Das Fahren ohne Fahrerlaubnis kann drastische Folgen haben

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 15. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Header Fahren ohne Fahrerlaubnis
Laut Paragraph 21 StVG ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis verboten.
Laut Paragraph 21 StVG ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis verboten.

Anders als beim Fahren ohne Führerschein handelt es sich beim beim Fahren ohne Fahrerlaubnis nicht mehr um eine reine Ordnungswidrigkeit, sondern um einen Straftatbestand. Dieser kann eine empfindliche Strafe nach sich ziehen und Sie im schlimmsten Fall auch Ihr Auto kosten.

Generell ist zu unterscheiden zwischen dem Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis (etwa wenn Sie trotz Führerscheinentzug oder Fahrverbot fahren) und dem Fahren ohne jemals erworbene Fahrerlaubnis. Der Strafrahmen für beide Abstufungen ist hingegen stets derselbe.


Doch worin genau liegt hier der Unterschied zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis? Was geschieht, wenn Sie trotz Fahrverbot Auto fahren? Und welche Strafe droht bei Fahren ohne Fahrerlaubnis? Dies und mehr erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

FAQ: Fahren ohne Fahrerlaubnis

Inwiefern unterscheiden sich das Fahren ohne Fahrerlaubnis und das Fahren ohne Führer‌schein?

Sind Sie ohne Führerschein unterwegs (also das Dokument), leisten Sie sich eine Ordnungswidrigkeit. Fahren Sie hingegen ohne Fahrerlaubnis, weil Ihnen diese entzogen wurde oder Sie noch nie eine solche besessen haben, begehen Sie eine Straftat.

Wie wird das Fahren ohne Führer‌schein geahndet?

Laut Bußgeldkatalog folgt auf das Fahren ohne Führerschein ein Verwarnungsgeld von 10 Euro.

Was kommt auf Sie zu, wenn Sie ohne Fahrerlaubnis unterwegs sind?

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis wird gemäß § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft.

Fahren ohne Fahrerlaubnis vs. Fahren ohne Führerschein

Im alltäglichen Sprachgebrauch wird die Unterscheidung nur noch selten getroffen; dabei ist der Unterschied wesentlich: Während das Fahren ohne Führerschein lediglich beschreibt, dass ein Fahrer ohne das entsprechende Ausweisdokument beim Fahren angetroffen wurde – dabei aber generell eine Fahrerlaubnis besitzt – handelt es sich beim Fahren ohne Fahrerlaubnis um eine Straftat.

In letzterem Fall besitzt der Fahrzeugführer nämlich erst gar keine Fahrerlaubnis und dementsprechend auch keinen Führerschein, der über diese Auskunft geben könnte. Die Strafe für das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist dementsprechend empfindlicher.

Paragraph 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) zum Fahren ohne Fahrerlaubnis

Wenn Sie mit dem Auto fahren, ohne eine gültige Fahrerlaubnis zu besitzen, kommt § 21 StVG zum Tragen. Dieser bestimmt das Strafmaß, das bei Fahren ohne Fahrerlaubnis anzusetzen ist, auf zweierlei Weise:

  • § 21 Absatz 1 StVG: Eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr droht jedem Fahrzeugführer, der trotz eines Verbots oder trotz fehlender Fahrerlaubnis ein Kfz fährt. Gleiches erwartet auch Halter und Fahrerlaubnisinhaber, die dies zulassen oder anordnen.
  • § 21 Absatz 2 StVG: Eine Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen oder eine sechsmonatige Freiheitsstrafe droht demjenigen, der dabei fahrlässig handelt und/oder auch vorsätzlich trotz eines bestehenden Fahrverbots oder Führerscheinentzugs fährt. Gleiches gilt für den anordnenden oder gewährenden Halter des Fahrzeugs.

Im Übrigen gelten Sie bereits ab einer verhängten Geldstrafe von 90 Tagessätzen als vorbestraft.

Mit einem Bußgeld ist es also nicht mehr getan. Ob Sie nun selbst gesetzeswidrig ein Fahrzeug führen oder dies als Halter eines Fahrzeugs lediglich zulassen: Das Fahren ohne Fahrerlaubnis kann sowohl für Fahrer als auch für Halter teuer werden.

Lassen Sie also Ihren noch nicht volljährigen Sprössling ans Steuer Ihres Wagens, können sowohl der Fahrer als auch Sie selbst wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis belangt werden.

Die Strafe bei Fahren ohne Fahrerlaubnis kann eine Geldstrafe oder gar eine Freiheitsstrafe sein.
Die Strafe bei Fahren ohne Fahrerlaubnis kann eine Geldstrafe oder gar eine Freiheitsstrafe sein.

Mit einem Fahrzeug fahren trotz Führerscheinentzug

Wurde Ihnen der Führerschein entzogen, Sie wollen trotzdem auch weiterhin fahren? Auch in diesem Falle handelte es sich Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis, da Ihnen nicht nur das Dokument, sondern mit ihm auch die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Wollen Sie für das Fahren ohne Fahrerlaubnis keine weitere Strafe riskieren, sollten Sie daher auf Ihr Fahrzeug verzichten, bis die Sperre abgelaufen ist und Sie die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragen können. Es ist durchaus möglich, dass die Entscheidung der Behörden für eine MPU wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis noch begünstigt wird.

Im Übrigen handelt es sich auch beim Fahren trotz Fahrverbot um Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis, nicht ohne Führerschein! Ihnen wurde für eine bestimmte Sperrfrist von einem bis drei Monaten die Fahrerlaubnis entzogen und nicht nur das Dokument abgenommen.

Neben dem genannten Strafmaß für das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist den Behörden durch die Angaben im Straßenverkehrsgesetz auch weitere Handhabe möglich, sollten Fahrer und Halter gegen ein Fahrverbot oder einen Führerscheinentzug gehandelt haben: Laut § 21 Absatz 3 StVG kann in einem solchen Fall über die Strafe für das Fahren ohne Fahrerlaubnis hinaus auch das Tatfahrzeug eingezogen werden.

Mehrfaches Fahren ohne Fahrerlaubnis: Erhöhte Strafe für Wiederholungstäter?

Es ist davon auszugehen, dass die Strafverfolger im Falle einer wiederholten Straffälligwerdung innerhalb von drei Jahren auch eine höhere Strafe bei Fahren ohne Fahrerlaubnis ansetzen. Diese bewegt sich allerdings auch weiterhin im gesetzlich festgelegten Strafrahmen.

Auch im Wiederholungsfalle gestattet § 21 Absatz 3 Nummer 3 StVG den Behörden, das Fahrzeug, mit dem der Täter fuhr, einzuziehen.

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.net-Teams. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seitdem, um verbraucherfreundliche Texte zu verschiedensten Rechtsfragen im Verkehrsrecht zu schreiben.

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Das Fahren ohne Fahrerlaubnis kann drastische Folgen haben
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Kommentare

  1. Büsra sagt:

    Hallo,
    Mein Freund hat ohne mein wissen meine car2go daten genutzt und ist auto gefahren. Er wurde dann von der polizei angehalten und er sagte ich wüsste von nichts .
    Zudem kommt noch dass ihm der Führerschein entzogen worden ist.
    Was für eine Strafe droht ihm ?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Büsra,

      für das Fahren ohne Fahrerlaubnis droht Ihrem Freund eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Zusätzlich dazu muss er mit drei Punkten in Flensburg und möglicherweise mit einer MPU rechnen, um seinen Führerschein zurückzuerhalten.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  2. Oliver R. sagt:

    Hallo,
    ich habe am 13.11.2010 eine Straftat begangen. Nachdem ich meine Fahrerlaubnis verloren hatte wegen fahrens unter Alkoholeinfluss, bin ich trotzdem gefahren und folgende Tatbezeichnung erhalten: Vorsätzliches fahren ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit Führens eines Fahrzeugs ohne gültige Haftpflichtversicherung sowie wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Meine Sperre seit dem 14.6.2012 abgelaufen und seit dem ist auch nie wieder etwas vorgefallen. Meine Frage wäre nun: muss ich bei einem Antrag auf Wiedererteilung nun mit einer MPU rechnen? Oder evtl sogar den Führerschein neu machen? Vielen Dank für ihre Antwort schon im vorraus.

    Schöne Grüße

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Oliver,

      in Ihrem Fall ist damit zu rechnen, dass Sie eine MPU absolvieren müssen, um Ihren Führerschein zurück erhalten zu können.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  3. Fabian sagt:

    Hallo,
    Ich habe nach einer Trunkenheitsfahrt meinen Führerschein bei der Polizei gelassen.
    Mittlerweile kam ein Brief mit dem Promillegehalt (1.95), jetzt ist meine frage ob ich bis zum Brief von der Staatsanwaltschaft(?), in dem die Sperrfrist und das Bußgeld geregelt werden, noch weiter Auto fahren darf?

    Kann ich mir den Führerschein auch abholen bis meine Sperrfrist beginnt? Oder werden die Monate bis ich Post bekomme abgezogen?

    schonmal danke im vorraus

    LG

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Fabian,

      vom Zeitpunkt wo Sie Ihren Führerschein abgegeben haben, ist Ihre Fahrerlaubnis abgezogen worden. Beim Fahren ohne Fahrerlaubnis handelt es sich um eine Straftat, welche mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet wird.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  4. Tina sagt:

    Hallo,
    mein Sohn wurde mit seinem Roller im Januar 2014 erwischt. Der Roller war auf meinen Mann zugelassen. Mein Sohn hatte nur einen FS für Roller, aber der Roller war aufgemotzt und somit schneller als 25 kmh. Mein Mann bekam einen Strafbefehl nach §21 Abs1, Nr.1, 600 Euro Strafe.
    Jetzt haben wir im Oktober 2017 einen Antrag für begleitendes Fahren für unsere Tochter gestellt. Vom LRA kam die Antwort, dass mein Mann eine eingetragene Straftat hat, die eine Punktebewertung von 6 Punkten hat. Begleitendes fahren somit abgelehnt. Meine Frage: Wo kommen die 6 Punkte her? Oder sind es damals im Jahr 2014 6 Punkte gewesen, wie viel sind es somit heute? Wie lange sind die Punkte drin? Was kann ich tun, um die Punkte abzubauen?

    1. Tina sagt:

      Eine kleine Korrektur: es war §21 Abs 1 Nr. 2, Uns wurde nirgends die Punktstrafe mitgeteilt. Ist das so üblich?

      1. bussgeldkatalog.net sagt:

        Hallo Tina,

        die Bußgeldstelle ist nicht dazu verpflichtet, auf dem Bußgeldbescheid darauf hinzuweisen, welche Punkte in Flensburg anfallen. Denn nicht die Bußgeldbehörde oder ein Gericht vergeben die Punkte, sondern das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).

        Das Team von bussgeldkatalog.net

    2. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Tina,

      für das Fahren ohne Fahrerlaubnis gibt es in der Regel drei Punkte in Flensburg (zusätzlich zur Geld- oder Freiheitsstrafe). Natürlich sind Strafen immer einzelfallabhängig, aus diesem Grund können wir Ihnen nicht beantworten, ob möglicherweise eine höhere Strafe verhängt wurde. Auskunft über die Punkte erhalten Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mit Sitz in Flensburg (https://www.bussgeldkatalog.net/punktesystem/punkte-abfragen/).

      Die Verjährungsdauer beträgt für das Fahren ohne Fahrerlaubnis in der Regel 10 Jahre. Bei geringeren Punktestrafen kann die Verjährung aber auch nur 2,5 oder 5 Jahre dauern.

      Um Punkte in Flensburg abzubauen gibt es die Möglichkeit eines Fahreignungsseminars. Dies ist jedoch auch nur bis zu einem Stand von 5 Punkten und auch nur alle 5 Jahre möglich.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  5. Maria sagt:

    Hallo ich habe eine solche Frage:
    Jemand hat einen EU-Führerschein ausgestellt im Jahr 2009 und gültig bis 2019 (so ist in dem Land wo es ausgestellt würde). Klasse B, C, CE und C1E besitzt den Person. Seit 2014 arbeitet diese Person als LKW-Fahrer in Deutschland (immer bei deutsches Unternehmen). Wurde auch mehrmals von Polizei kontrolliert und immer gesagt alles wäre in Ordnung. Im September läuft den Fahrerkarte ab und die Behörde stellen eine Fahrerkarte für diese Führerschein (auf dem Fahrerkarte steht den Führerscheinnummer). Eine Woche danach wird den Person von Polizei kontrolliert und ihm würde gesagt dass diese Führerschein für LKW in Deutschland nach 5 Jahre nicht gültig ist.
    Die Person fährt nicht mehr am nächsten Tag geht es und beantragt eine Umschreibung und dass alles klappt und bekommt ein deutsches Führerschein.
    Theoretisch die Behörden haben sogar einen Fahrerkarte zusammen mit ungültigen Führerschein gestellt? Wer ist schuldig in die Situation und was für Strafe kann diese Person bekommen? (er wusste es wirklich nicht, wurde von deutsches Unternehmen angestellt, da hat er auch sein Führerschein gelassen.. für die Zeit mehrmals von Polizei kontrolliert und auch niemand was gesagt und die Behörde hat dann Fahrerkarte für Führerschein ohne C, CE und C1E ausgestellt).
    Werde mich freuen um einen Antwort zu bekommen.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Maria,

      bitte prüfen Sie ob für die Führerscheinverlängerung auch die nötigen Unterlagen (augenärztliches Gutachten, amtsärtzliches Gutachten, Lichtbild, Führungszeugnis) mit eingereicht wurden. Ansonsten wenden Sie sich mit Ihrer Frage nochmals an die zuständige Führerscheinbehörde, vielleicht ist dort ein Fehler unterlaufen.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

      1. Maria sagt:

        Ein Tag nach dem Polizeikontrolle ist der Person zu Führerscheinbehörde gegangen hat auch augenärtzliche Gutachten, amtsärztliche Gutachten und alles andere gegeben und die Umschreibung war erfolgreich.
        Das Problem ist die Polizei hat gesagt diese Führerschein wäre angeblich nicht gültig (ein Tag vorher) und die Polizei hat gesagt gleich gehen und Umschreiben. Alles auch so gemacht.
        Die Polizei hat aber schon alle Daten den Tag vorher aufgenommen (die haben über Gehalt nachgefragt, Miete, Kinderzahl und alles mögliche).
        Warum haben die behörtden auch ein Fahrerkarte ausgestellt zu einem angeblich für die Polizei nicht gültige Führerschein bevor das?
        Wer hat den Fehler gemacht und was für Strafe kann kommen?

        1. bussgeldkatalog.net sagt:

          Hallo Maria,

          die Schuldfrage zu klären liegt nicht in unserem Aufgabenbereich. Wenden Sie sich bitte für eine Rechtsberatung an einen Anwalt.

          Das Team von bussgeldkatalog.net

        2. Dominic sagt:

          Hallo Maria
          Ich bin in der gleiche Situation. Kannst du mir bitte sagen was ist weiter passiert ?

  6. Maria sagt:

    Hallo,
    mein Sohn (16) macht derzeit den A1-Führerschein und fährt bereits seit zwei Jahren Motocross.
    Nun ist er nächtens mit zwei Freunden und unseren abgemeldeten 125er und 80er Maschinen vom Hof auf die Feldwege. Bei einer Pause kam zufällig unsere Dorfpolizei vorbei (Maschinen waren aus und dunkel, sie saßen nicht drauf). Die Beamten waren wohl sehr entspannt und meinten noch die Jungs „hätten ja wohl nur geschoben“, aber heute (natürlich Freitag Nachmittag) kam doch die Einladung zur Anhörung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis…
    Ich vermute es macht Sinn einen Anwalt einzuschalten – die möglichen Strafen wurden hier ja bereits erörtert aber ich habe gehört dass man in solchen Fällen eventuell nicht zur Fahrprüfung zugelassen wird – stimmt das?
    Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen!

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Maria,

      falls festgestellt wird, dass Ihr Sohn ohne Führerschein gefahren ist, ist es möglich dass er ein Fahrverbot bzw. eine Sperre erhält – in solch einem Fall wäre es ihm für diese Zeit untersagt, eine Führerscheinprüfung abzulegen.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  7. Lisi sagt:

    Hallo meine Schwester ist ohne Führerschein gefahren, das Auto war von ihrem Freund, leider hat sie eine Radfahrerin leicht gestoßen, zum Glück geht’s die Frau gut, sie haben sie gefragt ob ihr ins Krankenhaus gehen möchte und die Frau hat gesagt es geht ihr gut, danach als meine Schwester zu Hause war , ist die Polizei aufgetaucht, was wird jetzt passieren?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Lisi,

      hat die Polizei davon Kenntnis, dass Ihrer Schwester ohne Führerschein gefahren ist und dabei fahrlässig gehandelt hat, kann ihr sowie Ihrem Freund nach § 21 Absatz 2 StVG eine Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen oder eine sechsmonatige Freiheitsstrafe drohen. Des weiteren ist es möglich, dass sich die KfZ-Versicherung des Fahrzeughalters weigert zu zahlen, falls die Radfahrerin doch ein Schaden erlitten hat.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  8. Alfred sagt:

    Hallo,
    Ich habe meine fe vor 1,5jahren verloren und muss eine mpu machen, dennoch bin ich in der letzten Nacht Auto gefahren und erwischt worden mit Drogen im Blut.
    Ich habe mir das Auto von meinem Bruder genommen, ohne das er es wusste.

    Hat jemand Erfahrung damit und kann mir sagen ob ihn was passiert? Da er es ja nicht wusste das ich mir das einfach genommen habe.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Alfred,

      hat Ihr Bruder nicht davon gewusst und geben Sie beiden dies an, dann wird er auch nicht belangt werden. Sie hingegen müssen sich auf ein strenges Strafmaß einstellen – nicht nur für das Fahren ohne Fahrerlaubnis, sondern auch für die Fahrt unter Drogeneinfluss.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  9. J. K. sagt:

    Hallo, ich bin quasi ohne Fahrerlaubnis gefahren, da mein Motorrad ein Leistungsgewicht von 0,5 kw übersteigt. Leider habe ich dabei einen unfall ohne dritte beteiligte (ich war der einzige beteiligte) verursacht und etwas zu schnell durch die ortschaft (mit zeugen) gefahren. Muss ich mit einem entzug meines führerscheins rechnen oder kann es sein, dass aufgrund geringfügigkeit nichts passiert? Muss noch eine aussage bei der polizei machen. Diese aktion war echt dumm von mir, da ich außerdem in ein paar wochen meinen A-schein machen wollte.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo J.K.,

      wie Ihr genaues Strafmaß aussieht, kann nicht vorher gesagt werden – dies ist stets vom Einzelfall abhängig und Sache der bearbeitenden Behörden. In der Regel ist auf das „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ eine Geldstrafe und eine Freiheitsstrafe ausgesetzt, je nach Schwere. Letzteres kann ausgeschlossen werden. Einen Entzug der Fahrerlaubnis, die sie schon besitzen, ist zwar nicht vorgesehen – je nach Umständen des Unfalles könnte Ihnen jedoch eine MPU angeordnet werden, welche eine Entziehung der Fahrerlaubnis beinhalten könnte.

      Auch wenn es nicht so weit kommt, ist ein Fahrverbot nicht auszuschließen. Da es zu einem Unfall kam, wird die Strafe wohl etwas strenger ausfallen; gleichwohl niemand anderes betroffen war, muss trotzdem von Gefährdung für den restlichen Verkehr ausgegangen werden.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  10. Andreas sagt:

    Ich habe vor 10 Jahren wegen 0,8 und 0,6 Promille meinen Führerschein abgeben müssen. Musste damals zur MPU wo ich durchgefallen bin. Ich wurde vom Psychologen ganz fies behandelt und konnte dort nicht wieder hingehen. Niemals wäre ich wieder zu diesem Mann gegangen der mich derart erniedrigt hat.
    Was muss ich nun tun um den Führerschein wieder zu bekommen? Was für ein Termin gilt für mich? Der Abgabetermin des Führerscheines?
    Freue mich über eine Antwort und bedanke mich im vorraus.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Andreas,

      solange die Auflage einer MPU besteht, werden Sie nicht drum herum kommen, diese abzulegen – sonst können Sie Ihren Führerschein nicht zurück erlangen. Die Anordnung einer MPU wird frühestens nach 10 Jahren obsolet. Möchten Sie Ihren Führerschein zurück, müssen Sie eine MPU erfolgreich absolvieren.

      Die MPU ist bekanntlich nicht leicht, und die Durchfallquote beim ersten Mal sehr hoch. Es gibt jedoch Vorbereitungskurse, welche Ihnen helfen können. Erkundigen Sie sich bei einer örtlichen Fahrschule oder dem TÜV, wer in Ihrer Nähe solche Kure anbietet.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  11. Matthias P sagt:

    Ich habe meinen Sohn (16) Auto fahren lassen und saß daneben. Bin Ersttäter, habe nur einen Punkt in Flensburg (zu schnell gefahren), mit welcher Strafe müssen wir rechnen? Bekommt er eine Sperre, um seine Führerschein zu machen? Erhalte ich ein Fahrverbot? Wie teuer wir ca. das Bußgeld sein?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Matthias P,

      der Strafbestand, welcher Ihnen voraussichtlich zulasten gelegt werden wird, ist das „Fahren ohne Fahrerlaubnis“. Dies wird sowohl Ihren Sohn als auch Sie treffen, da Sie ein entsprechendes Fahren zuließen. Sie werden in jedem Fall mit einer hohen Geldstrafe rechnen müssen. Was Ihnen sonst noch verhangen wird, kann nicht pauschal gesagt werden, da dies stets Sache der bearbeitenden Behörde ist. Zudem spielen verschiedene Faktoren des Einzelfalles eine Rolle für die letztendliche Sanktion: Wo gefahren wurde, ob Gefährdung bestand etc.

      In der Regel ist für dieses Vergehen Geldbuße und Freiheitsstrafe vorgesehen – letzteres kann aber ausgeschlossen werden. Ein Fahrverbot für Sie ist zwar grundsätzlich nicht ausgeschlossen, aber unwahrscheinlich, schließlich sind Sie ja nicht gefahren und es besteht in dem Sinne ja kein Zweifel an Ihrer Eignung. Ihr Sohn sollte trotz des Vorfalles für eine Führerscheinprüfung antreten dürfen.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  12. Ilmi b. sagt:

    Ich bin Hill ich fähren ohne prüfung und ohne fürerschein was passiert mit mir….

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo,

      wenn Sie beim Fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt werden, droht eine Freiheits- oder Geldstrafe.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  13. Eichenlaub sagt:

    Hallo,
    ich wurde 2016 mit Alkohol im Strassenverkehr kontrolliert, bekam ein Fahrverbot von 9 Monaten + Bussgeld, das fällig wurde ende Januar 2017. Bin Franzose wohnhaft in Frankreich nähe Grenze zur Deutschland. Habe auch mein Französischer Fuhrerschein nach 3 Wcochen am Anfang der Straftat zurückbekommen, was mir ermöglichte in Frankreich zu fahren. Nach Ablauf dieser Frist, habe ich wieder mein Pkw benutzt und bin auch wieder in Deutschland gefahren. Bis zu diesem 12. Juli 2017 wo wir von Polen zurückgefahren sind und 100 km nördlich von Nürnberg von Zivilbeamten der Polizei kontrolliert wurden. Ich durfte leider nicht mehr weiterfahren, weil ich eine Sperre hatte. Mir wurde erklärt das ich einen Antrag einer Fahrerlaubnis in Deutschland erstellen hätte müssen.
    Jetzt ist auch das Urteil vom Amtsgericht von Hof gefallen, das Teilt sich auf nach einem hohen Bussgeld + 3 Monaten Fahrverbot das in Kraft tritt ab Datum des erhalten meines Führerscheins.
    Deswegen, verstehe ich nicht in allen Ihren Antworten sprechen Sie von Bussgeld ODER Fahrverbot!!!!!
    Was ist jetzt juristisch korrekt?
    Danke für Ihre Antwort.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Eichenlaub,

      es können sowohl Bußgelder als auch Fahrverbote verhängt werden. Beides ist auch gleichzeitig möglich.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  14. Esther sagt:

    Hallo ,
    Mein Freund ist ab und zu mit meinem Auto gefahren , am Anfang unserer Beziehung habe ich seinen gültigen Führerschein gesehen und habe ihm das ok gegeben , das ist jetzt mindesten 4 Jahre her .
    Jetzt ist es so , das er Heute in einer Polizei Kontrolle geraten ist und da habe ich erfahren das er keinen Führerschein mehr besitzt , das ihm damals sein Führerschein entzogen wurden ist weil er gekifft hatte . Nun meine Frage ? Was passiert mit mir ? Da ich es wirklich nicht gewusst habe , das er keinen mehr hat . Bin jetzt total am Ende und verzweifelt , mit was muss ich rechnen ? Gefängnis ? Strafgeld ? Punkte ? Führschein weg ?
    Und was passiert mir ihm ?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Esther,

      wenn Sie nicht wussten, dass keine Fahrerlaubnis vorliegt, können Sie dafür auch nicht belangt werden. Ihr Freund wird sich wegen der Straftat „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ verantworten müssen.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  15. Fazzani sagt:

    Hallo mein Name ist fazzani und würde ich mit einem fertig Führerschein erwischt aber das Auto angemeldet mit anderer Name was für eine Strafe bekommen ?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Fazzani,

      wenn Sie eine Fahrerlaubnis besitzen, erhalten Sie auch keine Strafe.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  16. Elfert sagt:

    Hallo
    Ich habe 2015 das Auto für meine Freundin auf meinen Namen angemeldet . Ich besitze keinen Führerschein
    Jetzt möchte ich diesen machen und da meine Freundin damals geblitzt wurde und ich das Bußgeld bezahlt habe heist ich ich wäre gefahren obwohl dies nicht so war .
    Die Fahrerlaubnisbehörde möchte Sich Akte für den Blitzer holen kann aber sein das diese nicht mehr vorhanden er da es über 2 Jahre her du dazu muss ich ein behördliches Führungszeugnis vorlegen.
    Ich habe nie eine Anzeige wegen fahren ohne Erlaubnis Opfer der gleichen erhalten
    Weis einer was passieren kann um ob ich mein fs machen darf denn ich habe noch kein Bescheid

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Elfert,

      ob die Sache in Ihren Akten verzeichnet ist oder nicht, können wir leider nicht beurteilen. In jedem Fall sollten Sie jedoch Ihren Führerschein antreten dürfen.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  17. Chirs sagt:

    Wurde ohne Führerschein erwischt Auto ist auf mich zugelassen was droht mir jetzt? Und kann ich noch einen Führerschein machen?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Chris,

      in diesem Falle werden Sie mit großer Wahrscheinlichkeit wegen des „Fahrens ohne Fahrerlaubnis“ verurteilt. Hier gibt es jedoch keine pauschale Strafe; die genaue Sanktion richtet sich danach, ob Sie überhaupt jemals eine Prüfung abgelegt haben, ob der Verkehr gefährdet wurde etc. Sie können jedoch mit Punkten und einer Geldstrafe von mehreren hundert Euro rechnen. Außerdem ist nicht auszuschließen, dass Sie ein Fahrverbot bzw. eine Sperre erhalten – in solch einem Fall wäre es Ihnen für diese Zeit untersagt, eine Führerscheinprüfung abzulegen.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  18. nezha sagt:

    Hallo,
    ich habe letzte woche zum ersten Mal mit meinem ausländischen Führerschein( aus Marokko), der seit 2 Jahren nicht benutzt habe, gefahren bin und wurde bei der Polizei erwischt.
    ich wusste nicht das ist total verboten da ich schon die Prozedur der Umschreibung fast fertig war.
    ich habe die Theorisheprüfung schon bestanden und sollte letzte Woche meine Praktische Fahrprüfung machen. aber ich habe sie nicht gemacht da die TÜV hatte Bescheid dass ich schwarz gefahren bin.
    ich weiß nicht was wird mit mir passieren und mit meiner Umschreibung?
    das Auto gehört zu meinem Mann, der mit mir war. was wird auch mit ihm passieren?
    Ich wusste nicht dass mein Führereschein nicht hier anerkannt ist, und habe gedacht dass ich nur dass ich ihn umschreiben lassen muss als Prozedur.
    Danke für Ihre Antwort

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Nezha,

      grundsätzlich dürfen Sie mit Ihrem marokkanischen Führerschein in Deutschland fahren, wenn Sie weniger als sechs Monate in Deutschland waren und eine Übersetzung bzw. einen internationalen Führerschein haben. Leben Sie länger als sechs Monate in Deutschland, dann ist Ihr ausländischer bzw. marokkanischer Führerschein nicht mehr gültig. Sie brauchen nach Ablauf des halben Jahres einen deutschen Führerschein, um zu fahren.

      Dementsprechend werden Sie wahrscheinlich wegen „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ sanktioniert. Wie genau Ihre Strafe ausfallen wird, kann nicht genau gesagt werden, Sie werden sich jedoch auf eine hohe Geldstrafe einstellen müssen. Außerdem ist es gut möglich, dass Sie Ihre Fahrprüfung vorerst nicht ablegen dürfen, falls Ihnen ein Fahrverbot verhangen werden sollte. Ihr Mann kann auch eine Strafe bekommen, da er Sie mit seinem Auto fahren ließ.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  19. Hernan sagt:

    Guten Tag,
    ich habe eine Frage. Meine Mutter ist bei mir in Berlin zu Besuch. Als Argentinierin besitzt sie einen ausländischen Führerschein und hat ein Auto gemietet, damit sie sich frei bewegen kann. Ihr Portemonnaie ist ihr jetzt leider abhanden gekommen. Darin befand sich, unter anderem, ihr Führerschein. Ich habe gelesen, dass beim Fahren ohne Führerschein eine Bußstrafe von 10 € droht. Darf sie also jetzt weiter fahren und nur in Kauf nehmen, dass bei einer eventuelle Kontrolle die besagte Geldstrafe anfällt? Die argentinische Botschaft kann uns leider nicht weiterhelfen. Sie stellen ihr weder einen provisorischen Führerschein zu Verfügung noch eine beglaubigte Kopie desselben. Ich frage mich, wie sie beweisen könnte, dass trotz des Fahrens ohne einen Führerschein, sie die Besitzerin eines gültigen Führerscheines ist.
    Ich bedanke mich für jegliche Hilfe. MfG

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Hernan,

      leider ist das nicht so einfach. Da Ihre Mutter den Führerschein nicht in einem EU-Land erworben hat, könnte bei einem möglichen Erwischen nicht nur das Nicht-Mitführen des Führerscheins bestraft werden. Dies würde dann als „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ zählen, was um einiges höher sanktioniert wird.

      Wenn Sie den Diebstahl bei der Polizei melden, dann gibt es die Möglichkeit, ein Übergangsdokument zu erhalten – wie sich dies jedoch mit Führerscheinen verhält, welche außerhalb von Deutschland ausgestellt werden, dazu liegen uns keine Informationen vor. Dies könnte jedoch bei der Polizei erfragt werden. Eventuell kann die Behörde, welche Ihrer Mutter in Argentinien den Führerschein ausgestellt hat, eine Beglaubigung oder dergleichen schicken.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

      1. Hernan sagt:

        Sehr geehrtes Bundeskatalognetteam,

        vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe mir gedacht, dass es bei einer
        eventuellen Kontrolle nicht so einfach wäre, zu beweisen, dass meine
        Mutter einen gültigen Führerschein besitzt. Auf dem Automietvertrag,
        welcher immer dabei ist, ist meine Mutter als Fahrerin eingetragen.
        Vielleicht könnte dieses Dokument als “provisorischer” Beweis
        ausreichen? Die Behörde in Argentinien wird uns leider nicht
        weiterhelfen können. Dafür müsste meine Mutter vor Ort sein. Zur
        Polizei in Berlin möchten wir nicht unbedingt gehen, weil wir Angst
        haben, dass sie danach nicht mehr fahren darf. Deswegen haben wir uns
        überlegt, sollte es zu einer polizeilichen Verkehrskontrolle kommen,
        dass meine Mutter so reagieren würde, als hätte sie nicht bemerkt,
        dass sie den Führerschein nicht dabei hat. Glauben Sie, dass sie uns
        damit rausreden könnten?

        Mit freundlichen Grüßen

        1. bussgeldkatalog.net sagt:

          Hallo Hernan,

          vorab: Es ist uns nicht erlaubt, eine Rechtsauskunft zu geben. Grundsätzlich sollte sich jedoch auf solche Tricksereien nicht verlassen werden. Sie können auch erst einmal eine unverbindliche Auskunft bei der Polizei einholen, wenn Sie den Fall nicht melden möchten, und so erfragen, ob ihre Mutter eventuell über die Listung im Automietvertrag ein übergangsmäßiges Dokument ausgestellt bekommen könnte.

          Das Team von bussgeldkatalog.net

  20. Toni sagt:

    Hallo,
    Musste meinen Führerschein für 6 Monate abgeben da mein Punkte Konto voll ist (8 pkt). Bin trotzdem weiterhin Auto gefahren und wurde heute dabei erwischt welche Strafe erwartet mich und wie hoch ist die Geldstrafe ?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Toni,

      wenn Sie insgesamt acht Punkte haben, dann wurde Ihr Führerschein nicht nur vorübergehend gesperrt. Ihnen wurde die Fahrerlaubnis entzogen. Das heißt, dass Sie Ihren Führerschein neu beantragen müssen.

      Das Fahren ohne Fahrerlaubnis hat in dem Sinne keine feste Geldstrafe, da es immer von der jeweiligen Situation abhängig ist. In Ihrem Fall kann angenommen werden, dass es sich nicht um die erste Auffälligkeit im Straßenverkehr handelt, weshalb Sie als Wiederholungstäter eingestuft werden könnten. Sie sollten sich auf ein Bußgeld von mehreren hundert Euro einstellen. Ob und welche anderen Sanktionen erfolgen, ist Sache der ausstellenden Behörde.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  21. Tuschine sagt:

    Hallo,
    Fahrer ohne Fahrerlaubnis, mit einem Blutalkoholwert von 2,7 Promille, nach Sachbeschädigung endete die Unfallflucht an einem Baum an der Landstraße. Fahrer und Beifahrer schwer verletzt, Beifahrer bis dato im Koma. Welche Strafe?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Tuschine,

      das ist schwer zu sagen, da hier mehrere Ordnungswidrigkeiten zusammen kommen: neben dem Fahren ohne Fahrerlaubnis auch das stark alkoholisierte Autofahren und Sachbeschädigung. Da der Beifahrer im Koma liegt, kann zudem auf fahrlässige Körperverletzung verurteilt werden. In der Regel müssen hohe Geldstrafen, mit großer Wahrscheinlichkeit eine MPU oder sogar eine Freiheitsstrafe erwartet werden.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  22. Lika sagt:

    Hallo , ich habe nechste Woche mpu , wegen Alkohol, heute kamm aber ein Brief mit dem Foto , weil ich geblitzt wurde , es soll 1 punkt und 70 euro sein. Sogar wenn ich mpu bestehe, sie werden es bestimmt merken beim Punkt eintragen, dass ich beim Blitzen ich noch keine FE hatte. Wass droht mir außer hloe Geldstraffe? Weitere Fahrverbot?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Lika,

      ja, es ist sehr wahrscheinlich, dass den Behörden beim Abgleichen auffällt, dass Sie zu der Zeit keine Fahrerlaubnis hatten. Wenn dies noch nicht der Fall sein sollte, ist es gut möglich, dass Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wird. Das ist anders als ein Fahrverbot, denn Sie müssen den Führerschein neu beantragen. Was außer Geldstrafen und Punkten sonst noch folgt, ist schwer zu sagen, da dies Sache der zuständigen Behörde ist.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  23. Christian sagt:

    In einer Verkehrskontrolle im April 2015 wurde mir Amphetamin im Blut nachgewiesen,bekam daraufhin 500,-€ Geldstrafe und 1 Monat Fahrverbot,im September 2015 fuhr ich unter Alkohol ( 0,96 Promille Blutwert,Atem 0,82 Promille) mein KFZ und rammte ein parkendes Auto,,nur Blechschaden“ , zum Glück. Mir wurde dann im Nov. 2015 mein Führerschein entzogen. Ich begann dann im April 2016 mit den Abstinenznachweisen über Haarproben alle 3 Monate zu beweisen das ich keine Drogen nehme. Im Mai 2017 hatte ich dann 13 Monate Abstinenz auf Drogen zusammen und 3 Monate Alkoholabstinenz(ich wusste nicht das ich für Alkohol auch hätte ein Jahr gebraucht).
    Dann hatte ich am 30.05.2017 MPU und denen haben meine Abstinenznachweise für Alkohol nicht ausgereicht und auch waren Sie angeblich nicht von meiner zukünftig anhaltenden Abstinenz überzeugt. Somit fiehl ich durch.
    Da ich Selbstständig bin und jeden Tag mit dem Auto unterwegs sein muss fällt es mir sehr schwer meine Aufträge zu gestalten und mein Leben zu finanzieren. Daher würde ich gerne wissen ob ich mit einem Polnischen Führerschein wieder fahren darf.
    Vielen Dank im vorraus für eine ausführliche Antwort.
    Mit freundlichen Grüßen
    Christian

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Christian,

      wird ein polnischer Führerschein in Deutschland anerkannt, sind Sie berechtigt Kfz im Straßenverkehr zu führen.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  24. Davee sagt:

    Servus Leute. Vor 3 Monaten hat man mich in der 30er Zone geblitzt. 30kmh zu schnell.
    1 Monat sperre 2 punkte.
    Vor 2 tagen bin ich in meiner letzten Woche trotzdem gefahren und man hat mich angehalten. Fahren ohne Fahrerlaubnis. Bin aber aus der Probezeit raus.
    Wie sieht jetzt die Rechtslage und Strafe aus? Wird es zur MPU kommen? Oder wird es nur eine Geldstrafe?
    Habe keine weiteren Strafen begannen. Ich hab so schiss das die Sperrzeit verlängert wird. Sperrzeit endet am 29.7.2017

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Davee,

      es handelt sich dabei um eine Straftat, die mit Freiheits- oder Geldstrafe sanktioniert wird.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  25. Horst sagt:

    Hallo , mein Vater hat seinen Führerschein abgeben müssen für Mind. 9 Monate und muss eine 4 stellige Strafe bezahlen. 2.8 Promille.
    Jetzt fährt er trotzdem weiter , mit welcher Strafe muss er rechnen wenn er angehalten wird ?
    (Kein Ersttäter)

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Horst,
      für das Fahren ohne Führerschein sieht der Gesetzgeber mindestens eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr vor. Bei Wiederholungstätern erhöht sich diese.

      – Die Redaktion

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