§ 5 FeV zur Mofa-Prüfbescheinigung: Sonderbestimmungen für Mofas
Mofa und KrankenfahrstuhlDas Mofa und der Krankenfahrstuhl gehören laut § 4 FeV zu der Klasse von Kraftfahrzeugen, die keine Fahrerlaubnis benötigen. Stattdessen müssen Sie unter Umständen eine sogenannte Prüfbescheinigung gemäß § 5 FeV vorweise.FAQ: § 5 FeV (Mofa-Prüfbescheinigung)Bußgeldkatalog Krankenfahrstuhl- und Mofa-PrüfbescheinigungAllgemeine Informationen zur Mofa und KrankenfahrstuhlGrundsätzlich dürfen Sie ein Mofa ohne Führerschein fahren, denn stattdessen […]