Gefahrenzeichen: Bedeutung und Aufgabe dieser

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 19. Juni 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

In der StVO definiert: Gefahrenzeichen im Straßenverkehr

Verkehrszeichen sind für die Verkehrsführung und die Durchsetzung verschiedenster Verkehrsregeln wichtig. Sie geben beispielsweise vor, wie schnell gefahren werden darf oder wo das Parken verboten ist. Sie könne aber auch vor gefährlichen Situationen oder einer konkreten Gefahrenstelle warnen. Die Bedeutung der Gefahrenzeichen sowie einzelne Beispiele finden Sie im nachfolgenden Ratgeber.

FAQ: Gefahrenzeichen

Was sind Gefahrenzeichen laut StVO?

Gefahrenzeichen sind Verkehrszeichen, die auf Gefahrenstellen oder besondere Situationen im Straßenverkehr hinweisen und vor diesen warnen. Welche Verkehrszeichen als Gefahrenzeichen gelten, ist unter anderem in der Anlage 1 zur StVO definiert.

Wie sehen Gefahrenzeichen in Deutschland aus?

Gefahrenzeichen, die im Verkehr eingesetzt werden, haben in der Regel die Form eines rot umrandeten Dreiecks. Auf dem weißen Hintergrund sind schwarze Piktogramme zu sehen, welche die Gefahr oder Situation darstellen. Eine Auswahl bekannter Gefahrenzeichen haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Was ist zu tun bei Gefahrenzeichen?

Je nachdem, was auf dem Verkehrszeichen zu sehen ist, müssen Verkehrsteilnehmer entsprechend verhalten und die Verkehrsregeln beachten. Gemäß § 40 sind Verkehrsteilnehmer allgemein angehalten, bei diesen Zeichen besonders vorsichtig zu fahren und die Geschwindigkeit zu verringern.

Gefahrenzeichen im Verkehr: Erklärung zur Bedeutung und Funktion

Gefahrenzeichen haben im Verkehr eine wichtige Funktion.
Gefahrenzeichen haben im Verkehr eine wichtige Funktion.

Bereits in Kindergarten und Schule sind Verkehrszeichen Teil der Verkehrserziehung. Und auch später in der Fahrschule spielen die verschiedenen Schilder eine wichtige Rolle. Es kann durchaus schwierig sein, die Bedeutung aller Schilder sofort zu wissen, aber die wichtigsten Zeichen und das entsprechende Verhalten bei diesen sollten immer bekannt sein. Welche Vorschriften bei den Schildern und Markierungen zu beachten sind, ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) und deren Anlagen festgehalten.

Gefahrzeichen oder Gefahrenzeichen sind laut StVO Verkehrszeichen, die vor einer gefährlichen Situation oder Stelle im Straßenverkehr warnen. In § 40 StVO ist diesbezüglich festgehalten, dass diese Zeichen zu „erhöhter Aufmerksamkeit, insbesondere zur Verringerung der Geschwindigkeit im Hinblick auf eine Gefahrsituation“ mahnen.

Dies gilt nicht nur für Kraftfahrer, sondern grundsätzlich für alle Verkehrsteilnehmer. Weist zum Beispiel ein Gefahrenzeichen auf eine Baustelle oder einen Bahnübergang hin, müssen auch Radfahrer, die diese Strecken befahren, mit erhöhter Aufmerksamkeit unterwegs sein und gegebenenfalls ihre Geschwindigkeit anpassen.

Gefahrenzeichen dienen in erster Linie dazu, Unfälle zu vermeiden und gefahrbehaftete Verkehrssituationen zu entschärfen. Halten sich Verkehrsteilnehmer an die Verhaltensvorgaben, sinkt in der Regel das Unfallrisiko an diesen Stellen.

Allgemeine Gefahrenzeichen in Deutschland

Allgemeine Gefahrenzeichen weisen auf besondere Verkehrslagen oder Situationen hin. Am bekanntesten dürfen die Warnung vor einer Gefahrenstelle sein. Hier ist auf dem weißen Hintergrund des Dreiecks ein schwarzes Ausrufezeichen zu sehen. Soll die Situation genauer definiert werden, ist in der Regel ein Zusatzzeichen gemeinsam mit diesem Gefahrzeichen angebracht.

Grundsätzlich weisen allgemeine Gefahrenzeichen unter anderem auf folgende Situationen hin:

  • Kreuzungen
  • Kurven und Doppelkurven
  • Steigungen und Gefälle
  • Ampeln
  • Spielende Kinder
  • Fußgänger
  • Radverkehr
  • Baustellen
  • Wildwechsel
  • Stau
  • Gegenverkehr
  • Rutsch- oder Schleudergefahr

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den wichtigsten allgemeinen Gefahrenzeichen in Deutschland:

Verkehrszeichen 101: Gefahrenstelle
Verkehrszeichen 101: Gefahrenstelle
Verkehrszeichen 102: Kreuzung
Verkehrszeichen 102: Kreuzung
Verkehrszeichen 105: Doppelkurve
Verkehrszeichen 105: Doppelkurve
Verkehrszeichen 110: Steigung
Verkehrszeichen 110: Steigung
Verkehrszeichen 113: Schnee- oder Eisglätte
Verkehrszeichen 113: Schnee- oder Eisglätte
Verkehrszeichen 114: Schleuder- oder Rutschgefahr
Verkehrszeichen 114: Schleuder- oder Rutschgefahr
Verkehrszeichen 123: Arbeitsstelle
Verkehrszeichen 123: Arbeitsstelle
Verkehrszeichen 124: Stau
Verkehrszeichen 124: Stau
Verkehrszeichen 125: Gegenverkehr
Verkehrszeichen 125: Gegenverkehr
Verkehrszeichen 131: Lichtzeichenanlage
Verkehrszeichen 131: Lichtzeichenanlage
Verkehrszeichen 133: Fußgänger
Verkehrszeichen 133: Fußgänger
Verkehrszeichen 138: Radverkehr
Verkehrszeichen 138: Radverkehr
Verkehrszeichen 136: Kinder
Verkehrszeichen 136: Kinder
Verkehrszeichen 134: Fußgängerüberweg
Verkehrszeichen 134: Fußgängerüberweg
Verkehrszeichen 142: Wildwechsel
Verkehrszeichen 142: Wildwechsel

Ein Gefahrenzeichen befindet sich meist soweit vor der eigentlichen Gefahrenstelle, dass Verkehrsteilnehmer rechtzeitig auf dieses reagieren und ihr Verhalten anpassen können. Sie stehen rechts neben der Fahrbahn und sind so angebracht, dass sie aus verschiedenen Positionen von der Fahrbahnaus gut sichtbar sind. Gemäß Absatz 2 und 3 § 40 StVO gelten folgenden Vorgaben für das Aufstellen der Zeichen:

Außerhalb geschlossener Ortschaften stehen sie im Allgemeinen 150 bis 250 m vor den Gefahrstellen. […]

Innerhalb geschlossener Ortschaften stehen sie im Allgemeinen kurz vor der Gefahrstelle.

Konkrete Vorgaben, wie zum Beispiel ein Tempolimit enthalten Gefahrenzeichen nicht. Mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung kann eine Strecke oder gefährliche Stelle nur durch die entsprechenden Vorschriftszeichen belegt sein.

Zusatzeichen bei Gefahrenzeichen: Konkretisierung des Anwendungsbereichs

Gefahrenzeichen können laut StVO mit Zusatzzeichen ergänzt werden.
Gefahrenzeichen können laut StVO mit Zusatzzeichen ergänzt werden.

Soll die besondere Situation oder Gefahrenstelle näher erläutert werden, geschieht dies in der Regel durch Zusatzeichen. Hierbei handelt es sich um weiße rechteckige Schilder mit schwarzem Rand, auf denen in schwarz entweder Schrift oder Piktogramme dargestellt sind. Ein solches Zusatzzeichen kann beispielswiese außerorts darauf hinweisen, dass sich die Gefahrenstellen in einer wesentlich kürzen Entfernung als den in § 40 StVO definierten 150 m bis 250 m befindet.

Auch kann ein Zusatzzeichen die Länge der Gefahrenstellen bzw. der besonderen Verkehrssituation angeben. Auf diesem Schild ist dann eine Angabe zu Metern oder Kilometern zu finden, oftmals mit Pfeilen versehen, welche in die Richtung zeigen, in der sich die Gefahr befindet.

Zeichen 1001-31: auf ... km
Zeichen 1001-31: auf … km
Zeichen 1001-30: auf ... m
Zeichen 1001-30: auf … m
Zeichen 1004-30:  in/nach ... m
Zeichen 1004-30: in/nach … m

Gefahrenzeichen am Bahnübergang: Dreieck und Baken zur Warnung

Gefahrenzeichen am Bahnübergang bestehen meist aus zwei Schildern.
Gefahrenzeichen am Bahnübergang bestehen meist aus zwei Schildern.

Neben den allgemeinen Gefahrenzeichen gibt es in der Anlage 1 zur StVO auch besondere Zeichen zum Bahnübergang. Das Gefahrenzeichen, welches auf diesen hinweist, ist weiterhin ein weißes Dreieck mit rotem Rand. In der Mitte ist ein schwarzes Piktogramm eines Zuges zu sehen. Um Verkehrsteilenehmer auf die Gefahrenstelle besser vorzubereiten, werden oftmals zusätzlich zum Gefahrenzeichen Warnbaken aufgestellt.

Diese rechteckigen Zeichen haben einen weißen Hintergrund, auf dem rote Balken zu sehen sind. Je nachdem, wie viel Balken dargestellt stellt sind, beträgt die Entfernung zum Bahnübergang entweder 240 m, 160 m oder 80 m.

Verkehrszeichen 157: Dreistreifige Bake
Verkehrszeichen 157: Dreistreifige Bake
Verkehrszeichen 159: Zweistreifige Bake
Verkehrszeichen 159: Zweistreifige Bake
Verkehrszeichen 162: Einstreifige Bake
Verkehrszeichen 162: Einstreifige Bake

Drohen Sanktionen bei Verstößen gegen Gefahrenzeichen?

Besondere Bußgeldvorschriften gibt es im Zusammenhang mit Gefahrenzeichen nicht. Dennoch kann die Missachtung eines solchen Zeichens zu einem Bußgeld führen. Wird beispielsweise bei einem Unfall festgestellt, dass Verkehrsteilnehmer an einer Gefahrenstelle die Geschwindigkeit nicht angepasst haben, kann das als Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht gewertet werden.

Diese ist in § 3 StVO explizit vorgeschrieben und lässt sich auf allen Situationen im Straßenverkehr anwenden. Ein Verstoß kann dann neben Bußgeldern auch Punkte und Fahrverbote bedeuten.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

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Dörte L.

Dörte hat an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik studiert und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.net-Teams. Hier befasst sie sich mit verschiedenen Themenbereichen und schreibt zu Schwerpunkten wie den ausländischen Verkehrsregeln oder dem Waffenrecht.

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