einer allgemeinen Betriebserlaubnis – kurz ABE – entscheiden. Denn bei diesen Bauteilen ist die Zuverlässigkeit bereits geprüft, weshalb eine individuelle Abnahme nicht mehr notwendig ist. Auch in diesem Fall müssen Sie das Dokument beim Fahren bei sich tragen.

Wichtig! Verändern Sie mehrere Teile am Fahrzeug, reicht eine ABE häufig nicht mehr aus. Denn in diesem Fall muss auch das Zusammenspiel der einzelnen Modifikationen überprüft werden. Sie müssen daher nach dem Tuning in die Werkstatt und von einem Sachverständigen klären lassen, ob eine Anbaubegutachtung oder eine Einzelbetriebserlaubnis erforderlich ist.

Was droht bei rechtswidrigen Umbauten?

Wer unzulässige Tuningteile verbaut, muss mit weitreichenden Konsequenzen rechnen.
Wer unzulässige Tuningteile verbaut, muss mit weitreichenden Konsequenzen rechnen.

Wer sich beim Tuning nicht an die gesetzlichen Vorgaben hält und bei einer Verkehrskontrolle mit unzulässigen Bauteilen von den Beamten der Polizei erwischt wird, riskiert Sanktionen wegen dem Erlöschen der Betriebserlaubnis. Der Gesetzgeber bewertet dies als eine Ordnungswidrigkeit, die gemäß Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 50 Euro nach sich zieht. Zudem besteht die Gefahr, dass die Polizei das Fahrzeug noch vor Ort stilllegt.

Darüber hinaus erlischt bei einem Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis automatisch der Schutz der Haftpflichtversicherung. Ein Verstoß gegen die gesetzliche Versicherungspflicht stellt eine Straftat dar und wird gemäß § 6 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) mit einer Gelstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet. Darüber hinaus drohen, abhängig davon ab auch die Entziehung der Fahrerlaubnis folgt, 2 oder 3 Punkte in Flensburg.

Tuning beim Auto: Welche Arten lassen sich unterscheiden?

Es gibt verschiedene Ansätze und Methoden, um ein Auto durchs Tuning zu modifizieren. Unterschieden werden unter anderem folgende Arten:

  • Motor-Tuning dient der Leistungs- oder Effizienzsteigerung. Dabei können die einzelnen Bauteile besser aufeinander angestimmt oder durchs Chiptuning die Software verändert werden.
  • Beim Fahrwerk-Tuning werden vor allem Federn und Stoßdämpfer verändert. Ebenso besteht die Möglichkeit das Fahrzeug tieferzulegen.
  • Als Karosserie-Tuning werden Modifikationen der Aufbau bezeichnet. Hierbei kann es sich zum Beispiel um das Anbringen eines Spoilers oder das Entfernen von Zierleisten und Abdeckungen.
  • Das Audio-Tuning zielt üblicherweise auf den Einbau hochwertiger HiFi-Anlagen und Lautsprecherboxen ab. Die Klangqualität steht dabei meist im Mittelpunkt.
  • Beim Innenraum-Tuning wird die Standardausstattung des Interieurs meist durch hochwertigere Materialien oder besonders auffällige Designs ausgetauscht. 
  • Die Beleuchtung lässt sich beim Tuning nur begrenzt verändern, denn hier gelten strenge Vorgaben. Der Austausch von Leuchtmitteln oder die Anbringung zusätzlicher Beleuchtungseinrichtungen sollten Sie daher im Vorfeld mit einem Sachverständigen abklären.
  • Das Eco-Tuning zielt auf eine Verbrauchsminderung ab. Möglich ist dies unter anderem durch die Modifizierung der Motorelektronik und der Gewichtsreduzierung des Fahrzeugs.

Andere Fahrzeuge andere Modifikationen

Auch beim Motorrad-Tuning sind zahlreiche Vorschriften zu beachten.
Auch beim Motorrad-Tuning sind zahlreiche Vorschriften zu beachten.

Tüftler und Schrauben toben sich beim Tuning allerdings nicht zwangsläufig nur am Auto aus, sondern können auch andere Kfz modifizieren. Dabei können die Schwerpunkte und Maßnahmen je nach Fahrzeug durchaus variieren.

Beim Motorrad-Tuning geht es nicht selten darum, die Leistung des Kraftrades zu erhöhen. Möglich ist dies, indem sogenannte Drosselungen entfernt werden. Allerdings sollten sich Motorradfahrer im Vorfeld gründlich informieren, denn in den meisten Fällen ist ein solches Tuning beim Motorrad unzulässig.

Auch beim E-Scooter- und Moped-Tuning gilt es gerade bei einer Steigerung der Geschwindigkeit vorsichtig zu sein. Denn erhöht sich bei diesen Kfz die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit kann eine (andere) Fahrerlaubnis notwendig sein. Wer also mit einem unzulässig getunten Moped unterwegs ist, muss sich unter Umständen für das Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten. Hierbei handelt es sich um eine Straftat, die gemäß § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr nach sich zieht.

Wer seinen beruflichen Alltag hinter dem Steuer eines Kfz verbringt, möchte es sich dort ggf. zu schön wie möglich gestalten. Daher sind gerade beim Lkw-Tuning Lichterketten, Schilder und Wimpel ein Thema. Allerdings sind zusätzliche Lichtzeichen häufig verboten und es gilt darauf zu achten, dass Dekorationen das Sichtfeld nicht einschränken. Bei bequemeren Sitzen oder neuen Schaltknüppeln gilt es zudem unbedingt auf die entsprechenden Prüfzeichen zu achten.

Übrigens! Auch beim Fahrrad ist ein Tuning möglich. So lässt sich der Drahtesel zum Beispiel durch Körbe oder einen komfortableren Sattel ergänzen. Um mit dem Rennrad noch schneller unterwegs zu sein, gilt es nicht selten das Gewicht des Fahrrads zu reduzieren. Leichtere Reifen und der Abbau von nicht benötigten Bauteilen können sinnvolle Maßnahmen sein.

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Das Team von bussgeldkatalog.net wird seit 2016 durch Nicole verstärkt. Dafür befasst sie sich unter anderem mit den geltenden Verkehrsregeln, dem Ablauf von Bußgeldverfahren und den Vorgaben zum Jugendschutz.

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