Anscheinswaffen – Das Führen ist verboten

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 26. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Dekowaffen und Waffenattrappen –Was ist öffentlich erlaubt?

Anscheinswaffen täuschen das Aussehen echter Waffen vor.
Anscheinswaffen täuschen das Aussehen echter Waffen vor.

Viele können sich unter dem Begriff „Anscheinswaffen“ kaum etwas vorstellen. Vor allem ist oft unklar, was als scheinbare Waffe gilt und welche Requisiten oder Spielzeuge nicht als solche gewertet werden.

Der Gesetzgeber hat Bestimmungen geschaffen, die klären, wann und wie ein Gegenstand, der wie eine Waffe aussieht, in der Öffentlichkeit geführt werden darf. Voraussetzungen für das Nutzen der sogenannten Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit sind in verschiedenen Teilen des Waffengesetzes festgelegt.

Was beim Führen von Anscheinswaffen zu beachten ist, wie die gesetzlichen Vorgaben diesbezüglich aussehen und mit welchen Konsequenzen bei Verstößen zu rechnen ist, betrachtet der folgende Artikel näher.

FAQ: Anscheinswaffen

Was ist unter „Anscheinswaffen“ zu verstehen?

In Anlage 1 zum Waffengesetz ist bestimmt, dass Gegenstände, die den Anschein von Feuerwaffen haben oder diesen nachgebildet sind, als Anscheinswaffen gelten.

Dürfen Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit geführt werden?

Nein. Anscheinswaffen unterliegen den Regelungen zum sicheren Waffentransport und dürfen weder zugriffs- noch einsatzbereit in der Öffentlichkeit geführt werden. Ein Waffenschein wird für Anscheinswaffe nicht ausgestellt.

Welche Folgen hat das Führen von Anscheinswaffen?

In der Regel handelt es sich beim Missachten des Führungsverbots um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann.


Was sind Anscheinswaffen?

Der Begriff „Anscheinswaffe“ ist üblicherweise nicht im alltäglichen Gebrauch zu finden. Meist ist die Rede von Waffenattrappe oder Spielzeugpistole. Im Waffenrecht sind Anscheinswaffen jedoch genau definiert.

Gegenstände, die einer echten Waffe täuschend ähneln, werden unter diesem Begriff zusammengefast. Im Waffengesetz an sich ist in der Anlage 1 zu § 1 Abs. 4 unter 1.6 erläutert, was diese Definition beinhaltet.

Demnach sind Anscheinswaffen:

1.6.1 Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.1) hervorrufen […]
1.6.2 Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen […]
1.6.3 unbrauchbar gemachte Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen [… ]

Das Führen von Anscheinswaffen ist verboten.
Das Führen von Anscheinswaffen ist verboten.

Gleichzeitig bestimmt die Anlage auch, dass Gegenstände, die offensichtlich und dem Aussehen nach zum Spielen oder erkennbar für Brauchtumsveranstaltungen verwenden werden, nicht als Anscheinswaffen gelten.

Sehen Gegenstände also aus wie Schusswaffen und können mit echten Schusswaffen verwechselt werden, gelten sie dem Gesetz nach als Anscheinswaffen.

Sind sie jedoch klar als Spielzeug, Requisite oder als kulturhistorischer Gegenstand zu erkennen, fallen sie nicht unter diese Regelungen.

Paragraph 42a Waffengesetz (WaffG)

Vornehmlich um den Missbrauch von Anscheinswaffen zu verhindern und auch um Verwechslungen zu vermeiden, ist das Führen dieser Gegenstände in der Öffentlichkeit verboten.

Mit Führen ist in diesem Fall das Mitführen, das offene Tragen sowie das Handhaben in der Öffentlichkeit gemeint.

Als gesetzliche Grundlage für diese Regelung gilt der § 42a Nr. 1 im Waffengesetz. Wie auch erlaubnispflichtige Waffen, die einen großen Waffenschein zum Führen voraussetzen, müssen Anscheinswaffen in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden, sodass sie nicht zugriffsbereit sind.

Anscheinswaffen, die in der Lage sind, Geschosse abzugeben, dürfen nicht schussbreit sein. Zu diesen zählen unter anderem auch die sogenannten „Softair-Waffen“. Die Nutzung von Softair-Waffen ist demnach nur innerhalb von befriedeten Besitztümern gestattet.

Der Paragraph beschreibt jedoch auch Ausnahmen, die ein Führen solcher Gegenstände und Schusswaffen in der Öffentlichkeit gestattet. So dürfen Anscheinswaffen bei Film- und Fotoaufnahmen, bei Theateraufführungen sowie bei Brauchtumsveranstaltungen verwendet werden.

Konsequenzen für das Führen von Anscheinswaffen

Bei Umzügen sind Dekowaffen, die als solche erkennbar sind, ausnahmsweise zugelassen.
Bei Umzügen sind Dekowaffen, die als solche erkennbar sind, ausnahmsweise zugelassen.

Um eine scheinbare Bedrohung von Personen zu verhindern, nehmen Behörden die beschriebenen Vorgaben des Waffengesetzes in der Regel sehr ernst.

Ein Verstoß gegen das Verbot, Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit zu führen, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird nach den Vorgaben des Bußgeldkatalogs geahndet.

Üblicherweise werden neben dem verhängten Bußgeld, welches bis zu 10.000 Euro betragen kann, auch die betreffende Anscheinswaffe durch die Polizei eingezogen.

Für Anscheinswaffen kann kein Waffenschein erworben werden, da das Führen generell verboten und für Privatpersonen somit untersagt ist. Für die oben genannten Ausnahmen, wie Filmarbeiten oder Festumzüge bedarf es einer behördlichen Genehmigung.

Über den Autor

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Dörte L.

Dörte hat an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik studiert und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.net-Teams. Hier befasst sie sich mit verschiedenen Themenbereichen und schreibt zu Schwerpunkten wie den ausländischen Verkehrsregeln oder dem Waffenrecht.

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Anscheinswaffen – Das Führen ist verboten
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Kommentare

  1. Sven sagt:

    Moin Moin. Darf ich in einem geschlossenem Raum bei einem Gartenfest in einem e.V. mit einer Air Soft Pistole Heckler & Koch bis 2 Joule ein Preisschießen veranstalten (lt. Waffengesetz auf umfriedeten Grundstück) wenn der Veranstalter der Vorstand dies genehmigt? Besten Dank im Voraus.

  2. Sebastian W sagt:

    Ich habe mir eine CO²-Pistole mit 1,3 Joule zugelegt bei der es sich um eine 1 zu 1 Replika handelt.

    Darf ich diese auf umzäunten jedoch einsehbaren Privatgelände tragen bzw. abfeuern*?

    *Es handelt sich dabei um eine improvisierte Schießbahn in einer Garage inklusive Kugelfang. Also das keine Projektile das Gelände verlassen können.

  3. Dominik sagt:

    In Deutschland sind sogenannte Balisong Trainer erlaubt, die nicht angeschliffen werden können. Wenn ich jetzt mit meinem Balisong Trainer in der Öffentlichkeit „flippe“, ist das erlaubt?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Dominik,

      dass kann unter Umständen verboten sein, da es in der Regel auch als Führen in der Öffentlichkeit gewertet werden kann. In diesem Fall kann das rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Sie sollten sich auch bei der zuständigen Waffenbehörde informieren.

      – Die Redaktion

  4. Manuel sagt:

    Hallo. Ich besitze einen Trabant Kübel der bei der NVA mit einer AK 47 äußerst war. Wenn ich auf millitär treffen fahre habe ich eine ak dabei die am fahrzeug festgekettet war. Auf dem Weg zum letzten Treffen wurde ich von der Polizei angehalten die ak wurde eingezogen. Die ak 47 ist einen gebohrt, verschweißt original deko Waffe. Was kommt jetzt auf mich zu.??

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Manuel,

      in diesem Fall kann eine Bußgeld auf Sie zukommen, da das Originalaussehen der Waffe sie eventuell zu einer Anscheinswaffe macht. Wie hoch das Bußgeld ausfällt, kann pauschal nicht bestimmt werden, da dies in der Regel vom Einzelfall abhängig ist.

      – Die Redaktion

  5. anny sagt:

    was ist mit mittelalerlichen waffen, ich gehe gerne und „gewandet“ auf mittelaltermärkte, zu meiner gewandung gehört auch ein kleiner dolch, er ist zwar nicht scharf, aber sehr spitz

    darf ich schon auf dem weg zur veranstaltung damit rumlaufen, oder darf ich den gegenstand erst am veranstaltungsort tragen

    lieben gruß anny

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo anny,

      wenn der Gegenstand als Messer gilt, kann es durchaus sein, dass Sie ihn erst am Veranstaltungsort tragen dürfen. Ob dieser unter das Waffengesetzt fällt, klären Sie am besten auf einer Polizeidienststelle oder mit der zuständigen Waffenbehörde ab.

      – Die Redaktion

  6. Florian sagt:

    Hallo,
    Wenn ich mit einer person in meinem hof mir Softair waffen die unter 0,5J haben und die vorne orange makiert sind spiele ist das dann verboten? Sie sehen echt aus da meine eine M4 dastellt aber sind am lauf ende mit ornagen spitzen makiert.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Florian,

      wir können nicht beurteilen, ob eine solche Markierung ausreicht. Informieren Sie sich am besten bei der zuständigen Waffenbehörde.

      – Die Redaktion

  7. Leo sagt:

    Wie oder kann man überhaupt eine Softair/Airsoft als nicht anscheinwaffe markieren oder ändern, z.B. indem man sie anmalt oder sonstige orangenen Lauf dran macht? Gibt es irgendeine Möglichkeit?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Leo,

      ob das Anmalen ausreicht, können wir nicht beurteilen. Es kann durchaus eine Möglichkeit sein, die Waffe als Spielzeug kenntlich zu machen. Sie sollten das am besten mit der zuständigen Waffenbehörde klären.

      – Die Redaktion

  8. Alexander K. sagt:

    Wie sieht es aus mit dem Tragen einer Modellwaffe im Holster, wenn man sich auf befriedetem Gelände eines Cowboyclubs bzw. im „Saloon“ befindet? Würde ich sozusagen als Brauchtumsveranstaltung betrachten aus meiner Sicht! Jedenfalls habe ich mir die Freiheit genommen, dort mit dem Peacemaker herumzuspielen, so daß der Betreiber des Saloons mir das Teil abgenommen und hinter der Theke verwahrt hat! Erst beim Verlassen des Lokals habe ich den Peacemaker wieder ausgehändigt bekommen! Transportiert habe ich meine sogen. Ausstattung in einer Reisetragetasche, da ich ja mit Bus und Taxi unterwegs war!

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Alexander K.,

      dem Betreiber von Veranstaltungen bzw. dem Eigentümers des Geländes steht es in der Regel frei zu bestimmen, ob ein Tragen auch von Anscheinswaffen erlaubt. Hier sollten Sie sich immer mit den AGB bzw. der Hausordnung oder den Verhaltensregeln befassen. Ein rechtliche Beratung bieten wir nicht an, daher können wir nicht beurteilen, ob Ihr Fall zur Brauchtumspflege zählt.

      – Die Redaktion

  9. Anna sagt:

    Hallo. Ich bin neu hier. Das meiste habe ich verstanden. Meine frage ist folgend (vielleicht bisschen blöd): ich bin 25j, habe vor mir zu meinen schutzkleidung auch airsoft Waffen zu kaufen (über 0,5J) . Ich weiss das ich zum führen solchen Waffen nicht ohne Erlaubnis und Zubehör raus gehen darf. Die frage ist kriege ich eine Erlaubnis (waffenschein) ohne das ich momentan zu irgendeinem AS Team gehöre oder muss ich zuerst nachweisen das ich da drin bin? Und was für ein Waffenschein brauche ich überhaupt dafür?
    Ich bin dabei mich bei einem AS Team zu bewerben.
    Vielen dank für eure Hilfe.
    Lg

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Anna,

      für einen Waffenschein muss ein Bedürfnis zum Führen der Waffe vorliegen. In der Regel besteht ein solches bei Airsoft-Waffen nicht. Sie könnend ie Waffen ohne Erlaubnis und getrennt von der Munition in einem verschlossenen Behältnis transportieren. Hier besteht ein Unterschied zum einsatzbereiten Führen in der Öffentlichkeit. Informieren Sie sich im Zweifel auch bei der zuständigen Waffenbehörde.

      – Die Redaktion

  10. Frisco sagt:

    Wenn ich meine softair waffe unter 0 5 joule neonrot anmale/lackiere darf ich sie dann auf der straße tragen?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Frisco,

      eine Spielzeugwaffe, die einer echten Waffe täuschend ähnlich sieht, fällt unter die Bestimmungen in Bezug auf Anscheinwaffen. Das Führen einer solchen Waffe ist ausschließlich in Ausnahmefällen erlaubt: bei Film- und Fotoaufnahmen, bei Theateraufführungen sowie bei Brauchtumsveranstaltungen. Für solche Ausnahmen bedarf es aber einer behördlichen Genehmigung.
      Der Transport solcher Waffen, auch als Softair, darf nur in verschlossenen Behältnissen erfolgen. Die Farbe der Waffe spielt dabei keine Rolle.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  11. Vinzenz sagt:

    Hallo bussgeldkatalog-Team!

    Folgender Fall:

    Ich habe mir eine alte BMW R75 mit Beiwagen zugelegt (BJ 1945) Dieses Gespann hat vorne am Beiwagen die Möglichkeit ein MG anzubringen. Wenn man nun dort eins befestigt, sich dem Motorrad entsprechend kleidet (denazifizierte Uniform) und sich zu einem Oldtimer-Treff begibt, muss man dann mit Konsequenzen rechnen auf der Strecke von zu Hause bis zu dem Treffen?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Vinzenz,

      dass kann durchaus der Fall sein. Ist nicht klar zu erkennen, dass es sich um eine Attrappe handelt, kann das rechtliche Konsequenzen haben. Informieren Sie sich am besten bei der zuständigen Waffenbehörde, wie Sie hier am besten vorgehen müssen.

      – Die Redaktion

  12. Björn sagt:

    Hallo ich habe da auch mal eine Frage. Wenn ich mir eine Airsoft-Waffe bis 0,5 joule hole die wie im Waffengesetzes definiert: „Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind insbesondere Gegenstände, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 Prozent über- oder unterschreiten, neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen.“ ist sie ja KEIN Anscheinswaffe und somit kann man ja auch mit ihr auf offener Straße spielen.

    Meine Frage ist jetzt in wieweit muss sie mit neonfarbenen Teilen gebaut sein?

    Weil da steht muss neonfarbene Materialien enthalten und nicht muss aus neonfarbenem Material bestehen

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Björn,

      eine pauschale Aussage diesbezüglich ist uns nicht möglich. Wenden Sie sich am besten an die zuständige Waffenbehörde, um dies abzuklären.

      – Die Redaktion

  13. Jhicks sagt:

    Ist eine softair mit weniger als 0,5 Joule, wenn man sie komplett pink lackiert, immer noch eine Anscheinswaffe, oder darf sie offen geführt werden?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Jhicks,

      Unabhängig von der Lackierung, gilt eine Softair, mit einer Geschossenergie von weniger als 0.5 Joule, nicht als Anscheinswaffe. Diese Art von Softair wird als Spielzeug eingestuft, und ist daher von den Vorschriften des Waffengesetzes ausgenommen.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

      1. Martin sagt:

        Wenn ich also bei einem Softair Scharfschützengewehr das täuschend echt aussieht die feder entferne, die für die entsprechende Joule maßgeblich ist (entsprechend auch noch schussunfähig ist) sind Keine Regelungen des Waffengesetzes gültig?

        1. bussgeldkatalog.net sagt:

          Hallo Martin,

          dass sollten Sie am besten mit der zuständigen Waffenbehörde abklären. Eine pauschale Aussage dazu ist uns nicht möglich.

          – Die Redaktion

  14. K563 sagt:

    Hallo,
    ich bin auf der Suche nach jemandem der sich mit dem WAffG auskennt und mir ein paar Fragen beantworten kann.
    Ich plane mir demnächst eine neue Softair-Waffe zu kaufen (bit.ly/2yTPWBv), bei der es sich offensichtlich um eine Anscheinswaffe handelt, für die ich aber keinen KWS brauche, da sie nur ca. 1,7J hat. An diese Softair will ich einen anderen Schafft bzw Griff montieren (bit.ly/2jk87Lv). Dieser ist aber nicht für eine sAEG (semiautomatic-electric-gun) Softair-Waffe, sondern für eine echte AR-15 gedacht.

    Um den Schafft zu nutzen müsste ich den Griff im inneren aufbohren, da sonst der Motor nicht hineinpassen würde. Dadurch würde ich quasi die Funktion als echtes Waffenteil einschränken.
    Für den Fall, dass es rechtlich relevant ist.

    Meine Frage ist jetzt, ob ich den Schafft in DE ohne Waffenschein überhaupt kaufen/besitzen darf?
    Wenn ja, darf ich ihn dann an die Softair-Waffe bauen?
    Und spielt es dabei eine Rolle ob ich das echte Waffenteil mechanisch verändere?
    Und zu guter letzt noch, ob dadurch die „F im Fünfeck“-Kennzeichnung erlischt?

    Vielen Dank für eure Hilfe
    K563

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo K563,

      für Softair-Waffen mit einer Geschossenergie zwischen 0,5 und 7,5 J ist sehr wohl ein kleiner Waffenschein nötig um die Waffe in der Öffentlichkeit führen zu dürfen. Dies schließt jedoch Anscheinswaffen aus, welche in der Öffentlichkeit gänzlich verboten sind. Demnach ist die Nutzung nur innerhalb von befriedeten Besitztümern gestattet.
      Bei der Montage des Griffes ist zu vermuten, dass die Waffe ihr gültiges Prüfzeichen verliert und damit verboten ist. Für eine sichere und genaue Auskunft sollten Sie sich jedoch an die zuständige Waffenbehörde wenden.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  15. Ben sagt:

    Hallo,

    nach WaffG Par 42a, Abs 2, Satz 1 kann ich mit Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit Fotoaufnahmen durchführen. Fallen darunter ebenfalls Airsoft-Waffen über 0.5 Joule?
    Diese gelten zwar als freie Waffen, aber dennoch werden sie im Gesetz, bis auf der Altersgrenze von 18, als Anscheinswaffen gehandhabt.

    Viele Grüße
    Ben

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Ben,

      Softairwaffen mein einer Geschossenergie zwischen 0,5 und 7,5 Joule dürfen ohne einen Waffenschein nicht in der Öffentlichkeit geführt werden. Das heißt, die Waffe sowie deren Zubehör dürfen beim Transport weder schuss- noch zugriffsbereit sein. Für Softairwaffen über 7,5 Joule Geschossenergie benötigt man sogar eine Waffenbesitzkarte.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  16. Stefan sagt:

    Hallo,

    eine Frage zu vor dem April 2016 erworbenen deaktivierten Dekowaffen.

    Frage 1:
    Hat sich 2017 etwas zum Altbestand Dekowaffen gekauft in D (vor 04/2016) geändert was den Besitz in D bzw. die Aufbewahrung und den Transport angeht? Es handelt sich ja um nach wie vor um Alteisen, Deko Gegenstand?

    Frage 2:
    Ist die Weitergabe (Privat) inzwischen eindeutig geregelt?

    Frage 3;
    Fällt ein Verleihen einer Dekowaffe unter in Verkehr bringen?

    Danke
    LG
    Stefan

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Stefan,

      bezüglich Ihrer Fragen: In den letzten Jahren gab es nur eine Änderung in Bezug auf eine Waffenamnestie für illegale Waffen. Die private Weitergabe ist nach wie vor nicht eindeutig geregelt. Genaueres können Sie bei der Waffenbehörde oder dem BKA erfragen.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  17. Peter sagt:

    Die Polizei hat erst bei einer Personenkontrolle meinen Rucksack durchsucht, da ich Zigaretten bei mir geführt habe.(Ich bin 16 Jahre alt) Und im Rucksack fanden sie ein Trainer Balisong (Ein unschärfbares stumpfes Butterfly Messer). Kann ich dafür belangt werden, und wenn ja, welche Strafen kommen auf mich zu?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Peter,
      bei dem Trainer Basilong handelt es sich in der Regel um eine Anscheinswaffe, deren Führen in der Öffentlichkeit nach § 42a WaffG verboten ist. Als Anscheinswaffen gelten alle Gegenstände, die einer echten Waffe täuschend ähnlich sehen. Butterfly Messer werden in Anlage 1 des Waffengesetzes als Waffe definiert. Dementsprechend kann das Trainer Basilong gewöhnlich als Anscheinswaffe eingestuft werden, weil es einem echten Butterfly sehr ähnlich sieht. Dass es nicht geschärft ist und auch nicht geschärft werden kann, ist für Außenstehende in der Regel nicht erkennbar.
      Wer solche Anscheinswaffen in der öffentlichkeit mitführt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die nach dem Bußgeldkatalog sanktioniert wird. Dieses kann bis zu 10.000 Euro betragen. In der Regel wird auch die Anscheinswaffe von der Polizei eingezogen.
      Das Team von bussgeldkatalog.net

  18. Maximiliab sagt:

    Ich hätte auch noch eine Frage bezüglich des Transportes eines Luftgewehres, das zugleich noch als Anscheinswaffe liegt.

    Wenn das Luftgewehr getrennt vom Magazin unter der Abdeckung für den Reservereifen liegt, und lediglich zum Transport dort lag, handelt es sich um eine Straftat oder nicht?
    Machen sich personen die im Auto saßen auch Strafbar weil sie Kenntnis davon hatten?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Maximiliab,
      ob eine Luftdruckwaffe als Waffe eingestuft wird und damit dem Waffengesetz, hängt davon ab, welche Geschossenergie sie aufweist. Wie Sie aber schon sagten, kann ein Luftgewehr als Anscheinswaffe eingestuft werden mit der Folge, dass ein Führen in der Öffentlichkeit verboten ist. Weitere Informationen über Druckluftgewehre finden Sie in unserem Ratgeber https://www.bussgeldkatalog.net/waffengesetz/druckluftwaffen/. Was beim Transport zu beachten ist, kann in unserem Ratgeber über den Waffentransport nachgelesen werden: https://www.bussgeldkatalog.net/waffengesetz/waffentransport/.
      Das Team von bussgeldkatalog.net

  19. Alf sagt:

    Guten Tag!

    Erstens: Eine Softairwaffe unter 0,5 Joule Geschossenergie gilt als ja Spielzeug und fällt damit ja nicht unters WaffG, kann aber trotzdem eine Anscheinswaffe sein. (und fällt damit wieder unters WaffG??? oder fällt sie dann nur unters WaffG als Anscheinswaffe sobald ich die Wohnung mit ihr verlasse?)
    Frage: Muss ich trotzdem eine unter 0,5 Joule Softair in einer priv. Wohnung in einem Behälter lagern oder nicht?

    Zweitens: Muss eine Softair über 0,5 Joule in einer priv. Wohnung in einem Behälter lagern, obwohl man alleine (bzw in einer Wohnung mit befugten Personen) lebt?

    Für die Beantwortung möchte ich mich schon im Voraus bedanken^^

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Alf,

      eine Softairwaffe unter 0,5 Joule muss in einer privaten Wohnung nicht besonders gelagert werden, eine Softairwaffe über 05, Joule schon. Ob man alleine lebt oder nicht, spielt dabei keine Rolle.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  20. Wolfgang sagt:

    Am gestrigen Sonntag wurden wir im Auto fahrend von Kindern und Jugendlichen mit Maschinenpistolen bedroht. Die Jugendlichen / Kinder standen am Straßenrand im Gebüsch und zielten mit diesen Waffen auf unser Auto. Wir hielten an, stiegen aus und verfolgten die Täter. Als ich diese eingeholt hatte, stellte sich heraus, dass es sich um sog. Softairwaffen handelt, die Kriegswaffen der Fa. Hekler und Koch täuschend ähnlich sehen. Die beiden waren 8 und 13 Jahre alt. Ich rief die Polizei hinzu, die dann die Waffen konfiszierte und die Kinder zu Ihren Eltern brachte. Wie haben sich ggf. die Eltern strafbar gemacht? Denn die Kinder sind ja noch nicht strafmündig.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Wolfgang,

      da das Führen von Anscheinswaffen, wie diese Softair-Waffen, in der Öffentlichkeit verboten ist, können die Eltern tatsächlich belangt werden – schließlich obliegt Ihnen eine Aufsichtspflicht.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

    2. Anton G sagt:

      1. Das ist eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat. 2. Zeigt ihr Verhalten, dass sie zu keinem Zeitpunkt geglaubt haben, dass diese Waffen echt sind, ansonsten hätten sie sich sicher auf den Boden gelegt und vor Angst gezittert. Was wiederum zeigt, dass das Gesetz vor allem dazu missbraucht werden wird um Kinder zum richtigen Spielen zu bringen.
      Kinder können mit Softairs, genauso wie mit einem Fußball im Garten spielen und ihr Spiel auf der Straße fortsetzen. Wenn das eine Verletzung der Aufsichtspflicht ist, gehört wohl den meisten das Sorgerecht entzogen.. Wir wurden früher vom bösen Nachbarn oder Vermieter verfolgt wenn wir mit dem Fußball auf der Straße gespielt haben. Dank weniger Kinder und der Autos, sieht man ja kaum noch Kinder auf der Straße Fußball spielen.

  21. Anna sagt:

    Ich habe einen Regenschirm, der aussieht wie ein Gewehr. Den darf ich also laut Gesetz auch nur noch versteckt vor der Öffentlichkeit mit mir führen? Das wäre ja gerade bei Regen ziemlich blöd :)

    Liebe Grüße

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Anna,

      im Waffengesetz sind in Anlage 1 zu § 1 Abs. 4 unter 1.6 so genannte „Anscheinswaffen“ geregelt. Dazu gehören auch „Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen“, ebenso also ein Regenschirm, der einem echten Gewehr ähnelt. Ist dieser nicht deutlich als Attrappe beziehungsweise Spielzeug zu erkennen, ist das Führen in der Öffentlichkeit verboten.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  22. Daniel sagt:

    Hallo,

    ich wollte fragen ob es aktuelle Bestimmunge gibt die mir sagen wie ich eine Dekowaffe aufzubewahren habe?

    Es handelt sich hier um ein privates Wohnhaus.
    Muss ich dort die Dekowaffen auch in einem abgeschlossenen Behältnis lagern?

    Ich meine ich muss ja auch nicht meine Küchenschublade abschliessen, da dort Messer lagern.

    Mit freundlichen Grüßen

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Daniel,

      handelt es sich nicht um eine echte Waffe, muss diese nicht gesondert aufbewahrt werden.

      – Die Redaktion

    2. Anton G sagt:

      Seit dem Juni 2017 sind die Waffengesetze in diesem Bereich nochmal verschärft worden. Inzwischen muss man auch Dekowaffen vor dem Zugriff Unbeerchtigter schützen. Generell gilt daher. Auch Dekowaffen müssen jetzt in einem verschlossenen Behältnis, auch Zu Hause, aufbewahrt werden. An der Wand aufhängen, ist nicht mehr erlaubt. Bin Sammler und von dem Gesetz sehr schwer getroffen.

    3. Leo sagt:

      Hallo liebe Redaktion,
      Folgende Situation:
      Ich habe mir eine sogenannte „Bluegun“ zugelegt und wollte fragen ob ich diese (beim spielen mit Freunden) draußen führen darf. Sie ist ja die 1:1 Nachstellung der Signatur und Sauer P226. Sie ist in diesem speziellen blau und man kann nix damit machen außer in die hand nehmen da sie eigentlich zum üben im Umgang mit Waffen ist. Zudem hat sie da wo eigentlich der Lauf ist einen orangen Punkt. Meine Frage ist: Ist es okay wenn ich mit dieser draußen spiele ?

  23. Marvin sagt:

    Hallo,
    wie sieht es mit Anscheinswaffen, in diesem Fall eine Softair, aus welche in einem Auto transportiert werden?
    Es handelt sich um folgenden Fall:

    Person A transportiert seine Softair in einer Waffentasche mit Schloss an der Tasche, lediglich die Zahlen wurden nicht verdreht. Die Softair in der Waffentasche liegt im abgeschlossenen Kofferraum.

    Nun wird das Auto von Person A angehalten und kontrolliert von der Polizei – die Softair wird beschlagnahmt und nach einiger Zeit wurde sie vernichtet.

    Gilt der Transport in dem Kofferraum / Auto nicht als abgeschlossen? Immerhin hat keine Person, Zugriff darauf, auch wird sie somit nicht öffentlich geführt?

    LG

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Marvin,
      die Waffenaufbewahrung im Auto ist nur für den Transport zulässig, jedoch nicht für ein permanentes Unterbringen der Waffen. Welche Gründe genau zur Beschlagnahmung führten, ist uns aufgrund der vorliegenden Informationen nicht bekannt. Wenden Sie sich daher ggf. an einen spezialisierten Anwalt.

      – Die Redaktion

    2. Daniela und Raymund sagt:

      Die Waffe muss in einem an dich verschlossenen Behältnis sein zum Beispiel Waffen Box nicht Schuss bereit. Hinzu noch ein Aspekt zu Softair Dinger: es gibt Zubehör das als verboten gilt. Selbst wenn du die Waffe optimal transportierst kann sie beschlagnahmt werden wenn zB gewisse Geräte montiert wurden oder zB eine nachträgliche Schuss Energie Verstärker eingebaut wurde. Das kann mit unter auch in Haftstrafe enden

  24. Tolik sagt:

    Habe mal eine Frage zu Paragraph 42a Waffengesetz (WaffG)

    und zwar folgendes Szenario:

    Es ist eine Öffentliche Veranstaltung die auf einem Privatgelände statt findet. Zu Show Zwecken möchte ich ein Paar „Deaktivierte Schusswaffen“ (mit dazu gehörigen Papieren) präsentieren, die sich in einem altem Militärkoffer befinden. Der Koffer ist so umgebaut so das bei geöffnetem zustand kein Zugang zu den Waffen besteht, da eine Glasplatte zwischen ist (die Platte ist mit Sicherheitsschrauben versehen, so das es wirklich keiner zugriff hat außer mir) zu dem wird die Kiste in meinem Auto oder Trailer stehen….

    ist das rechtlich soweit erlaubt?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Tolik,

      in diesem speziellen Fall sollten Sie sich an die zuständige Behörde wenden.

      – Die Redaktion

    2. Daniela und Raymund sagt:

      Privatgelände… Sofern die Einwilligung des Gelände Eigentümer vorliegt kannst du die Deko Waffen auch offen führen… Sollte allerdings abgewogen werden wenn es fremde von aussen sehen und in ihrer Angst die Polizei rufen die oftmals sehr unangemessen vorgehen könnte

    3. Anton G sagt:

      Ein führen liegt nicht vor, wenn sich die Waffen in einem verschlossen Behältnis befinden. Die ausgestellten Dekowaffen sind, so weit ich verstanden habe, so verpackt das man nur an die Stücke herankommt wenn man die erwähnte Glasscheibe zerstört. Das entspricht der Definition von verschlossen.
      Sie brauchen für die Ausstellung also keine Erlaubnis. Dennoch würde ich, um Missverständnisse vorzubeugen, sprich einer Anzeige eines uninformierten Besuchers, dies bei der örtlichen Polizei anzeigen. Damit diese sich, in Unkenntnis der Lage, nicht genötigt sieht mit der SEK anzurücken, weil jemand vermutet dies wäre illegale Waffen.
      Aber..eine öffentliche Veranstaltung bedarf sowieso der Genehmigung. Dazu gehört auch die Ausstellung besagter deaktivierter Waffen.
      Aber Halt. Das neue Waffengesetz hat eine Neuregelung für deaktiverte Waffen beschlossen. Diese gelten nicht als Anscheinswaffen, das sie ja echte Waffen sind, aber nicht mehr schußfähig.
      Ich rate daher dazu sich nochmal zu informieren. Ich vermute sogar, für diese „Deko-Waffen“ gelten die gleichen Regeln wie für noch schußfähige Waffen.

  25. Robert B. sagt:

    Frage zu Paragraph 42a Waffengesetz.:

    ist es erlaubt eine Schreckschusswaffe (Kurzwaffe) versteckt, also z.B in einer Tasche oder in einer Jackentasche
    zu führen, so daß diese nicht sichtbar ist ? Dies fällt ja eigentlich nicht unter offenes, also sichtbares Führen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Robert B.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Robert,

      sofern diese nicht sichtbar ist, muss dennoch ein Waffenschein vorliegen.

      – Die Redaktion

      1. leo sagt:

        Das ist nicht korrekt. Definitiv muss auch beim verdeckten Führen ein kleiner Waffenschein vorhanden sein, wenn man denn das befriedete Grundstück verlässt.

        Mfg

        1. bussgeldkatalog.net sagt:

          Hallo Leo,

          vielen Dank für die Information.

          – Die Redaktion

      2. G. sagt:

        „Wie auch erlaubnispflichtige Waffen, die einen großen Waffenschein zum Führen voraussetzen, müssen Anscheinswaffen in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden, sodass sie nicht zugriffsbereit sind.“

    2. Daniela und Raymund sagt:

      Der kws erlaubt das führen Schuss bereitet Waffen mit PTB Zeichen. Das führen ist jedoch wie beim gws stark eingeschränkt. Beispiele Wochenmarkt Kino Theater usw. Dafür wurde mein eine Sondergenehmigung des BKA benötigen die sehr selten ausgestellt wird. Ganz abgesehen davon der kws oder auch Geschäftsleute berechtigt das führen von bestimmten Waffen wobei die Rechtsprechung nichts von verdecktes führen auslegt. Man darf natürlich an der Zuverlässigkeit zweifeln wenn da nun wer seine Waffe erlaubt offen führt. Der nächste Besuch bei deiner Bank könnte zu Missverständnissen führen und wohl auch zum Entzug des WS … Wobei das jetzt natürlich eine jur Grauzone ist.

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