Waffengesetz (WaffG)
Abschnitt I – Allgemeine Vorschriften§ 1 Waffenbegriffe(1) Schußwaffen im Sinne dieses Gesetzes sind Geräte, die zum Angriff, zur Verteidigung, zum Sport, Spiel oder zur Jagd bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.(2) Tragbare Geräte, die zum Abschießen von Munition bestimmt sind, stehen den Schußwaffen gleich.(3) Die Schußwaffeneigenschaft geht erst verloren, wenn […]