Fahrverbot in Bußgeld umwandeln: In welchen Fällen ist das möglich?

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 10. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

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Geldstrafe statt Fahrverbot: Wenn der Führerschein unverzichtbar erscheint

Kann man ein Fahrverbot in eine Geldstrafe umwandeln?
Kann man ein Fahrverbot in eine Geldstrafe umwandeln?

Das Fahrverbot als Sanktion für eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr hat vor allem eine erzieherische Funktion. Viele Betroffene trifft es hart, wenn sie bis zu drei Monate auf das Autofahren verzichten müssen.

Einige Führerscheinbesitzer kommen dann auf die Idee, dass sie sich vom Fahrverbot freikaufen können. Doch geht das wirklich? Kann ein Bußgeld statt einem Fahrverbot ausgesprochen werden? Wie sollten Sie vorgehen, um eine Umwandlung vom Fahrverbot zu erreichen?

Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend darüber, wann die Umwandlung von einem Fahrverbot in eine höhere Geldstrafe grundsätzlich in Betracht kommt und welche Umstände einen Härtefall begründen können.

FAQ: Fahrverbot umwandeln

Kann man ein Fahrverbot in eine Geldstrafe umwandeln?

Im Einzelfall ist es möglich, vom Gericht das Fahrverbot umwandeln zu lassen. Ersatzweise wird dann ein höheres Bußgeld ausgesprochen. Allerdings treffen die Richter diese Entscheidung nur, wenn es sich um einen Härtefall handelt.

Wann handelt es sich um einen Härtefall beim Fahrverbot?

Das Gericht muss in jedem Einzelfall überprüfen, ob die Kriterien für einen Härtefall gegeben sind. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Betroffene das Fahrzeug für die Versorgung von Angehörigen benötigt. Ist dieser Umstand gegeben, kann ein Fahrverbot in eine Geldstrafe umgewandelt werden.

Kann ich Einspruch gegen ein Fahrverbot einlegen?

Ja, Sie können binnen 14 Tagen nach Erhalt von einem Bußgeldbescheid inklusive Fahrverbot schriftlich Einspruch bei der zuständigen Bußgeldstelle einlegen.

Video: Lässt sich ein Fahrverbot abwenden?

https://www.youtube.com/watch?v=3tZ12wf3ogk
Ist es möglich, ein Fahrverbot zu umgehen? Erfahren Sie es hier im Video.

Fahrverbot umgehen durch höheres Bußgeld: Wie geht das?

Nur in seltenen Fällen ist es möglich, dass Betroffene ein Fahrverbot umwandeln und dieses somit durch ein höheres Bußgeld ersetzen können. Dies liegt darin begründet, dass diese Sanktion vor allem eine erzieherische Maßnahme darstellen soll.

Kann sich der Betroffene freikaufen, verliert das Fahrverbot diesen Effekt. Allerdings kann es durchaus zu Härtefällen kommen, wenn der Führerschein für einen bis zu drei Monaten entzogen werden soll.

Ein solcher Härtefall kann gegeben sein, wenn der Betroffene dringend auf den Führerschein angewiesen ist. Dieser ist beispielsweise der Fall, wenn es sich um eine ländliche Wohngegend mit sehr schlechter Verkehrsanbindung handelt oder der Führerscheinbesitzer das Kfz benötigt, um die Pflege von Angehörigen gewährleisten zu können.

Wichtig: In aller Regel ist es nicht möglich, auf einen Härtefall zu plädieren, wenn Sie beruflich auf den Führerschein angewiesen sind.

Fahrverbot umwandeln in Geldstrafe: Brauche ich einen Anwalt?

Fahrverbot umwandeln in eine höhere Geldbuße: Das geht nur in Ausnahmefällen.
Fahrverbot umwandeln in eine höhere Geldbuße: Das geht nur in Ausnahmefällen.

Die Entscheidung, ob die Umwandlung von einem Fahrverbot möglich ist, trifft stets ein Richter im Einzelfall. Sie müssen also ein entsprechendes Verfahren anstreben, wenn Sie diese Option in Anspruch nehmen wollen.

Diesbezüglich empfiehlt es sich, einen versierten Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren. Dieser kann mit Ihnen gemeinsam eine Argumentation ausarbeiten, die deutlich macht, dass bei Ihnen ein Härtefall vorliegt.

Wollen Sie im ersten Schritt zunächst Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen, weil Sie beispielsweise einen Messfehler des Blitzers vermuten, ist dies auch ohne Rechtsbeistand möglich. Allerdings kann ein geschultes Auge hierbei durchaus hilfreich sein. Im Rahmen der Akteneinsicht verfügt der Anwalt über die nötige Erfahrung, um Messfehler umgehend zu erkennen und gegenüber der Bußgeldstelle darzulegen.

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Nach ihrem Journalismus-Studium schloss sich Sarah im Jahr 2016 der Redaktion von bussgeldkatalog.net an und schreibt seither Ratgeber zu unterschiedlichen Themen rund um das Verkehrsrecht.

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