Bußgeldbescheid: Führt ein falsches Kennzeichen zur Ungültigkeit?

Header Bußgeldbescheid falsches Kennzeichen

FAQ: Falsches Kennzeichen im Bußgeldbescheid

Wird ein Bußgeldbescheid durch ein falsches Kennzeichen ungültig?

Ist im Bußgeldbescheid das Kennzeichen falsch angegeben, führt dies nicht grundsätzlich zu dessen Unwirksamkeit. Denn wichtig ist nur, dass die Möglichkeit besteht, den Verkehrssünder eindeutig zu identifizieren. Dafür können die Angaben zum Namen, der aktuellen Anschrift sowie Geburtsdatum und -ort ausreichen.

Was kann ich bei einem falschen Kennzeichen im Bescheid unternehmen?

Sie können die zuständige Bußgeldstelle über den Tippfehler im Bußgeldbescheid informieren. Die Behörde sendet Ihnen dann eine Version mit korrigierten Angaben zu.

Lohnt sich ein Einspruch bei einem Bußgeldbescheid mit falschem Kennzeichen?

Die Erfolgschancen für einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid steigen prinzipiell, wenn Formfehler vorliegen. Ob sich in Ihrem individuellen Fall ein Einspruch lohnt, sollten Sie ggf. durch einen Anwalt für Verkehrsrecht prüfen lassen. 

Ist das Bußgeld durch ein falsches Kennzeichen unzulässig?

Bußgeldbescheid: Kann ein falsches Kennzeichen die Richtigkeit beeinflussen?
Bußgeldbescheid: Kann ein falsches Kennzeichen die Richtigkeit beeinflussen?

Wer eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begeht, bekommt üblicherweise in den nächsten drei Monaten unerfreuliche Post. Der entsprechende Bußgeldbescheid informiert dabei über die drohenden Sanktionen. Dies gilt allerdings nur, wenn das Schreiben auch den formalen Vorgaben entspricht und keine weitreichenden Formfehler aufweist. Doch wie steht es um die Gültigkeit vom Bußgeldbescheid, wenn ein falsches Kennzeichen angegeben wird?

Mit dieser Frage musste sich das OLG Hamm beschäftigen und kam in seinem Beschluss von 3. Juli 2014 (Az.: 1 RBs 108/14) zu folgendem Urteil:

Die bloße – offensichtlich irrtümlich – falsche Angabe des Kennzeichens eines Fahrzeugs, mit dem ein Verkehrsverstoß begangen wurde, im Bußgeldbescheid, führt dann nicht zu der Annahme, dass es sich bei der abgeurteilten Tat und dem Tatvorwurf des Bußgeldbescheids um unterschiedliche prozessuale Taten handelt, wenn die Tatidentität anhand der übrigen Tatmerkmale zweifelsfrei feststeht.

Nach Einschätzung des Gerichtes wird ein Bußgeldbescheid durch ein falsches Kennzeichen somit nicht automatisch unwirksam. Vielmehr gilt es im Einzelfall zu überprüfen, ob sämtliche Angaben im Bescheid eine eindeutige Identifizierung des Täters ermöglichen. Gemäß § 66 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) muss der Bußgeldbescheid unter anderem folgende Informationen enthalten:

  • Angaben zur Person
  • Bezeichnung der Tat
  • Angaben zu Tatort und -zeit
  • Beweismittel
  • Geldbuße und mögliche Nebenfolgen
  • Rechtsbehelfsbelehrung

Durch die Vielzahl der Informationen ist eine Identifikation des Verkehrssünders in vielen Fällen auch noch möglich, wenn in einer Angabe ein offensichtlicher Rechtsschreibfehler und Zahlendreher vorliegt. Weist der Bußgeldbescheid ein falsches Kennzeichen auf, sollte sich der Empfänger daher nicht zu früh freuen.

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Rechtfertigt ein falsches Kennzeichen diesen?

Trotzdem bezahlen: Meist lässt sich ein Bußgeld durch ein falsches Kennzeichen nicht vermeiden.
Trotzdem bezahlen: Meist lässt sich ein Bußgeld durch ein falsches Kennzeichen nicht vermeiden.

Wie zuvor ausgeführt, führt bei einem Bußgeldbescheid ein falsches Kennzeichen nicht automatisch zur Ungültigkeit. Sie können allerdings die zuständige Bußgeldstelle über den Tippfehler informieren, damit Ihnen diese ein korrigiertes Schreiben zusendet. Prinzipiell sind Sie aber weiterhin dazu verpflichtet, das Bußgeld fristgerecht zu bezahlen und müssen ggf. auch Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot hinnehmen.

Enthält der Bescheid allerdings weitere Fehler, ist eine Identifikation nicht möglich oder ist dieser erst nach Ablauf der Verjährungsfrist bei Ihnen eingegangen, kann eine Anfechtung im Einzelfall erfolgsversprechend sein. Wollen Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen, müssen Sie dies innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt tun. Denn versäumen Sie diese Frist, tritt beim Bescheid die Rechtskraft ein.

Ob ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, der ein falsches Kennzeichen und ggf. weitere Ungereimtheiten enthält, erfolgsversprechend ist, lässt sich pauschal nicht beurteilen. Daher kann es durchaus sinnvoll sein, sich für eine individuelle Einschätzung an einen fachkundigen Anwalt für Verkehrsrecht zu wenden.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Autor
Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (45 Bewertungen, Durchschnitt: 4,60 von 5)
Bußgeldbescheid: Führt ein falsches Kennzeichen zur Ungültigkeit?
Loading...

Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder