Fahrerflucht mit Personenschaden: Ist eine Strafe zu erwarten?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 19. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Fahrerflucht: Ein Personenschaden sollte nie ignoriert werden.

Eine Unfallflucht hat immer Konsequenzen

Fahrerflucht: Ein Personenschaden sollte nie ignoriert werden.
Fahrerflucht: Ein Personenschaden sollte nie ignoriert werden.

Ein Unfall ist in der Regel ein traumatisches Ereignis – und das für alle Beteiligten. Dass es hier zu unüberlegten Affekthandlungen kommen kann, ist da nicht verwunderlich. Dennoch ist eine Fahrerflucht mit einem Personenschaden kein Kavaliersdelikt, sondern wird mit hohen Strafen geahndet.

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort lässt oft nicht nur die Opfer ohne Hilfe zurück, sondern gefährdet mitunter auch den nachfolgenden Verkehr, der auf eine ungesicherte Unfallstelle auffährt. Mit welchen Strafen nach einer Fahrerflucht mit Personenschaden zu rechnen ist und welche weiteren Konsequenzen drohen können, betrachtet der nachfolgende Artikel näher.

FAQ: Fahrerflucht mit Personenschaden

Wann handelt es sich um Fahrerflucht?

Machen Sie sich nach einem Unfall im Straßenverkehr einfach aus dem Staub, anstatt sich den Konsequenzen zu stellen, begehen Sie Fahrerflucht.

Wie wird eine Fahrerflucht mit Personenschaden sanktioniert?

Gemäß § 142 des Strafgesetzbuchs (StGB) liegt das Strafmaß bei einer Fahrerflucht bei einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Je nachdem, wie schwer der dabei entstandene Schaden war, fällt die Strafe normalerweise höher aus. Eine Fahrerflucht mit Personenschaden wird dementsprechend besonders hart sanktioniert.

Sind noch weitere Konsequenzen bei einer Fahrerflucht mit Personenschaden möglich?

Neben den Sanktionen aus dem Verkehrsrecht können bei einer Fahrerflucht mit Personenschaden noch Strafen für weitere Tatbestände fällig werden. Dazu zählen mitunter die fahrlässige Körperverletzung (Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren) oder die unterlassene Hilfeleistung (Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr).

Was ist ein Personenschaden? Wann liegt eine Fahrerflucht vor?

Wird bei einem Verkehrsunfall eine Person verletzt, wird dies als Personenschaden bezeichnet. Die Schwere der Verletzungen ist hierbei unerheblich. Entfernt sich der Unfallverursacher dann unerlaubt vom Unfallort ohne Hilfe für die Verletzten zu leisten oder zu holen und auch ohne für die Aufklärung wichtige Personalien zu hinterlassen, handelt es sich um Fahrerflucht mit Personenschaden.

Dieses Verhalten ist nach § 142 Strafgesetzbuch (StGB) eine Straftat und wird entweder mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet. Der betreffende Paragraph besagt Folgendes:

Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Verkehrsteilnehmer sollten daher den Unfallort nie voreilig verlassen, um keine Unfallflucht zu riskieren. Mit einem Personenschaden ist in der Regel keine leichtfertige Sache.

Richtiges Verhalten bei einem Unfall

Um es erst gar nicht zur Fahrerflucht mit einem Personenschaden kommen zu lassen, sollte jeder Verkehrsteilnehmer das richtige Verhalten bei einem Unfall kennen und anwenden können. So sind folgende Punkte unbedingt zu beachten:

  • Unfallstelle absichern (Warndreieck, Warnblinker, Warnwesten)
  • Bei Personenschaden Erste Hilfe leisten
  • Notruf wählen und Unfall melden, Details zum Ort, Anzahl der Verletzten usw. mitteilen
  • Am Unfallort verbleiben bis die Polizei das Verlassen genehmigt

Fahrerflucht: Bei einem Personenschaden sind Strafen die Folge

Wie zuvor beschrieben, handelt es sich beim Tatbestand der Fahrerflucht mit Personenschaden um eine Straftat, die nach StGB sanktioniert wird. Doch ein solches Verhalten kann auch weitere Konsequenzen haben.

Eine Unfallflucht mit Personenschaden wird strafrechtlich verfolgt.
Eine Unfallflucht mit Personenschaden wird strafrechtlich verfolgt.

So muss der Schädiger auch mit verkehrsrechtlichen Folgen in Form von einem Bußgelbescheid, einem Bußgeld für den Unfall laut Bußgeldkatalog, drei Punkten in Flensburg, einem Fahrverbot oder in schweren Fällen nach § 69 StGB auch der Entziehung der Fahrerlaubnis rechnen.

Zudem können auch noch weitere strafrechtliche Tatbestände anfallen, so zum Beispiel eine unterlassene Hilfeleistung oder eine fahrlässige Körperverletzung. Diese Delikte werden dann ebenfalls nach den Vorgaben des StGB geahndet. Für ersteres kann eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr drohen. Letzterer Tatbestand hat ebenfalls eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe zur Folge.

Zusätzlich hat eine Fahrerflucht mit Personenschaden Auswirkungen auf den Versicherungsschutz des Unfallverursachers. Dieser kann allein schon durch die Tatsache eines Straftatbestands verloren gehen. Die Versicherung übernimmt die Schäden beim Unfallverursacher dann nicht oder fordert die Kosten von diesem zurück.

Über den Autor

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Dörte L.

Dörte hat an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik studiert und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.net-Teams. Hier befasst sie sich mit verschiedenen Themenbereichen und schreibt zu Schwerpunkten wie den ausländischen Verkehrsregeln oder dem Waffenrecht.

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