FAQ: Wo dürfen Sie in Fahrtrichtung links parken
Nein. Volle Parkplätze berechtigten Sie nicht dazu, entgegen der Fahrtrichtung auf der linken Straßenseite zu parken. Das Parken in Fahrtrichtung links ist nur in den expliziten Ausnahmefällen der StVO zulässig.
Nein, in der Regel nicht. Das Parken auf Gehwegen ist grundsätzlich nur erlaubt, wenn es durch ein entsprechendes Verkehrszeichen 315 ausdrücklich erlaubt ist. Selbst in einer Einbahnstraße. Ist kein Schild vorhanden, ist das Parken auf Gehwegen verboten.
Parken Sie ordnungswidrig am linken Fahrbahnrand, müssen sie mit Verwarnungsgeldern von bis zu 35 Euro rechnen. Einen Überblick zu möglichen Sanktionen finden Sie in der Tabelle hier.
Inhaltsverzeichnis
Bußgelder für unerlaubtes Parken am linken Fahrbahnrand
| Tatbestand | Bußgeld (€) | Lohnt ein Einspruch? |
|---|---|---|
| auf linker Seite / linkem Seitenstreifen gehalten | 10 | eher nicht |
| - mit Behinderung | 15 | eher nicht |
| auf linker Seite / linkem Seitenstreifen geparkt | 15 | eher nicht |
| - mit Behinderung | 25 | eher nicht |
| - länger als 1 Stunde | 25 | eher nicht |
| - länger als 1 Stunde mit Behinderung | 35 | Hier prüfen ** |
Wo darf ich bzw. man links parken?

Wo dürfen Sie in Fahrtrichtung links parken? Das ist nicht nur Thema in der Fahrschule, sondern auch eine recht häufige Frage in der theoretischen Prüfung. Aber was gilt hier genau? Wo ist links zu parken erlaubt? Was gilt in der Einbahnstraße? Parken links oder rechts der Fahrtbahn?
Grundsätzlich gilt: Das Parken links von einer Fahrtrichtung ist in Deutschland untersagt. Als Grundsatz gilt, dass Sie immer am rechten Fahrbahnrand oder auf einem ausreichend befestigten Seitenstreifen parken müssen. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, die es Ihnen erlauben, entgegen der Fahrtrichtung auf der linken Seite zu parken oder zu halten. Welche das sind und welche Bußgelder bei einem Verstoß drohen, erfahren Sie im Folgenden.
Die gesetzliche Grundlage: Warum rechts geparkt werden muss
Die generelle Pflicht, rechts zu parken oder zu halten, ist in § 12 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) festgelegt:
„Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch, wenn man nur halten will; jedenfalls muss man auch dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben.“
Das Ziel ist es, zu verhindern, dass Fahrzeuge zum Parken oder Halten die Fahrbahn überqueren müssen, um auf der gegenüberliegenden Seite abgestellt zu werden. Dies würde den fließenden Verkehr behindern und zu unnötigen und gefährlichen Abbiege- oder Wendemanövern führen. Daher ist die Frage: „Wo dürfen Sie in Fahrtrichtung links parken?“ in der Regel einfach zu beantworten. Aber wie bereits erwähnt, gibt es auch Ausnahmen.
Wann darf man in Fahrtrichtung links parken?
Wann darf ich links parken? In welchen besonderen Fällen darf man in Fahrtrichtung links parken? Darf man zum Beispiel in Einbahnstraßen links parken? Die StVO kennt zwei spezifische Situationen, in denen es ausdrücklich gestattet ist, links zu parken. Diese sind ebenfalls in § 12 Absatz 4 StVO geregelt

So gilt tatsächlich: In einer Einbahnstraße dürfen Sie sowohl auf der rechten als auch auf der linken Seite halten und parken. Da der Verkehr ohnehin nur in eine Richtung fließt, ist die Gefahr durch entgegenkommenden Verkehr ausgeschlossen.
Das Parken auf der linken Seite verursacht hier keine unnötige Behinderung oder Gefährdung des Fließverkehrs. Die Antwort zu „Wo dürfen Sie in Fahrtrichtung links parken?“ ist hier dann recht eindeutig geregelt.
Darf man links parken, wenn rechts Schienen verlegt sind? Das ist tatsächlich die zweite Ausnahme vom Verbot. Ist der rechte Fahrbahnrand durch Schienenfahrzeuge (z. B. Straßenbahnschienen) so belegt, dass Sie rechts nicht vorschriftsmäßig halten oder parken können, dürfen Sie auf die linke Fahrbahnseite ausweichen. Also ist auch hier die Frage: „Wo dürfen Sie in Fahrtrichtung links parken?“ mit Ja zu beantworten.
Voraussetzung ist, Sie müssen dabei außerhalb des Fahrraums von Schienenfahrzeugen halten. Das bedeutet, dass Sie die Schienen nicht blockieren dürfen, da Straßenbahnen nicht ausweichen können und dies ein absolutes Haltverbot darstellt.
Achtung: Es können weitere Regelung durch Verkehrszeichen vorgegeben sein. So kann beispielsweise das Verkehrszeichen 315 das Parken auf dem Gehweg bzw. halb Straße in Fachrichtung links vorschreiben. Auch Vorgaben zum Parken in Parkbuchten oder auf dem Gehweg sind möglich.
Was kostet falsches Parken in Fahrtrichtung links?
Wenn Sie entgegen der Fahrtrichtung links parken, obwohl keine der Ausnahmen zutrifft, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Falsch links zu parken, kann ein Bußgeld bzw. ein Verwarngeld nach sich ziehen. Denn das wird als Parkverstoß geahndet.
Die Höhe des Verwarnungsgeldes hängt von der Dauer des Parkens und einer eventuellen Behinderung ab. Sie müssen mit 15 bis 35 Euro rechnen. Punkte oder Fahrverbote gibt es nicht.
Video: Infos zum Thema „Halten und Parken“
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