Gaffer – Wenn ein Verkehrsunfall zur Unterhaltung beiträgt
Behinderung der Rettungskräfte durch SchaulustigeNach einem Unfall (§ 34 StVO) ist das Wichtigste, dass sowohl Notarzt als auch Polizei und Krankenwagen möglichst schnell den Ort des Geschehens erreichen. Oftmals wird es den Rettungskräften aber nicht ganz so einfach gemacht. Schaulustige sammeln sich schnell um die Unfallstelle und beobachten das Geschehen anstatt zu helfen.Teilweise werden sogar […]