§ 24c StVG (Alkohol am Steuer unter 21 und in der Probezeit)

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 15. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Bußgelder bei Missachtung vom Alkoholverbot für Fahranfänger

Wer sich noch in der Probezeit befindet, muss ein striktes Alkoholverbot und damit null Promille einhalten. Fahranfänger, die dies nicht beachten, können nicht nur mit einem Bußgeld rechnen, sondern auch mit einer Probezeitverlängerung oder der Anordnung, an einem besonderen Aufbauseminar teilzunehmen. Welche Strafe bei Alkohol am Steuer unter 21 Jahren bzw. in der Probezeit droht, erfahren Sie im Folgenden.

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Bußgeldtabelle: Alkohol am Steuer unter 21 Jahre

TatbestandStrafe (€)Punkte
Sie haben in der Probezeit nach § 2a StVG als Führer eines Kraft­fahrzeuges ein alkoholisches Getränk zu sich genommen.2501
Sie haben in der Probezeit nach § 2a StVG als Führer eines Kraft­fahrzeuges die Fahrt unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks angetreten.2501
Sie haben vor Vollendung des 21. Lebens­jahres als Führer eines Kraft­fahrzeuges ein alkoholisches Getränk zu sich genommen.2501
Sie haben vor Vollendung des 21. Lebens­jahres als Führer eines Kraft­fahrzeuges die Fahrt unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks angetreten.2501

FAQ: Alkohol unter 21

Ist Alkohol am Steuer unter 21 Jahren erlaubt?

Autofahrer unter 21 Jahren müssen sich an eine Null-Promille-Grenze halten und dürfen demzufolge keinen Alkohol trinken, wenn sie anschließend noch fahren möchten. Das Gleiche gilt in der Probezeit.

Welche Ahndungen drohen gemäß Bußgeldkatalog, wenn ich unter 21 oder in der Probezeit mit Alkohol am Steuer erwischt werde?

Neben den Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog, die Sie in dieser Tabelle ablesen können, werden außerdem spezielle Maßnahmen fällig, wenn Sie in der Probezeit mit Alkohol am Steuer erwischt werden.

Wie sehen die probezeitrelevanten Maßnahmen bei Alkohol am Steuer aus?

Wurden Sie in der Probezeit mit Alkohol am Steuer aufgegriffen, handelt es sich dabei um einen A-Verstoß. Zusätzlich zu den regulären Sanktionen kommen daher eine Probezeitverlängerung sowie die Anordnung eines Aufbauseminars auf Sie zu.

Alkohol unter 21 Jahren im Auto

Nach dem Erwerb eines Führerscheins befinden sich Fahranfänger in der Probezeit. Der Paragraph 2a Straßenverkehrsgesetz (StVG) definiert, dass diese zwei Jahre ab der Erteilung der Fahrerlaubnis andauern. In diesem Zeitraum gilt ein striktes Verbot für das Fahren mit Alkohol am Steuer im Verkehr.

Alkohol am Steuer unter 21, aber keine Probezeit - ist das erlaubt?
Alkohol am Steuer unter 21, aber keine Probezeit – ist das erlaubt?

Anders als bei älteren Autofahrern und jenen, die die Probezeit bereits hinter sich gebracht haben und an die 0,5-Promillegrenze gebunden sind, müssen Fahranfänger und Heranwachsende ein absolutes Alkoholverbot am Steuer einhalten.

Jugendliche, die zwar bereits volljährig – also mindestens 18 Jahr alt – sind, aber noch nicht 21, gelten per Definition als Heranwachsende. In diesem Zeitraum sind Sie in aller Regel noch nicht voll strafmündig, sondern fallen noch unter das Jugendstrafrecht. Erst mit Vollendung des 21. Lebensjahres zählen Personen streng genommen zu den Erwachsenen.

Eine Promillegrenze für Fahrer unter 21 Jahren oder Fahranfänger gibt es in dem Sinne also nicht. Eine solche ist nur in Paragraph 24a StVG geregelt und gilt nur für Fahrer über 21 Jahren, sofern sie sich nicht mehr in der Probezeit befinden. Alkohol ist unter 21 Jahren im Auto und für Fahranfänger in der Probezeit absolut tabu.

Der Paragraph 24c StVG regelt die Bestimmungen für Alkohol am Steuer unter 21 Jahren.:

„Ordnungswidrig handelt, wer in der Probezeit […] oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht.“ (§ 24c Absatz 1 StVG)


Gemeint ist damit, dass Alkohol für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren sowohl während des Fahrens verboten ist als auch das Setzen hinters Steuer in bereits angetrunkenem Zustand .

Schon ein Alkoholwert von 0,1 Promille kann dem Fahranfänger oder Heranwachsenden dann zum Verhängnis werden, als er einen Verstoß gegen § 24c StVG darstellt. Neben dem Bußgeld erwarten den Verkehrssünder dann Bußgeld und Punkte.

Die Strafen sind aufgrund der vermuteten Unkenntnis oder Unreife unterhalb der Grenze, die für Fahrer über 21 Jahren gelten, die die Probezeit bereits erfolgreich absolviert haben. Werden Sie mit Alkohol am Steuer erwischt, sind unter 21 Jahren alt und/oder in der Probezeit, droht Ihnen neben einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro auch noch ein Punkt in Flensburg.

Ein Fahrverbot ist hingegen in aller Regel nicht vorgesehen, wenn Sie in der Probezeit oder unter 21 Jahren mit Alkohol am Steuer ertappt werden.

Zusammengefasst: Für welche Fahrer gilt das strikte Alkoholverbot am Steuer?

 

  • Fahranfänger, die in der Probezeit und unter 21 Jahren alt sind
  • Fahranfänger, die in der Probezeit, aber bereits 21 Jahre und älter sind
  • Fahrzeugführer, die nicht mehr in der Probezeit, aber unter 21 Jahren alt sind

Es ist also unerheblich, ob Sie hinter dem Steuer Alkohol nach der Probezeit konsumieren und unter 21 Jahren alt sind, oder ob Sie bereits älter sind, aber sich dennoch in der Probezeit befinden: In jedem der genannten Fälle begehen Sie einen Verstoß gegen § 24c StVG und müssen mit der entsprechenden Ahndung rechnen.

Was gilt nun aber bei Alkohol in der Probezeit?

Ordnungswidrigkeiten in der Probezeit werden in A- und B-Verstöße eingeteilt. Alkohol am Steuer unter 21 Jahren und/oder in der Probezeit ist ein A-Verstoß. Befinden Sie sich noch in der Probezeit, so kommen neben den genannten Sanktionen noch weitere Konsequenzen auf Sie zu.

Handelt es sich um den ersten A-Verstoß, den Sie in Ihrer Probezeit begingen, so müssen Sie nicht nur die Verlängerung der Probezeit um zwei weitere Jahre in Kauf nehmen. Darüber hinaus müssen Fahrer, die in der Probezeit mit Alkohol am Steuer erwischt werden, auch an einem besonderen Aufbauseminar zum Thema „Alkohol und Drogen im Straßenverkehr“ teilnehmen.

Alkohol am Steuer ist unter 21 Jahren und/oder in der Probezeit strikt untersagt.
Alkohol am Steuer ist unter 21 Jahren und/oder in der Probezeit strikt untersagt.

Hier lernen Sie, wie sich Betäubungsmittel und Rauschmittel auf die Fahrtüchtigkeit auswirken können und sollen das nötige Verantwortungsbewusstsein erwerben. Die Kosten von etwa 400 Euro müssen Sie dabei selbst tragen

Wer wiederholt mit Alkohol am Steuer kontrolliert wird oder einen Unfall unter Alkoholeinfluss verursacht bzw. einen weiteren A-Verstoß begeht, muss die Fahrerlaubnis für mindestens drei Monate abgeben.

Generell sind von den soeben genannten Sanktionen lediglich Fahrer betroffen, die sich noch in der Probezeit befinden. Wer mit Alkohol am Steuer unter 21 Jahren unterwegs ist, dabei jedoch nicht mehr in der Probezeit ist, und kontrolliert wird, muss zwar mit einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen, ein Aufbauseminar droht hingegen nicht.

Aber: Auch Wiederholungstäter, die einen erneuten Verstoß gegen § 24c StVG begehen, ohne noch in der Probezeit zu sein, müssen bei der erneuten Ordnungswidrigkeit mit insgesamt strengeren Strafen rechnen.

Wer am Vorabend Alkohol zu sich genommen hat, darf den Restalkoholwert nicht unterschätzen. Der Körper baut nur etwa 0,1 Promille je Stunde ab. Auch fettige bzw. deftige Speisen bschleunigen diesen Vorgang nicht. Das Essen verzögert nur die Wirkung des Alkohols, die Promille sind jedoch bereits im Blut zu ermitteln.

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.net-Teams. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seitdem, um verbraucherfreundliche Texte zu verschiedensten Rechtsfragen im Verkehrsrecht zu schreiben.

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§ 24c StVG (Alkohol am Steuer unter 21 und in der Probezeit)
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Kommentare

  1. Günni sagt:

    Hallo liebe Redaktion,

    Was ich mich schon des öfteren gefragt habe, aber für mich nicht so einfach recherchierbar ist, angenommen ich bin unter 21 was passiert wenn ich mit einer geringen Alkoholkonzentration angehalten werden z.B. 0,1 bis 0,2 Promille und sage dass ich eine Packung alkoholhaltiger Pralinen gegessen habe. In § 24c Abs. 1 StVG steht ja eindeutig „alkoholhaltige Getränke“, ich denke zwar dass die Beamten wahrscheinlich eine Ordnungswidrigkeit ausfertigen wird, aber wäre ein Einspruch hiergegen erfolgreich bzw. gibt es solche Fälle, meine Suche ist bisher nicht von Erfolg gekrönt. Christina Schimmele von Ferrero hat in einem Interview gesagt, dass Tests eben dieser Firma gezeigt haben, dass eine Person von 60kg beim Verzehr von 15 Pralinen „Mon Cheri“ etwa einen Alkoholwert von 0,28 Promille hätte. Da diese Person eben nicht den Tatbestand von § 24c Abs. 1 StVG erfüllt, dürfte sie doch eigentlich nicht mit einem Bußgeld oder sogar, sollte sie sich in der Probezeit befinden, nicht mal mit einem A-Verstoß geahndet werden, oder? Ich hoffe Sie können mir bei der Frage weiterhelfen, oder vielleicht sind Fälle bekannt.

    Mit freundlichen Grüßen
    Günni

  2. Dave W. sagt:

    Hallo, ich hatte vor 2 Wochen einen Unfall und hatte vorher 2 Bier getrunken. Der pusttesg sagte 0.34 Promille meine bluttest Ergebnisse weiß ich noch nicht. Ich bin 19 Jahre alt und nicht mehr in der Probezeit. Was kann da im schlimmsten Fall auf mich zu kommen?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Dave,

      wenn Sie den Unfall verursacht haben, drohen 3 Punkte in Flensburg und der Führerscheinentzug. Dazu kommt eine Geld- oder Freiheitsstrafe.

      – Die Redaktion

  3. Mike L sagt:

    Guten Tag bin in der Probezeit und bin 21 wurde mit 1.1 angehalten jedoch Bluttest wurde erst 2 Stunden später durchgeführt, was für Strafen kommen wahrscheinlich auf mich zu?

  4. JP sagt:

    Hallo ich wurde mit 0,84 Promille angehalten. Bin zwar noch unter 21 aber bin aus der Probezeit raus. Der Polizist meinte das ich mit einem Fahrverbot von einem 1 Jahr rechnen kann. Mich würde es interessieren was wirklich auf mich zu kommen würde

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo JP,

      in der Regel erwartet Fahrer, die unter 21 Jahre alt sind und unter dem Einfluss von Alkohol fahren, ein Bußgeld von 250 Euro und ein Punkt in Flensburg. Sobald die 0,5 Promillegrenze überschritten wurde, kann auch ein Fahrverbot verhängt werden – in der Regel beträgt das Fahrverbot einen bis drei Monate, aber auch hier kann es von anderen Umständen abhängen, wie es letzten Endes ausfällt.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  5. Mathias sagt:

    Hallo ,
    Ich hatte vor ca 5 monaten am 21.10.16 einem Freitag einen unfall der aber mit der zahlung von 35 euro erledigt war ,es wurde auch keine Unfallanzeige geschrieben( ich selbst hatte die Polizei gerufen ) ,kam anschließend der Polizist zu mir und fragt wann ich das letzte mal was mit Btmg zu tun hatte, ich sagte ihm das es das letzte mal am Wochenende war auf einem junggesellen abschied in Amsterdam darauf hin musste eine urin test machen der positiv war ich musste mit zu Blutprobe ich wurde bis heute nicht persönlich angeschrieben werder von der Polizei oder Staatsanwaltschaft das gegen mich ein Ermittlungsverfahren läuft ,heute hat mein Anwalt ein schreiben bekommen das gegen mich ein Ordnungswidrigkeits Verfahren läuft gibt es dazu nicht bestimmte fristen die einhalten müssen ich bin jetzt noch 2 monate in der Probezeit was würde mich den da erwarten ?

    Mit freundlichen grüßen

    Mathias

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Mathias,

      Ihr Anwalt wird Sie in diesen Fragen kompetent beraten können. Handelt es sich um ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, so beträgt die Verjährungsfrist drei Monate. Allerdings kann diese unterbrochen werden.

      – Die Redaktion

  6. Gideon W. sagt:

    bin vor nem halben jahr mit 0,55 promille erwischt worden,
    gab ein monat fahrverbot und 500 euro bußgeld,

    jetz mit 0,7 promille erwischt worden,
    was muss ich jetzt erwarten ??
    beim zweiten mal alkohol zw. 0,5 und 1,09 zwei monate fahrverbot und 1.000 euro bußgeld ??,
    oder als wiederholungstäter schon mpu ‚??

    li, Gr

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Gideon,

      Sie müssen mit einem Bußgeld von 1000 Euro, zwei Punkten in Flensburg und drei Monaten Fahrverbot rechnen. Ob die Fahrerlaubnisbehörde Sie als Wiederholungstäter einstuft und bzw. oder eine MPU veranlasst, hängt vom Einzelfall ab.

      – Die Redaktion

  7. Tom B. sagt:

    Hallo , ich hatte einen Unfall , kann mich an nichts erinnern , hatte schwerste Verletzungen mit Koma und längerern Rehaphasen.., lt. Akte wurde bei mir ein Alkoholwert von 0,16 Promille festgestellt , bin nicht in der Probezeit aber noch 3 Monate vor Vollendung des 21. Lebensjahres. Was erwartet mich jetzt? Gibt es auch Regress seitens der Versicherungen ??

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Tom,

      wie die Versicherung reagieren wird, sollten Sie abwarten oder bei den zuständigen Beamten erfragen. Grundsätzlich müssen Sie bei Alkohol am Steuer unter 21 Jahren mit einem Bußgeld von 250 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.

      – Die Redaktion

  8. udo w. sagt:

    bin mit 2,5 promille beim auto fahren erwischt worden sind 3000 euro bussgeld und zwei jahre fahrverbot nicht zu übertrieben

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Udo,

      eine Rechtsberatung dürfen wir nicht vornehmen. Hier könnte Ihnen unter Umständen die Beratung durch einen Anwalt weiterhelfen.

      – Die Redaktion

  9. Tim w. sagt:

    Anlage 1

    Am [von der Redaktion editiert] hatte ich, Tim W., einen Unfall in [von der Redaktion editiert]. Ich hatte vor dem Unfall ein bisschen Stress auf einer Geburtstagsfeier wo ich 2 Flaschen Bier und ein kleines Fläschchen Jägermeister getrunken hatte… wobei ich nicht mehr daran dachte, dass ich wegen einer Erkältung WICK Medinait Erkältungssaft zu mir genommen hatte. Im laufe des Abends hatte ich eine Auseinandersetzung mit paar Kumpels. (die daraufhin die Pol. gerufen hatten) Als ich mit einem der Freunde von dem Geburtstag gegangen bin wollte mein Freund betrunken ins Auto steigen. Ich habe um Hilfe Gebrüllt die Polizei gerufen – ohne Erfolg.(???) Alls ich alles versucht habe wollte ich wieder auf den Geburtstag, aber mir hat keiner die Tür aufgemacht, also habe ich bei den Nachbars geklingelt. Die haben mir dann aufgemacht. Ich hoch gelaufen und wollte wissen was los ist. Ich oben angekommen sagten meine Leute zu mir, dass ich mich „verpissen“ solle. Verwundert guckte ich meine Leute an und fragte was los sei, die meinten das ich Bella (meine Freundin) schlagen solle und in meinem Zustand fand ich das sehr blöd, da es nicht den Tatsachen entspricht!. Ich versuchte dann zuzuschlagen ohne Erfolg! Daraufhin würde ich zusammengeschlagen! Als die gerufene Polizei dann da war wurde ein Atemalkoholtest an mir durchgeführt und ich vom Platz entfernt. Als ich wieder unten war habe ich habe mich in mein Auto gesetzt und hatte versucht meine Freundin telefonisch zu erreichen, da Telefon am Ladekabel hing. Aber da ging meine Freundin nicht ran, sondern der Typ mit den ich vorher Stress hatte. Er meinte, dass er sofort runter kommt… Dabei dachte ich an den Vorfall was passiert ist und hatte Angst dass es wieder passiert. Vor Angst startete ich den Motor und bin weggefahren. Die [von der Redaktion editiert] rauf, sehe ich im Rückspiegel die Polizei die mich auch des Platzes verwiesen haben und die noch irgendwo gewartet hatten. Die machten Blaulicht an und vor Angst habe ich einfach beschleunigt und bin geradeaus gefahren, da es sich um die gleichen Polizisten gehandelt hat, weswegen ein Verfahren wegen angeblicher Körperverletzung gegen mich durch das [von der Redaktion editiert] eingestellt wurde…
    Was dann passierte kann ich nicht sagen, da ich erst wieder im Unfallkrankenhaus Berlin (UKB) zu mir gekommen bin.

    Erkundigungen über den Unfallbeteiligten wurden mir seitens der Polizei verweigert.

    Was kommt auf mich zu ?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Tim,

      eine Rechtsberatung dürfen wir nicht vornehmen. Hier könnte Ihnen unter Umständen die Beratung durch einen Anwalt weiterhelfen.

      – Die Redaktion

  10. Maik sagt:

    Ich wurde mit 1,4 Promille erwischt bin 19 Jahre und noch in der Probezeit, ich habe gelesen das MPU auf einen ab 1,6 Promille zu kommt wie wahrscheinlich ist das das ich kein MPU machen muss?
    Und wie lange ist der Führeschein jetzt weg? Gibt es auch Möglichkeiten dies zu verkürzen?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Maik,

      es liegt in der Regel im Ermessensbereich der verantwortlichen Behörde, ob eine MPU angeordnet wird. Hier können Sie sich über die MPU informieren: https://www.bussgeldkatalog.net/fahrerlaubnis/mpu/

      – Die Redaktion

    2. L25 sagt:

      Und was ist dabei raus gekommen? Bin in einer ähnlichen Situation.

  11. Dennis sagt:

    Ich würde gestern mit 1,6 Promille eingehalten bin 23 noch in der probezeit. Was kommt jetzt auf mich zu? Ist mein Führerschein jetzt weg?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Dennis,

      Alkohol am Steuer in der Probezeit ist ein A-Verstoß. Wenn es sich um den ersten A-Verstoß handelt, wird in der Regel die Probezeit um zwei Jahre verlängert. Außerdem ist die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger verpflichtend. Normalerweise sind bei über 1,09 Promille eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe sowie drei Punkte in Flensburg zu erwarten. Üblicherweise erfolgt bei mehr als 1,09 Promille die Entziehung des Führerscheins.

      – Die Redaktion

  12. martin sagt:

    Ich bin unter 21 aber nicht mehr in der probezeit. Ich werde mit 0,4 Promille erwischt. Welche strafe kann mich erwarten?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Martin,

      in der Regel erwartet Fahrer, die unter 21 Jahre alt sind und unter dem Einfluss von Alkohol fahren, ein Bußgeld von 250 Euro und ein Punkt in Flensburg.

      – Die Redaktion

      1. Amir sagt:

        Und droht dann auch ein Fahrverbot?

        1. bussgeldkatalog.net sagt:

          Hallo Amir,

          bei Verstößen gegen die 0,5 Promille-Grenze im Straßenverkehr droht in der Regel ein Fahrverbot.

          – Die Redaktion

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