Die Führerscheinsperre nach einem Fahrerlaubnisentzug

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 19. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Im Regelfall folgt dem Fahrerlaubnisentzug eine Fahrerlaubnissperre

FAQ: Führerscheinsperre

Wann wird eine Führerscheinsperre verhängt?

Die Führerscheinsperre geht mit dem Entzug der Fahrerlaubnis einher. Die Wiedererteilung des Führerscheins ist dadurch erst nach dem Ablauf einer bestimmten Frist möglich.

Wie lange dauerte die Führerscheinsperre?

Die Führerscheinsperre dauert mindestens sechs Monate und höchstens fünf Jahre. Unter bestimmten Umständen besteht aber auch die Möglichkeit, eine dauerhafte Sperrfrist zu verhängen.

Kann eine Sperre auch drohen, wenn noch keine Fahrerlaubnis vorliegt?

Ja, dies ist zum Beispiel fürs Fahren ohne Fahrerlaubnis möglich. In diesem Fall kann die Führerscheinprüfung erst nach dem Ablauf der Führerscheinsperre absolviert werden.

Verkehrssünder müssen sich in Geduld üben

Im Regelfall folgt dem Fahrerlaubnisentzug eine Fahrerlaubnissperre
Im Regelfall folgt dem Fahrerlaubnisentzug eine Fahrerlaubnissperre

Im Verkehrsrecht sind kleine Fehltritte oft mit einem Verwarngeld beigelegt. Hat sich jemand etwas Ernsteres zu Schulden kommen lassen, der muss auch schon mal mit einem temporären Fahrverbot rechnen. War der Verstoß derart schwerwiegend, dass an der grundlegenden Eignung eines Fahrers gezweifelt werden muss, dann wird eine Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet.

Mit letzterem geht im Regelfall auch eine Führerscheinsperre einher – diese wird auch Fahrerlaubnissperre oder Sperrfrist genannt. In dieser Zeit darf weder gefahren, noch darf ein Antrag auf die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis gestellt werden.

Das bestimmt das Strafgesetzbuch zur Sperrfrist

Eine Führerscheinsperre gibt an, wie lange eine Person weder ein Kfz führen, noch sich um eine neue Fahrerlaubnis bemühen darf. Hierzu ein Blick in die Gesetzeslage – in § 69 a Absatz 1 des Strafgesetzbuches (StGB) ist zu lesen:

Entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis, so bestimmt es zugleich, daß für die Dauer von sechs Monaten bis zu fünf Jahren keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf (Sperre). Die Sperre kann für immer angeordnet werden, wenn zu erwarten ist, daß die gesetzliche Höchstfrist zur Abwehr der von dem Täter drohenden Gefahr nicht ausreicht. Hat der Täter keine Fahrerlaubnis, so wird nur die Sperre angeordnet.

Wird einem Verkehrssünder die Fahrerlaubnis entzogen, dann erhält dieser zumeist auch eine Sperrzeit. Der neue Führerschein kann erst dann beantragt werden, wenn diese Führerscheinsperre abgelaufen ist. Zudem ist dem Text zu entnehmen, dass in besonders schwerwiegenden Fällen auch eine lebenslange Führerscheinsperre angeordnet werden kann.

Normalerweise können Sie die für den Führerschein geltende Sperre nicht aufheben lassen
Normalerweise können Sie die für den Führerschein geltende Sperre nicht aufheben lassen

Viele Betroffene fragen sich, ob sie die Führerscheinsperre verkürzen können. Das ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Zum einen muss die Sperre bereits mind. drei Monate angedauert haben (oder ein Jahr, wenn der Täter in den letzten drei Jahren schon einmal eine Führerscheinsperre erhalten hat); zum anderen muss der Betroffene hinreichend belegen können, weshalb er nicht mehr ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist. Die Führerscheinsperre unterliegt keiner Verjährung in dem Sinne. Einmal angeordnet, gilt sie für eine bestimmte Periode und kann im Regelfall nicht verändert werden.

Wann droht der Verlust der Fahrerlaubnis?

Für einen Fahrerlaubnisentzug mit anschließender Führerscheinsperre sind unterschiedliche Gründe denkbar:

  • Trunkenheitsfahrt: Alkohol hinterm Steuer ist wohl einer der häufigsten Gründe für einen Fahrerlaubnisentzug. Ab 1,6 Promille ist die Fahrerlaubnis regelmäßig weg; über den erlaubten 0,5 Promille kommt es häufig auf die Umstände des Einzelfalles an.
  • Drogenmissbrauch: Auch wer mit illegalen Substanzen erwischt wird, riskiert den Entzug der Fahrerlaubnis.
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis: Nicht immer ist es für die Sperre der Fahrerlaubnis notwendig, dass diese je erlangt wurde. Ist z. B. ein Minderjähriger ohne Führerschein unterwegs und wird dabei erwischt, dann kann eine Führerscheinsperre wegen einem „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ angeordnet werden. Das bedeutet, dass die betroffene Person erst dann eine Fahrprüfung absolvieren darf, wenn die Sperre abgelaufen ist.
Ihre Führerscheinsperre ist abgelaufen? Möchten Sie nach der Sperre Ihren Führerschein neu beantragen, dann wenden Sie sich an eine örtliche Fahrerlaubnisbehörde. Hierfür benötigen Sie einige Unterlagen; nur in sehr gravierenden Fällen muss noch einmal eine Fahrschulprüfung abgelegt werden. Haben Sie neben der Führerscheinsperre eine MPU-Auflage erhalten, dann ist natürlich ein positives Attest zu erbringen.

Über den Autor

Autor
Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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