Das Fahren ohne Fahrerlaubnis kann drastische Folgen haben

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 15. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Header Fahren ohne Fahrerlaubnis
Laut Paragraph 21 StVG ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis verboten.
Laut Paragraph 21 StVG ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis verboten.

Anders als beim Fahren ohne Führerschein handelt es sich beim beim Fahren ohne Fahrerlaubnis nicht mehr um eine reine Ordnungswidrigkeit, sondern um einen Straftatbestand. Dieser kann eine empfindliche Strafe nach sich ziehen und Sie im schlimmsten Fall auch Ihr Auto kosten.

Generell ist zu unterscheiden zwischen dem Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis (etwa wenn Sie trotz Führerscheinentzug oder Fahrverbot fahren) und dem Fahren ohne jemals erworbene Fahrerlaubnis. Der Strafrahmen für beide Abstufungen ist hingegen stets derselbe.


Doch worin genau liegt hier der Unterschied zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis? Was geschieht, wenn Sie trotz Fahrverbot Auto fahren? Und welche Strafe droht bei Fahren ohne Fahrerlaubnis? Dies und mehr erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

FAQ: Fahren ohne Fahrerlaubnis

Inwiefern unterscheiden sich das Fahren ohne Fahrerlaubnis und das Fahren ohne Führer‌schein?

Sind Sie ohne Führerschein unterwegs (also das Dokument), leisten Sie sich eine Ordnungswidrigkeit. Fahren Sie hingegen ohne Fahrerlaubnis, weil Ihnen diese entzogen wurde oder Sie noch nie eine solche besessen haben, begehen Sie eine Straftat.

Wie wird das Fahren ohne Führer‌schein geahndet?

Laut Bußgeldkatalog folgt auf das Fahren ohne Führerschein ein Verwarnungsgeld von 10 Euro.

Was kommt auf Sie zu, wenn Sie ohne Fahrerlaubnis unterwegs sind?

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis wird gemäß § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft.

Fahren ohne Fahrerlaubnis vs. Fahren ohne Führerschein

Im alltäglichen Sprachgebrauch wird die Unterscheidung nur noch selten getroffen; dabei ist der Unterschied wesentlich: Während das Fahren ohne Führerschein lediglich beschreibt, dass ein Fahrer ohne das entsprechende Ausweisdokument beim Fahren angetroffen wurde – dabei aber generell eine Fahrerlaubnis besitzt – handelt es sich beim Fahren ohne Fahrerlaubnis um eine Straftat.

In letzterem Fall besitzt der Fahrzeugführer nämlich erst gar keine Fahrerlaubnis und dementsprechend auch keinen Führerschein, der über diese Auskunft geben könnte. Die Strafe für das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist dementsprechend empfindlicher.

Paragraph 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) zum Fahren ohne Fahrerlaubnis

Wenn Sie mit dem Auto fahren, ohne eine gültige Fahrerlaubnis zu besitzen, kommt § 21 StVG zum Tragen. Dieser bestimmt das Strafmaß, das bei Fahren ohne Fahrerlaubnis anzusetzen ist, auf zweierlei Weise:

  • § 21 Absatz 1 StVG: Eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr droht jedem Fahrzeugführer, der trotz eines Verbots oder trotz fehlender Fahrerlaubnis ein Kfz fährt. Gleiches erwartet auch Halter und Fahrerlaubnisinhaber, die dies zulassen oder anordnen.
  • § 21 Absatz 2 StVG: Eine Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen oder eine sechsmonatige Freiheitsstrafe droht demjenigen, der dabei fahrlässig handelt und/oder auch vorsätzlich trotz eines bestehenden Fahrverbots oder Führerscheinentzugs fährt. Gleiches gilt für den anordnenden oder gewährenden Halter des Fahrzeugs.

Im Übrigen gelten Sie bereits ab einer verhängten Geldstrafe von 90 Tagessätzen als vorbestraft.

Mit einem Bußgeld ist es also nicht mehr getan. Ob Sie nun selbst gesetzeswidrig ein Fahrzeug führen oder dies als Halter eines Fahrzeugs lediglich zulassen: Das Fahren ohne Fahrerlaubnis kann sowohl für Fahrer als auch für Halter teuer werden.

Lassen Sie also Ihren noch nicht volljährigen Sprössling ans Steuer Ihres Wagens, können sowohl der Fahrer als auch Sie selbst wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis belangt werden.

Die Strafe bei Fahren ohne Fahrerlaubnis kann eine Geldstrafe oder gar eine Freiheitsstrafe sein.
Die Strafe bei Fahren ohne Fahrerlaubnis kann eine Geldstrafe oder gar eine Freiheitsstrafe sein.

Mit einem Fahrzeug fahren trotz Führerscheinentzug

Wurde Ihnen der Führerschein entzogen, Sie wollen trotzdem auch weiterhin fahren? Auch in diesem Falle handelte es sich Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis, da Ihnen nicht nur das Dokument, sondern mit ihm auch die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Wollen Sie für das Fahren ohne Fahrerlaubnis keine weitere Strafe riskieren, sollten Sie daher auf Ihr Fahrzeug verzichten, bis die Sperre abgelaufen ist und Sie die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragen können. Es ist durchaus möglich, dass die Entscheidung der Behörden für eine MPU wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis noch begünstigt wird.

Im Übrigen handelt es sich auch beim Fahren trotz Fahrverbot um Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis, nicht ohne Führerschein! Ihnen wurde für eine bestimmte Sperrfrist von einem bis drei Monaten die Fahrerlaubnis entzogen und nicht nur das Dokument abgenommen.

Neben dem genannten Strafmaß für das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist den Behörden durch die Angaben im Straßenverkehrsgesetz auch weitere Handhabe möglich, sollten Fahrer und Halter gegen ein Fahrverbot oder einen Führerscheinentzug gehandelt haben: Laut § 21 Absatz 3 StVG kann in einem solchen Fall über die Strafe für das Fahren ohne Fahrerlaubnis hinaus auch das Tatfahrzeug eingezogen werden.

Mehrfaches Fahren ohne Fahrerlaubnis: Erhöhte Strafe für Wiederholungstäter?

Es ist davon auszugehen, dass die Strafverfolger im Falle einer wiederholten Straffälligwerdung innerhalb von drei Jahren auch eine höhere Strafe bei Fahren ohne Fahrerlaubnis ansetzen. Diese bewegt sich allerdings auch weiterhin im gesetzlich festgelegten Strafrahmen.

Auch im Wiederholungsfalle gestattet § 21 Absatz 3 Nummer 3 StVG den Behörden, das Fahrzeug, mit dem der Täter fuhr, einzuziehen.

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.net-Teams. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seitdem, um verbraucherfreundliche Texte zu verschiedensten Rechtsfragen im Verkehrsrecht zu schreiben.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (138 Bewertungen, Durchschnitt: 4,20 von 5)
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis kann drastische Folgen haben
Loading...

Kommentare

  1. Tine sagt:

    Hallo,
    ich bin ohne führerschein gefahren das erstmal und erwischt worden. Das Auto ist auf meinem Partner zugelassen er hat nicht gewusst das ich gefahren bin. Es War das erstmal und werde es auch nie wieder tun. Was passiert meinem Partner verliert er seinen Führerschein den braucht er aber für die Arbeit ?
    Bekommt er Punkte in felnsburg oder geldstrafe? Oder sogar gefängnisstrafe? ???
    Bekomme ich eine Geldstrafe oder sogar gefängnisstrafe, bin alleinerziehend sind nicht verheiratet.
    Ich habe angst das ich ins gefängnis muss oder mein Partner.
    Das er sein Führerschein verliert und so sein job.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Tine,
      beim Fahren ohne Fahrerlaubnis können gemäß § 21 Absatz 1 StVG eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr drohen. Gleiches erwartet auch Halter und Fahrerlaubnisinhaber, die dies zulassen oder anordnen. Wenden Sie sich daher an einen Anwalt.

      – Die Redaktion

    2. nezha sagt:

      Hallo Tine
      können Sie mir bitte sagen, was haben Sie beide als strafen bekommen?

      Leider habe ich fast gleiches Problem aber mit meinem ausländischem Führerschein

      Danke im Voraus für die Antwort

  2. Mehmet sagt:

    Ich hatte mal ein Führerschein aber der wurde mir damals entzogen und muss mpu machen. Danach wurde ich 2 mal erwischt beim ersten mal 2800 € strafe und keine fahrsperre. Womit kann ich nun rechnen?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Mehmet,

      Ihnen kann – nebst einer Geldstrafe – eine Sperrfrist auferlegt werden, innerhalb welcher Sie keinen neuen Führerschein erwerben können. Eine Fahrsperre im eigentlichen Sinne besteht schon, da Sie keinen Führerschein besitzen.

      – Die Redaktion

      1. Meryem E. sagt:

        ein Freund hatte für 2 Monate seinen Führerschein abgegeben. also er bekommz die wieder am 12.06. und gestern wurde er kontrolliert. er hat dann gesagt dass er seinen Führerschein zu hause vergessen hat. er hat ein Bußgeld von 10 euro bekommen weil seine rücklicht nicht leuchtete. die Polizei hat ihm gesagt dass er innerhalb einer woche seinen Führerschein vorzeigen soll. ich habe viel darüber gelesen. viele schrieben dass die polizei sich nicht mehr zurückmeldet. können sie mir Info geben.

        1. bussgeldkatalog.net sagt:

          Hallo Meyrem,

          Ihr Freund hat mit dem Fahren ohne Füherschein eine Straftat begangen. Sollte die Polizei den Führerschein nachträglich Verlangen, droht Ihm eine Geldstrafe und im schlimmsten Fall eine Freiheitsstrafe. Ob die Polizei sich zurückmelden wird können wir Ihnen jedoch auch nicht sagen, dies ist vermutlich von Fall zu Fall unterschiedlich.

          Das Team von bussgeldkatalog.net

  3. Pete sagt:

    Hallo,
    ich besitze den Führerschein Klasse 3 und wurde gestern von der Polizei mit meinem 50ccm Roller angehalten. Sie meinten mein Roller sei zu schnell was er denn fahre. Ich sagte darauf max. 54 km/h den Berg runter. An dem Roller habe ich keine Veränderungen vorgenommen.

    Die Polizei hat meinen Roller Probe gefahren und laut Tacho knapp über 60 km/h….allerdings geht der Tacho nicht richtig. Sie haben mich danach weiterfahren lassen.
    Frage: Kann hier eine Strafe auf mich zukommen oder hätte die Polizei den Roller auf dem Prüfstand messen müssen ?

    Danke !

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Pete,

      die Anzeige auf Ihrem Tacho reicht in der Tat nicht aus.

      – Die Redaktion

  4. MMM sagt:

    Guten Morgen,
    Im ende März , wurde ich kontrolliert ,
    und leider war ich mit ausländische Führerschein , wusste ich nicht das mein Erlaubnis gilt nur bis zum 6 Monate nach Einreise , P.S war ich im Heimatland, vor der Kontrolle eine Monate, Wohne ich ich hier seit 3 Jahren , und deutsche Führerschein damals , fehlt bei mir noch Praktische Prüfung , Polizist , hat alles berichtet ,

    wie schauet die Situation genau bei mir

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo,

      Sie haben den Tatbestand „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ in der Tat begangen. Hierfür droht eine Strafe von bis zu einem Jahr bzw. eine entsprechend hohe Geldstrafe.

      – Die Redaktion

  5. Hagen sagt:

    Guten Tag
    Ich bin Kraftfahrer und jetzt würde in einer Kontrolle festgestellt das ich seit November 16 ohne gültigen Führerschein unterwegs war, ok ich kontrolliere meinen Führerschein nicht jeden Monat sondern nur wenn ich ihn erneuern müsste auch die Kontrolle durch denn Arbeitgeber brachte keinen Hinweis darauf das mein Führerschein ablaufen gegebenfalls abgelaufen sei, mit was muss ich da eventuell rechnen an Fahrverbot und co
    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen
    H. W.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Hagen,

      das Fahren eines LKW mit einer abgelaufenen Klasse kommt dem Fahren ohne Fahrerlaubnis gleich und gilt als Straftat.
      Nach § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) kann solch eine Tat mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden. Und auch der Halter kann sich strafbar machen, der „als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat“.

      -Die Redaktion

      1. Tim sagt:

        Gibt es dafür auch Punkte in Flensburg? Wurde heute angehalten, Fahrerlaubnis seit einer abgelaufen. Mfg

        1. bussgeldkatalog.net sagt:

          Hallo Tim,

          in der Regel drohen für das Fahren ohne Fahrerlaubnis drei Punkte in Flensburg zusätzlich zur Geld- oder Freiheitsstrafe.

          Das Team von bussgeldkatalog.net

  6. Atakan sagt:

    Hallo ich habe eine frage,
    Ich bin mit einem 50er roller gefahren,
    Und bin bei meinem führerschein dran.
    Und habe eine Anzeige bekommen wegen fahren ohne
    fahrerlaubnis.
    Was passiert den jetzt?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Atakan,

      nach § 21 StVG kann das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis eine Geldstrafe oder auch eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr nach sich ziehen.
      Auch der Halter des Fahrzeuges kann bestraft werden, bzw. kann das Tatfahrzeug, also der Roller, eingezogen werden, vor allem im Wiederholungsfalle.

      – Die Redaktion

  7. janine sagt:

    Hallo,Cousin hat keinen Führerschein und wurde ausserorts (100 Kmh erlaubt mit 127 geblitzt nach Abzug 122 oder 123 also 70 Euro und einen Punkt laut Strafkatalog.Auto auf seinen Namen zugelassen.
    Meine Frage da er ja auch einen Punkt bekommt,wird es wenn er es einfach bezahlt ist die Sache damit erledigt oder wird da noch was auf Ihn zukommen.
    Weil der Punkt wird ja eingetragen und er hat keine FE.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Janine,

      da es sich um den Straftatbestand Fahren ohne Fahrerlaubnis handelt, droht Ihrem Cousin eine Freiheits- oder Geldstrafe.

      – Die Redaktion

      1. Haider sagt:

        Keine Speere ?

        1. bussgeldkatalog.net sagt:

          Hallo Haider,

          das ist nicht ausgeschlossen – die individuelle Strafe ist jedoch stets Sache der ausstellenden Behörde.

          Das Team von bussgeldkatalog.net

  8. Dominik K. sagt:

    Hallo mir wurde vor 4 Jahren der Führerschein entzogen aufgrund eines Drogendeliktes, bin zwar selber nicht gefahren trotzdem musste ich den Führerschein bei der Führerscheinstelle abgeben,jetzt wurde ich erwischt beim Fahren ohne Führerschein und mit 1,37 Promille im Blut. Können sie mir sagen was mir jetzt blüht und ob es besser ist mir einen Anwalt zu nehmen? mfg Dominik

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Dominik K.,

      hier stehen gleich zwei Straftaten im Raum: zum einen das das Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) und zum anderen die Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB). Beide Tatbestände können mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet werden. Der Rat eines Anwaltes wäre hier wohl zu empfehlen.

      – Die Redaktion

  9. Susanne sagt:

    Hallo,

    was passiert wenn ich bei der Polizei keine Aussage mache ?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Susanne,

      bei der Polizei müssen Sie keine Aussage machen, sondern nur Angaben zu Ihrer Person. Eine gerichtliche Anhörung dürfen Sie allerdings nicht verweigern.

      – Die Redaktion

      1. Susanne sagt:

        Hallo,

        danke, wie geht es denn dann weiter ? Geht das vor das Gericht ?
        Und wie lange bin ich meinen Führerschein weiter los ?
        Lohnt sich ein Rechtsanwalt überhaupt ?

        1. bussgeldkatalog.net sagt:

          Hallo Susanne,

          da es sich um eine Straftat handelt, wird der Fall vor Gericht verhandelt. Wie lange die Sperrfrist für den Führerschein angesetzt wird, obliegt der zuständigen Behörde. Bei einem Gerichtsverfahren empfiehlt es sich, einen Anwalt zu konsultieren.

          – Die Redaktion

  10. Susanne sagt:

    Hallo,

    mir wurde der Führerschein vor 2 Jahren und 3 Monaten wegen Alkohol entzogen. Ich habe noch keine MPU wegen den Kosten machen können. Nun bin ich durch einen kleinen Unfall, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
    (hatte Zettel in den Briefkasten getan weil es sehr spät war 23h 15m) und er hat die Polizei angerufen, aufgeflogen.

    Was kann mir passieren ?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Susanne,

      bei beidem handelt es sich um Straftaten: Fahren ohne Fahrerlaubnis und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Sie müssen mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen.

      – Die Redaktion

  11. Jacky K. sagt:

    Hallo ,
    Mein Freund hat Führerschein aber er hat große Fehler gemacht für 6 Jahre,jetzt habe gefahren mit
    Meine Brüder,was kann passiert und wie viel Bruder Strafe bekommen,ja ich habe Führerschein sitze in Auto mit habe Polizei anhalten ,was kann passiert

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Jacky,

      leider erschließt sich uns Ihre Problemstellung nicht.

      – Die Redaktion

  12. Wolf Manfred sagt:

    Habe für 4 Wochen den Führerschein abgeben müssen. ich bin Jahrgang 1960. Darf ich jetzt Mofa oder Moped fahren?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Wolf Manfred,

      Personen, die vor dem 1. April 1965 geboren wurden, benötigen keine Mofa-Prüfbescheinigung, um mit dem Mofa oder Moped fahren zu dürfen. Sie dürfen dementsprechend mit dem Mofa trotz Fahrverbots fahren.

      – Die Redaktion

  13. Bernhard sagt:

    Hallo

    Wurde mit einem friesirten Mockik bj 1972 erwischt. Bin 38 Jahre und habe einen Autoführerschein.
    Bin Ersttäter was kann da kommen

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Bernhard,

      das kommt darauf an, ob Sie für das Fahrzeug eine Betriebserlaubnis besitzen. Ist dem durch die Veränderungen am Kfz nicht so, müssen Sie mit einem Verwarngeld von 25 Euro rechnen. Bei einer Gefährdung der Verkehrssicherheit werden sogar 90 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig. Besitzen Sie zudem keine Fahrerlaubnis für das Fahrzeug, haben Sie eine Straftat begangen. Es droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Ersttäter müssen in der Regel mit einer Geldstrafe rechnen.

      – Die Redaktion

  14. Trost sagt:

    Hatte noch nie eine FE bin in den letzten 15jahren mehrmals erwicht worden auch mit Alkohol war oefter im Knast. Habe zur Zeit keine Fuererschein erwerbsspeere. Kann ich FE machen.?
    Muss ich MPU machen?

    Wenn negativ mache ich Fe Im Eu Ausland!
    Danke fuer Antwort

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo,

      sofern bei der Fahrerlaubnisbehörde keine generelle Führerscheinsperre vorliegt, können Sie die Fahrerlaubnis machen. Fragen Sie am besten bei der zuständigen Behörde, ob es Bedingungen gibt.

      – Die Redaktion

  15. Güven sagt:

    Warum habe ich 6 punkte bekommen?? ( hate meinen Gührerschein abgegeben und wurde auf dem Roller erwischt)
    Und wann wird diese Strafttat wieder von der Akte gelöscht denn habe es am 15.032012 begangen

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Güven,

      leider kennen wir die Umstände Ihres Falls nicht, sodass keine Aussage darüber möglich ist, warum diese Punkte verhängt wurden.

      – Die Redaktion

  16. Martin sagt:

    Hallo mein Kollege wurde wegen fahrlässigen fahren ohne fahrerlaubnis verurteilt, muss er nun noch Punkte aus Flensburg erwarten?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Martin,

      beim Fahren ohne Fahrerlaubnis handelt es sich um eine Straftat, die gemäß Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe sanktioniert wird.

      – Die Redaktion

  17. Nehmesis sagt:

    guten tag , ein bekannter bekam vor 10 jahren wegen o,8 % Alkohol seinen Führerschein eingezogen.

    nun ist er innerhalb 2 Jahren 2x ohne diesen wieder beantragt zu haben PKW gefahren. Welche Strafe

    droht ihm? Er ist Sozialhilfeempfänger. mfg. L.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Nehmesis,

      dabei handelt es sich um den Straftatbestand „Fahren ohne Fahrerlaubnis“. Das Strafgesetzbuch sieht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor.

      – Die Redaktion

  18. Max sagt:

    Hallo zusammen ich habe da eine Frage was kann mir passieren mir wurde mein Führerschein eingezogen ich bin aber trotzdem Auto gefahren habe gedacht dass ich mit polnischen Führerschein weiterfahren kann aber scheinbar ist es nicht richtig und so genannte Freund von mir hat mich bei der Polizei angezeigt und jetzt kommt so ein Verfahren womit kann ich da rechnen vorab danke schon für ehrliche Kommentar

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Max,

      auf Fahren ohne Fahrerlaubnis sieht das Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor.

      – Die Redaktion

  19. Andrea sagt:

    Hallo, mir wurde der Führerschein wegen Alkoholismus weggenommen, wurde nicht im Straßenverkehr angehalten, bin öfters privat aufgefallen. Mpu habe ich gemacht, trotzdem nicht wiederbekommen, Abstinenz nachweisbar, 1 Jahr, was passiert wenn sie mich ohne fahrerlaubnis erwischen, muß ich dann ins Gefängnis?

    Lg Andrea

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Andrea,

      beim Fahren ohne Fahrerlaubnis handelt es sich um eine Straftat, welche mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet wird.

      – Die Redaktion

    2. Schmitte sagt:

      Solltest du nach dem 13.03.17 erwischt werden, dann ist das ein Vorsatz. Nur alleine durch das fragen, hast du es in Betracht gezogen und somit ist es nach dem Umsetzen Vorsatz. Somit würde im Falle einer Gerichtsverhandlung, beim bestehen einer Rechtschutzversicherung diese nicht greifen. Vorsatz ist nicht versichert, steht aber in den AGB’s und schon muss man die Kosten selber tragen.

  20. Gizem sagt:

    hi,

    musste in der probezeit meinen Führerschein abgeben und MPU machen was ich wegen einem Auslandsjahr nicht machen konnte.
    Dadurch das dann mein Vater im Krankenhaus lag bin ich ohne Führerschein zum Krankenhaus gefahren und wie Gott so will von der Polizei angehalten. Ich musste eine Gesamtgeldstrafe von 45 Tagessätzen zahlen. Meine Frage ist jetzt muss ich meinen Führerschein komplet neu machen ? oder darf ich überhaupt noch einen Führerschein besitzen

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Gizem,

      dazu sollten Sie sich am besten an die zuständige Führerscheinstelle wenden. Die können Ihnen genau mitteilen, wie Sie Ihren Führerschein schnellstmöglich zurück bekommen.

      – Die Redaktion

    2. Ishak sagt:

      45 Tagessätzen wieviel macht das?

      1. bussgeldkatalog.net sagt:

        Hallo Gizem,

        die Anzahl der Tagessätze einer Geldstrafe darf gem. § 40 StGB zwischen 5 und höchstens 360 liegen. Wie hoch die Anzahl ausfällt, richtet sich nach den allgemeinen Strafzumessungskriterien. Wir empfehlen Ihnen, sich an die zuständige Behörde zu wenden.

        Das Team von bussgeldkatalog.net

  21. andreas d. sagt:

    hallo nanci…was genau ist denn jetzt deine frage??

    1. Nancy E. sagt:

      Hallo Andreas d.

      Was kann mir und meinem Mann passieren.
      Kann ich meinen Führerschein behalten natürlich mit Auflagen und Bußgeld Und was passiert mit meinem Mann der die Umschulung machen muss

      1. Schmitte sagt:

        Hallo Nancy,
        Ich weiß ja nicht ob sich deine Sache schon erledigt hat, aber Grundsätzlich gilt, dein Mann ist wissentlich ohne Führerschein und ohne Fahrerlaubnis Auto gefahren. Hast du es ihm erlaubt oder hat dein Mann sich das Auto einfach genommen?? Wenn du deinem Mann erlaubt hast dein Fahrzeug zu fahren,dann hast auch du dich strafbar gemacht. Denn du wußtest mit Sicherheit das dein Mann keinen Führerschein/ Fahrerlaubnis hat. Das Verhalten war verantwortungslos und übrigens, jeder der einem anderen sein Kraftfahrzeug ausleiht, ist verpflichtet sich davon zu überzeugen, das derjenige im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.

  22. Nancy E. sagt:

    Nancy

    Mein Mann ist auf der Autobahn gefahren und wurde geblitzt (mein mann hat kein Führerschein und ich habe einen ) es waren 100km/h angegeben und es ist mit Toleranz 127km/h gefahren .ich bin berufstätig und brauche das Auto um zur Arbeit zu kommen weil wir in einem Dorf leben da ganz ganz wenig Busse fahren und in den Ferien gar kein Bus
    Mein Mann ist krank geschrieben und darf jetzt eine Umschulung machen aber er ist dann über 2 Jahre weg. Was mach ich wenn ein Kind krank wird ich habe 4.das jüngste ist 7 Jahre alt das älteste ist 19 Jahre alt
    Was kann mir und meinem Mann passieren???

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Nancy,

      das Fahren ohne Fahrerlaubnis wird in der Regel mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft.

      – Die Redaktion

  23. Maren U. sagt:

    Hallo, habe einem ehemaligen guten Freund das Ordnungsstrafgeld (229 €) geliehen und ans Ordnungsamt überwiesen. Jetzt behauptet er, ich hätte das Geld ihm geschenkt. Er hatte nicht nur eine Geldstrafe, sondern mußte auch den Führerschein abgeben. In der Sperrfrist ist er trotzdem mit einem Dienstfahrzeug gefahren und hat dem Arbeitgeber nicht gesagt, dass er zeitweise keinen Führerschein besitzt. Nach heutigen Kenntnissen war das Fahren ohne Führerschein eine Straftat und ist noch keine 3 Jahre her . Da er das Geld nicht zurückzahlen will, habe ich gedroht mit einer Anzeige wegen Fahrens ohne Führerschein. Im Fahrtenbuch des Arbeitsgeber sind seine Einsätze alle auch während der Sperrfrist eingetragen. Können jetzt noch Konsequenzen eingeleitet werden, denn durch das Bezahlen der Ordnungsstrafe hat er ja gar keine Strafe gehabt. Ich habe bezahlt und er ist trotzdem Auto gefahren. Die Verjährung der Straftat beträgt 3 Jahre. Ich habe ihm vertraut. Ist eine Anzeige erzieherisch sinnvoll damit auch er die Strafe spürt? Mit freundlichen Grüßen Maren

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Maren,

      eine Rechtsberatung dürfen wir nicht vornehmen. Hier könnte Ihnen unter Umständen die Beratung durch einen Anwalt weiterhelfen.

      – Die Redaktion

  24. Melinda J. sagt:

    Hallo
    Ein freund hat einen ausländischen Führerschein. Nach der 6 monatigen Frist ist er zu schnell gefahren. Bußgeld in höhe von 130€ oder 180€. Das ist 2 Jahre her nun hat er einen Antrag auf Umschreibung seines Führerscheines eingereicht. Wurde erstmal abgelehnt, da die Führerscheinstelle rausgefunden hat dass das damals ein Fahren ohne Fahrerlaubnis war. Jetzt wurde ein Verfahren eingeleitet. Wie wird es ca ausgehen?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Melinda,

      eine Rechtsberatung dürfen wir nicht vornehmen. Hier könnte Ihnen unter Umständen die Beratung durch einen Anwalt weiterhelfen.

      – Die Redaktion

  25. Silke p. sagt:

    Guten abend ich habe heute mein freund Auto fahren lassen da es mir nicht gut ging und schlecht war was kann uns beiden pazieren

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Silke,

      das Fahren ohne Fahrerlaubnis wird laut § 21 Absatz 1 StVG mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft. Dies gilt in der Regel sowohl für den Fahrer, der ohne Fahrerlaubnis fährt, als auch für den Halter bzw. Fahrerlaubnisinhaber, der dies zulässt.

      – Die Redaktion

      1. Murat sagt:

        Habe eine Strafsache wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Wollte wissen bekomme ich da auch ein Punkt in Flensburg oder ist es nur die Geldstrafe?

        1. bussgeldkatalog.net sagt:

          Hallo Murat,

          für das Fahren ohne Fahrerlaubnis gibt es in der Regel drei Punkte in Flensburg (zusätzlich zur Geld- oder Freiheitsstrafe).

          – Die Redaktion

          1. Nicole sagt:

            Hallo, ich habe da mal eine Frage.: der Sohn einer Freundin ist noch in der Probezeit und hat seine Freundin auf einem Parkplatz mit seinem Auto fahren lassen. Er wusste das sie keine Fahrerlaubnis hat und saß auf dem Beifahrersitz. Sie hat auf dem Platz 4 fremde Autos angerempelt. Er hat dann die Polizei gerufen und es Ihnen so erklärt. Er denkt das er seine Fahrerlaubnis nur für 2-3 mon. Verliert und will mir nicht glauben das die Versicherung nicht dafür aufkommt. Wissen Sie womit er rechnen kann ?

          2. bussgeldkatalog.net sagt:

            Hallo Nicole,

            das lässt sich nicht pauschal beantworten. Er wird jedoch mit großer Wahrscheinlichkeit wegen „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ sanktioniert – da er die Freundin ohne Fahrerlaubnis wissentlich fahren ließ. In jedem Fall ist mit einer Geldstrafe zu rechnen, wenn nicht sogar mit Punkten und einem Fahrverbot. Da er sich noch in der Probezeit befindet, ist außerdem die Verlängerung derselben und die verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar wahrscheinlich. Es ist richtig, dass die Versicherung sich in solch einem Falle querstellen kann.

            Das Team von bussgeldkatalog.net

      2. lilia sagt:

        Hallo Redaktion, muss man mit einer zusätzlichen Sperre rechnen?

        1. bussgeldkatalog.net sagt:

          Hallo Lilia,

          da kommt auf den jeweiligen Einzelfall an.

          Das Team von bussgeldkatalog.net

      3. Nadire sagt:

        hallo ,
        ich will etwas frage ich hofe das mir jemand helfen kann.
        mein man hat MPU aber er hat auto gefahren und hat die Polizei ihn erwischt ohne Fahrerlaubnis..
        Und jezt wier wisen nich was kommt auf uns zu .
        Er hatte Kroatische Führerschein aber musste machen Deuche..
        ich hofe das mir jemand helft.
        meine Deuch ist nich sehr gut ich Höfe sie verstehen mir was ich will zu sagen… danke

        1. bussgeldkatalog.net sagt:

          Hallo Nadire,

          das Fahren ohne Fahrverbot gilt in Deutschland als Straftat. Das heißt, ihr Mann muss mit Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer entsprechende Geldstrafe rechnen.

          Das Team von bussgeldkatalog.net

          1. Elias sagt:

            Hallo
            Ich bin Auto gefahren ohne Fahrerlaubnis
            Was kann bei mir passieren
            Ich hatte Nix getrunken und Nix geraucht
            Vielen Dank für Ihren Antwort

      4. Mert sagt:

        Hallo ich wurde 2 mal erwicht ohne führerschein 1. wollte ich Flüchten bin aber nach paar Sekunden angehalten
        2 mal hat meine lehrerin mich verpetzt bin jetzt wieder in die Türkei für immer was kommt auf mich zu f

        1. bussgeldkatalog.net sagt:

          Hallo Mert,

          Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat, die in Deutschland mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft wird.

          – Die Redaktion

      5. Avran sagt:

        Hallo ich würde In Passau Angehalten wusste nicht Das ich nicht mehr fahren darf Habe denn Aufbau seminar Nicht Gemacht da ich umgezogen bin haben die mir an meine alte Adresse ein Schreiben Geschickt habe Einen Fürungszeugnis beantragt Und einen neuen Brief von der Furerschein stelle da ich eine Strafe aus Passau Bekommen habe fahren Ohne Fahrerlaubnis Was kann passieren ?

        1. bussgeldkatalog.net sagt:

          Hallo Avran,

          das Fahren ohne Fahrerlaubnis zieht eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr nach sich.

          – Die Redaktion

    2. Marc sagt:

      Guten Abend Silke Es kommt darauf an ob es ein Polizist bei einer Kontrolle glaubt das ihnen schlecht war wenn er es glaubt kann er auch mal ausnahmsweise ein Auge zudrücken,weil jeder Beamte darf selbst bestimmen ob es eine Geldstrafe oder eine Anzeige gibt wenn Sie es nicht schon mal gemacht haben geht es milder aus.

    3. Khodr sagt:

      Ich wurde wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis angehalten bin 17 Jahre alt. Dazu noch Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

      Das war wirklich das erste Mal das ich da gefahren bin, ich wollte gucken ob ich ein Auto mit Schaltgetriebe steuern kann und dann sind die Reifen durchgedreht und schon war da die Polizei. Ich hatte Bargeld unter 500€ in der Tasche und wurde dann von einem Beamten gefragt von welchen Kindern ich das Geld abgezogen habe. Und das voll unhöflich. Ich fragte danach; „Wieso könnt ihr nicht nett und höflich mit mir reden macht einfach das was ihr machen müsst und mehr nicht. Sowas muss doch nicht sein ihr könnt wie ganz normale Menschen mit mir reden“, solche Fragen muss man sich doch nicht einfach so ins Gesicht klatschen lassen!?
      Danach musste ich kurz warten weil mir das eine Beamtin gesagt hat und aufeinmal kommt der Beamte und sagt mir: „ Steig in den Bus ein du kommst jetzt mit.“ Ich meinte ihm das die Beamtin mir meinte das ich noch warten solle. Er hat mich daraufhin gewirgt und in den Bus gezehrt und geschubst. Während er mich gewirgt hat habe ich aus Reflex seine Hände weggeschubst weil ich nicht mehr atmen konnte. Und das wird dann Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte genannt!

      Ist zwar ein langer Text aber hoffe jemand kann mir sagen was da alles passieren könnte denn ich habe ziemlich Angst davor eine Sperre zu kriegen.
      Danke im Voraus.

Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder